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Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851.

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jeder Kopf oder vielmehr Nichtkopf jährlich zu füllen hatte. Aus besonderer Gnade wurden bei dieser Steuer nicht verschiedene Klassen, etwa nach den verhältnißmäßigen Kapacitäten angenommen*), sondern sämmtliche .... des Fürstenthums über den gleichen Leist geschlagen. "Das Erstaunen hält hier der Indignation die Wage!" ruft ein französischer Schriftsteller aus, dem ich dieses Detail entnehme. "Bei solchen Thatsachen fällt einem die Feder aus der Hand. Wer sah jemals ein so beleidigendes Monopol!" Allerdings beleidigend wegen der ärgerlichen Gleichheit der Abgabe.

Der Fürst war ein Freund der Familie und des Eigenthums, er liebte nicht den häufigen Wechsel des Grundbesitzes, sondern wünschte aus reiner Philanthropie, daß derselbe so viel als möglich in der Familie bleibe. Sein demokratischer Sinn empörte sich aber trotz Herrn Vincke und Genossen gegen die Einrichtung von Majoraten und Fideikommissen; er wußte seinen Zweck auf andere Weise zu erreichen. Es ist recht und billig, daß der Unterthan Handänderungsgebühr zahlt; wie dieß denn auch in den meisten civilisirten Staaten geschah, besonders da, wo jenes schöne deutsche Recht, das man seines inneren Gehaltes an Edelsinn wegen "das gemeine" nennt, in seiner bewundernswerthen Mannigfaltigkeit zur Geltung gebracht worden war. Der Fürst von Monaco erkannte das Prinzip der Handänderungsgebühr als Recht an, und da man des Guten nie

*) Wie jener Dorfschreiner, der in der Pfarre ein unentbehrliches und unnennbares Gemach auszumöbliren hatte. Die Frau Pfarrerin, welche sich durch eine seltene Körperfülle auszeichnete, hielt Rath mit ihm über das Maß der anzulegenden Oeffnung. Frau Pfarrerin, sagte der schlichte Mann, gewöhnlich gibt man zwölf Zoll; ich glaube aber (hier schlug er den Maßstab auseinander und sah die Dame mit prüfendem Blicke an) ich glaube, wir können fünfzehn Zoll nehmen!

jeder Kopf oder vielmehr Nichtkopf jährlich zu füllen hatte. Aus besonderer Gnade wurden bei dieser Steuer nicht verschiedene Klassen, etwa nach den verhältnißmäßigen Kapacitäten angenommen*), sondern sämmtliche .... des Fürstenthums über den gleichen Leist geschlagen. „Das Erstaunen hält hier der Indignation die Wage!“ ruft ein französischer Schriftsteller aus, dem ich dieses Detail entnehme. „Bei solchen Thatsachen fällt einem die Feder aus der Hand. Wer sah jemals ein so beleidigendes Monopol!“ Allerdings beleidigend wegen der ärgerlichen Gleichheit der Abgabe.

Der Fürst war ein Freund der Familie und des Eigenthums, er liebte nicht den häufigen Wechsel des Grundbesitzes, sondern wünschte aus reiner Philanthropie, daß derselbe so viel als möglich in der Familie bleibe. Sein demokratischer Sinn empörte sich aber trotz Herrn Vincke und Genossen gegen die Einrichtung von Majoraten und Fideikommissen; er wußte seinen Zweck auf andere Weise zu erreichen. Es ist recht und billig, daß der Unterthan Handänderungsgebühr zahlt; wie dieß denn auch in den meisten civilisirten Staaten geschah, besonders da, wo jenes schöne deutsche Recht, das man seines inneren Gehaltes an Edelsinn wegen „das gemeine“ nennt, in seiner bewundernswerthen Mannigfaltigkeit zur Geltung gebracht worden war. Der Fürst von Monaco erkannte das Prinzip der Handänderungsgebühr als Recht an, und da man des Guten nie

*) Wie jener Dorfschreiner, der in der Pfarre ein unentbehrliches und unnennbares Gemach auszumöbliren hatte. Die Frau Pfarrerin, welche sich durch eine seltene Körperfülle auszeichnete, hielt Rath mit ihm über das Maß der anzulegenden Oeffnung. Frau Pfarrerin, sagte der schlichte Mann, gewöhnlich gibt man zwölf Zoll; ich glaube aber (hier schlug er den Maßstab auseinander und sah die Dame mit prüfendem Blicke an) ich glaube, wir können fünfzehn Zoll nehmen!
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[222/0252] jeder Kopf oder vielmehr Nichtkopf jährlich zu füllen hatte. Aus besonderer Gnade wurden bei dieser Steuer nicht verschiedene Klassen, etwa nach den verhältnißmäßigen Kapacitäten angenommen *), sondern sämmtliche .... des Fürstenthums über den gleichen Leist geschlagen. „Das Erstaunen hält hier der Indignation die Wage!“ ruft ein französischer Schriftsteller aus, dem ich dieses Detail entnehme. „Bei solchen Thatsachen fällt einem die Feder aus der Hand. Wer sah jemals ein so beleidigendes Monopol!“ Allerdings beleidigend wegen der ärgerlichen Gleichheit der Abgabe. Der Fürst war ein Freund der Familie und des Eigenthums, er liebte nicht den häufigen Wechsel des Grundbesitzes, sondern wünschte aus reiner Philanthropie, daß derselbe so viel als möglich in der Familie bleibe. Sein demokratischer Sinn empörte sich aber trotz Herrn Vincke und Genossen gegen die Einrichtung von Majoraten und Fideikommissen; er wußte seinen Zweck auf andere Weise zu erreichen. Es ist recht und billig, daß der Unterthan Handänderungsgebühr zahlt; wie dieß denn auch in den meisten civilisirten Staaten geschah, besonders da, wo jenes schöne deutsche Recht, das man seines inneren Gehaltes an Edelsinn wegen „das gemeine“ nennt, in seiner bewundernswerthen Mannigfaltigkeit zur Geltung gebracht worden war. Der Fürst von Monaco erkannte das Prinzip der Handänderungsgebühr als Recht an, und da man des Guten nie *) Wie jener Dorfschreiner, der in der Pfarre ein unentbehrliches und unnennbares Gemach auszumöbliren hatte. Die Frau Pfarrerin, welche sich durch eine seltene Körperfülle auszeichnete, hielt Rath mit ihm über das Maß der anzulegenden Oeffnung. Frau Pfarrerin, sagte der schlichte Mann, gewöhnlich gibt man zwölf Zoll; ich glaube aber (hier schlug er den Maßstab auseinander und sah die Dame mit prüfendem Blicke an) ich glaube, wir können fünfzehn Zoll nehmen!

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Zitationshilfe: Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vogt_thierstaaten_1851/252>, abgerufen am 06.05.2024.