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Wegner, Marie: Zum Frauenwahlrecht. In: Die Frau der Gegenwart 5/7 (1911), S. 59.

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Zum Frauenwahlrecht

Die Schriftführerin der Jntern. Woman Suf-
frage Alliance veröffentlicht in dem von ihr
redigierten Organ des Bundes "jus suffragii"
folgende Erklärung: Jch halte es für wichtig,
die Aufmerksamkeit der Leser auf unseren letzten
Beschluß auf Seite 7 des Amsterdamer Berichts
und Seite 141 des Londoner Berichts zu lenken,
weil in Ländern, wie in Holland und in Ungarn, wo man für
das allgemeine, gleiche Stimmrecht agitiert, dieser Beschluß leicht
mißverstanden wird.

Die Bewegung, welche für das allgemeine, gleiche Stimm-
recht eintritt, stützt ihre feindliche Haltung der Jntern. Woman
Suffrage Alliance gegenüber nicht auf irgendeine Handlung
ihrerseits, sondern auf den vorhin erwähnten Paragraphen, welcher
lautet: "Wir verlangen das Wahlrecht unter denselben Be-
dingungen, wie es die Männer jetzt ausüben, oder es ausüben
werden, und überlassen jede notwendige Ausdehnung des Wahl-
rechts den Männern und Frauen zur Entscheidung, wenn beide
die gleiche Stimmberechtigung und die gleiche Macht haben."
Durch diesen Beschluß beabsichtigte der Jnternationale Frauen-
stimmrechtsbund nicht den einzelnen Organisationen vorzuschreiben,
weniger oder mehr zu verlangen als die Männer besitzen, oder sie
für die Beibehaltung aller bestehenden Wahlsysteme mit Ausnahme
des Geschlechtsunterschiedes zu verpflichten, als ob wir Frauenrecht-
lerinnen auch nur einen Augenblick glauben, daß ein Wahlrecht
je geändert werden würde, mit der einzigen Absicht, den Frauen
das Wahlrecht zu geben. Aber unsere Gegner, die nur für das
allgemeine, gleiche Wahlrecht eintreten und die Sozialisten bleiben
dabei, daß unsere Zweigvereine, z.B. der Holländische für das
beschränkte Wahlrecht eintreten müsse, das sie "Damenwahlrecht"
nennen.

Wir raten unsern Zweigvereinen klipp und klar, für kein
Wahlsystem mit irgend welchen Eigenschaften einzutreten, partei-
los zu bleiben, die Erlangung des Stimmrechts über die Partei
zu stellen, Propaganda für das Frauenstimmrecht zu treiben und
aufzupassen, daß die Frauenforderungen von den Politikern
nicht vernachlässigt und vergessen werden. Vielleicht werden wir
den oben genannten Beschluß in Stockholm verbessern müssen.


Martina G. Kramers.

Der Beschluß der J. W. S. A. deckt sich ganz mit den
Anschauungen des Schlesischen Verbandes für Frauenstimmrecht.
Mir scheint die Trauben sind sauer, wir sollten den endlosen Streit
um das Wahlsystem ruhen lassen, bis wir das Frauenstimmrecht
in irgend einer Form besitzen.

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Zum Frauenwahlrecht

Die Schriftführerin der Jntern. Woman Suf-
frage Alliance veröffentlicht in dem von ihr
redigierten Organ des Bundes „jus suffragii‟
folgende Erklärung: Jch halte es für wichtig,
die Aufmerksamkeit der Leser auf unseren letzten
Beschluß auf Seite 7 des Amsterdamer Berichts
und Seite 141 des Londoner Berichts zu lenken,
weil in Ländern, wie in Holland und in Ungarn, wo man für
das allgemeine, gleiche Stimmrecht agitiert, dieser Beschluß leicht
mißverstanden wird.

Die Bewegung, welche für das allgemeine, gleiche Stimm-
recht eintritt, stützt ihre feindliche Haltung der Jntern. Woman
Suffrage Alliance gegenüber nicht auf irgendeine Handlung
ihrerseits, sondern auf den vorhin erwähnten Paragraphen, welcher
lautet: „Wir verlangen das Wahlrecht unter denselben Be-
dingungen, wie es die Männer jetzt ausüben, oder es ausüben
werden, und überlassen jede notwendige Ausdehnung des Wahl-
rechts den Männern und Frauen zur Entscheidung, wenn beide
die gleiche Stimmberechtigung und die gleiche Macht haben.‟
Durch diesen Beschluß beabsichtigte der Jnternationale Frauen-
stimmrechtsbund nicht den einzelnen Organisationen vorzuschreiben,
weniger oder mehr zu verlangen als die Männer besitzen, oder sie
für die Beibehaltung aller bestehenden Wahlsysteme mit Ausnahme
des Geschlechtsunterschiedes zu verpflichten, als ob wir Frauenrecht-
lerinnen auch nur einen Augenblick glauben, daß ein Wahlrecht
je geändert werden würde, mit der einzigen Absicht, den Frauen
das Wahlrecht zu geben. Aber unsere Gegner, die nur für das
allgemeine, gleiche Wahlrecht eintreten und die Sozialisten bleiben
dabei, daß unsere Zweigvereine, z.B. der Holländische für das
beschränkte Wahlrecht eintreten müsse, das sie „Damenwahlrecht‟
nennen.

Wir raten unsern Zweigvereinen klipp und klar, für kein
Wahlsystem mit irgend welchen Eigenschaften einzutreten, partei-
los zu bleiben, die Erlangung des Stimmrechts über die Partei
zu stellen, Propaganda für das Frauenstimmrecht zu treiben und
aufzupassen, daß die Frauenforderungen von den Politikern
nicht vernachlässigt und vergessen werden. Vielleicht werden wir
den oben genannten Beschluß in Stockholm verbessern müssen.


Martina G. Kramers.

Der Beschluß der J. W. S. A. deckt sich ganz mit den
Anschauungen des Schlesischen Verbandes für Frauenstimmrecht.
Mir scheint die Trauben sind sauer, wir sollten den endlosen Streit
um das Wahlsystem ruhen lassen, bis wir das Frauenstimmrecht
in irgend einer Form besitzen.

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[59/0001] Zum Frauenwahlrecht Die Schriftführerin der Jntern. Woman Suf- frage Alliance veröffentlicht in dem von ihr redigierten Organ des Bundes „jus suffragii‟ folgende Erklärung: Jch halte es für wichtig, die Aufmerksamkeit der Leser auf unseren letzten Beschluß auf Seite 7 des Amsterdamer Berichts und Seite 141 des Londoner Berichts zu lenken, weil in Ländern, wie in Holland und in Ungarn, wo man für das allgemeine, gleiche Stimmrecht agitiert, dieser Beschluß leicht mißverstanden wird. Die Bewegung, welche für das allgemeine, gleiche Stimm- recht eintritt, stützt ihre feindliche Haltung der Jntern. Woman Suffrage Alliance gegenüber nicht auf irgendeine Handlung ihrerseits, sondern auf den vorhin erwähnten Paragraphen, welcher lautet: „Wir verlangen das Wahlrecht unter denselben Be- dingungen, wie es die Männer jetzt ausüben, oder es ausüben werden, und überlassen jede notwendige Ausdehnung des Wahl- rechts den Männern und Frauen zur Entscheidung, wenn beide die gleiche Stimmberechtigung und die gleiche Macht haben.‟ Durch diesen Beschluß beabsichtigte der Jnternationale Frauen- stimmrechtsbund nicht den einzelnen Organisationen vorzuschreiben, weniger oder mehr zu verlangen als die Männer besitzen, oder sie für die Beibehaltung aller bestehenden Wahlsysteme mit Ausnahme des Geschlechtsunterschiedes zu verpflichten, als ob wir Frauenrecht- lerinnen auch nur einen Augenblick glauben, daß ein Wahlrecht je geändert werden würde, mit der einzigen Absicht, den Frauen das Wahlrecht zu geben. Aber unsere Gegner, die nur für das allgemeine, gleiche Wahlrecht eintreten und die Sozialisten bleiben dabei, daß unsere Zweigvereine, z.B. der Holländische für das beschränkte Wahlrecht eintreten müsse, das sie „Damenwahlrecht‟ nennen. Wir raten unsern Zweigvereinen klipp und klar, für kein Wahlsystem mit irgend welchen Eigenschaften einzutreten, partei- los zu bleiben, die Erlangung des Stimmrechts über die Partei zu stellen, Propaganda für das Frauenstimmrecht zu treiben und aufzupassen, daß die Frauenforderungen von den Politikern nicht vernachlässigt und vergessen werden. Vielleicht werden wir den oben genannten Beschluß in Stockholm verbessern müssen. Martina G. Kramers. Der Beschluß der J. W. S. A. deckt sich ganz mit den Anschauungen des Schlesischen Verbandes für Frauenstimmrecht. Mir scheint die Trauben sind sauer, wir sollten den endlosen Streit um das Wahlsystem ruhen lassen, bis wir das Frauenstimmrecht in irgend einer Form besitzen. Marie Wegner __________________________ _______________________________________________________________________

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-05-04T10:16:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-05-04T10:16:15Z)

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Zitationshilfe: Wegner, Marie: Zum Frauenwahlrecht. In: Die Frau der Gegenwart 5/7 (1911), S. 59, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wegner_frauenwahlrecht_1911/1>, abgerufen am 28.03.2024.