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Tuckermann, Peter: Antwort auff Irenicam Concionem Oder Friedpredigt des Hoffpredigers zu Cassel. Wolfenbüttel, 1619.

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Wenn nu diß jhres Hertzen meinung / vnd sie neben vns alle andere Artikel vnd Puncten / außgenommen allein obgemelte drey / vnterschreiben / Lehren vnd Gleuben / wie wir sie Lehren vnd Gleuben / so ist albereit / wie ein jeder mercken kan / ein gut anfang zum frieden vnd Christlicher Bruderschafft gemacht. Darauff sie sich werden erkleren müssen / vnd hoffen wir nicht / daß sie dasselbe / was sie ein mahl gestanden vnd bekant vnd wir acceptiret, das allein von drey Puncten noch streit sey / wieder leugnen werden / sondern werden dabey bestendig bleiben vnd verharren / wie Christ lichen ehrlichen Leuten / welche weder vns noch andere betrieglich hintergehen / viel weniger hohe Häupter mit falschem vnd weterwendischem bericht hinters Liecht zuführen gedencken / das auch allein / vnd kein anders wol anstehet vnd für GOtt zu verantworten.

3. Wollen wir der sache näher kommen / vnd von den dreyen streitigen Puncten kurtzen Bericht thun / vnnd von der ewigen Gnadenwahl den anfang machen. Der Punct / hoffe ich / sol auch mehrertheil seine richtigkeit haben / denn weil davon im dritten Theil meiner Predigt von dem Cananeischen Weiblein gehandelt / vnd der Landgraff / S. F. G. Stathalter / Cantzler vnd Rähte / wie auch der Junge Printz von Brandenburg vnd S. F. G. officirer, sich außdrülich erkleret / sie wehren damit durchaus einig / so werden auch zweiffels ohn S. F. G. Hoff vnd andere Prediger vnd die gantze Hessische Kirch damit durchaus einig seyn. Der bericht von dem Punct kan an obgedachtem Ort auffgeschlagen vnd gelesen werden.

Eins aber mus ich noch hiebey erinnern / der Hoffpreger gedenckt in diesem Punct das praevisae fidei, vnd setzt hernacher / dem sey nu wie jhm wolle / so ist man / wie zuvor angehöret / in denen Puncten von der Gnadenwahl einig / darin-

Wenn nu diß jhres Hertzen meinung / vnd sie neben vns alle andere Artikel vnd Puncten / außgenommen allein obgemelte drey / vnterschreiben / Lehren vnd Gleuben / wie wir sie Lehren vnd Gleuben / so ist albereit / wie ein jeder mercken kan / ein gut anfang zum frieden vnd Christlicher Bruderschafft gemacht. Darauff sie sich werden erkleren müssen / vnd hoffen wir nicht / daß sie dasselbe / was sie ein mahl gestanden vnd bekant vnd wir acceptiret, das allein von drey Puncten noch streit sey / wieder leugnen werden / sondern werden dabey bestendig bleiben vnd verharren / wie Christ lichen ehrlichen Leuten / welche weder vns noch andere betrieglich hintergehen / viel weniger hohe Häupter mit falschem vnd weterwendischem bericht hinters Liecht zuführen gedencken / das auch allein / vnd kein anders wol anstehet vnd für GOtt zu verantworten.

3. Wollen wir der sache näher kommen / vnd von den dreyen streitigen Puncten kurtzen Bericht thun / vnnd von der ewigen Gnadenwahl den anfang machen. Der Punct / hoffe ich / sol auch mehrertheil seine richtigkeit haben / denn weil davon im dritten Theil meiner Predigt von dem Cananeischen Weiblein gehandelt / vnd der Landgraff / S. F. G. Stathalter / Cantzler vnd Rähte / wie auch der Junge Printz von Brandenburg vnd S. F. G. officirer, sich außdrülich erkleret / sie wehren damit durchaus einig / so werden auch zweiffels ohn S. F. G. Hoff vnd andere Prediger vnd die gantze Hessische Kirch damit durchaus einig seyn. Der bericht von dem Punct kan an obgedachtem Ort auffgeschlagen vnd gelesen werden.

Eins aber mus ich noch hiebey erinnern / der Hoffpreger gedenckt in diesem Punct das praevisae fidei, vnd setzt hernacher / dem sey nu wie jhm wolle / so ist man / wie zuvor angehöret / in denen Punctẽ von der Gnadenwahl einig / darin-

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[0012] Wenn nu diß jhres Hertzen meinung / vnd sie neben vns alle andere Artikel vnd Puncten / außgenommen allein obgemelte drey / vnterschreiben / Lehren vnd Gleuben / wie wir sie Lehren vnd Gleuben / so ist albereit / wie ein jeder mercken kan / ein gut anfang zum frieden vnd Christlicher Bruderschafft gemacht. Darauff sie sich werden erkleren müssen / vnd hoffen wir nicht / daß sie dasselbe / was sie ein mahl gestanden vnd bekant vnd wir acceptiret, das allein von drey Puncten noch streit sey / wieder leugnen werden / sondern werden dabey bestendig bleiben vnd verharren / wie Christ lichen ehrlichen Leuten / welche weder vns noch andere betrieglich hintergehen / viel weniger hohe Häupter mit falschem vnd weterwendischem bericht hinters Liecht zuführen gedencken / das auch allein / vnd kein anders wol anstehet vnd für GOtt zu verantworten. 3. Wollen wir der sache näher kommen / vnd von den dreyen streitigen Puncten kurtzen Bericht thun / vnnd von der ewigen Gnadenwahl den anfang machen. Der Punct / hoffe ich / sol auch mehrertheil seine richtigkeit haben / denn weil davon im dritten Theil meiner Predigt von dem Cananeischen Weiblein gehandelt / vnd der Landgraff / S. F. G. Stathalter / Cantzler vnd Rähte / wie auch der Junge Printz von Brandenburg vnd S. F. G. officirer, sich außdrülich erkleret / sie wehren damit durchaus einig / so werden auch zweiffels ohn S. F. G. Hoff vnd andere Prediger vnd die gantze Hessische Kirch damit durchaus einig seyn. Der bericht von dem Punct kan an obgedachtem Ort auffgeschlagen vnd gelesen werden. Eins aber mus ich noch hiebey erinnern / der Hoffpreger gedenckt in diesem Punct das praevisae fidei, vnd setzt hernacher / dem sey nu wie jhm wolle / so ist man / wie zuvor angehöret / in denen Punctẽ von der Gnadenwahl einig / darin-

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort auff Irenicam Concionem Oder Friedpredigt des Hoffpredigers zu Cassel. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_antwort_1619/12>, abgerufen am 23.04.2024.