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Walter, Marie: Das Frauenstimmrecht. Zürich, 1913.

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Der große Denker Karl Marx trug sich mit der Absicht, die
Resultate der Morganschen Entdeckungen in den Rahmen seiner
materialistischen Geschichtsuntersuchung einzufügen. Der Tod hin-
derte ihn daran. Der Gedanke gewann aber gleichwohl lebendige
Gestalt. Sein Freund Engels fühlte sich zur Lösung dieser Auf-
gabe, als eines Vermächtnisses, geradezu verpflichtet.

Jn seinem durch Lessingsche Gedankenklarheit und einen leicht
fließenden, gedrungenen Stil sich auszeichnenden Buch: "Der Ur-
sprung der Familie, des Privateigentums und des Staates", erste
Auflage 1884, hat Engels ein unvergängliches Werk geschaffen.
Unter Zugrundelegung der von Bachofen und Morgan aufgezeig-
ten großen Gesichtspunkte reiht er Bild an Bild von der ur-
sprünglich auf kommunistischer Grundlage sich festigenden mut-
terrechtlichen Familiengemeinschaft zur vaterrechtlich sich gestal-
tenden Einzelfamilie.

Seit dem Erscheinen dieses Buches sind die Forschungsergeb-
nisse in der Völkerkunde und Vorgeschichte noch weiter gediehen.
Manche der Engelsschen Ansichten und Ausführungen wurden
überholt, so von Grosse: "Entwicklung der Wirtschaft und der Fa-
milie". Dies veranlaßte auch August Bebel, in der neuesten Auf-
lage seines bedeutenden Werkes: "Die Frau und der Sozialis-
mus", zu einer Neugestaltung und Erweiterung der ersten Ka-
pitel.

Eine auf breiter Grundlage fußende systematische Darstellung
der gewonnenen Resultate vermittelt Dr. F. Müller-Lyer in seiner
umfassenden Soziologie: Entwicklungsstufen der Menschheit, und
zwar in Band 3: "Formen der Ehe", und Band 4: "Die Familie".
Die Forschungen des Genossen H. Cunow über die Verwandt-
schaftsorganisationen der Australneger bildeten für ihn wichtige
Stützpunkte. Schon dieser leistete den Nachweis, daß auf der
Stufe des niederen Ackerbaues die Frau den Mann beherrschte.
Dieser Frauenherrschaft räumt er eine verhältnismäßig nur
kurze Zeit ein. Sie erreichte ihr Ende mit dem Uebergang des wich-
tigsten Produktionsmittels, des Ackers, aus dem Besitz der Frau
in jenen des Mannes.

Aus dem Endresultat all dieser Forschungen aber tritt als
bedeutsames Moment zutage: die unumstößliche Tatsache der mit-
unter durchaus freien wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stel-
lung des Weibes, der Frau, in der ursprünglich kommunistischen
Haushaltung der Geschlechtsverbände.

Bücher, in seiner "Entstehung der Volkswirtschaft", erscheint
es zweifellos, daß das uranfängliche Menschengeschlecht unermeß-
liche Zeiträume hindurch ohne jegliche gesellschaftliche Organisa-
tion und Arbeit existiert hat. Erst mit dem Uebergang der indivi-
duellen Nahrungssuche zur materiellen Lebensgemeinschaft ent-
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Der große Denker Karl Marx trug sich mit der Absicht, die
Resultate der Morganschen Entdeckungen in den Rahmen seiner
materialistischen Geschichtsuntersuchung einzufügen. Der Tod hin-
derte ihn daran. Der Gedanke gewann aber gleichwohl lebendige
Gestalt. Sein Freund Engels fühlte sich zur Lösung dieser Auf-
gabe, als eines Vermächtnisses, geradezu verpflichtet.

Jn seinem durch Lessingsche Gedankenklarheit und einen leicht
fließenden, gedrungenen Stil sich auszeichnenden Buch: „Der Ur-
sprung der Familie, des Privateigentums und des Staates“, erste
Auflage 1884, hat Engels ein unvergängliches Werk geschaffen.
Unter Zugrundelegung der von Bachofen und Morgan aufgezeig-
ten großen Gesichtspunkte reiht er Bild an Bild von der ur-
sprünglich auf kommunistischer Grundlage sich festigenden mut-
terrechtlichen Familiengemeinschaft zur vaterrechtlich sich gestal-
tenden Einzelfamilie.

Seit dem Erscheinen dieses Buches sind die Forschungsergeb-
nisse in der Völkerkunde und Vorgeschichte noch weiter gediehen.
Manche der Engelsschen Ansichten und Ausführungen wurden
überholt, so von Grosse: „Entwicklung der Wirtschaft und der Fa-
milie“. Dies veranlaßte auch August Bebel, in der neuesten Auf-
lage seines bedeutenden Werkes: „Die Frau und der Sozialis-
mus“, zu einer Neugestaltung und Erweiterung der ersten Ka-
pitel.

Eine auf breiter Grundlage fußende systematische Darstellung
der gewonnenen Resultate vermittelt Dr. F. Müller-Lyer in seiner
umfassenden Soziologie: Entwicklungsstufen der Menschheit, und
zwar in Band 3: „Formen der Ehe“, und Band 4: „Die Familie“.
Die Forschungen des Genossen H. Cunow über die Verwandt-
schaftsorganisationen der Australneger bildeten für ihn wichtige
Stützpunkte. Schon dieser leistete den Nachweis, daß auf der
Stufe des niederen Ackerbaues die Frau den Mann beherrschte.
Dieser Frauenherrschaft räumt er eine verhältnismäßig nur
kurze Zeit ein. Sie erreichte ihr Ende mit dem Uebergang des wich-
tigsten Produktionsmittels, des Ackers, aus dem Besitz der Frau
in jenen des Mannes.

Aus dem Endresultat all dieser Forschungen aber tritt als
bedeutsames Moment zutage: die unumstößliche Tatsache der mit-
unter durchaus freien wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stel-
lung des Weibes, der Frau, in der ursprünglich kommunistischen
Haushaltung der Geschlechtsverbände.

Bücher, in seiner „Entstehung der Volkswirtschaft“, erscheint
es zweifellos, daß das uranfängliche Menschengeschlecht unermeß-
liche Zeiträume hindurch ohne jegliche gesellschaftliche Organisa-
tion und Arbeit existiert hat. Erst mit dem Uebergang der indivi-
duellen Nahrungssuche zur materiellen Lebensgemeinschaft ent-
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[4/0004] Der große Denker Karl Marx trug sich mit der Absicht, die Resultate der Morganschen Entdeckungen in den Rahmen seiner materialistischen Geschichtsuntersuchung einzufügen. Der Tod hin- derte ihn daran. Der Gedanke gewann aber gleichwohl lebendige Gestalt. Sein Freund Engels fühlte sich zur Lösung dieser Auf- gabe, als eines Vermächtnisses, geradezu verpflichtet. Jn seinem durch Lessingsche Gedankenklarheit und einen leicht fließenden, gedrungenen Stil sich auszeichnenden Buch: „Der Ur- sprung der Familie, des Privateigentums und des Staates“, erste Auflage 1884, hat Engels ein unvergängliches Werk geschaffen. Unter Zugrundelegung der von Bachofen und Morgan aufgezeig- ten großen Gesichtspunkte reiht er Bild an Bild von der ur- sprünglich auf kommunistischer Grundlage sich festigenden mut- terrechtlichen Familiengemeinschaft zur vaterrechtlich sich gestal- tenden Einzelfamilie. Seit dem Erscheinen dieses Buches sind die Forschungsergeb- nisse in der Völkerkunde und Vorgeschichte noch weiter gediehen. Manche der Engelsschen Ansichten und Ausführungen wurden überholt, so von Grosse: „Entwicklung der Wirtschaft und der Fa- milie“. Dies veranlaßte auch August Bebel, in der neuesten Auf- lage seines bedeutenden Werkes: „Die Frau und der Sozialis- mus“, zu einer Neugestaltung und Erweiterung der ersten Ka- pitel. Eine auf breiter Grundlage fußende systematische Darstellung der gewonnenen Resultate vermittelt Dr. F. Müller-Lyer in seiner umfassenden Soziologie: Entwicklungsstufen der Menschheit, und zwar in Band 3: „Formen der Ehe“, und Band 4: „Die Familie“. Die Forschungen des Genossen H. Cunow über die Verwandt- schaftsorganisationen der Australneger bildeten für ihn wichtige Stützpunkte. Schon dieser leistete den Nachweis, daß auf der Stufe des niederen Ackerbaues die Frau den Mann beherrschte. Dieser Frauenherrschaft räumt er eine verhältnismäßig nur kurze Zeit ein. Sie erreichte ihr Ende mit dem Uebergang des wich- tigsten Produktionsmittels, des Ackers, aus dem Besitz der Frau in jenen des Mannes. Aus dem Endresultat all dieser Forschungen aber tritt als bedeutsames Moment zutage: die unumstößliche Tatsache der mit- unter durchaus freien wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stel- lung des Weibes, der Frau, in der ursprünglich kommunistischen Haushaltung der Geschlechtsverbände. Bücher, in seiner „Entstehung der Volkswirtschaft“, erscheint es zweifellos, daß das uranfängliche Menschengeschlecht unermeß- liche Zeiträume hindurch ohne jegliche gesellschaftliche Organisa- tion und Arbeit existiert hat. Erst mit dem Uebergang der indivi- duellen Nahrungssuche zur materiellen Lebensgemeinschaft ent- - 

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-04-10T14:18:39Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-04-10T14:18:39Z)

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Zitationshilfe: Walter, Marie: Das Frauenstimmrecht. Zürich, 1913, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walter_frauenstimmrecht_1913/4>, abgerufen am 23.11.2024.