Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.

Bild:
<< vorherige Seite

wird / vnd zugleich solche zu ewigen Zeiten außschliesset alle Exceptionen vnd Restitutions-Wege / vff waserley Schein vnd Fug solche nur sich begründen möchten.

Es ist auch ferrners verglichen / daß ausserhalb der hierunden von Käys. Mayst. vnd deß Heyl. Reichs Ständen versprochenen Genehmhaltung / oder Ratification, auch vff nechstkommendem Reichs-Tage / zum vberfluß / obbesagter Landschafften vnd Gerechtigkeiten Vbergaben / bekräfftiget werden sollen. Vnd derowegen / daferrn in der Käys. Capitulation eine Abrede / oder vff den Reichstägen proposition von den occupirten vnd distrahirten Röm. Reichs Gütern vnd Gerechtigkeiten / vmb dieselbe wider herbey zu bringen / fürgehen solte / daß alßdann solches nicht verstanden werden soll von denen obbenanten Dingen / als welche auß einhelliger der sämptlichen Ständen bewilligung / wegen allgemeiner Beruhigung / eines andern Gewalt vbergeben worden. Daher sie auß der Reichs Matricul außzulöschen sind.

So bald vff einräumung Benfelden / sollen deren Statt befestigung / als auch der nächstgelegenen Vestung Rhinaw / wie nicht wenigers Elsaßzabern / deß Castels Hohenbar / vnd Newburg am Rhein / geschlaiffet werden: also / daß in besagten Oertern / keine Besatzung gehalten werde. Der Magistrat vnd Jnnwohner bemelter Statt Zabern sollen die Neutralitet gantz genaw halten / vnd solle dessen Orts dem Königl. Kriegsvolck / so offt solches begehrt wird / frey vnd sicherer Paß gestattet werden. Es sollen am Rhein disseits von Basel biß vff Philipßburg keine Vestungen oder Schantzen gebawt werden. Soll auch weder von einer oder andern seythen der lauff deß Stroms abwendig gemacht / oder entzogen werden.

Belangend die Schulden / damit die Cammer zu Ensisheimb beschwert / wird Herr Ertzhertzog Ferdinand Carlen vff sich nehmen sampt dem Antheil Lands / welches jhm der Aller-Christlichste König restituiren soll / den dritten Theil aller Schulden ohn vnterschied / sie seyn gleich an Handtschrifften oder Hypothecen, nur allein / daß beyde in Authentischer Form bestehen / vnnd entweders

wird / vnd zugleich solche zu ewigen Zeiten außschliesset alle Exceptionen vnd Restitutions-Wege / vff waserley Schein vnd Fug solche nur sich begründen möchten.

Es ist auch ferrners verglichen / daß ausserhalb der hierunden von Käys. Mayst. vnd deß Heyl. Reichs Ständen versprochenen Genehmhaltung / oder Ratification, auch vff nechstkommendem Reichs-Tage / zum vberfluß / obbesagter Landschafften vnd Gerechtigkeiten Vbergaben / bekräfftiget werden sollen. Vnd derowegen / daferrn in der Käys. Capitulation eine Abrede / oder vff den Reichstägen proposition von den occupirten vnd distrahirten Röm. Reichs Gütern vnd Gerechtigkeiten / vmb dieselbe wider herbey zu bringen / fürgehen solte / daß alßdann solches nicht verstanden werden soll von denen obbenanten Dingen / als welche auß einhelliger der sämptlichen Ständen bewilligung / wegen allgemeiner Beruhigung / eines andern Gewalt vbergeben worden. Daher sie auß der Reichs Matricul außzulöschen sind.

So bald vff einräumung Benfelden / sollen deren Statt befestigung / als auch der nächstgelegenen Vestung Rhinaw / wie nicht wenigers Elsaßzabern / deß Castels Hohenbar / vnd Newburg am Rhein / geschlaiffet werden: also / daß in besagten Oertern / keine Besatzung gehalten werde. Der Magistrat vnd Jnnwohner bemelter Statt Zabern sollen die Neutralitet gantz genaw halten / vnd solle dessen Orts dem Königl. Kriegsvolck / so offt solches begehrt wird / frey vnd sicherer Paß gestattet werden. Es sollen am Rhein disseits von Basel biß vff Philipßburg keine Vestungen oder Schantzen gebawt werden. Soll auch weder von einer oder andern seythen der lauff deß Stroms abwendig gemacht / oder entzogen werden.

Belangend die Schulden / damit die Cammer zu Ensisheimb beschwert / wird Herr Ertzhertzog Ferdinand Carlen vff sich nehmen sampt dem Antheil Lands / welches jhm der Aller-Christlichste König restituiren soll / den dritten Theil aller Schulden ohn vnterschied / sie seyn gleich an Handtschrifften oder Hypothecen, nur allein / daß beyde in Authentischer Form bestehen / vnnd entweders

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0040" n="31"/>
wird / vnd zugleich solche zu ewigen Zeiten außschliesset alle <hi rendition="#aq">Exceptionen</hi> vnd <hi rendition="#aq">Restitutions-</hi>Wege / vff waserley Schein vnd Fug solche nur sich begründen möchten.</p>
        <p>Es ist auch ferrners verglichen / daß ausserhalb der hierunden von Käys. Mayst. vnd deß Heyl. Reichs Ständen versprochenen Genehmhaltung / oder <hi rendition="#aq">Ratification,</hi> auch vff nechstkommendem Reichs-Tage / zum vberfluß / obbesagter Landschafften vnd Gerechtigkeiten Vbergaben / bekräfftiget werden sollen. Vnd derowegen / daferrn in der Käys. <hi rendition="#aq">Capitulation</hi> eine Abrede / oder vff den Reichstägen <hi rendition="#aq">proposition</hi> von den <hi rendition="#aq">occupirten</hi> vnd <hi rendition="#aq">distrahirten</hi> Röm. Reichs Gütern vnd Gerechtigkeiten / vmb dieselbe wider herbey zu bringen / fürgehen solte / daß alßdann solches nicht verstanden werden soll von denen obbenanten Dingen / als welche auß einhelliger der sämptlichen Ständen bewilligung / wegen allgemeiner Beruhigung / eines andern Gewalt vbergeben worden. Daher sie auß der Reichs <hi rendition="#aq">Matricul</hi> außzulöschen sind.</p>
        <p>So bald vff einräumung Benfelden / sollen deren Statt befestigung / als auch der nächstgelegenen Vestung Rhinaw / wie nicht wenigers Elsaßzabern / deß Castels Hohenbar / vnd Newburg am Rhein / geschlaiffet werden: also / daß in besagten Oertern / keine Besatzung gehalten werde. Der Magistrat vnd Jnnwohner bemelter Statt Zabern sollen die <hi rendition="#aq">Neutralitet</hi> gantz genaw halten / vnd solle dessen Orts dem Königl. Kriegsvolck / so offt solches begehrt wird / frey vnd sicherer Paß gestattet werden. Es sollen am Rhein disseits von Basel biß vff Philipßburg keine Vestungen oder Schantzen gebawt werden. Soll auch weder von einer oder andern seythen der lauff deß Stroms abwendig gemacht / oder entzogen werden.</p>
        <p>Belangend die Schulden / damit die Cammer zu Ensisheimb beschwert / wird Herr Ertzhertzog Ferdinand Carlen vff sich nehmen sampt dem Antheil Lands / welches jhm der Aller-Christlichste König <hi rendition="#aq">restituiren</hi> soll / den dritten Theil aller Schulden ohn vnterschied / sie seyn gleich an Handtschrifften oder <hi rendition="#aq">Hypothecen,</hi> nur allein / daß beyde in Authentischer Form bestehen / vnnd entweders
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[31/0040] wird / vnd zugleich solche zu ewigen Zeiten außschliesset alle Exceptionen vnd Restitutions-Wege / vff waserley Schein vnd Fug solche nur sich begründen möchten. Es ist auch ferrners verglichen / daß ausserhalb der hierunden von Käys. Mayst. vnd deß Heyl. Reichs Ständen versprochenen Genehmhaltung / oder Ratification, auch vff nechstkommendem Reichs-Tage / zum vberfluß / obbesagter Landschafften vnd Gerechtigkeiten Vbergaben / bekräfftiget werden sollen. Vnd derowegen / daferrn in der Käys. Capitulation eine Abrede / oder vff den Reichstägen proposition von den occupirten vnd distrahirten Röm. Reichs Gütern vnd Gerechtigkeiten / vmb dieselbe wider herbey zu bringen / fürgehen solte / daß alßdann solches nicht verstanden werden soll von denen obbenanten Dingen / als welche auß einhelliger der sämptlichen Ständen bewilligung / wegen allgemeiner Beruhigung / eines andern Gewalt vbergeben worden. Daher sie auß der Reichs Matricul außzulöschen sind. So bald vff einräumung Benfelden / sollen deren Statt befestigung / als auch der nächstgelegenen Vestung Rhinaw / wie nicht wenigers Elsaßzabern / deß Castels Hohenbar / vnd Newburg am Rhein / geschlaiffet werden: also / daß in besagten Oertern / keine Besatzung gehalten werde. Der Magistrat vnd Jnnwohner bemelter Statt Zabern sollen die Neutralitet gantz genaw halten / vnd solle dessen Orts dem Königl. Kriegsvolck / so offt solches begehrt wird / frey vnd sicherer Paß gestattet werden. Es sollen am Rhein disseits von Basel biß vff Philipßburg keine Vestungen oder Schantzen gebawt werden. Soll auch weder von einer oder andern seythen der lauff deß Stroms abwendig gemacht / oder entzogen werden. Belangend die Schulden / damit die Cammer zu Ensisheimb beschwert / wird Herr Ertzhertzog Ferdinand Carlen vff sich nehmen sampt dem Antheil Lands / welches jhm der Aller-Christlichste König restituiren soll / den dritten Theil aller Schulden ohn vnterschied / sie seyn gleich an Handtschrifften oder Hypothecen, nur allein / daß beyde in Authentischer Form bestehen / vnnd entweders

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
ULB Münster: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • als Grundlage dienen die Editionsrichtlinien von Wikisource.
  • Zwischen Lang-ſ und Rund-s wird nicht unterschieden, beide werden als s transkribiert.
  • I/J wird nach dem Lautwert transkribiert.
  • Abkürzungen werden aufgelöst.
  • æ und œ werden durch ae bzw. oe wiedergegeben.
  • Die doppelten großen V in Antiquaschrift werden entsprechend ihres Lautwertes als W transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/40
Zitationshilfe: Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/40>, abgerufen am 22.11.2024.