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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Die Herstellung des Mauerwerks.

Sache des Polierers ist es auch, dafür zu sorgen, daß die Mauern
rechtzeitig fertig sind, wenn die Zimmerleute die Balken für die
Zwischendecken und das Dachgebälk heranschaffen und verlegen wollen.
Die Zimmerer dürfen an der Arbeit nicht gestört werden, aber gleich-
zeitig müssen die auf dem Bau vorhandenen Maurergesellen hin-
reichend beschäftigt sein. In solchen Fällen kommen die Maurer
meistens nach den Giebeln, während die Zimmerleute die Balken auf
die Langseiten verlegen. Wenn eine Mauer aus irgend einem Grunde
nicht mit aufgeführt werden soll, so läßt man am besten in der anderen
Quermauer, an der Stelle, wo die liegenbleibende Mauer später ein-
greifen soll, die Lochverzahnung (Schmatzen) stehen.

Bezüglich der Leistungsfähigkeit der Maurergesellen nimmt man
allgemein an, daß ein guter Geselle bei Accordarbeit 800 Ziegel von
25 zm Länge in einem Tage vermauert, wenn die Wände stark sind
und keine Oeffnungen enthalten; ferner nur 700 Ziegel bei mehreren
Ecken und Oeffnungen, 500 Ziegel bei vielen Oeffnungen, Vorlagen
und gewölbten Bögen u. s. w.

Um die Anzahl der anzustellenden Gesellen und Arbeitsleute zu
bestimmen, befolgt man den Erfahrungssatz:

auf 2 bis 3 Maurer gehört 1 Arbeiter (Handlanger) zum Heran-
bringen des Kalkes und der Steine;
auf 8 bis 12 Maurer rechnet man 1 Kalkschläger zur Bearbei-
tung des Mörtels;
auf 15 bis 20 Gesellen rechnet man 1 Polierer.

Ist der Bau nicht weitläufig, so kann ein tüchtiger und umsichtiger
Polierer 30 Gesellen beaufsichtigen und für die nöthigen Anlagen,
die Eintheilungen, Lehrgerüste u. s. w. vorbereiten.

Wenn beispielsweise ein Gebäude von zwei Stockwerken und Keller-
geschoß mit etwa 800,000 Steinen hergestellt werden soll und ein
Maurer täglich 550 Ziegel vermauert, so sind im Ganzen annähernd
1500 Tagewerke für die Herstellung der Mauern erforderlich. Voraus-
gesetzt, daß das Gebäude contractlich in 4 Monaten, vom 1. April
bis 1. August, unter Dach zu bringen wäre, so ist ein Zeitraum von
rund 100 Tagen zur Erfüllung des Contractes gelassen und müssen
demnach 15 Maurergesellen, 5 -- 7 Stein- und Kalkträger, 1 Kalk-
schläger zur Bereitung des Kalkes (welchem noch die Kalkträger ab-
wechselnd mithelfen) und 1 Polierer, der gleichzeitig etwas mitarbeitet,
ununterbrochen beschäftigt sein.

Die Herſtellung des Mauerwerks.

Sache des Polierers iſt es auch, dafür zu ſorgen, daß die Mauern
rechtzeitig fertig ſind, wenn die Zimmerleute die Balken für die
Zwiſchendecken und das Dachgebälk heranſchaffen und verlegen wollen.
Die Zimmerer dürfen an der Arbeit nicht geſtört werden, aber gleich-
zeitig müſſen die auf dem Bau vorhandenen Maurergeſellen hin-
reichend beſchäftigt ſein. In ſolchen Fällen kommen die Maurer
meiſtens nach den Giebeln, während die Zimmerleute die Balken auf
die Langſeiten verlegen. Wenn eine Mauer aus irgend einem Grunde
nicht mit aufgeführt werden ſoll, ſo läßt man am beſten in der anderen
Quermauer, an der Stelle, wo die liegenbleibende Mauer ſpäter ein-
greifen ſoll, die Lochverzahnung (Schmatzen) ſtehen.

Bezüglich der Leiſtungsfähigkeit der Maurergeſellen nimmt man
allgemein an, daß ein guter Geſelle bei Accordarbeit 800 Ziegel von
25 zm Länge in einem Tage vermauert, wenn die Wände ſtark ſind
und keine Oeffnungen enthalten; ferner nur 700 Ziegel bei mehreren
Ecken und Oeffnungen, 500 Ziegel bei vielen Oeffnungen, Vorlagen
und gewölbten Bögen u. ſ. w.

Um die Anzahl der anzuſtellenden Geſellen und Arbeitsleute zu
beſtimmen, befolgt man den Erfahrungsſatz:

auf 2 bis 3 Maurer gehört 1 Arbeiter (Handlanger) zum Heran-
bringen des Kalkes und der Steine;
auf 8 bis 12 Maurer rechnet man 1 Kalkſchläger zur Bearbei-
tung des Mörtels;
auf 15 bis 20 Geſellen rechnet man 1 Polierer.

Iſt der Bau nicht weitläufig, ſo kann ein tüchtiger und umſichtiger
Polierer 30 Geſellen beaufſichtigen und für die nöthigen Anlagen,
die Eintheilungen, Lehrgerüſte u. ſ. w. vorbereiten.

Wenn beiſpielsweiſe ein Gebäude von zwei Stockwerken und Keller-
geſchoß mit etwa 800,000 Steinen hergeſtellt werden ſoll und ein
Maurer täglich 550 Ziegel vermauert, ſo ſind im Ganzen annähernd
1500 Tagewerke für die Herſtellung der Mauern erforderlich. Voraus-
geſetzt, daß das Gebäude contractlich in 4 Monaten, vom 1. April
bis 1. Auguſt, unter Dach zu bringen wäre, ſo iſt ein Zeitraum von
rund 100 Tagen zur Erfüllung des Contractes gelaſſen und müſſen
demnach 15 Maurergeſellen, 5 — 7 Stein- und Kalkträger, 1 Kalk-
ſchläger zur Bereitung des Kalkes (welchem noch die Kalkträger ab-
wechſelnd mithelfen) und 1 Polierer, der gleichzeitig etwas mitarbeitet,
ununterbrochen beſchäftigt ſein.

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[167/0183] Die Herſtellung des Mauerwerks. Sache des Polierers iſt es auch, dafür zu ſorgen, daß die Mauern rechtzeitig fertig ſind, wenn die Zimmerleute die Balken für die Zwiſchendecken und das Dachgebälk heranſchaffen und verlegen wollen. Die Zimmerer dürfen an der Arbeit nicht geſtört werden, aber gleich- zeitig müſſen die auf dem Bau vorhandenen Maurergeſellen hin- reichend beſchäftigt ſein. In ſolchen Fällen kommen die Maurer meiſtens nach den Giebeln, während die Zimmerleute die Balken auf die Langſeiten verlegen. Wenn eine Mauer aus irgend einem Grunde nicht mit aufgeführt werden ſoll, ſo läßt man am beſten in der anderen Quermauer, an der Stelle, wo die liegenbleibende Mauer ſpäter ein- greifen ſoll, die Lochverzahnung (Schmatzen) ſtehen. Bezüglich der Leiſtungsfähigkeit der Maurergeſellen nimmt man allgemein an, daß ein guter Geſelle bei Accordarbeit 800 Ziegel von 25 zm Länge in einem Tage vermauert, wenn die Wände ſtark ſind und keine Oeffnungen enthalten; ferner nur 700 Ziegel bei mehreren Ecken und Oeffnungen, 500 Ziegel bei vielen Oeffnungen, Vorlagen und gewölbten Bögen u. ſ. w. Um die Anzahl der anzuſtellenden Geſellen und Arbeitsleute zu beſtimmen, befolgt man den Erfahrungsſatz: auf 2 bis 3 Maurer gehört 1 Arbeiter (Handlanger) zum Heran- bringen des Kalkes und der Steine; auf 8 bis 12 Maurer rechnet man 1 Kalkſchläger zur Bearbei- tung des Mörtels; auf 15 bis 20 Geſellen rechnet man 1 Polierer. Iſt der Bau nicht weitläufig, ſo kann ein tüchtiger und umſichtiger Polierer 30 Geſellen beaufſichtigen und für die nöthigen Anlagen, die Eintheilungen, Lehrgerüſte u. ſ. w. vorbereiten. Wenn beiſpielsweiſe ein Gebäude von zwei Stockwerken und Keller- geſchoß mit etwa 800,000 Steinen hergeſtellt werden ſoll und ein Maurer täglich 550 Ziegel vermauert, ſo ſind im Ganzen annähernd 1500 Tagewerke für die Herſtellung der Mauern erforderlich. Voraus- geſetzt, daß das Gebäude contractlich in 4 Monaten, vom 1. April bis 1. Auguſt, unter Dach zu bringen wäre, ſo iſt ein Zeitraum von rund 100 Tagen zur Erfüllung des Contractes gelaſſen und müſſen demnach 15 Maurergeſellen, 5 — 7 Stein- und Kalkträger, 1 Kalk- ſchläger zur Bereitung des Kalkes (welchem noch die Kalkträger ab- wechſelnd mithelfen) und 1 Polierer, der gleichzeitig etwas mitarbeitet, ununterbrochen beſchäftigt ſein.

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/183>, abgerufen am 22.11.2024.