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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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120 bis 130000 Gulden auf jedem Ufer, für jede Stunde Länge, angenommen werden.

Daß bey der Rectification des Rheins, die in frühern Zeiten ohne Rücksicht auf den ganzen Stromlauf angelegten Dämme durchbrochen und zurückgelegt werden müssen, fällt in die Augen, aber auch das, daß die bestehenden Dämme keinen Grund zur Wählung einer minder zweckmäßigen Strombahn geben können.

Hat man in frühern Zeiten, wegen Aenderung des Stroms, öfters mehrfach mit den Dämmen zurückweichen müssen, wie z. B. bey Hügelsheim, Steinmauern, Au, zwischen Daxland und Knielingen, oberhalb Eggenstein, vor Eggenstein und Schröck und in andern Gegenden, so wird nicht verkannt werden, daß das Opfer, welches durch Damm-Retiraten bey der Rectification des Rheins gebracht werden muß, weniger bedeutend ist, als das was früher gebracht werden mußte; über dieses werden mit der Zeit die Rheindämme in den meisten Gegenden ganz entbehrlich, und in andern, wegen der geringern Höhe, welche sie erfordern, minder kostspielig.

Wenn die Widerlegung der Einwendungen gegen die Rectification des Rheins, die Nützlichkeit dieser Operation nicht hinreichend beweisen sollte, so drängt sich die Frage von selbst auf, wie der

120 bis 130000 Gulden auf jedem Ufer, für jede Stunde Länge, angenommen werden.

Daß bey der Rectification des Rheins, die in frühern Zeiten ohne Rücksicht auf den ganzen Stromlauf angelegten Dämme durchbrochen und zurückgelegt werden müssen, fällt in die Augen, aber auch das, daß die bestehenden Dämme keinen Grund zur Wählung einer minder zweckmäßigen Strombahn geben können.

Hat man in frühern Zeiten, wegen Aenderung des Stroms, öfters mehrfach mit den Dämmen zurückweichen müssen, wie z. B. bey Hügelsheim, Steinmauern, Au, zwischen Daxland und Knielingen, oberhalb Eggenstein, vor Eggenstein und Schröck und in andern Gegenden, so wird nicht verkannt werden, daß das Opfer, welches durch Damm-Retiraten bey der Rectification des Rheins gebracht werden muß, weniger bedeutend ist, als das was früher gebracht werden mußte; über dieses werden mit der Zeit die Rheindämme in den meisten Gegenden ganz entbehrlich, und in andern, wegen der geringern Höhe, welche sie erfordern, minder kostspielig.

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[86/0087] 120 bis 130000 Gulden auf jedem Ufer, für jede Stunde Länge, angenommen werden. Daß bey der Rectification des Rheins, die in frühern Zeiten ohne Rücksicht auf den ganzen Stromlauf angelegten Dämme durchbrochen und zurückgelegt werden müssen, fällt in die Augen, aber auch das, daß die bestehenden Dämme keinen Grund zur Wählung einer minder zweckmäßigen Strombahn geben können. Hat man in frühern Zeiten, wegen Aenderung des Stroms, öfters mehrfach mit den Dämmen zurückweichen müssen, wie z. B. bey Hügelsheim, Steinmauern, Au, zwischen Daxland und Knielingen, oberhalb Eggenstein, vor Eggenstein und Schröck und in andern Gegenden, so wird nicht verkannt werden, daß das Opfer, welches durch Damm-Retiraten bey der Rectification des Rheins gebracht werden muß, weniger bedeutend ist, als das was früher gebracht werden mußte; über dieses werden mit der Zeit die Rheindämme in den meisten Gegenden ganz entbehrlich, und in andern, wegen der geringern Höhe, welche sie erfordern, minder kostspielig. Wenn die Widerlegung der Einwendungen gegen die Rectification des Rheins, die Nützlichkeit dieser Operation nicht hinreichend beweisen sollte, so drängt sich die Frage von selbst auf, wie der

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/87>, abgerufen am 02.05.2024.