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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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sich nicht wie die Tiefe, sondern beyläufig wie das Quadrat der Tiefe, und folglich steht auch der Kosten-Aufwand beyläufig im Verhältniß des Quadrats der Tiefe.

Beym jetzigen Rhein beträgt bey mittlerem Wasserstand die Tiefe vor den concaven Ufern nicht selten 40-60 Fuß und darüber, und in den Wendungspunkten und solchen Theilen des Rheinbettes welche ziemlich regelmäßig sind in der Gegend zwischen Kehl und Mannheim nur 10-16 Fuß.

Angenommen daß die größte Tiefe im regulirten Bett wegen Erhaltung einer hinreichenden Geschwindigkeit für die Forttreibung der Geschiebe und des Kießes, 15-20 Fuß werde, so ist solche nur 1/2 bis 1/3 der jetzigen grösten Tiefen und der Aufwand beyläufig nur 1/4 bis 1/9 so groß als derjenige welchen die Uferdeckungen auf Tiefen von 60 Fuß erfordert haben.

Die Erhaltung des Stroms in seinem rectificirten Lauf wird also dadurch daß die Tiefen und die Einfallswinkel des Stromstrichs gegen die Ufer geringer werden sehr erleichtert, aber noch eine andere große Ersparung wird dadurch gewonnen, daß die Dämme längs einem regulirten und festgehaltenen Lauf durch den Strom nicht verdrängt und daher häufige und kostspielige Dammzurücklegungen umgangen werden, daß ferner die Uferdeckungen im regulirten Bett einen

sich nicht wie die Tiefe, sondern beyläufig wie das Quadrat der Tiefe, und folglich steht auch der Kosten-Aufwand beyläufig im Verhältniß des Quadrats der Tiefe.

Beym jetzigen Rhein beträgt bey mittlerem Wasserstand die Tiefe vor den concaven Ufern nicht selten 40–60 Fuß und darüber, und in den Wendungspunkten und solchen Theilen des Rheinbettes welche ziemlich regelmäßig sind in der Gegend zwischen Kehl und Mannheim nur 10–16 Fuß.

Angenommen daß die größte Tiefe im regulirten Bett wegen Erhaltung einer hinreichenden Geschwindigkeit für die Forttreibung der Geschiebe und des Kießes, 15–20 Fuß werde, so ist solche nur 1/2 bis 1/3 der jetzigen grösten Tiefen und der Aufwand beyläufig nur 1/4 bis 1/9 so groß als derjenige welchen die Uferdeckungen auf Tiefen von 60 Fuß erfordert haben.

Die Erhaltung des Stroms in seinem rectificirten Lauf wird also dadurch daß die Tiefen und die Einfallswinkel des Stromstrichs gegen die Ufer geringer werden sehr erleichtert, aber noch eine andere große Ersparung wird dadurch gewonnen, daß die Dämme längs einem regulirten und festgehaltenen Lauf durch den Strom nicht verdrängt und daher häufige und kostspielige Dammzurücklegungen umgangen werden, daß ferner die Uferdeckungen im regulirten Bett einen

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[59/0060] sich nicht wie die Tiefe, sondern beyläufig wie das Quadrat der Tiefe, und folglich steht auch der Kosten-Aufwand beyläufig im Verhältniß des Quadrats der Tiefe. Beym jetzigen Rhein beträgt bey mittlerem Wasserstand die Tiefe vor den concaven Ufern nicht selten 40–60 Fuß und darüber, und in den Wendungspunkten und solchen Theilen des Rheinbettes welche ziemlich regelmäßig sind in der Gegend zwischen Kehl und Mannheim nur 10–16 Fuß. Angenommen daß die größte Tiefe im regulirten Bett wegen Erhaltung einer hinreichenden Geschwindigkeit für die Forttreibung der Geschiebe und des Kießes, 15–20 Fuß werde, so ist solche nur 1/2 bis 1/3 der jetzigen grösten Tiefen und der Aufwand beyläufig nur 1/4 bis 1/9 so groß als derjenige welchen die Uferdeckungen auf Tiefen von 60 Fuß erfordert haben. Die Erhaltung des Stroms in seinem rectificirten Lauf wird also dadurch daß die Tiefen und die Einfallswinkel des Stromstrichs gegen die Ufer geringer werden sehr erleichtert, aber noch eine andere große Ersparung wird dadurch gewonnen, daß die Dämme längs einem regulirten und festgehaltenen Lauf durch den Strom nicht verdrängt und daher häufige und kostspielige Dammzurücklegungen umgangen werden, daß ferner die Uferdeckungen im regulirten Bett einen

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/60>, abgerufen am 02.05.2024.