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Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616.

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restheils die grosse Stedte viel halten / darinnen sie hoch zurümen vnd zuloben sein / drüber hören. Der sagt im Büchlein / ob auch die Kriegsleut im seligen Stand sein / außdrücklich nein dazu / vnd spricht: daß er keinen Fall noch zurzeit davon erdencken könne / jhm auch keiner biß anhero zukommen sey: Denn Oberkeit sey man gehorsamb / Ehre vnd Furcht schüldig / Rom. 13. das sey kurtz vmb das Recht an jhm selbst / welches Gott selbst eingesetzet / vnd von Menschen angenommen: Vnnd es reime sich nicht gehorsam zuseyn / vnd doch wiederstreiten: Vnderthenig zusein / vnd den Herrn nicht wollen leyden. Er begegnet auch an demselben Ort etlichen einreden: Als Oberkeit oder Herr möchte Abgöttisch werden / oder falsche Religion wollen einführen? Darein sollen zwar Vnderthanen nicht willigen / noch sich darzu begeben / den man muß Gott mehr gehorchen / als den Menschen / Act 5. Aber deßhalben kriegen sie kein Recht / sich mit gewalt dem Herrn zuwiedersetzen / vnd jn zuuerjagen oder zu tödten / sondern sie sollen fleissig beten vnd es Gott befehlen / vnnd entweder weichen vnd ziehen die Orter da die reine Religion ist / oder sollen wie die Merterer gethan haben / drüber leyden. Deßgleichen möchte ein Herr Tyrannisiren? Daß gibt jhnen auch nicht ein einiges Recht oder Rebellion in die Hand / sondern sollen dem Exempel Davids folgen / welcher so Tyrannisch vom Saul verfolget worden / als einer kan vnnd mag verfolget werden / noch gleichwol hat er seine Hand an seinem Herrn König den Gesalbten des HERRN nicht wollen legen / wiewol ers offt hette thun können / sondern hats Gott befohlen / vnnd biß ans ende hinauß gelitten / biß Gott zu Hauß kommen. Es könte aber ein Herr seinen Vnderthanen mit Eyden verpflicht sein / wie man sagt: Daß der König in Franckreich nach dem Parlament seines Reichs Regieren müsse: Vnd der König zu Dennemarck auch schweren müsse auff sonderliche Artickel: Vnnd wieder solche Pflicht vnd Eyde handlen? Das hilfft gleichwol

restheils die grosse Stedte viel halten / dariñen sie hoch zurümẽ vnd zuloben sein / drüber hören. Der sagt im Büchlein / ob auch die Kriegsleut im seligen Stand sein / außdrücklich nein dazu / vñ spricht: daß er keinen Fall noch zurzeit davon erdencken könne / jhm auch keiner biß anhero zukom̃en sey: Denn Oberkeit sey man gehorsamb / Ehre vnd Furcht schüldig / Rom. 13. das sey kurtz vmb das Recht an jhm selbst / welches Gott selbst eingesetzet / vnd von Menschen angenommen: Vnnd es reime sich nicht gehorsam zuseyn / vnd doch wiederstreiten: Vnderthenig zusein / vnd den Herrn nicht wollen leyden. Er begegnet auch an demselben Ort etlichen einreden: Als Oberkeit oder Herr möchte Abgöttisch werden / oder falsche Religion wollen einführen? Darein sollen zwar Vnderthanen nicht willigen / noch sich darzu begeben / den man muß Gott mehr gehorchen / als den Menschen / Act 5. Aber deßhalben kriegen sie kein Recht / sich mit gewalt dem Herrn zuwiedersetzen / vnd jn zuuerjagen oder zu tödten / sondern sie sollen fleissig beten vnd es Gott befehlen / vnnd entweder weichen vnd ziehen die Orter da die reine Religion ist / oder sollen wie die Merterer gethan haben / drüber leyden. Deßgleichen möchte ein Herr Tyrannisiren? Daß gibt jhnen auch nicht ein einiges Recht oder Rebellion in die Hand / sondern sollen dem Exempel Davids folgen / welcher so Tyrannisch vom Saul verfolget worden / als einer kan vnnd mag verfolget werden / noch gleichwol hat er seine Hand an seinem Herrn König den Gesalbten des HERRN nicht wollen legen / wiewol ers offt hette thun können / sondern hats Gott befohlen / vnnd biß ans ende hinauß gelitten / biß Gott zu Hauß kom̃en. Es könte aber ein Herr seinen Vnderthanen mit Eyden verpflicht sein / wie man sagt: Daß der König in Franckreich nach dem Parlament seines Reichs Regieren müsse: Vnd der König zu Dennemarck auch schweren müsse auff sonderliche Artickel: Vnnd wieder solche Pflicht vnd Eyde handlen? Das hilfft gleichwol

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[0033] restheils die grosse Stedte viel halten / dariñen sie hoch zurümẽ vnd zuloben sein / drüber hören. Der sagt im Büchlein / ob auch die Kriegsleut im seligen Stand sein / außdrücklich nein dazu / vñ spricht: daß er keinen Fall noch zurzeit davon erdencken könne / jhm auch keiner biß anhero zukom̃en sey: Denn Oberkeit sey man gehorsamb / Ehre vnd Furcht schüldig / Rom. 13. das sey kurtz vmb das Recht an jhm selbst / welches Gott selbst eingesetzet / vnd von Menschen angenommen: Vnnd es reime sich nicht gehorsam zuseyn / vnd doch wiederstreiten: Vnderthenig zusein / vnd den Herrn nicht wollen leyden. Er begegnet auch an demselben Ort etlichen einreden: Als Oberkeit oder Herr möchte Abgöttisch werden / oder falsche Religion wollen einführen? Darein sollen zwar Vnderthanen nicht willigen / noch sich darzu begeben / den man muß Gott mehr gehorchen / als den Menschen / Act 5. Aber deßhalben kriegen sie kein Recht / sich mit gewalt dem Herrn zuwiedersetzen / vnd jn zuuerjagen oder zu tödten / sondern sie sollen fleissig beten vnd es Gott befehlen / vnnd entweder weichen vnd ziehen die Orter da die reine Religion ist / oder sollen wie die Merterer gethan haben / drüber leyden. Deßgleichen möchte ein Herr Tyrannisiren? Daß gibt jhnen auch nicht ein einiges Recht oder Rebellion in die Hand / sondern sollen dem Exempel Davids folgen / welcher so Tyrannisch vom Saul verfolget worden / als einer kan vnnd mag verfolget werden / noch gleichwol hat er seine Hand an seinem Herrn König den Gesalbten des HERRN nicht wollen legen / wiewol ers offt hette thun können / sondern hats Gott befohlen / vnnd biß ans ende hinauß gelitten / biß Gott zu Hauß kom̃en. Es könte aber ein Herr seinen Vnderthanen mit Eyden verpflicht sein / wie man sagt: Daß der König in Franckreich nach dem Parlament seines Reichs Regieren müsse: Vnd der König zu Dennemarck auch schweren müsse auff sonderliche Artickel: Vnnd wieder solche Pflicht vnd Eyde handlen? Das hilfft gleichwol

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/33>, abgerufen am 28.04.2024.