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Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135).

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Die vereinsrechtlichen Beschränkungen der Frauen sind im allen
deutschen Bundesstaaten aufgehoben.

Sie bitten ferner um Aufhebung von Ziffer 6 des § 361 R. St. G. B.,
dessen Wirkung ein unerträgliches Ausnahmegesetz für alle deutschen
Frauen bedeutet; sie bitten endlich:

Daß durch Reichsgesetz bestimmt werden möge, daß nach voll-
giltig abgelegter Maturitätsprüfung das weibliche Geschlecht das gleiche
Anrecht auf Immatrikulation an Hochschulen habe wie das männliche;

daß bei der in Aussicht gestellten Reform des Mädchenschulwesens
in Preußen eine Anzahl sachverständiger Frauen zur Mitarbeit herange-
zogen werden;

daß der privaten Initiative bei Reformversuchen für Mädchen-
schulen durch Konzessionsversagung seitens des Kultusministeriums
nicht hindernd in den Weg getreten wird;

daß die Errichtung obligatorischer Fortbildungsschulen für Mädchen
eingeleitet werde (siehe die "Frauenbewegung" vom 1. April 1902).

In den Jahren 1902 und 1903 veranstaltete der Verein noch mehrere
öffentliche Versammlungen in Berlin, Hamburg, Frankfurt a. M. Insbe-
sondere sind hervorzuheben die Versammlungen in Hamburg und Berlin
bei Gelegenheit der Reichstagswahlen von 1903. In Hamburg referierte
die zweite Vorsitzende des Vereins Lida Gustava Heymann über den
deutschen Reichstag, die bevorstehenden Wahlen und die Beteiligung
der Frauen, in Berlin die erste Vorsitzende Dr. jur. Augspurg über das-
selbe Thema. Vertreter verschiedener politischer Parteien waren an-
wesend und beteiligten sich an der Debatte. Obgleich Dr. Augspurg in
ihrem Schlußwort ausdrücklich betonte, daß der deutsche Verein für
Frauenstimmrecht keiner Partei angeschlossen sei, vielmehr über den
Parteien stehe, so wurde dennoch von seiten der sozialdemokratischen
Presse immer und immer wiederholt, daß der Verein Parteipolitik treibe.
Dieser Vorwurf ist zurückgewiesen. Der Verein nimmt unterschiedslos
alle Frauen auf, gleichviel welches ihre politischen Gesinnungen sein
mögen und läßt seinen Mitgliedern durchaus freie Hand, sich an den-
jenigen politischen Veranstaltungen zu beteiligen, welche ihren Ueber-
zeugungen entsprechen.

An die Behörden und gesetzgebenden Körperschaften wandte sich
der Verein in seiner ersten Geschäftsperiode mit einer Reihe von
Eingaben; an den Reichstag mit einer Petition betreffs einer den
veränderten Bevölkerungsverhältnissen Rechnung tragenden Neuein-
teilung der Wahlkreise, an den Hamburger Senat Wahlkreiseinteilung
betreffend, an den Bundesrat betreffend Gleichstellung der Frauen
bei den Kaufmannsgerichten, an die Kirchenbehörden der verschiede-
nen Bundesstaaten betreffend das Recht der Selbstverwaltung der
Frauen in kirchlichen Angelegenheiten usw.

Zugleich war der Verein ununterbrochen bemüht das politische
Interesse der Frauen durch Aufrufe und Anschreiben zu wecken und zu
fördern. Unter anderem ergingen Anschreiben mit der Aufforderung die
Frauen zur Ausübung ihrer Wahlrechte bei den Krankenkassen anzu-
regen, zur Beteiligung an den Arbeiten bei den Gemeinde-, Landtags-
und Reichstagswahlen - soweit die Vereinsgesetze das zulassen - usw.

Die Versammlungen in Berlin und Hamburg erfreuten sich stets
eines guten Besuches und regen Interesses von seiten des Publikums, man-
che Provinzvereine zeigten sich aber wie so oft rückständig, die Frage des
Frauenstimmrechts rief sogar dann und wann einen panischen Schrecken
hervor.

Zwar hatte der Bund deutscher Frauenvereine auf seiner General-
versammlung in Wiesbaden im Oktober 1902 auf eine von fortschritt-
licher Seite eingebrachte Interpellation folgende Resolution fast ein-
stimmig angenommen:

Die vereinsrechtlichen Beschränkungen der Frauen sind im allen
deutschen Bundesstaaten aufgehoben.

Sie bitten ferner um Aufhebung von Ziffer 6 des § 361 R. St. G. B.,
dessen Wirkung ein unerträgliches Ausnahmegesetz für alle deutschen
Frauen bedeutet; sie bitten endlich:

Daß durch Reichsgesetz bestimmt werden möge, daß nach voll-
giltig abgelegter Maturitätsprüfung das weibliche Geschlecht das gleiche
Anrecht auf Immatrikulation an Hochschulen habe wie das männliche;

daß bei der in Aussicht gestellten Reform des Mädchenschulwesens
in Preußen eine Anzahl sachverständiger Frauen zur Mitarbeit herange-
zogen werden;

daß der privaten Initiative bei Reformversuchen für Mädchen-
schulen durch Konzessionsversagung seitens des Kultusministeriums
nicht hindernd in den Weg getreten wird;

daß die Errichtung obligatorischer Fortbildungsschulen für Mädchen
eingeleitet werde (siehe die „Frauenbewegung“ vom 1. April 1902).

In den Jahren 1902 und 1903 veranstaltete der Verein noch mehrere
öffentliche Versammlungen in Berlin, Hamburg, Frankfurt a. M. Insbe-
sondere sind hervorzuheben die Versammlungen in Hamburg und Berlin
bei Gelegenheit der Reichstagswahlen von 1903. In Hamburg referierte
die zweite Vorsitzende des Vereins Lida Gustava Heymann über den
deutschen Reichstag, die bevorstehenden Wahlen und die Beteiligung
der Frauen, in Berlin die erste Vorsitzende Dr. jur. Augspurg über das-
selbe Thema. Vertreter verschiedener politischer Parteien waren an-
wesend und beteiligten sich an der Debatte. Obgleich Dr. Augspurg in
ihrem Schlußwort ausdrücklich betonte, daß der deutsche Verein für
Frauenstimmrecht keiner Partei angeschlossen sei, vielmehr über den
Parteien stehe, so wurde dennoch von seiten der sozialdemokratischen
Presse immer und immer wiederholt, daß der Verein Parteipolitik treibe.
Dieser Vorwurf ist zurückgewiesen. Der Verein nimmt unterschiedslos
alle Frauen auf, gleichviel welches ihre politischen Gesinnungen sein
mögen und läßt seinen Mitgliedern durchaus freie Hand, sich an den-
jenigen politischen Veranstaltungen zu beteiligen, welche ihren Ueber-
zeugungen entsprechen.

An die Behörden und gesetzgebenden Körperschaften wandte sich
der Verein in seiner ersten Geschäftsperiode mit einer Reihe von
Eingaben; an den Reichstag mit einer Petition betreffs einer den
veränderten Bevölkerungsverhältnissen Rechnung tragenden Neuein-
teilung der Wahlkreise, an den Hamburger Senat Wahlkreiseinteilung
betreffend, an den Bundesrat betreffend Gleichstellung der Frauen
bei den Kaufmannsgerichten, an die Kirchenbehörden der verschiede-
nen Bundesstaaten betreffend das Recht der Selbstverwaltung der
Frauen in kirchlichen Angelegenheiten usw.

Zugleich war der Verein ununterbrochen bemüht das politische
Interesse der Frauen durch Aufrufe und Anschreiben zu wecken und zu
fördern. Unter anderem ergingen Anschreiben mit der Aufforderung die
Frauen zur Ausübung ihrer Wahlrechte bei den Krankenkassen anzu-
regen, zur Beteiligung an den Arbeiten bei den Gemeinde-, Landtags-
und Reichstagswahlen – soweit die Vereinsgesetze das zulassen – usw.

Die Versammlungen in Berlin und Hamburg erfreuten sich stets
eines guten Besuches und regen Interesses von seiten des Publikums, man-
che Provinzvereine zeigten sich aber wie so oft rückständig, die Frage des
Frauenstimmrechts rief sogar dann und wann einen panischen Schrecken
hervor.

Zwar hatte der Bund deutscher Frauenvereine auf seiner General-
versammlung in Wiesbaden im Oktober 1902 auf eine von fortschritt-
licher Seite eingebrachte Interpellation folgende Resolution fast ein-
stimmig angenommen:

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen : Bereitstellung der Texttranskription. (2018-04-10T14:02:09Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-04-10T14:02:09Z)

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Zitationshilfe: Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135), S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/welczeck_frauenstimmrecht_1908/7>, abgerufen am 24.11.2024.