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Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.

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selben zu thaydigen / zu machen vnd zu schliessen / die Nothdurfft mit sich bringt / Daß vnsers Theils gewisse Personen von hoher Würde vnd Verstandt / vff deren Erfahrnuß / Trew vnd Zuneygung Wir Vns in einem so hochwichtigen Handel / in welchem so vieler Königen / Fürsten vnd Republicen interesse versirt, geruhig zu verlassen / darzu verordnet werden; Als thun Wir hiemit zu wissen / daß wegen der guten vnd hohen Qualitäten / die sich an Vnserem angenehmbsten vnd liebsten Vettern / Henrich von Orleans Hertzog zu Langwill vnd Stuttewill / Hertzog vnd Paie in Franckreich / Fürst vnd Ober-Graff zu New-Castell / Graff zu Dunaw vnd Tanckarwill / Erb-Constabell in Normandy / Verwalter vnd Vnser Obrist Leutenant gedachter Provintz / Rittmeister vber hundert vnser Ordonnantz Curassierer / Ritter Vnser Orden vnd an Vnsern Geheimen Rhäten. Wie auch an Vnserm liebsten vnd getrewen / dem Herrn Abel Servien, Graffen zu Roschaubiers / Rath bey allen Vnsern Cantzleyen; Welche dem verstorbenen König / Vnserm Hochgeehrten Herrn vnd Vattern inn: vnd ausserhalb deß Königreichs grosse Dienst gelaystet / vff die Wir Vns auch gäntzlich vnd zumahl verlassen. Daß auß diesen Vrsachen vnd wegen anderm guten vnnd rechtmässigen Vns hierzu bewegenden Nachdencken / vff gutachten der Konginn vnd Regentinn / Vnser hochgeehrten Frawen vnd Muttern / Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Großvettern / deß Hertzogen von Orleans / Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern / deß Printzen von Conde / vnd Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern deß Cardinals Matzarin / vieler Fürsten / Hertzogen / Paies vnd Beampten Vnser Cron / auch ander grossen vnd Ansehnlichen Personen Vnsers Raths / Wir Vnserm gedachten Vettern / den Hertzogen von Longwill in gestalt eines Obern Extraordinari Abgesandten vnd Gevollmächtigten / wie auch die Herrn Graffen von Avaus vnd Servien, in gestalt vnser Extraordinari Abgesandten vnd Gevollmächtigten / zu dem allgemeinen Frieden bestimpt / verordnet

selben zu thaydigen / zu machen vnd zu schliessen / die Nothdurfft mit sich bringt / Daß vnsers Theils gewisse Personen von hoher Würde vnd Verstandt / vff deren Erfahrnuß / Trew vnd Zuneygung Wir Vns in einem so hochwichtigen Handel / in welchem so vieler Königen / Fürsten vnd Republicen interesse versirt, geruhig zu verlassen / darzu verordnet werden; Als thun Wir hiemit zu wissen / daß wegen der guten vnd hohen Qualitäten / die sich an Vnserem angenehmbsten vnd liebsten Vettern / Henrich von Orleans Hertzog zu Langwill vnd Stuttewill / Hertzog vnd Paie in Franckreich / Fürst vnd Ober-Graff zu New-Castell / Graff zu Dunaw vnd Tanckarwill / Erb-Constabell in Normandy / Verwalter vnd Vnser Obrist Leutenant gedachter Provintz / Rittmeister vber hundert vnser Ordonnantz Curassierer / Ritter Vnser Orden vnd an Vnsern Geheimen Rhäten. Wie auch an Vnserm liebsten vnd getrewen / dem Herrn Abel Servien, Graffen zu Roschaubiers / Rath bey allen Vnsern Cantzleyen; Welche dem verstorbenen König / Vnserm Hochgeehrten Herrn vnd Vattern inn: vnd ausserhalb deß Königreichs grosse Dienst gelaystet / vff die Wir Vns auch gäntzlich vnd zumahl verlassen. Daß auß diesen Vrsachen vnd wegen anderm guten vnnd rechtmässigen Vns hierzu bewegenden Nachdencken / vff gutachten der Konginn vnd Regentinn / Vnser hochgeehrten Frawen vnd Muttern / Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Großvettern / deß Hertzogen von Orleans / Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern / deß Printzen von Conde / vnd Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern deß Cardinals Matzarin / vieler Fürsten / Hertzogen / Paies vnd Beampten Vnser Cron / auch ander grossen vnd Ansehnlichen Personen Vnsers Raths / Wir Vnserm gedachten Vettern / den Hertzogen von Longwill in gestalt eines Obern Extraordinari Abgesandten vnd Gevollmächtigten / wie auch die Herrn Graffen von Avaus vnd Servien, in gestalt vnser Extraordinari Abgesandten vnd Gevollmächtigten / zu dem allgemeinen Frieden bestimpt / verordnet

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[54/0063] selben zu thaydigen / zu machen vnd zu schliessen / die Nothdurfft mit sich bringt / Daß vnsers Theils gewisse Personen von hoher Würde vnd Verstandt / vff deren Erfahrnuß / Trew vnd Zuneygung Wir Vns in einem so hochwichtigen Handel / in welchem so vieler Königen / Fürsten vnd Republicen interesse versirt, geruhig zu verlassen / darzu verordnet werden; Als thun Wir hiemit zu wissen / daß wegen der guten vnd hohen Qualitäten / die sich an Vnserem angenehmbsten vnd liebsten Vettern / Henrich von Orleans Hertzog zu Langwill vnd Stuttewill / Hertzog vnd Paie in Franckreich / Fürst vnd Ober-Graff zu New-Castell / Graff zu Dunaw vnd Tanckarwill / Erb-Constabell in Normandy / Verwalter vnd Vnser Obrist Leutenant gedachter Provintz / Rittmeister vber hundert vnser Ordonnantz Curassierer / Ritter Vnser Orden vnd an Vnsern Geheimen Rhäten. Wie auch an Vnserm liebsten vnd getrewen / dem Herrn Abel Servien, Graffen zu Roschaubiers / Rath bey allen Vnsern Cantzleyen; Welche dem verstorbenen König / Vnserm Hochgeehrten Herrn vnd Vattern inn: vnd ausserhalb deß Königreichs grosse Dienst gelaystet / vff die Wir Vns auch gäntzlich vnd zumahl verlassen. Daß auß diesen Vrsachen vnd wegen anderm guten vnnd rechtmässigen Vns hierzu bewegenden Nachdencken / vff gutachten der Konginn vnd Regentinn / Vnser hochgeehrten Frawen vnd Muttern / Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Großvettern / deß Hertzogen von Orleans / Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern / deß Printzen von Conde / vnd Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern deß Cardinals Matzarin / vieler Fürsten / Hertzogen / Paies vnd Beampten Vnser Cron / auch ander grossen vnd Ansehnlichen Personen Vnsers Raths / Wir Vnserm gedachten Vettern / den Hertzogen von Longwill in gestalt eines Obern Extraordinari Abgesandten vnd Gevollmächtigten / wie auch die Herrn Graffen von Avaus vnd Servien, in gestalt vnser Extraordinari Abgesandten vnd Gevollmächtigten / zu dem allgemeinen Frieden bestimpt / verordnet

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  • Zwischen Lang-ſ und Rund-s wird nicht unterschieden, beide werden als s transkribiert.
  • I/J wird nach dem Lautwert transkribiert.
  • Abkürzungen werden aufgelöst.
  • æ und œ werden durch ae bzw. oe wiedergegeben.
  • Die doppelten großen V in Antiquaschrift werden entsprechend ihres Lautwertes als W transkribiert.



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Zitationshilfe: Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/63>, abgerufen am 22.11.2024.