Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.vnd Schluß / dem gemeinen Wesen zu Nutzen vnd Besten löblich concediret vnd verordnet worden / keines wegs abzusetzen gedencken. Also thun dieselbige hiemit / vnd in Krafft dieses / obbemelte Concession, auch in dero Nahmen gnädigst widerholen vnd kräfftiglich bestättigen / also / vnd dergestalt / daß der Truck mehrberührter Friedens-Tractaten vnd Abschieds in dero Churfürstlichen Haupt- vnd Residentz-Statt Mäyntz / durch Nicolaum Heylen / der Verlag aber durch obbenandten Philipps Jacob Fischern / seinem selbst Erbieten nach / zu männigliches contento beschehen vnd geführt / Sonsten aber von keinem andern / wer der auch seye / oder vnter was Praetext solches geschehen möchte / solchem Truck vnd Verlag ichtwas zu Schmählerung oder Abbruch vorgenommen werden solle. Signatum Würtzburg den 25. Januarij Anno 1648. Johann Philipp. (Locus Sigilli.) vnd Schluß / dem gemeinen Wesen zu Nutzen vnd Besten löblich concediret vnd verordnet worden / keines wegs abzusetzen gedencken. Also thun dieselbige hiemit / vnd in Krafft dieses / obbemelte Concession, auch in dero Nahmen gnädigst widerholen vnd kräfftiglich bestättigen / also / vnd dergestalt / daß der Truck mehrberührter Friedens-Tractaten vnd Abschieds in dero Churfürstlichen Haupt- vnd Residentz-Statt Mäyntz / durch Nicolaum Heylen / der Verlag aber durch obbenandten Philipps Jacob Fischern / seinem selbst Erbieten nach / zu männigliches contento beschehen vnd geführt / Sonsten aber von keinem andern / wer der auch seye / oder vnter was Praetext solches geschehen möchte / solchem Truck vnd Verlag ichtwas zu Schmählerung oder Abbruch vorgenommen werden solle. Signatum Würtzburg den 25. Januarij Anno 1648. Johann Philipp. (Locus Sigilli.) <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0009"/> vnd Schluß / dem gemeinen Wesen zu Nutzen vnd Besten löblich <hi rendition="#aq">concediret</hi> vnd verordnet worden / keines wegs abzusetzen gedencken.</p> <p>Also thun dieselbige hiemit / vnd in Krafft dieses / obbemelte <hi rendition="#aq">Concession</hi>, auch in dero Nahmen gnädigst widerholen vnd kräfftiglich bestättigen / also / vnd dergestalt / daß der Truck mehrberührter Friedens-Tractaten vnd Abschieds in dero Churfürstlichen Haupt- vnd Residentz-Statt Mäyntz / durch Nicolaum Heylen / der Verlag aber durch obbenandten Philipps Jacob Fischern / seinem selbst Erbieten nach / zu männigliches <hi rendition="#aq">contento</hi> beschehen vnd geführt / Sonsten aber von keinem andern / wer der auch seye / oder vnter was <hi rendition="#aq">Praetext</hi> solches geschehen möchte / solchem Truck vnd Verlag ichtwas zu Schmählerung oder Abbruch vorgenommen werden solle. <hi rendition="#aq">Signatum</hi> Würtzburg den 25. <hi rendition="#aq">Januarij</hi> Anno 1648.</p> <closer> <hi rendition="#fr">Johann Philipp.</hi><lb/> <hi rendition="#right">(<hi rendition="#aq">Locus Sigilli</hi>.)</hi> </closer> </div> </front> </text> </TEI> [0009]
vnd Schluß / dem gemeinen Wesen zu Nutzen vnd Besten löblich concediret vnd verordnet worden / keines wegs abzusetzen gedencken.
Also thun dieselbige hiemit / vnd in Krafft dieses / obbemelte Concession, auch in dero Nahmen gnädigst widerholen vnd kräfftiglich bestättigen / also / vnd dergestalt / daß der Truck mehrberührter Friedens-Tractaten vnd Abschieds in dero Churfürstlichen Haupt- vnd Residentz-Statt Mäyntz / durch Nicolaum Heylen / der Verlag aber durch obbenandten Philipps Jacob Fischern / seinem selbst Erbieten nach / zu männigliches contento beschehen vnd geführt / Sonsten aber von keinem andern / wer der auch seye / oder vnter was Praetext solches geschehen möchte / solchem Truck vnd Verlag ichtwas zu Schmählerung oder Abbruch vorgenommen werden solle. Signatum Würtzburg den 25. Januarij Anno 1648.
Johann Philipp.
(Locus Sigilli.)
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Zitationshilfe: | Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/9>, abgerufen am 27.07.2024. |