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Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616.

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Vernunfft vnd vnangefangenem Verstand gegen die Vbelteter mit bescheidenem Ernst vnd Straffe / nicht recht getheilet: oder Vnderthanen / daß sie jher Oberkeit nicht wie billig geehret / sondern viel mehr verachtet / nicht gehorsam / sondern vngehorsnmb gewesen / vnnd mehr frembde als eigene Götter anruffen vnd angebetet / nicht Schoß vnnd Schatzung willig gegeben / sondern sichs verweigert / nicht für die hohe Oberkeit fleissig gebeten / sondern viel mehr wieder sie gebeten / oder gantz außgelassen / vnd jhr noch wol darzu gefluchet etc. Aber weils GOtt lob vnd danck zur Einigkeit kommen / sols ferne von mir sein / die alte Wunden wieder auff zukratzen / vnd die Schmertzen zuerfrischen vnd ernewern: Wil derwegen solche Application lassen anstehen: Doch einem jeden in sein Gewissen geschoben haben / wer sich schüldig befindet / daß er Busse thu vnd sich bessere / sonsten wird die Einigkeit / welchs Gott gnediglich abwende / keinen bestand können haben / vnd wird man an jennem Tage für dem strengen Gericht Gottes schwerlich zuuerandtworten haben. Nu der Gott der Liebe vnd des Frieden / wolle beyderseits bey vns wohnen / vnd durch seinen heiligen Geist Oberkeit vnd Vnderthanen Hertz regieren / daß ein jeder sein Ampt vnnd Pflicht trewlich in acht nehme / vnnd wolle geben vnnd wircken durch seinen heiligen Geist / das Güte vnd Trewe / das ist Oberkeit vnd Vnderthanen einander begegnen / vnnd Gerechtigkeit vnd Friede sich küssen / vnnd der HERR vns guts thue / damit vnser Land sein Gewechs gebe / vmb JEsu CHristi vnsers HERREN willen / AMEN.

Vernunfft vnd vnangefangenem Verstand gegen die Vbelteter mit bescheidenem Ernst vnd Straffe / nicht recht getheilet: oder Vnderthanen / daß sie jher Oberkeit nicht wie billig geehret / sondern viel mehr verachtet / nicht gehorsam / sondern vngehorsnmb gewesen / vnnd mehr frembde als eigene Götter anruffen vnd angebetet / nicht Schoß vnnd Schatzung willig gegeben / sondern sichs verweigert / nicht für die hohe Oberkeit fleissig gebeten / sondern viel mehr wieder sie gebeten / oder gantz außgelassen / vnd jhr noch wol darzu gefluchet etc. Aber weils GOtt lob vnd danck zur Einigkeit kommen / sols ferne von mir sein / die alte Wunden wieder auff zukratzen / vnd die Schmertzen zuerfrischen vnd ernewern: Wil derwegen solche Application lassen anstehen: Doch einem jeden in sein Gewissen geschoben haben / wer sich schüldig befindet / daß er Busse thu vnd sich bessere / sonsten wird die Einigkeit / welchs Gott gnediglich abwende / keinen bestand können haben / vnd wird man an jennem Tage für dem strengen Gericht Gottes schwerlich zuuerandtworten haben. Nu der Gott der Liebe vnd des Frieden / wolle beyderseits bey vns wohnen / vnd durch seinen heiligen Geist Oberkeit vnd Vnderthanen Hertz regieren / daß ein jeder sein Ampt vnnd Pflicht trewlich in acht nehme / vnnd wolle geben vnnd wircken durch seinen heiligen Geist / das Güte vnd Trewe / das ist Oberkeit vnd Vnderthanen einander begegnen / vnnd Gerechtigkeit vnd Friede sich küssen / vnnd der HERR vns guts thue / damit vnser Land sein Gewechs gebe / vmb JEsu CHristi vnsers HERREN willen / AMEN.

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Vernunfft vnd vnangefangenem Verstand
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                     oder Vnderthanen / daß sie jher Oberkeit nicht wie billig geehret / sondern viel
                     mehr verachtet / nicht gehorsam / sondern vngehorsnmb gewesen / vnnd mehr
                     frembde als eigene Götter anruffen vnd angebetet / nicht Schoß vnnd Schatzung
                     willig gegeben / sondern sichs verweigert / nicht für die hohe Oberkeit fleissig
                     gebeten / sondern viel mehr wieder sie gebeten / oder gantz außgelassen / vnd
                     jhr noch wol darzu gefluchet etc. Aber weils GOtt lob vnd danck zur Einigkeit
                     kommen / sols ferne von mir sein / die alte Wunden wieder auff zukratzen / vnd
                     die Schmertzen zuerfrischen vnd ernewern: Wil derwegen solche Application lassen
                     anstehen: Doch einem jeden in sein Gewissen geschoben haben / wer sich schüldig
                     befindet / daß er Busse thu vnd sich bessere / sonsten wird die Einigkeit /
                     welchs Gott gnediglich abwende / keinen bestand können haben / vnd wird man an
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[0040] Vernunfft vnd vnangefangenem Verstand gegen die Vbelteter mit bescheidenem Ernst vnd Straffe / nicht recht getheilet: oder Vnderthanen / daß sie jher Oberkeit nicht wie billig geehret / sondern viel mehr verachtet / nicht gehorsam / sondern vngehorsnmb gewesen / vnnd mehr frembde als eigene Götter anruffen vnd angebetet / nicht Schoß vnnd Schatzung willig gegeben / sondern sichs verweigert / nicht für die hohe Oberkeit fleissig gebeten / sondern viel mehr wieder sie gebeten / oder gantz außgelassen / vnd jhr noch wol darzu gefluchet etc. Aber weils GOtt lob vnd danck zur Einigkeit kommen / sols ferne von mir sein / die alte Wunden wieder auff zukratzen / vnd die Schmertzen zuerfrischen vnd ernewern: Wil derwegen solche Application lassen anstehen: Doch einem jeden in sein Gewissen geschoben haben / wer sich schüldig befindet / daß er Busse thu vnd sich bessere / sonsten wird die Einigkeit / welchs Gott gnediglich abwende / keinen bestand können haben / vnd wird man an jennem Tage für dem strengen Gericht Gottes schwerlich zuuerandtworten haben. Nu der Gott der Liebe vnd des Frieden / wolle beyderseits bey vns wohnen / vnd durch seinen heiligen Geist Oberkeit vnd Vnderthanen Hertz regieren / daß ein jeder sein Ampt vnnd Pflicht trewlich in acht nehme / vnnd wolle geben vnnd wircken durch seinen heiligen Geist / das Güte vnd Trewe / das ist Oberkeit vnd Vnderthanen einander begegnen / vnnd Gerechtigkeit vnd Friede sich küssen / vnnd der HERR vns guts thue / damit vnser Land sein Gewechs gebe / vmb JEsu CHristi vnsers HERREN willen / AMEN.

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/40>, abgerufen am 24.11.2024.