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Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.

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vnd Schluß / dem gemeinen Wesen zu Nutzen vnd Besten löblich concediret vnd verordnet worden / keines wegs abzusetzen gedencken.

Also thun dieselbige hiemit / vnd in Krafft dieses / obbemelte Concession, auch in dero Nahmen gnädigst widerholen vnd kräfftiglich bestättigen / also / vnd dergestalt / daß der Truck mehrberührter Friedens-Tractaten vnd Abschieds in dero Churfürstlichen Haupt- vnd Residentz-Statt Mäyntz / durch Nicolaum Heylen / der Verlag aber durch obbenandten Philipps Jacob Fischern / seinem selbst Erbieten nach / zu männigliches contento beschehen vnd geführt / Sonsten aber von keinem andern / wer der auch seye / oder vnter was Praetext solches geschehen möchte / solchem Truck vnd Verlag ichtwas zu Schmählerung oder Abbruch vorgenommen werden solle. Signatum Würtzburg den 25. Januarij Anno 1648.

Johann Philipp.
(Locus Sigilli.)

vnd Schluß / dem gemeinen Wesen zu Nutzen vnd Besten löblich concediret vnd verordnet worden / keines wegs abzusetzen gedencken.

Also thun dieselbige hiemit / vnd in Krafft dieses / obbemelte Concession, auch in dero Nahmen gnädigst widerholen vnd kräfftiglich bestättigen / also / vnd dergestalt / daß der Truck mehrberührter Friedens-Tractaten vnd Abschieds in dero Churfürstlichen Haupt- vnd Residentz-Statt Mäyntz / durch Nicolaum Heylen / der Verlag aber durch obbenandten Philipps Jacob Fischern / seinem selbst Erbieten nach / zu männigliches contento beschehen vnd geführt / Sonsten aber von keinem andern / wer der auch seye / oder vnter was Praetext solches geschehen möchte / solchem Truck vnd Verlag ichtwas zu Schmählerung oder Abbruch vorgenommen werden solle. Signatum Würtzburg den 25. Januarij Anno 1648.

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[0009] vnd Schluß / dem gemeinen Wesen zu Nutzen vnd Besten löblich concediret vnd verordnet worden / keines wegs abzusetzen gedencken. Also thun dieselbige hiemit / vnd in Krafft dieses / obbemelte Concession, auch in dero Nahmen gnädigst widerholen vnd kräfftiglich bestättigen / also / vnd dergestalt / daß der Truck mehrberührter Friedens-Tractaten vnd Abschieds in dero Churfürstlichen Haupt- vnd Residentz-Statt Mäyntz / durch Nicolaum Heylen / der Verlag aber durch obbenandten Philipps Jacob Fischern / seinem selbst Erbieten nach / zu männigliches contento beschehen vnd geführt / Sonsten aber von keinem andern / wer der auch seye / oder vnter was Praetext solches geschehen möchte / solchem Truck vnd Verlag ichtwas zu Schmählerung oder Abbruch vorgenommen werden solle. Signatum Würtzburg den 25. Januarij Anno 1648. Johann Philipp. (Locus Sigilli.)

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Zitationshilfe: Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/9>, abgerufen am 23.11.2024.