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Tuckermann, Peter: Ein Christliche Predigt/ Gethan zu Wolffenbüttel den 8. Septembris/ Als die Leich des ... Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrich Iulii, Postulirten Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg ... anhero gebracht/ und in der F. Schloß-Kirchen niedergesetzt. Wolfenbüttel, 1613.

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zeugniß der Märterer / welche / so keine vnvergengliche stätt vnd ewiges leben were / würden verkürtzt seyn / vnd würde jhnen jhre Hoffnung zu schanden seyn worden / die doch nicht lest zu schanden werden / zun Röm. am 5. Cap. Vnnd zugeschweigen der gütigkeit vnnd Barmhertzigkeit Gottes / die aus Gnaden alles gute / auch einen trunck kaltes Wassers in Christi Namen gegeben / nicht wil vnbelonet lassen / Matth. am 10. welches hie offt verbleibet / aber dort erst recht geschehen wird. Derwegen an der bleibenden stätt vnd ewigen leben im geringsten kein Mensch zu zweiffeln hat.

In derselbigen Stadt vnd ewigen leben seyn wir nu rechte Bürger. Das meinet David / wenn er sagt / er sey Gottes Bürger. Paul. bekennet es auch zun Phil. am 3. Cap. Vnser Wandel [fremdsprachliches Material], vnser Bürgerrecht oder Bürgerschafft ist im Himmel / von dannen wir auch warten des Heylandes JEsu Christi des HErrn / welcher vnsern nichtigen Leib verkleren wird / das er ehnlich werde seinem verklerten Leibe / nach der wirckunge / da er mit kan auch alle ding jhm vnterthänig machen. Vnd Ephes. 2. schreibt er / So seyd jhr nu nicht mehr Gäste vnd frembdlinge / sondern Bürger mit den heiligen vnd Gottes Haußgenossen. Zu derselben Bürgerschafft aber haben wir vns selbst nicht wiedrumb verholffen / sondern allein vnser HErr vnd Heyland JEsus Christus / der ist deßhalben vom Himel kommen / wie das Nicenische Symbolum meldet / Propter nos homines & propter nostram salutem, de-

zeugniß der Märterer / welche / so keine vnvergengliche stätt vnd ewiges leben were / würden verkürtzt seyn / vnd würde jhnen jhre Hoffnung zu schanden seyn worden / die doch nicht lest zu schanden werden / zun Röm. am 5. Cap. Vnnd zugeschweigen der gütigkeit vnnd Barmhertzigkeit Gottes / die aus Gnaden alles gute / auch einen trunck kaltes Wassers in Christi Namen gegeben / nicht wil vnbelonet lassen / Matth. am 10. welches hie offt verbleibet / aber dort erst recht geschehen wird. Derwegen an der bleibenden stätt vnd ewigen leben im geringsten kein Mensch zu zweiffeln hat.

In derselbigen Stadt vnd ewigen leben seyn wir nu rechte Bürger. Das meinet David / weñ er sagt / er sey Gottes Bürger. Paul. bekennet es auch zun Phil. am 3. Cap. Vnser Wandel [fremdsprachliches Material], vnser Bürgerrecht oder Bürgerschafft ist im Himmel / von dannen wir auch warten des Heylandes JEsu Christi des HErrn / welcher vnsern nichtigen Leib verkleren wird / das er ehnlich werde seinem verklerten Leibe / nach der wirckunge / da er mit kan auch alle ding jhm vnterthänig machen. Vnd Ephes. 2. schreibt er / So seyd jhr nu nicht mehr Gäste vnd frembdlinge / sondern Bürger mit den heiligen vnd Gottes Haußgenossen. Zu derselben Bürgerschafft aber haben wir vns selbst nicht wiedrumb verholffen / sondern allein vnser HErr vnd Heyland JEsus Christus / der ist deßhalben vom Himel kommen / wie das Nicenische Symbolum meldet / Propter nos homines & propter nostram salutem, de-

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[0026] zeugniß der Märterer / welche / so keine vnvergengliche stätt vnd ewiges leben were / würden verkürtzt seyn / vnd würde jhnen jhre Hoffnung zu schanden seyn worden / die doch nicht lest zu schanden werden / zun Röm. am 5. Cap. Vnnd zugeschweigen der gütigkeit vnnd Barmhertzigkeit Gottes / die aus Gnaden alles gute / auch einen trunck kaltes Wassers in Christi Namen gegeben / nicht wil vnbelonet lassen / Matth. am 10. welches hie offt verbleibet / aber dort erst recht geschehen wird. Derwegen an der bleibenden stätt vnd ewigen leben im geringsten kein Mensch zu zweiffeln hat. In derselbigen Stadt vnd ewigen leben seyn wir nu rechte Bürger. Das meinet David / weñ er sagt / er sey Gottes Bürger. Paul. bekennet es auch zun Phil. am 3. Cap. Vnser Wandel _ , vnser Bürgerrecht oder Bürgerschafft ist im Himmel / von dannen wir auch warten des Heylandes JEsu Christi des HErrn / welcher vnsern nichtigen Leib verkleren wird / das er ehnlich werde seinem verklerten Leibe / nach der wirckunge / da er mit kan auch alle ding jhm vnterthänig machen. Vnd Ephes. 2. schreibt er / So seyd jhr nu nicht mehr Gäste vnd frembdlinge / sondern Bürger mit den heiligen vnd Gottes Haußgenossen. Zu derselben Bürgerschafft aber haben wir vns selbst nicht wiedrumb verholffen / sondern allein vnser HErr vnd Heyland JEsus Christus / der ist deßhalben vom Himel kommen / wie das Nicenische Symbolum meldet / Propter nos homines & propter nostram salutem, de-

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Ein Christliche Predigt/ Gethan zu Wolffenbüttel den 8. Septembris/ Als die Leich des ... Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrich Iulii, Postulirten Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg ... anhero gebracht/ und in der F. Schloß-Kirchen niedergesetzt. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1613/26>, abgerufen am 21.11.2024.