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Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619.

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Vogenstellen sondern in die kürtze gehen können vnd sollen / vnd sich mit dem einigen Wörtlem Ja vernemen lassen. Aber daran mangelt es jhm in der gantzen weitleufftigen Rettung / daß man also gleich greiffen kan / es sey weder jhm noch seines gleichen kein Ernst sondern nur Betrug vnd Teuscherey / vnnd man sich derhalben desto fleissiger für jhnen fürzusehen hat / vnnd jhren Worten nicht zutrawen.

Ehr Steinius wie man in der Rettung mercket / hette / gerne seine Wort wieder / vnd verstehet wol / daß er das Maul zu weit anffgethan mit den allein dreyen Puncten / Aber es ist heraus in offentlichen Druck / vnd kan er nicht fürbey / entweder er muß sich Lügen straffen vnd einen Wiederruff thun / oder seind allein drey Puncten noch streitig / so müssen die andern alle jhre richtigkeit haben / vnd müssen er vnd seines gleichen in den andern allen mit vns einig seyn / wofern sie für abtrünnige vnnd Göttlicher Warheit wiedrige nicht angesehen sein wollen. Darauff antworte Ehr Steinius auffrichtig vnd deutlich / wil er anders seine Ehr vnd Gewissen retten / vud seinem Ampt vnd der Warheit gnug thun / so wollen wir etwas naher zur Sachen vnd zum Frieden kommen. Ehe das aber nicht geschicht / vnd er je lenger je weiter vmb den Brey gehet wie eine Katze / die das Maul verbrennet / kan aus der Geistlichen Brüderschafft in Lehr vnnd Bekentnus Sachen vnd einem solchen Kirchenfrieden / wie von Ehrn Steinio vnd den seinen gesuchet / bestendiges nichts werden / wenn glelch Krafft Reichs Constitution die Glieder eusserlich feindlicher gewalt sich sämptlich wiedersetzten.

In der Rettung Fol. 16. Wil sich Ehr Steinius dißfals entschuldigen / vnd gibt für er habe es so nicht gemeinet / wie ichs jhme außdeute / sondern habe nur drey Lehr Puncten / welche er alleine für die drey fürnemsten geachtet / für sich genommen / alß nemlich von der Persohn Christi / vom Abendmahl vnnd Gnadenwahl: Die geringere Sachen aber / darin beyderseits Evan-

Vogenstellen sondern in die kürtze gehen köñen vnd sollen / vnd sich mit dem einigen Wörtlem Ja vernemen lassen. Aber daran mangelt es jhm in der gantzen weitleufftigen Rettung / daß man also gleich greiffen kan / es sey weder jhm noch seines gleichẽ kein Ernst sondern nur Betrug vnd Teuscherey / vnnd man sich derhalben desto fleissiger für jhnen fürzusehen hat / vnnd jhren Worten nicht zutrawen.

Ehr Steinius wie man in der Rettung mercket / hette / gerne seine Wort wieder / vnd verstehet wol / daß er das Maul zu weit anffgethan mit den allein dreyen Puncten / Aber es ist heraus in offentlichen Druck / vnd kan er nicht fürbey / entweder er muß sich Lügen straffen vnd einen Wiederruff thun / oder seind allein drey Puncten noch streitig / so müssen die andern alle jhre richtigkeit haben / vñ müssen er vnd seines gleichen in den andern allen mit vns einig seyn / wofern sie für abtrünnige vnnd Göttlicher Warheit wiedrige nicht angesehen sein wollen. Darauff antworte Ehr Steinius auffrichtig vnd deutlich / wil er anders seine Ehr vnd Gewissen retten / vud seinem Ampt vnd der Warheit gnug thun / so wollen wir etwas naher zur Sachen vnd zum Frieden kommen. Ehe das aber nicht geschicht / vnd er je lenger je weiter vmb den Brey gehet wie eine Katze / die das Maul verbrennet / kan aus der Geistlichen Brüderschafft in Lehr vnnd Bekentnus Sachen vnd einem solchen Kirchenfrieden / wie von Ehrn Steinio vnd den seinen gesuchet / bestendiges nichts werden / wenn glelch Krafft Reichs Constitution die Glieder eusserlich feindlicher gewalt sich sämptlich wiedersetzten.

In der Rettung Fol. 16. Wil sich Ehr Steinius dißfals entschuldigen / vnd gibt für er habe es so nicht gemeinet / wie ichs jhme außdeute / sondern habe nur drey Lehr Puncten / welche er alleine für die drey fürnemsten geachtet / für sich genommen / alß nemlich von der Persohn Christi / vom Abendmahl vnnd Gnadenwahl: Die geringere Sachen aber / darin beyderseits Evan-

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[0005] Vogenstellen sondern in die kürtze gehen köñen vnd sollen / vnd sich mit dem einigen Wörtlem Ja vernemen lassen. Aber daran mangelt es jhm in der gantzen weitleufftigen Rettung / daß man also gleich greiffen kan / es sey weder jhm noch seines gleichẽ kein Ernst sondern nur Betrug vnd Teuscherey / vnnd man sich derhalben desto fleissiger für jhnen fürzusehen hat / vnnd jhren Worten nicht zutrawen. Ehr Steinius wie man in der Rettung mercket / hette / gerne seine Wort wieder / vnd verstehet wol / daß er das Maul zu weit anffgethan mit den allein dreyen Puncten / Aber es ist heraus in offentlichen Druck / vnd kan er nicht fürbey / entweder er muß sich Lügen straffen vnd einen Wiederruff thun / oder seind allein drey Puncten noch streitig / so müssen die andern alle jhre richtigkeit haben / vñ müssen er vnd seines gleichen in den andern allen mit vns einig seyn / wofern sie für abtrünnige vnnd Göttlicher Warheit wiedrige nicht angesehen sein wollen. Darauff antworte Ehr Steinius auffrichtig vnd deutlich / wil er anders seine Ehr vnd Gewissen retten / vud seinem Ampt vnd der Warheit gnug thun / so wollen wir etwas naher zur Sachen vnd zum Frieden kommen. Ehe das aber nicht geschicht / vnd er je lenger je weiter vmb den Brey gehet wie eine Katze / die das Maul verbrennet / kan aus der Geistlichen Brüderschafft in Lehr vnnd Bekentnus Sachen vnd einem solchen Kirchenfrieden / wie von Ehrn Steinio vnd den seinen gesuchet / bestendiges nichts werden / wenn glelch Krafft Reichs Constitution die Glieder eusserlich feindlicher gewalt sich sämptlich wiedersetzten. In der Rettung Fol. 16. Wil sich Ehr Steinius dißfals entschuldigen / vnd gibt für er habe es so nicht gemeinet / wie ichs jhme außdeute / sondern habe nur drey Lehr Puncten / welche er alleine für die drey fürnemsten geachtet / für sich genommen / alß nemlich von der Persohn Christi / vom Abendmahl vnnd Gnadenwahl: Die geringere Sachen aber / darin beyderseits Evan-

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_steinii_1619/5>, abgerufen am 27.04.2024.