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Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619.

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Steinij Spießgesellen hin vnnd wieder dieser Puncten halben Kirchen verwüstet / viel Vnruhe angerichtet / getrewe Lutherische Prediger verfolget / vnd sich in dero Stelle zu installiren, nach artjhres Brüderlichen Geistes / meisterlich beflissen.

Das solte Ehr Steinius alhie besser in acht genommen haben / vnd da er etliche Zwantzig Bogen Papier vol geschmieret / hette er leicht das hinzu setzen können. Aber weils jhm in seinem Kram nicht gedienet / hat ers mit obgedachtem Gast vberhüpffet.

Bald am ende seiner Rettung nemlich fol 200. & seque bringet Ehr Steinius abermahl von seinengeringen Sachen wie er sie tauffet / etwas für / vnd müssens jhm noch einmahl zum theil Ceremonien Sachen seyn / vmb welcher willen ein theil das ander nicht zuverdammen habe: Zum theil müssens falsche aufflagen sein. Aber wer legt jhme doch solche dinge auff? wie er sich beklagt. Sein Gewissen vnd Gedancken / die sich vnter einander verklagen vnnd schüldig werden wissen / werdens thun / ich aber thue es nicht: Sondern begehre nur / weil allein noch drey streitige Puncten vbrig / so wolle er sich in den andern allen zu vns bekennen / vnd erkleren / daß die jhre richtigkeit haben / vnnd das sie alles haben fahren vnnd fallen lassen / was Zvvinglius / Oecolampadius, Calvinus, Beza vnd ander Lehrer auff jhrer seiten vnserer Kirchen Lehr vnd Bekentnussen vngleich vnd zuwieder geschrieben sein das falsche aufflagen? mit nichten.

Aber Ehr Stein felt wieder zurück vnnd wil bey den allein drey streitigen Puncten nicht bleiben / daß ligt jhm auff Hertzen / daß sind die falschen aufflagen. Ich aber lasse jhne alhie nicht gehen / sondern wiederhole ad nauseam usque (den ich habe mit Ehrn Stein zuthun / der hart zubewegen ist) sein allein noch drey in etwas streitig / welches aber / seinem fürgeben nach / den grund der Säligkeit nicht angehet / auch der Importantz nicht ist das man sich zweye / so last vns erstlich in den andern Puncten

Steinij Spießgesellen hin vnnd wieder dieser Puncten halben Kirchen verwüstet / viel Vnruhe angerichtet / getrewe Lutherische Prediger verfolget / vnd sich in dero Stelle zu installiren, nach artjhres Brüderlichen Geistes / meisterlich beflissen.

Das solte Ehr Steinius alhie besser in acht genommen haben / vnd da er etliche Zwantzig Bogen Papier vol geschmieret / hette er leicht das hinzu setzen können. Aber weils jhm in seinem Kram nicht gedienet / hat ers mit obgedachtem Gast vberhüpffet.

Bald am ende seiner Rettung nemlich fol 200. & seque bringet Ehr Steinius abermahl von seinengeringen Sachen wie er sie tauffet / etwas für / vnd müssens jhm noch einmahl zum theil Ceremonien Sachen seyn / vmb welcher willen ein theil das ander nicht zuverdammen habe: Zum theil müssens falsche aufflagen sein. Aber wer legt jhme doch solche dinge auff? wie er sich beklagt. Sein Gewissen vnd Gedancken / die sich vnter einander verklagen vnnd schüldig werden wissen / werdens thun / ich aber thue es nicht: Sondern begehre nur / weil allein noch drey streitige Puncten vbrig / so wolle er sich in den andern allen zu vns bekennen / vnd erkleren / daß die jhre richtigkeit haben / vnnd das sie alles haben fahren vnnd fallen lassen / was Zvvinglius / Oecolampadius, Calvinus, Beza vñ ander Lehrer auff jhrer seiten vnserer Kirchen Lehr vnd Bekentnussen vngleich vnd zuwieder geschrieben sein das falsche aufflagen? mit nichten.

Aber Ehr Stein felt wieder zurück vnnd wil bey den allein drey streitigen Puncten nicht bleiben / daß ligt jhm auff Hertzen / daß sind die falschen aufflagen. Ich aber lasse jhne alhie nicht gehen / sondern wiederhole ad nauseam usque (den ich habe mit Ehrn Stein zuthun / der hart zubewegen ist) sein allein noch drey in etwas streitig / welches aber / seinem fürgeben nach / den grund der Säligkeit nicht angehet / auch der Importantz nicht ist das man sich zweye / so last vns erstlich in den andern Puncten

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[0007] Steinij Spießgesellen hin vnnd wieder dieser Puncten halben Kirchen verwüstet / viel Vnruhe angerichtet / getrewe Lutherische Prediger verfolget / vnd sich in dero Stelle zu installiren, nach artjhres Brüderlichen Geistes / meisterlich beflissen. Das solte Ehr Steinius alhie besser in acht genommen haben / vnd da er etliche Zwantzig Bogen Papier vol geschmieret / hette er leicht das hinzu setzen können. Aber weils jhm in seinem Kram nicht gedienet / hat ers mit obgedachtem Gast vberhüpffet. Bald am ende seiner Rettung nemlich fol 200. & seque bringet Ehr Steinius abermahl von seinengeringen Sachen wie er sie tauffet / etwas für / vnd müssens jhm noch einmahl zum theil Ceremonien Sachen seyn / vmb welcher willen ein theil das ander nicht zuverdammen habe: Zum theil müssens falsche aufflagen sein. Aber wer legt jhme doch solche dinge auff? wie er sich beklagt. Sein Gewissen vnd Gedancken / die sich vnter einander verklagen vnnd schüldig werden wissen / werdens thun / ich aber thue es nicht: Sondern begehre nur / weil allein noch drey streitige Puncten vbrig / so wolle er sich in den andern allen zu vns bekennen / vnd erkleren / daß die jhre richtigkeit haben / vnnd das sie alles haben fahren vnnd fallen lassen / was Zvvinglius / Oecolampadius, Calvinus, Beza vñ ander Lehrer auff jhrer seiten vnserer Kirchen Lehr vnd Bekentnussen vngleich vnd zuwieder geschrieben sein das falsche aufflagen? mit nichten. Aber Ehr Stein felt wieder zurück vnnd wil bey den allein drey streitigen Puncten nicht bleiben / daß ligt jhm auff Hertzen / daß sind die falschen aufflagen. Ich aber lasse jhne alhie nicht gehen / sondern wiederhole ad nauseam usque (den ich habe mit Ehrn Stein zuthun / der hart zubewegen ist) sein allein noch drey in etwas streitig / welches aber / seinem fürgeben nach / den grund der Säligkeit nicht angehet / auch der Importantz nicht ist das man sich zweye / so last vns erstlich in den andern Puncten

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_steinii_1619/7>, abgerufen am 28.04.2024.