Man hatte unablässig und mit unsäglicher Anstren¬ gung an der Ausbildung dieser Truppen gearbeitet; in der Erwartung, sie in kurzem so weit gefördert zu sehn, daß sie dem Feind entgegengeführt werden könn¬ ten, wurde am 21. April in der großen St. Michaelis- Kirche die feierliche Weihe der Fahnen angeordnet, die von edlen Hamburgerinnen kunstreich und prächtig ge¬ stickt worden waren. Der ehrwürdige Senior der ham¬ burgischen Prediger, Doktor Rambach, verrichtete die Feierlichkeit in Gegenwart Wallmoden's und Tetten¬ born's, des Senats, und einer großen auserlesenen Versammlung, unter Paradirung aller in Hamburg an¬ wesenden Truppen. Die allgemeine Stimmung machte den Tag zu einem rührenden und begeisternden Feste, und die vaterländische Gesinnung wurde hier durch die frommen Eindrücke kirchlicher Gebräuche gesteigert und befestigt. Auch das für die Einwohner der Hansestädte eingeführte Zeichen des rothen Kreuzes im weißen Felde wurde nun immer häufiger am Hut getragen, und bald ohne irgend ein Gesetz so allgemein, daß sich nie¬ mand ohne dasselbe zeigen durfte. Als eines besondern Ausdrucks der Gesinnungen der Hamburger für Tetten¬ born müssen wir hier noch gedenken, daß demselben durch einstimmigen Beschluß des Senats und der Bür¬ gerschaft das Ehrenbürgerrecht ertheilt wurde, eine Aus¬ zeichnung, welche seit dem tausendjährigen Bestehen der Stadt auf diese Weise vor ihm niemandem wider¬
III. 21
Man hatte unablaͤſſig und mit unſaͤglicher Anſtren¬ gung an der Ausbildung dieſer Truppen gearbeitet; in der Erwartung, ſie in kurzem ſo weit gefoͤrdert zu ſehn, daß ſie dem Feind entgegengefuͤhrt werden koͤnn¬ ten, wurde am 21. April in der großen St. Michaelis- Kirche die feierliche Weihe der Fahnen angeordnet, die von edlen Hamburgerinnen kunſtreich und praͤchtig ge¬ ſtickt worden waren. Der ehrwuͤrdige Senior der ham¬ burgiſchen Prediger, Doktor Rambach, verrichtete die Feierlichkeit in Gegenwart Wallmoden's und Tetten¬ born's, des Senats, und einer großen auserleſenen Verſammlung, unter Paradirung aller in Hamburg an¬ weſenden Truppen. Die allgemeine Stimmung machte den Tag zu einem ruͤhrenden und begeiſternden Feſte, und die vaterlaͤndiſche Geſinnung wurde hier durch die frommen Eindruͤcke kirchlicher Gebraͤuche geſteigert und befeſtigt. Auch das fuͤr die Einwohner der Hanſeſtaͤdte eingefuͤhrte Zeichen des rothen Kreuzes im weißen Felde wurde nun immer haͤufiger am Hut getragen, und bald ohne irgend ein Geſetz ſo allgemein, daß ſich nie¬ mand ohne daſſelbe zeigen durfte. Als eines beſondern Ausdrucks der Geſinnungen der Hamburger fuͤr Tetten¬ born muͤſſen wir hier noch gedenken, daß demſelben durch einſtimmigen Beſchluß des Senats und der Buͤr¬ gerſchaft das Ehrenbuͤrgerrecht ertheilt wurde, eine Aus¬ zeichnung, welche ſeit dem tauſendjaͤhrigen Beſtehen der Stadt auf dieſe Weiſe vor ihm niemandem wider¬
III. 21
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Man hatte unablaͤſſig und mit unſaͤglicher Anſtren¬
gung an der Ausbildung dieſer Truppen gearbeitet;
in der Erwartung, ſie in kurzem ſo weit gefoͤrdert zu
ſehn, daß ſie dem Feind entgegengefuͤhrt werden koͤnn¬
ten, wurde am 21. April in der großen St. Michaelis-
Kirche die feierliche Weihe der Fahnen angeordnet, die
von edlen Hamburgerinnen kunſtreich und praͤchtig ge¬
ſtickt worden waren. Der ehrwuͤrdige Senior der ham¬
burgiſchen Prediger, Doktor Rambach, verrichtete die
Feierlichkeit in Gegenwart Wallmoden's und Tetten¬
born's, des Senats, und einer großen auserleſenen
Verſammlung, unter Paradirung aller in Hamburg an¬
weſenden Truppen. Die allgemeine Stimmung machte
den Tag zu einem ruͤhrenden und begeiſternden Feſte,
und die vaterlaͤndiſche Geſinnung wurde hier durch die
frommen Eindruͤcke kirchlicher Gebraͤuche geſteigert und
befeſtigt. Auch das fuͤr die Einwohner der Hanſeſtaͤdte
eingefuͤhrte Zeichen des rothen Kreuzes im weißen Felde
wurde nun immer haͤufiger am Hut getragen, und
bald ohne irgend ein Geſetz ſo allgemein, daß ſich nie¬
mand ohne daſſelbe zeigen durfte. Als eines beſondern
Ausdrucks der Geſinnungen der Hamburger fuͤr Tetten¬
born muͤſſen wir hier noch gedenken, daß demſelben
durch einſtimmigen Beſchluß des Senats und der Buͤr¬
gerſchaft das Ehrenbuͤrgerrecht ertheilt wurde, eine Aus¬
zeichnung, welche ſeit dem tauſendjaͤhrigen Beſtehen
der Stadt auf dieſe Weiſe vor ihm niemandem wider¬
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Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 3. Mannheim, 1838, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/varnhagen_denkwuerdigkeiten03_1838/333>, abgerufen am 26.11.2024.
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