§. 638. 605. Die thierische Natur eines vernünftigen Thieres setzet die thierische Natur der sinnlichen zum Vor- aus. §. 617. Mithin ist die ganze Natur §. 598. eines vernünftigen Thieres aus diesen beyden Naturen zusammen- gesetzt. §. 613. Allein da das blos sinnliche Leben ohne das geistige fortdauren kann, §. 620. so kann ein vernünf- tiges Thier sein geistiges Leben verlieren, ohne aufzuhören ein sinnliches Thier zu seyn, §. 603. d. i. es kann geistig todt, und doch belebt, beseelt, als blos sinnliches Thier fortdauren. Es wird also zum eigentlichen geistigen Leben eines Thieres nur die Fortdauer seiner höhern thierischen Seelenkräfte gerechnet, §. 616. und so lange nur irgend eine ihm natürliche höhere thierische Seelenkraft, auch nur im geringsten Grade bey ihm wirksam bleibt; so lange be- sitzt es noch sein geistiges Leben. Da auch die Natur ver- nünftiger Thiere ohne die genaueste Gemeinschaft einer ver- nünftigen Seele mit dem thierischen Körper nicht gedacht werden kann, §. 603. 605. so dauret auch das geistige, wie das sinnliche Leben, so lange fort, als die Seele eines Thieres mit seinem Körper so in Gemeinschaft bleibt, daß sie durch ihren Verstand oder Willen nur irgend eine seiner thierischen Bewegungen als Seelenwirkungen wirket; und wenn diese Gemeinschaft aufgehoben ist, d. i. wenn Ver- nunft und Wille gänzlich zu wirken aufhören, so kann doch das blos sinnliche Leben noch fortdauren. §. 620. 640.
§. 642.
Alle diese Unterschiede des Lebens der Thiere sind zwar wirklich in der Natur, §. 638 -- 641. aber ihre Be- nennungen stimmen mit dem eingeführten Redegebrauche nicht überein, und daher dienen sie hier nur blos zur rich- tigern Unterscheidung der Begriffe. Dem Redegebrauche nach nennt man das sinnliche Leben bey blos sinnlichen Thie- ren, und das sinnliche und geistige in Gemeinschaft bey den vernünftigen, das eigentliche thierische Leben, oder das Leben eines Thieres,B. M. §. 575. 576. welches
man
III Th. Natur der Thiere im Ganzen.
§. 638. 605. Die thieriſche Natur eines vernuͤnftigen Thieres ſetzet die thieriſche Natur der ſinnlichen zum Vor- aus. §. 617. Mithin iſt die ganze Natur §. 598. eines vernuͤnftigen Thieres aus dieſen beyden Naturen zuſammen- geſetzt. §. 613. Allein da das blos ſinnliche Leben ohne das geiſtige fortdauren kann, §. 620. ſo kann ein vernuͤnf- tiges Thier ſein geiſtiges Leben verlieren, ohne aufzuhoͤren ein ſinnliches Thier zu ſeyn, §. 603. d. i. es kann geiſtig todt, und doch belebt, beſeelt, als blos ſinnliches Thier fortdauren. Es wird alſo zum eigentlichen geiſtigen Leben eines Thieres nur die Fortdauer ſeiner hoͤhern thieriſchen Seelenkraͤfte gerechnet, §. 616. und ſo lange nur irgend eine ihm natuͤrliche hoͤhere thieriſche Seelenkraft, auch nur im geringſten Grade bey ihm wirkſam bleibt; ſo lange be- ſitzt es noch ſein geiſtiges Leben. Da auch die Natur ver- nuͤnftiger Thiere ohne die genaueſte Gemeinſchaft einer ver- nuͤnftigen Seele mit dem thieriſchen Koͤrper nicht gedacht werden kann, §. 603. 605. ſo dauret auch das geiſtige, wie das ſinnliche Leben, ſo lange fort, als die Seele eines Thieres mit ſeinem Koͤrper ſo in Gemeinſchaft bleibt, daß ſie durch ihren Verſtand oder Willen nur irgend eine ſeiner thieriſchen Bewegungen als Seelenwirkungen wirket; und wenn dieſe Gemeinſchaft aufgehoben iſt, d. i. wenn Ver- nunft und Wille gaͤnzlich zu wirken aufhoͤren, ſo kann doch das blos ſinnliche Leben noch fortdauren. §. 620. 640.
§. 642.
Alle dieſe Unterſchiede des Lebens der Thiere ſind zwar wirklich in der Natur, §. 638 — 641. aber ihre Be- nennungen ſtimmen mit dem eingefuͤhrten Redegebrauche nicht uͤberein, und daher dienen ſie hier nur blos zur rich- tigern Unterſcheidung der Begriffe. Dem Redegebrauche nach nennt man das ſinnliche Leben bey blos ſinnlichen Thie- ren, und das ſinnliche und geiſtige in Gemeinſchaft bey den vernuͤnftigen, das eigentliche thieriſche Leben, oder das Leben eines Thieres,B. M. §. 575. 576. welches
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III Th. Natur der Thiere im Ganzen.
§. 638. 605. Die thieriſche Natur eines vernuͤnftigen
Thieres ſetzet die thieriſche Natur der ſinnlichen zum Vor-
aus. §. 617. Mithin iſt die ganze Natur §. 598. eines
vernuͤnftigen Thieres aus dieſen beyden Naturen zuſammen-
geſetzt. §. 613. Allein da das blos ſinnliche Leben ohne
das geiſtige fortdauren kann, §. 620. ſo kann ein vernuͤnf-
tiges Thier ſein geiſtiges Leben verlieren, ohne aufzuhoͤren
ein ſinnliches Thier zu ſeyn, §. 603. d. i. es kann geiſtig
todt, und doch belebt, beſeelt, als blos ſinnliches Thier
fortdauren. Es wird alſo zum eigentlichen geiſtigen Leben
eines Thieres nur die Fortdauer ſeiner hoͤhern thieriſchen
Seelenkraͤfte gerechnet, §. 616. und ſo lange nur irgend
eine ihm natuͤrliche hoͤhere thieriſche Seelenkraft, auch nur
im geringſten Grade bey ihm wirkſam bleibt; ſo lange be-
ſitzt es noch ſein geiſtiges Leben. Da auch die Natur ver-
nuͤnftiger Thiere ohne die genaueſte Gemeinſchaft einer ver-
nuͤnftigen Seele mit dem thieriſchen Koͤrper nicht gedacht
werden kann, §. 603. 605. ſo dauret auch das geiſtige,
wie das ſinnliche Leben, ſo lange fort, als die Seele eines
Thieres mit ſeinem Koͤrper ſo in Gemeinſchaft bleibt, daß
ſie durch ihren Verſtand oder Willen nur irgend eine ſeiner
thieriſchen Bewegungen als Seelenwirkungen wirket; und
wenn dieſe Gemeinſchaft aufgehoben iſt, d. i. wenn Ver-
nunft und Wille gaͤnzlich zu wirken aufhoͤren, ſo kann doch
das blos ſinnliche Leben noch fortdauren. §. 620. 640.
§. 642.
Alle dieſe Unterſchiede des Lebens der Thiere ſind zwar
wirklich in der Natur, §. 638 — 641. aber ihre Be-
nennungen ſtimmen mit dem eingefuͤhrten Redegebrauche
nicht uͤberein, und daher dienen ſie hier nur blos zur rich-
tigern Unterſcheidung der Begriffe. Dem Redegebrauche
nach nennt man das ſinnliche Leben bey blos ſinnlichen Thie-
ren, und das ſinnliche und geiſtige in Gemeinſchaft bey den
vernuͤnftigen, das eigentliche thieriſche Leben, oder
das Leben eines Thieres, B. M. §. 575. 576. welches
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Unzer, Johann August: Erste Gründe einer Physiologie der eigentlichen thierischen Natur thierischer Körper. Leipzig, 1771, S. 658. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/unzer_erstegruende_1771/682>, abgerufen am 23.07.2024.
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