che Forestw), Bonetx), De Haeny), La Peyronniez) und Morgagnia) aufgezeichnet haben. Forest versichert ausdrücklich, dass nur die rechte Hälfte des Gehirns, auf deren Seite sich die Lähmung befand, verletzt, die linke aber völlig gesund war. Indess, Forest hatte bey Lebzeiten des Kranken vorhergesagt, man würde am Gehirn eine Verletzung auf der rech- ten Seite finden. Unter diesen Umständen kann man nicht allen Verdacht unterdrücken, dass ihn vielleicht der Wunsch, seine Prognose zu recht- fertigen, verleitet hat, die linke Hirnhälfte nicht mit gehöriger Umsicht zu untersuchen. In dem von Bonet erzählten Fall scheint die Zergliede- rung des Gehirns nur oberflächlich geschehen zu seyn. De Haen's Erfahrung, in welcher bey ei- ner völligen Lähmung der rechten Seite die ganze weiche Hirnhaut varikös war und sich al- lenthalben von der Hirnsubstanz getrennt hatte, und der rechte Seitenventrikel Wasser enthielt, ist ganz unentscheidend, da hier ein allgemeines Leiden des Gehirns statt fand und De Haen selber zweifelt, ob nicht das Wasser vor dem
Oeffnen
w) Observat. L. X. Obs. 11. T. I. p. 542.
x) Sepulchret. L. I. Sect. 15. Obs. 27.
y) Rat. med. P. IV. Ed. 2. p. 202.
z) A. a. O. p. 294. Obs. 12.
a) A. a. O. p. 501.
che Forestw), Bonetx), De Haeny), La Peyronniez) und Morgagnia) aufgezeichnet haben. Forest versichert ausdrücklich, daſs nur die rechte Hälfte des Gehirns, auf deren Seite sich die Lähmung befand, verletzt, die linke aber völlig gesund war. Indeſs, Forest hatte bey Lebzeiten des Kranken vorhergesagt, man würde am Gehirn eine Verletzung auf der rech- ten Seite finden. Unter diesen Umständen kann man nicht allen Verdacht unterdrücken, daſs ihn vielleicht der Wunsch, seine Prognose zu recht- fertigen, verleitet hat, die linke Hirnhälfte nicht mit gehöriger Umsicht zu untersuchen. In dem von Bonet erzählten Fall scheint die Zergliede- rung des Gehirns nur oberflächlich geschehen zu seyn. De Haen’s Erfahrung, in welcher bey ei- ner völligen Lähmung der rechten Seite die ganze weiche Hirnhaut varikös war und sich al- lenthalben von der Hirnsubstanz getrennt hatte, und der rechte Seitenventrikel Wasser enthielt, ist ganz unentscheidend, da hier ein allgemeines Leiden des Gehirns statt fand und De Haen selber zweifelt, ob nicht das Wasser vor dem
Oeffnen
w) Observat. L. X. Obs. 11. T. I. p. 542.
x) Sepulchret. L. I. Sect. 15. Obs. 27.
y) Rat. med. P. IV. Ed. 2. p. 202.
z) A. a. O. p. 294. Obs. 12.
a) A. a. O. p. 501.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0136"n="120"/>
che <hirendition="#k">Forest</hi><noteplace="foot"n="w)">Observat. L. X. Obs. 11. T. I. p. 542.</note>, <hirendition="#k">Bonet</hi><noteplace="foot"n="x)">Sepulchret. L. I. Sect. 15. Obs. 27.</note>, <hirendition="#k">De Haen</hi><noteplace="foot"n="y)">Rat. med. P. IV. Ed. 2. p. 202.</note>, <hirendition="#k">La<lb/>
Peyronnie</hi><noteplace="foot"n="z)">A. a. O. p. 294. Obs. 12.</note> und <hirendition="#k">Morgagni</hi><noteplace="foot"n="a)">A. a. O. p. 501.</note> aufgezeichnet<lb/>
haben. <hirendition="#k">Forest</hi> versichert ausdrücklich, daſs nur<lb/>
die rechte Hälfte des Gehirns, auf deren Seite<lb/>
sich die Lähmung befand, verletzt, die linke<lb/>
aber völlig gesund war. Indeſs, <hirendition="#k">Forest</hi> hatte<lb/>
bey Lebzeiten des Kranken vorhergesagt, man<lb/>
würde am Gehirn eine Verletzung auf der rech-<lb/>
ten Seite finden. Unter diesen Umständen kann<lb/>
man nicht allen Verdacht unterdrücken, daſs ihn<lb/>
vielleicht der Wunsch, seine Prognose zu recht-<lb/>
fertigen, verleitet hat, die linke Hirnhälfte nicht<lb/>
mit gehöriger Umsicht zu untersuchen. In dem<lb/>
von <hirendition="#k">Bonet</hi> erzählten Fall scheint die Zergliede-<lb/>
rung des Gehirns nur oberflächlich geschehen zu<lb/>
seyn. <hirendition="#k">De Haen</hi>’s Erfahrung, in welcher bey ei-<lb/>
ner völligen Lähmung der rechten Seite die<lb/>
ganze weiche Hirnhaut varikös war und sich al-<lb/>
lenthalben von der Hirnsubstanz getrennt hatte,<lb/>
und der rechte Seitenventrikel Wasser enthielt,<lb/>
ist ganz unentscheidend, da hier ein allgemeines<lb/>
Leiden des Gehirns statt fand und <hirendition="#k">De Haen</hi><lb/>
selber zweifelt, ob nicht das Wasser vor dem<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Oeffnen</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[120/0136]
che Forest w), Bonet x), De Haen y), La
Peyronnie z) und Morgagni a) aufgezeichnet
haben. Forest versichert ausdrücklich, daſs nur
die rechte Hälfte des Gehirns, auf deren Seite
sich die Lähmung befand, verletzt, die linke
aber völlig gesund war. Indeſs, Forest hatte
bey Lebzeiten des Kranken vorhergesagt, man
würde am Gehirn eine Verletzung auf der rech-
ten Seite finden. Unter diesen Umständen kann
man nicht allen Verdacht unterdrücken, daſs ihn
vielleicht der Wunsch, seine Prognose zu recht-
fertigen, verleitet hat, die linke Hirnhälfte nicht
mit gehöriger Umsicht zu untersuchen. In dem
von Bonet erzählten Fall scheint die Zergliede-
rung des Gehirns nur oberflächlich geschehen zu
seyn. De Haen’s Erfahrung, in welcher bey ei-
ner völligen Lähmung der rechten Seite die
ganze weiche Hirnhaut varikös war und sich al-
lenthalben von der Hirnsubstanz getrennt hatte,
und der rechte Seitenventrikel Wasser enthielt,
ist ganz unentscheidend, da hier ein allgemeines
Leiden des Gehirns statt fand und De Haen
selber zweifelt, ob nicht das Wasser vor dem
Oeffnen
w) Observat. L. X. Obs. 11. T. I. p. 542.
x) Sepulchret. L. I. Sect. 15. Obs. 27.
y) Rat. med. P. IV. Ed. 2. p. 202.
z) A. a. O. p. 294. Obs. 12.
a) A. a. O. p. 501.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Treviranus, Gottfried Reinhold: Biologie, oder Philosophie der lebenden Natur für Naturforscher und Ärzte. Bd. 6. Göttingen, 1822, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treviranus_biologie06_1822/136>, abgerufen am 30.01.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.