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Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851.

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Schuldverfahren entzogen? Bestand die Ehre des Adels nicht in leichtsinnigem Schuldenmachen, Prellen des Bürgers, bestand die der Ahnen nicht in Wegelagerei, Stegreifritterschaft und Plünderung der bürgerlichen Kaufleute? Waren nicht eine Menge Ausnahmsgesetze für den Adel vorhanden, die ihn im Nichtzahlen schützten? Er bezahlte also die Ehre nicht - seine Ehre bestand im Nichtzahlen. Vielleicht aber war es eine progressive Wissenschaftssteuer, auf den Reichthum des Adels gegründet? Wenn ich aber dann wieder die Tausende von Adeligen mir vor die Augen brachte, welche nur des Königs Rock vor dem Hunger schützt, wenn ich erwog, daß meist nur ein falscher Flitterglanz das Elend und die Lumperei mit geringfügiger Hülle deckte, so konnte ich nicht glauben, daß die weisen Männer der Universitäten der Armuth eine doppelte Steuer auflegen sollten.

Der Bienenstaat hat meine Zweifel gelöst. Die adeligen Drohnen sind die unnützesten Geschöpfe im Staate. Ohne Arbeitskraft, ohne geistige Fähigkeit sind sie nur eine bevorzugte Bürde der Gesellschaft. Aber die geistige und körperliche Trägheit liegt so tief in ihrer Natur begründet, daß selbst ihre Jungen eine weit längere Zeit zur Ausbildung bedürfen, als die Arbeiter. Eine Proletarierbiene geht nach zwanzig Tagen aus der Zelle hervor, geschickt zu jeglicher Arbeit, brauchbar zu jedem Geschäft im Staate; eine adelige Drohne bedarf vier und zwanzig Tage, um arbeitsunfähig, ohne Talent, ohne Wissen, nur mit glatten Beinen und dickem Leibe in der Gesellschaft zu erscheinen. Um eine adelig geborene Biene nur zu dem Stadium zu bringen, daß sie mit Anstand, wenn auch mit leerem Kopfe und ungeübten Armen, auf der Weltbühne erscheinen könne,

Schuldverfahren entzogen? Bestand die Ehre des Adels nicht in leichtsinnigem Schuldenmachen, Prellen des Bürgers, bestand die der Ahnen nicht in Wegelagerei, Stegreifritterschaft und Plünderung der bürgerlichen Kaufleute? Waren nicht eine Menge Ausnahmsgesetze für den Adel vorhanden, die ihn im Nichtzahlen schützten? Er bezahlte also die Ehre nicht – seine Ehre bestand im Nichtzahlen. Vielleicht aber war es eine progressive Wissenschaftssteuer, auf den Reichthum des Adels gegründet? Wenn ich aber dann wieder die Tausende von Adeligen mir vor die Augen brachte, welche nur des Königs Rock vor dem Hunger schützt, wenn ich erwog, daß meist nur ein falscher Flitterglanz das Elend und die Lumperei mit geringfügiger Hülle deckte, so konnte ich nicht glauben, daß die weisen Männer der Universitäten der Armuth eine doppelte Steuer auflegen sollten.

Der Bienenstaat hat meine Zweifel gelöst. Die adeligen Drohnen sind die unnützesten Geschöpfe im Staate. Ohne Arbeitskraft, ohne geistige Fähigkeit sind sie nur eine bevorzugte Bürde der Gesellschaft. Aber die geistige und körperliche Trägheit liegt so tief in ihrer Natur begründet, daß selbst ihre Jungen eine weit längere Zeit zur Ausbildung bedürfen, als die Arbeiter. Eine Proletarierbiene geht nach zwanzig Tagen aus der Zelle hervor, geschickt zu jeglicher Arbeit, brauchbar zu jedem Geschäft im Staate; eine adelige Drohne bedarf vier und zwanzig Tage, um arbeitsunfähig, ohne Talent, ohne Wissen, nur mit glatten Beinen und dickem Leibe in der Gesellschaft zu erscheinen. Um eine adelig geborene Biene nur zu dem Stadium zu bringen, daß sie mit Anstand, wenn auch mit leerem Kopfe und ungeübten Armen, auf der Weltbühne erscheinen könne,

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        <p>Der Bienenstaat hat meine Zweifel gelöst. Die adeligen Drohnen sind die unnützesten Geschöpfe im Staate. Ohne Arbeitskraft, ohne geistige Fähigkeit sind sie nur eine bevorzugte Bürde der Gesellschaft. Aber die geistige und körperliche Trägheit liegt so tief in ihrer Natur begründet, daß selbst ihre Jungen eine weit längere Zeit zur Ausbildung bedürfen, als die Arbeiter. Eine Proletarierbiene geht nach zwanzig Tagen aus der Zelle hervor, geschickt zu jeglicher Arbeit, brauchbar zu jedem Geschäft im Staate; eine adelige Drohne bedarf vier und zwanzig Tage, um arbeitsunfähig, ohne Talent, ohne Wissen, nur mit glatten Beinen und dickem Leibe in der Gesellschaft zu erscheinen. Um eine adelig geborene Biene nur zu dem Stadium zu bringen, daß sie mit Anstand, wenn auch mit leerem Kopfe und ungeübten Armen, auf der Weltbühne erscheinen könne,
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[76/0102] Schuldverfahren entzogen? Bestand die Ehre des Adels nicht in leichtsinnigem Schuldenmachen, Prellen des Bürgers, bestand die der Ahnen nicht in Wegelagerei, Stegreifritterschaft und Plünderung der bürgerlichen Kaufleute? Waren nicht eine Menge Ausnahmsgesetze für den Adel vorhanden, die ihn im Nichtzahlen schützten? Er bezahlte also die Ehre nicht – seine Ehre bestand im Nichtzahlen. Vielleicht aber war es eine progressive Wissenschaftssteuer, auf den Reichthum des Adels gegründet? Wenn ich aber dann wieder die Tausende von Adeligen mir vor die Augen brachte, welche nur des Königs Rock vor dem Hunger schützt, wenn ich erwog, daß meist nur ein falscher Flitterglanz das Elend und die Lumperei mit geringfügiger Hülle deckte, so konnte ich nicht glauben, daß die weisen Männer der Universitäten der Armuth eine doppelte Steuer auflegen sollten. Der Bienenstaat hat meine Zweifel gelöst. Die adeligen Drohnen sind die unnützesten Geschöpfe im Staate. Ohne Arbeitskraft, ohne geistige Fähigkeit sind sie nur eine bevorzugte Bürde der Gesellschaft. Aber die geistige und körperliche Trägheit liegt so tief in ihrer Natur begründet, daß selbst ihre Jungen eine weit längere Zeit zur Ausbildung bedürfen, als die Arbeiter. Eine Proletarierbiene geht nach zwanzig Tagen aus der Zelle hervor, geschickt zu jeglicher Arbeit, brauchbar zu jedem Geschäft im Staate; eine adelige Drohne bedarf vier und zwanzig Tage, um arbeitsunfähig, ohne Talent, ohne Wissen, nur mit glatten Beinen und dickem Leibe in der Gesellschaft zu erscheinen. Um eine adelig geborene Biene nur zu dem Stadium zu bringen, daß sie mit Anstand, wenn auch mit leerem Kopfe und ungeübten Armen, auf der Weltbühne erscheinen könne,

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Zitationshilfe: Vogt, Carl: Untersuchungen über Thierstaaten. Frankfurt (Main), 1851, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vogt_thierstaaten_1851/102>, abgerufen am 04.05.2024.