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Vischer, Friedrich Theodor von: Auch Einer. Eine Reisebekanntschaft. Bd. 1. Stuttgart u. a., 1879.

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wissen als er! Drum sagt er immer, von Turik wehe
ein schlechter Wind herüber."

Griffith: "So verlangen wir's erst gerade recht.
Wir wählen eine Deputation, die soll morgen gleich
zu ihm: der Barde muß her!"

"Nehmt mich in die Deputation," ruft Karmor,
"ich freue mich schon jetzt drauf, was der alte Haus¬
drach Urhixidur für Augen macht, wenn wir unsern
Willen vortragen."

"Ja, ja," lachte Gwalchmai, "die gelbe Bohnen¬
stange möchte eben immer für eine Gwyllion gelten,
und ihr Herr läßt es ihr so hingehen, läßt manchmal
selbst so einen Wink fallen, als ob was dran wäre!"

Wir müssen hier einen Augenblick ungern die
Redner unterbrechen. Der Leser wird nicht wissen,
warum Gwalchmai nicht sagt, Urhixidur möchte für
eine Druidin gelten, sondern für eine Gwyllion. Die
Druiden leiteten sich, wie man aus unserer Geschichte
des Weiteren ersehen wird, von Taliesin, als dem
Gründer ihres Ordens, ab, den Druidinnen wollte
man so hohe Abkunft, Erleuchtung von so hoher Licht¬
quelle nicht zugestehen und nicht absprechen; man gieng
daher einen Mittelweg: sie sollten sich auf ihn zurück¬
führen dürfen, aber auf ihn nur, als er noch Gwyon
war, der eben aus dem Zaubertopf genippt hatte. So
nannte man sie denn Gwyonkind, Gwyonchen, denn
das bedeutet Gwyllion.

wiſſen als er! Drum ſagt er immer, von Turik wehe
ein ſchlechter Wind herüber.“

Griffith: „So verlangen wir's erſt gerade recht.
Wir wählen eine Deputation, die ſoll morgen gleich
zu ihm: der Barde muß her!“

„Nehmt mich in die Deputation,“ ruft Karmor,
„ich freue mich ſchon jetzt drauf, was der alte Haus¬
drach Urhixidur für Augen macht, wenn wir unſern
Willen vortragen.“

„Ja, ja,“ lachte Gwalchmai, „die gelbe Bohnen¬
ſtange möchte eben immer für eine Gwyllion gelten,
und ihr Herr läßt es ihr ſo hingehen, läßt manchmal
ſelbſt ſo einen Wink fallen, als ob was dran wäre!“

Wir müſſen hier einen Augenblick ungern die
Redner unterbrechen. Der Leſer wird nicht wiſſen,
warum Gwalchmai nicht ſagt, Urhixidur möchte für
eine Druidin gelten, ſondern für eine Gwyllion. Die
Druiden leiteten ſich, wie man aus unſerer Geſchichte
des Weiteren erſehen wird, von Talieſin, als dem
Gründer ihres Ordens, ab, den Druidinnen wollte
man ſo hohe Abkunft, Erleuchtung von ſo hoher Licht¬
quelle nicht zugeſtehen und nicht abſprechen; man gieng
daher einen Mittelweg: ſie ſollten ſich auf ihn zurück¬
führen dürfen, aber auf ihn nur, als er noch Gwyon
war, der eben aus dem Zaubertopf genippt hatte. So
nannte man ſie denn Gwyonkind, Gwyonchen, denn
das bedeutet Gwyllion.

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[181/0194] wiſſen als er! Drum ſagt er immer, von Turik wehe ein ſchlechter Wind herüber.“ Griffith: „So verlangen wir's erſt gerade recht. Wir wählen eine Deputation, die ſoll morgen gleich zu ihm: der Barde muß her!“ „Nehmt mich in die Deputation,“ ruft Karmor, „ich freue mich ſchon jetzt drauf, was der alte Haus¬ drach Urhixidur für Augen macht, wenn wir unſern Willen vortragen.“ „Ja, ja,“ lachte Gwalchmai, „die gelbe Bohnen¬ ſtange möchte eben immer für eine Gwyllion gelten, und ihr Herr läßt es ihr ſo hingehen, läßt manchmal ſelbſt ſo einen Wink fallen, als ob was dran wäre!“ Wir müſſen hier einen Augenblick ungern die Redner unterbrechen. Der Leſer wird nicht wiſſen, warum Gwalchmai nicht ſagt, Urhixidur möchte für eine Druidin gelten, ſondern für eine Gwyllion. Die Druiden leiteten ſich, wie man aus unſerer Geſchichte des Weiteren erſehen wird, von Talieſin, als dem Gründer ihres Ordens, ab, den Druidinnen wollte man ſo hohe Abkunft, Erleuchtung von ſo hoher Licht¬ quelle nicht zugeſtehen und nicht abſprechen; man gieng daher einen Mittelweg: ſie ſollten ſich auf ihn zurück¬ führen dürfen, aber auf ihn nur, als er noch Gwyon war, der eben aus dem Zaubertopf genippt hatte. So nannte man ſie denn Gwyonkind, Gwyonchen, denn das bedeutet Gwyllion.

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Zitationshilfe: Vischer, Friedrich Theodor von: Auch Einer. Eine Reisebekanntschaft. Bd. 1. Stuttgart u. a., 1879, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_auch01_1879/194>, abgerufen am 04.12.2024.