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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,2,1. Stuttgart, 1852.

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zum Ausdrucke der Mannigfaltigkeit getheiltes Rundes mit dem Viereck sich
verbindet, einförmig, als unterschiedslose Einheit, und bewährt sich also,
was schon zu §. 565 von ihm gesagt ist. Es erscheint hiemit wieder eine
einseitige Richtung, welche in der weiteren Geschichte sich mit ihren Gegen-
sätzen versöhnen soll; eine Einseitigkeit, die dießmal allerdings nicht in
einer unreifen, sondern einer reifen Kunst auftritt, dafür aber auch selbst
in dieser vereinzelt (außer dem Pantheon in Vesta-Tempeln) und in
andern Formen vermittelt (eben im Kreuzgewölbe und in jener Gurtbogen-
Kuppel), nur noch nicht in wahrhaft concreter Durchbildung, noch nicht
so, daß die vermitteltere Form weiterhin angewandt wird und sich als
Styl festsetzt. Da nun aber bei den Römern die Gliederung des Runden
noch nicht wahrhaft entwickelt ist, so dürfen wir gerade in der einfachen
kuppelbedeckten Rotunde ein treues Bild der weltgeschichtlichen Bedeutung
dieses Volks suchen, den Ausdruck der übergreifenden Weltmacht, die
sich mit demselben Geiste der Klugheit und Kraft über die Völker her-
spannt, mit welchem sie in der technischen Praxis ein so wichtiges Gesetz
entdeckt. Wir haben dieß schon zu §. 557, 2. beispielsweise angedeutet;
zu dem, was zu §. 564, 2. über die runde Linie gesagt ist, verhält sich
diese Auffassung ungesucht als nähere, geschichtliche Anwendung. Es fehlt
aber dem römischen Gewölbebau noch an einem andern wesentlichen Mo-
mente. Die freistehende Stütze nämlich erhält in ihrer Verbindung mit
dem Gewölbe eine neue Aufgabe; sie soll nicht nur dem senkrechten Drucke,
sondern auch dem Seitenschube widerstreben. Diese neue Function fordert
statt der Säule den Pfeiler. Der Pfeiler aber soll diese structive Leistung
in einer neuen Kunstform aussprechen und es leuchtet ein, daß eine neue,
schöne Form der Vermittlung entstehen wird, wenn diese gegliederte Ge-
stalt des Pfeilers sich zugleich mit der concreten Durchgliederung des Ge-
wölbs, deren Rudiment in jenen Gurtbögen auftritt, verbindet. Auf diesem
Puncte aber versagt den Römern die Erfindungskraft. Sie wissen den
Pfeiler nicht zu gliedern; wo sie das Gewölbe nicht auf die Wand setzen,
belassen sie ihn als rohes Mauerstück und da irgend eine Kunstform doch
hinzutreten soll, so stellen sie die ganze Säule, als mittragend an den
Pfeilern im Kreuzgewölbe, als ganz unthätig vor den Arkadenbogen. Hier
tritt denn über ganzen oder Halbsäulen zugleich ein Gebälke oberhalb des
Bogens hervor und so verbindet sich der Architrav- und Säulenbau als
reine, nicht fungirende Blend-Architektur mit dem Gewölbebau; die wirk-
liche Form bleibt noch, die Kunstform ist bloßer Schein, man "schämt
sich" der ersteren (Hübsch a. a. O. S. 48). Das Organische, das sich
entwickeln soll, wird allerdings eine Verbindung von Säule und Pfeiler
sein, aber keine äußerliche, todte, sondern eine innige, bewegte, lebendige.
Die unorganische Vermischung von zwei grundverschiedenen Stylen tritt

zum Ausdrucke der Mannigfaltigkeit getheiltes Rundes mit dem Viereck ſich
verbindet, einförmig, als unterſchiedsloſe Einheit, und bewährt ſich alſo,
was ſchon zu §. 565 von ihm geſagt iſt. Es erſcheint hiemit wieder eine
einſeitige Richtung, welche in der weiteren Geſchichte ſich mit ihren Gegen-
ſätzen verſöhnen ſoll; eine Einſeitigkeit, die dießmal allerdings nicht in
einer unreifen, ſondern einer reifen Kunſt auftritt, dafür aber auch ſelbſt
in dieſer vereinzelt (außer dem Pantheon in Veſta-Tempeln) und in
andern Formen vermittelt (eben im Kreuzgewölbe und in jener Gurtbogen-
Kuppel), nur noch nicht in wahrhaft concreter Durchbildung, noch nicht
ſo, daß die vermitteltere Form weiterhin angewandt wird und ſich als
Styl feſtſetzt. Da nun aber bei den Römern die Gliederung des Runden
noch nicht wahrhaft entwickelt iſt, ſo dürfen wir gerade in der einfachen
kuppelbedeckten Rotunde ein treues Bild der weltgeſchichtlichen Bedeutung
dieſes Volks ſuchen, den Ausdruck der übergreifenden Weltmacht, die
ſich mit demſelben Geiſte der Klugheit und Kraft über die Völker her-
ſpannt, mit welchem ſie in der techniſchen Praxis ein ſo wichtiges Geſetz
entdeckt. Wir haben dieß ſchon zu §. 557, 2. beiſpielsweiſe angedeutet;
zu dem, was zu §. 564, 2. über die runde Linie geſagt iſt, verhält ſich
dieſe Auffaſſung ungeſucht als nähere, geſchichtliche Anwendung. Es fehlt
aber dem römiſchen Gewölbebau noch an einem andern weſentlichen Mo-
mente. Die freiſtehende Stütze nämlich erhält in ihrer Verbindung mit
dem Gewölbe eine neue Aufgabe; ſie ſoll nicht nur dem ſenkrechten Drucke,
ſondern auch dem Seitenſchube widerſtreben. Dieſe neue Function fordert
ſtatt der Säule den Pfeiler. Der Pfeiler aber ſoll dieſe ſtructive Leiſtung
in einer neuen Kunſtform ausſprechen und es leuchtet ein, daß eine neue,
ſchöne Form der Vermittlung entſtehen wird, wenn dieſe gegliederte Ge-
ſtalt des Pfeilers ſich zugleich mit der concreten Durchgliederung des Ge-
wölbs, deren Rudiment in jenen Gurtbögen auftritt, verbindet. Auf dieſem
Puncte aber verſagt den Römern die Erfindungskraft. Sie wiſſen den
Pfeiler nicht zu gliedern; wo ſie das Gewölbe nicht auf die Wand ſetzen,
belaſſen ſie ihn als rohes Mauerſtück und da irgend eine Kunſtform doch
hinzutreten ſoll, ſo ſtellen ſie die ganze Säule, als mittragend an den
Pfeilern im Kreuzgewölbe, als ganz unthätig vor den Arkadenbogen. Hier
tritt denn über ganzen oder Halbſäulen zugleich ein Gebälke oberhalb des
Bogens hervor und ſo verbindet ſich der Architrav- und Säulenbau als
reine, nicht fungirende Blend-Architektur mit dem Gewölbebau; die wirk-
liche Form bleibt noch, die Kunſtform iſt bloßer Schein, man „ſchämt
ſich“ der erſteren (Hübſch a. a. O. S. 48). Das Organiſche, das ſich
entwickeln ſoll, wird allerdings eine Verbindung von Säule und Pfeiler
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Die unorganiſche Vermiſchung von zwei grundverſchiedenen Stylen tritt

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[296/0136] zum Ausdrucke der Mannigfaltigkeit getheiltes Rundes mit dem Viereck ſich verbindet, einförmig, als unterſchiedsloſe Einheit, und bewährt ſich alſo, was ſchon zu §. 565 von ihm geſagt iſt. Es erſcheint hiemit wieder eine einſeitige Richtung, welche in der weiteren Geſchichte ſich mit ihren Gegen- ſätzen verſöhnen ſoll; eine Einſeitigkeit, die dießmal allerdings nicht in einer unreifen, ſondern einer reifen Kunſt auftritt, dafür aber auch ſelbſt in dieſer vereinzelt (außer dem Pantheon in Veſta-Tempeln) und in andern Formen vermittelt (eben im Kreuzgewölbe und in jener Gurtbogen- Kuppel), nur noch nicht in wahrhaft concreter Durchbildung, noch nicht ſo, daß die vermitteltere Form weiterhin angewandt wird und ſich als Styl feſtſetzt. Da nun aber bei den Römern die Gliederung des Runden noch nicht wahrhaft entwickelt iſt, ſo dürfen wir gerade in der einfachen kuppelbedeckten Rotunde ein treues Bild der weltgeſchichtlichen Bedeutung dieſes Volks ſuchen, den Ausdruck der übergreifenden Weltmacht, die ſich mit demſelben Geiſte der Klugheit und Kraft über die Völker her- ſpannt, mit welchem ſie in der techniſchen Praxis ein ſo wichtiges Geſetz entdeckt. Wir haben dieß ſchon zu §. 557, 2. beiſpielsweiſe angedeutet; zu dem, was zu §. 564, 2. über die runde Linie geſagt iſt, verhält ſich dieſe Auffaſſung ungeſucht als nähere, geſchichtliche Anwendung. Es fehlt aber dem römiſchen Gewölbebau noch an einem andern weſentlichen Mo- mente. Die freiſtehende Stütze nämlich erhält in ihrer Verbindung mit dem Gewölbe eine neue Aufgabe; ſie ſoll nicht nur dem ſenkrechten Drucke, ſondern auch dem Seitenſchube widerſtreben. Dieſe neue Function fordert ſtatt der Säule den Pfeiler. Der Pfeiler aber ſoll dieſe ſtructive Leiſtung in einer neuen Kunſtform ausſprechen und es leuchtet ein, daß eine neue, ſchöne Form der Vermittlung entſtehen wird, wenn dieſe gegliederte Ge- ſtalt des Pfeilers ſich zugleich mit der concreten Durchgliederung des Ge- wölbs, deren Rudiment in jenen Gurtbögen auftritt, verbindet. Auf dieſem Puncte aber verſagt den Römern die Erfindungskraft. Sie wiſſen den Pfeiler nicht zu gliedern; wo ſie das Gewölbe nicht auf die Wand ſetzen, belaſſen ſie ihn als rohes Mauerſtück und da irgend eine Kunſtform doch hinzutreten ſoll, ſo ſtellen ſie die ganze Säule, als mittragend an den Pfeilern im Kreuzgewölbe, als ganz unthätig vor den Arkadenbogen. Hier tritt denn über ganzen oder Halbſäulen zugleich ein Gebälke oberhalb des Bogens hervor und ſo verbindet ſich der Architrav- und Säulenbau als reine, nicht fungirende Blend-Architektur mit dem Gewölbebau; die wirk- liche Form bleibt noch, die Kunſtform iſt bloßer Schein, man „ſchämt ſich“ der erſteren (Hübſch a. a. O. S. 48). Das Organiſche, das ſich entwickeln ſoll, wird allerdings eine Verbindung von Säule und Pfeiler ſein, aber keine äußerliche, todte, ſondern eine innige, bewegte, lebendige. Die unorganiſche Vermiſchung von zwei grundverſchiedenen Stylen tritt

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Zitationshilfe: Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,2,1. Stuttgart, 1852, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik030201_1852/136>, abgerufen am 28.11.2024.