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Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885.

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dann mit Wachs getränkt ist (Wachsdraht). Die Erdleitung wird aus Kupfer-
draht von 1·5 Millimeter Durchmesser hergestellt, den man an die Gas- oder
Wasserleitungsröhren verlöthet. Sind solche nicht vorhanden oder nicht leicht erreich-
bar, so legt man eine besondere Erdleitung an, bestehend aus drei zusammen-
gedrehten Eisendrähten von je vier Millimeter Durchmesser, die bis in das Grund-
wasser reicht.

Zur übersichtlichen und leicht zugänglichen Einführung einer großen Anzahl
von Leitungsdrähten in das Vermittlungsamt errichtet man auf dem Dache jenes
Hauses, in welchem sich das Vermittlungsamt befindet, einen hölzernen Thurm
(Fig. 708), an dessen Außenwänden die Isolatoren reihenweise befestigt sind. Dieser
wird in möglichst geringer Entfernung von den ringsum im Viereck oder Achteck
aufgestellten Endgestängen (Abspanngestängen) umgeben. Der Thurm ist mit
einem weit vorspringenden Blechdache bedeckt, mit zwei Oberlichtfenstern und mit
einer auf die ihn umgebende Plattform führenden Thüre versehen. Die Leitungs-
drähte auf den Abspanngestängen sind mit den Isolatoren auf dem Thurme durch
Eisendrähte verbunden. Im Inneren des Thurmes werden die Leitungen in vier-
drähtigen Bleirohrkabeln weitergeführt, welche an den Wänden des Thurmes
befestigt sind. An den oberen Enden sind die Kabeln von den Bleiröhren befreit,
um die einzelnen, isolirten Kupferdrähte durch die Holzwand führen und mit den
auf den Isolatoren befestigten Leitungsdrähten verbinden zu können. Vom Thurme
reicht ein Holzschacht bis in das Vermittlungsamt herab, in welchem die Drähte
zu den einzelnen Klappenschränken geleitet werden.

Während die Telephonleitungen in den meisten Städten zum weitaus größten Theile
oberirdisch geführt werden, stehen in Paris fast nur unterirdische Kabelleitungen in Ver-
wendung. Die Herstellung der letzteren ist allerdings kostspieliger und besonders dann, wenn
ausgedehnte Erdarbeit ausgeführt werden muß; auch müssen hierbei stets besondere Ein-
richtungen getroffen werden, um die Inductionswirkungen unschädlich zu machen. Anderer-
seits ist aber in manchen Städten, und zwar auf besonders stark besetzten Linien, also z. B.
namentlich in der Nähe der Centralen, die Zahl der Luftleitungen so sehr angewachsen, daß
selbst drei- und vierfache Gestänge nicht mehr ausreichen und daß man deshalb mit der Ver-
mehrung der Drahtleitungen nicht mehr weiter gehen kann. Man wird sich daher wenigstens für
derartige stark besetzte Linien wohl oder übel doch zur Anwendung von Kabeln entschließen müssen.

Paris besitzt den Vorzug eines ausgedehnten und vielfach verzweigten Canalsystemes;
der Telephon-Gesellschaft wurde gestattet, ihre Kabel an den Wölbungen dieser Canäle zu
führen, wodurch die Erdarbeiten fast ganz wegfallen. Die hier zur Anwendung gelangten
Kabel sind Bleirohrkabel, welche durch eiserne, in die Gewölbe der Canäle eingelassene drei-
fache Haken zu je 15 (also im Ganzen 45) getragen werden. Jedes Bleirohrkabel enthält
7 Doppelleitungen (Hin- und Rückleitung), also 14 Einzelleitungen. Jede der letzteren besteht
aus drei zusammengedrehten 0·5 Millimeter starken Kupferadern und ist mit Guttapercha
von den anderen Drähten isolirt; ein auf diese Weise gebildeter Leitungsdraht hat sammt
seiner Guttapercha-Umhüllung einen Durchmesser von beiläufig 2·2 Millimeter. Jeder Draht
ist mit Baumwolle bestimmter Färbung umsponnen, so zwar, daß je zwei Drähte (Tour-
und Retourdraht eines Abonnenten) stets gleiche Farbe zeigen. Diese werden dann zusammen-
gedreht und bilden auf diese Weise 7 Doppeldrähte verschiedener Färbung; diese 7 Doppel-
drähte werden abermals zusammengedreht, mit Band umwickelt und durch das Bleirohr
umhüllt. Die Doppelleitung für jeden Abonnenten und das wiederholte Zusammendrehen haben
den Zweck, die Inductionswirkungen auszuschließen, die verschiedene Färbung erleichtert die
Unterscheidung der einzelnen Leitungen. Ein 7 Doppelleitungen enthaltendes Bleirohrkabel
hat einen Durchmesser von 18 Millimeter, während ein Bleikabel mit nur einer Doppelleitung
(zur Verbindung mit einem Abonnenten) 8 Millimeter dick ist. Von den Kabeln mit 7 Doppel-
leitungen wird keinerlei Abzweigung gemacht; man schließt vielmehr die Abzweigungen für
die Abonnenten an das Ende des 14drähtigen Kabels an.

Die Einführung der Leitung in das Haus eines Abonnenten gestaltet sich ganz einfach.
Das die Doppelleitung enthaltende Kabel wird durch den Hauscanal eingeführt und gelangt

Urbanitzky: Elektricität. 60

dann mit Wachs getränkt iſt (Wachsdraht). Die Erdleitung wird aus Kupfer-
draht von 1·5 Millimeter Durchmeſſer hergeſtellt, den man an die Gas- oder
Waſſerleitungsröhren verlöthet. Sind ſolche nicht vorhanden oder nicht leicht erreich-
bar, ſo legt man eine beſondere Erdleitung an, beſtehend aus drei zuſammen-
gedrehten Eiſendrähten von je vier Millimeter Durchmeſſer, die bis in das Grund-
waſſer reicht.

Zur überſichtlichen und leicht zugänglichen Einführung einer großen Anzahl
von Leitungsdrähten in das Vermittlungsamt errichtet man auf dem Dache jenes
Hauſes, in welchem ſich das Vermittlungsamt befindet, einen hölzernen Thurm
(Fig. 708), an deſſen Außenwänden die Iſolatoren reihenweiſe befeſtigt ſind. Dieſer
wird in möglichſt geringer Entfernung von den ringsum im Viereck oder Achteck
aufgeſtellten Endgeſtängen (Abſpanngeſtängen) umgeben. Der Thurm iſt mit
einem weit vorſpringenden Blechdache bedeckt, mit zwei Oberlichtfenſtern und mit
einer auf die ihn umgebende Plattform führenden Thüre verſehen. Die Leitungs-
drähte auf den Abſpanngeſtängen ſind mit den Iſolatoren auf dem Thurme durch
Eiſendrähte verbunden. Im Inneren des Thurmes werden die Leitungen in vier-
drähtigen Bleirohrkabeln weitergeführt, welche an den Wänden des Thurmes
befeſtigt ſind. An den oberen Enden ſind die Kabeln von den Bleiröhren befreit,
um die einzelnen, iſolirten Kupferdrähte durch die Holzwand führen und mit den
auf den Iſolatoren befeſtigten Leitungsdrähten verbinden zu können. Vom Thurme
reicht ein Holzſchacht bis in das Vermittlungsamt herab, in welchem die Drähte
zu den einzelnen Klappenſchränken geleitet werden.

Während die Telephonleitungen in den meiſten Städten zum weitaus größten Theile
oberirdiſch geführt werden, ſtehen in Paris faſt nur unterirdiſche Kabelleitungen in Ver-
wendung. Die Herſtellung der letzteren iſt allerdings koſtſpieliger und beſonders dann, wenn
ausgedehnte Erdarbeit ausgeführt werden muß; auch müſſen hierbei ſtets beſondere Ein-
richtungen getroffen werden, um die Inductionswirkungen unſchädlich zu machen. Anderer-
ſeits iſt aber in manchen Städten, und zwar auf beſonders ſtark beſetzten Linien, alſo z. B.
namentlich in der Nähe der Centralen, die Zahl der Luftleitungen ſo ſehr angewachſen, daß
ſelbſt drei- und vierfache Geſtänge nicht mehr ausreichen und daß man deshalb mit der Ver-
mehrung der Drahtleitungen nicht mehr weiter gehen kann. Man wird ſich daher wenigſtens für
derartige ſtark beſetzte Linien wohl oder übel doch zur Anwendung von Kabeln entſchließen müſſen.

Paris beſitzt den Vorzug eines ausgedehnten und vielfach verzweigten Canalſyſtemes;
der Telephon-Geſellſchaft wurde geſtattet, ihre Kabel an den Wölbungen dieſer Canäle zu
führen, wodurch die Erdarbeiten faſt ganz wegfallen. Die hier zur Anwendung gelangten
Kabel ſind Bleirohrkabel, welche durch eiſerne, in die Gewölbe der Canäle eingelaſſene drei-
fache Haken zu je 15 (alſo im Ganzen 45) getragen werden. Jedes Bleirohrkabel enthält
7 Doppelleitungen (Hin- und Rückleitung), alſo 14 Einzelleitungen. Jede der letzteren beſteht
aus drei zuſammengedrehten 0·5 Millimeter ſtarken Kupferadern und iſt mit Guttapercha
von den anderen Drähten iſolirt; ein auf dieſe Weiſe gebildeter Leitungsdraht hat ſammt
ſeiner Guttapercha-Umhüllung einen Durchmeſſer von beiläufig 2·2 Millimeter. Jeder Draht
iſt mit Baumwolle beſtimmter Färbung umſponnen, ſo zwar, daß je zwei Drähte (Tour-
und Retourdraht eines Abonnenten) ſtets gleiche Farbe zeigen. Dieſe werden dann zuſammen-
gedreht und bilden auf dieſe Weiſe 7 Doppeldrähte verſchiedener Färbung; dieſe 7 Doppel-
drähte werden abermals zuſammengedreht, mit Band umwickelt und durch das Bleirohr
umhüllt. Die Doppelleitung für jeden Abonnenten und das wiederholte Zuſammendrehen haben
den Zweck, die Inductionswirkungen auszuſchließen, die verſchiedene Färbung erleichtert die
Unterſcheidung der einzelnen Leitungen. Ein 7 Doppelleitungen enthaltendes Bleirohrkabel
hat einen Durchmeſſer von 18 Millimeter, während ein Bleikabel mit nur einer Doppelleitung
(zur Verbindung mit einem Abonnenten) 8 Millimeter dick iſt. Von den Kabeln mit 7 Doppel-
leitungen wird keinerlei Abzweigung gemacht; man ſchließt vielmehr die Abzweigungen für
die Abonnenten an das Ende des 14drähtigen Kabels an.

Die Einführung der Leitung in das Haus eines Abonnenten geſtaltet ſich ganz einfach.
Das die Doppelleitung enthaltende Kabel wird durch den Hauscanal eingeführt und gelangt

Urbanitzky: Elektricität. 60
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[945/0959] dann mit Wachs getränkt iſt (Wachsdraht). Die Erdleitung wird aus Kupfer- draht von 1·5 Millimeter Durchmeſſer hergeſtellt, den man an die Gas- oder Waſſerleitungsröhren verlöthet. Sind ſolche nicht vorhanden oder nicht leicht erreich- bar, ſo legt man eine beſondere Erdleitung an, beſtehend aus drei zuſammen- gedrehten Eiſendrähten von je vier Millimeter Durchmeſſer, die bis in das Grund- waſſer reicht. Zur überſichtlichen und leicht zugänglichen Einführung einer großen Anzahl von Leitungsdrähten in das Vermittlungsamt errichtet man auf dem Dache jenes Hauſes, in welchem ſich das Vermittlungsamt befindet, einen hölzernen Thurm (Fig. 708), an deſſen Außenwänden die Iſolatoren reihenweiſe befeſtigt ſind. Dieſer wird in möglichſt geringer Entfernung von den ringsum im Viereck oder Achteck aufgeſtellten Endgeſtängen (Abſpanngeſtängen) umgeben. Der Thurm iſt mit einem weit vorſpringenden Blechdache bedeckt, mit zwei Oberlichtfenſtern und mit einer auf die ihn umgebende Plattform führenden Thüre verſehen. Die Leitungs- drähte auf den Abſpanngeſtängen ſind mit den Iſolatoren auf dem Thurme durch Eiſendrähte verbunden. Im Inneren des Thurmes werden die Leitungen in vier- drähtigen Bleirohrkabeln weitergeführt, welche an den Wänden des Thurmes befeſtigt ſind. An den oberen Enden ſind die Kabeln von den Bleiröhren befreit, um die einzelnen, iſolirten Kupferdrähte durch die Holzwand führen und mit den auf den Iſolatoren befeſtigten Leitungsdrähten verbinden zu können. Vom Thurme reicht ein Holzſchacht bis in das Vermittlungsamt herab, in welchem die Drähte zu den einzelnen Klappenſchränken geleitet werden. Während die Telephonleitungen in den meiſten Städten zum weitaus größten Theile oberirdiſch geführt werden, ſtehen in Paris faſt nur unterirdiſche Kabelleitungen in Ver- wendung. Die Herſtellung der letzteren iſt allerdings koſtſpieliger und beſonders dann, wenn ausgedehnte Erdarbeit ausgeführt werden muß; auch müſſen hierbei ſtets beſondere Ein- richtungen getroffen werden, um die Inductionswirkungen unſchädlich zu machen. Anderer- ſeits iſt aber in manchen Städten, und zwar auf beſonders ſtark beſetzten Linien, alſo z. B. namentlich in der Nähe der Centralen, die Zahl der Luftleitungen ſo ſehr angewachſen, daß ſelbſt drei- und vierfache Geſtänge nicht mehr ausreichen und daß man deshalb mit der Ver- mehrung der Drahtleitungen nicht mehr weiter gehen kann. Man wird ſich daher wenigſtens für derartige ſtark beſetzte Linien wohl oder übel doch zur Anwendung von Kabeln entſchließen müſſen. Paris beſitzt den Vorzug eines ausgedehnten und vielfach verzweigten Canalſyſtemes; der Telephon-Geſellſchaft wurde geſtattet, ihre Kabel an den Wölbungen dieſer Canäle zu führen, wodurch die Erdarbeiten faſt ganz wegfallen. Die hier zur Anwendung gelangten Kabel ſind Bleirohrkabel, welche durch eiſerne, in die Gewölbe der Canäle eingelaſſene drei- fache Haken zu je 15 (alſo im Ganzen 45) getragen werden. Jedes Bleirohrkabel enthält 7 Doppelleitungen (Hin- und Rückleitung), alſo 14 Einzelleitungen. Jede der letzteren beſteht aus drei zuſammengedrehten 0·5 Millimeter ſtarken Kupferadern und iſt mit Guttapercha von den anderen Drähten iſolirt; ein auf dieſe Weiſe gebildeter Leitungsdraht hat ſammt ſeiner Guttapercha-Umhüllung einen Durchmeſſer von beiläufig 2·2 Millimeter. Jeder Draht iſt mit Baumwolle beſtimmter Färbung umſponnen, ſo zwar, daß je zwei Drähte (Tour- und Retourdraht eines Abonnenten) ſtets gleiche Farbe zeigen. Dieſe werden dann zuſammen- gedreht und bilden auf dieſe Weiſe 7 Doppeldrähte verſchiedener Färbung; dieſe 7 Doppel- drähte werden abermals zuſammengedreht, mit Band umwickelt und durch das Bleirohr umhüllt. Die Doppelleitung für jeden Abonnenten und das wiederholte Zuſammendrehen haben den Zweck, die Inductionswirkungen auszuſchließen, die verſchiedene Färbung erleichtert die Unterſcheidung der einzelnen Leitungen. Ein 7 Doppelleitungen enthaltendes Bleirohrkabel hat einen Durchmeſſer von 18 Millimeter, während ein Bleikabel mit nur einer Doppelleitung (zur Verbindung mit einem Abonnenten) 8 Millimeter dick iſt. Von den Kabeln mit 7 Doppel- leitungen wird keinerlei Abzweigung gemacht; man ſchließt vielmehr die Abzweigungen für die Abonnenten an das Ende des 14drähtigen Kabels an. Die Einführung der Leitung in das Haus eines Abonnenten geſtaltet ſich ganz einfach. Das die Doppelleitung enthaltende Kabel wird durch den Hauscanal eingeführt und gelangt Urbanitzky: Elektricität. 60

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Zitationshilfe: Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885, S. 945. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/urbanitzky_electricitaet_1885/959>, abgerufen am 18.05.2024.