die größte Rolle bei Gewölben und Bögen spielt, im Interesse der Materialersparniß wohl zulässig wären.
Im Allgemeinen gelten folgende Regeln für Bogenverbände:
erstens: die Centralfugen (das sind solche, welche verlängert mit der Axe des Gewölbes zusammenfallen) müssen durch die ganze Tiefe oder Länge des Bogens gehen, also in der Stirn desselben centrale, in der Leibung mit der Axe parallele Fugen bilden.
zweitens: die Stoßfugen zweier benachbarter Schaaren dürfen weder im Innern, noch in der Leibung des Bogens zu- sammen fallen.
Da die gewöhnlichen Ziegeln parallelepipedisch sind, im Bogen aber radial liegen müssen, stellt man die keilförmige Zuspitzung in den Lagerfugen so her, daß die Fugenstärke nach oben zunimmt, etwa oben 2zm, unten 0,8--1zm. Bei Verwendung von Formsteinen bestellt man in der Ziegelei keilförmige Wölbsteine nach Art der Brunnensteine.
Das Aufklaffen der Fugen geht wohl für Segmentbögen an, be- sonders für solche mit geringer Pfeilhöhe; hingegen in Halbkreis- bögen mit geringem Durchmesser ist das Klaffen so stark, daß es durch den Kalkmörtel nicht ausgeglichen werden kann, sondern die Steine durch Verhau eine keilförmige Gestalt erhalten müssen. (Man vergleiche Fig. 225 A und B.) Da dies aber umständlich ist, begnügt
[Abbildung]
Fig. 225 A--B.
man sich meistens mit dem einfacheren Verfahren, nur jeden zweiten Ziegel zu behauen.
Der Verband der Gurtbögen.
die größte Rolle bei Gewölben und Bögen ſpielt, im Intereſſe der Materialerſparniß wohl zuläſſig wären.
Im Allgemeinen gelten folgende Regeln für Bogenverbände:
erſtens: die Centralfugen (das ſind ſolche, welche verlängert mit der Axe des Gewölbes zuſammenfallen) müſſen durch die ganze Tiefe oder Länge des Bogens gehen, alſo in der Stirn deſſelben centrale, in der Leibung mit der Axe parallele Fugen bilden.
zweitens: die Stoßfugen zweier benachbarter Schaaren dürfen weder im Innern, noch in der Leibung des Bogens zu- ſammen fallen.
Da die gewöhnlichen Ziegeln parallelepipediſch ſind, im Bogen aber radial liegen müſſen, ſtellt man die keilförmige Zuſpitzung in den Lagerfugen ſo her, daß die Fugenſtärke nach oben zunimmt, etwa oben 2zm, unten 0,8—1zm. Bei Verwendung von Formſteinen beſtellt man in der Ziegelei keilförmige Wölbſteine nach Art der Brunnenſteine.
Das Aufklaffen der Fugen geht wohl für Segmentbögen an, be- ſonders für ſolche mit geringer Pfeilhöhe; hingegen in Halbkreis- bögen mit geringem Durchmeſſer iſt das Klaffen ſo ſtark, daß es durch den Kalkmörtel nicht ausgeglichen werden kann, ſondern die Steine durch Verhau eine keilförmige Geſtalt erhalten müſſen. (Man vergleiche Fig. 225 A und B.) Da dies aber umſtändlich iſt, begnügt
[Abbildung]
Fig. 225 A—B.
man ſich meiſtens mit dem einfacheren Verfahren, nur jeden zweiten Ziegel zu behauen.
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Der Verband der Gurtbögen.
die größte Rolle bei Gewölben und Bögen ſpielt, im Intereſſe der
Materialerſparniß wohl zuläſſig wären.
Im Allgemeinen gelten folgende Regeln für Bogenverbände:
erſtens: die Centralfugen (das ſind ſolche, welche verlängert
mit der Axe des Gewölbes zuſammenfallen) müſſen durch die
ganze Tiefe oder Länge des Bogens gehen, alſo in der Stirn
deſſelben centrale, in der Leibung mit der Axe parallele
Fugen bilden.
zweitens: die Stoßfugen zweier benachbarter Schaaren dürfen
weder im Innern, noch in der Leibung des Bogens zu-
ſammen fallen.
Da die gewöhnlichen Ziegeln parallelepipediſch ſind, im Bogen
aber radial liegen müſſen, ſtellt man die keilförmige Zuſpitzung in
den Lagerfugen ſo her, daß die Fugenſtärke nach oben zunimmt,
etwa oben 2zm, unten 0,8—1zm. Bei Verwendung von Formſteinen
beſtellt man in der Ziegelei keilförmige Wölbſteine nach Art der
Brunnenſteine.
Das Aufklaffen der Fugen geht wohl für Segmentbögen an, be-
ſonders für ſolche mit geringer Pfeilhöhe; hingegen in Halbkreis-
bögen mit geringem Durchmeſſer iſt das Klaffen ſo ſtark, daß es
durch den Kalkmörtel nicht ausgeglichen werden kann, ſondern die
Steine durch Verhau eine keilförmige Geſtalt erhalten müſſen. (Man
vergleiche Fig. 225 A und B.) Da dies aber umſtändlich iſt, begnügt
[Abbildung Fig. 225 A—B.]
man ſich meiſtens mit dem einfacheren Verfahren, nur jeden zweiten
Ziegel zu behauen.
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zw… [mehr]
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zwei Bänden. Die Ausgabe von 1877/1878 ist die 2., gänzlich umgearbarbeitete und sehr vermehrte Auflage und wurde aufgrund der besseren verfügbarkeit für das DTA digitalisiert.
Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/245>, abgerufen am 23.07.2024.
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