Aus den Akten des großh. sächs. Geh. Staatsarchivs in Weimar, die ich für die vierte Auflage des 2. Bds. benutzen durfte, berichte ich hier noch einige Einzelheiten zur Geschichte des Jahres 1819.
Da die Höfe sich schon seit Stourdza's Schrift und dem Aachener Congreß sehr besorgt wegen der Universitäten zeigten, so benutzte Großherzog Karl August, um sein geliebtes Jena vor Aergerem zu bewahren, einen von Hannover beim Bundestage an- geregten Gedanken und ließ am 11. März 1819, noch vor Kotzebue's Ermordung, durch seinen Bundesgesandten v. Hendrich den Antrag stellen: der Bund möge Vorschriften über die Disciplin der Universitäten erlassen, aber ohne Beeinträchtigung der uralten akademischen Freiheit Deutschlands. Im Mai sendete er sodann noch den Geh. Rath Conta nach Frankfurt um diesen Antrag nachdrücklich zu befürworten. Nach Sand's That ließ er durch den Staatsminister Graf Edling dem Bundesgesandten schreiben: "Alle Vorfälle, die seit einigen Jahren den unter den Studirenden zu Jena herrschenden Geist im Auslande verdächtig gemacht haben, sind durch Ausländer bewirkt worden." Sand sei nur ein neuer Beleg dafür. (Edling an Hendrich 28. März 1819.) Demgemäß er- ließen der Großherzog und Herzog August von Gotha am 30. März ein Rescript an die Universität, worin sie aussprachen, in den Jahren 1816 und 17 hätte die Jugend das Vertrauen der Nutritoren nicht getäuscht. Aber seitdem nehme der Geist der Stu- direnden "zu Unserem großen Mißfallen hier und da eine verderbliche Richtung". Diese Gesinnung "drohe sich täglich mehr auszubreiten. Von ausländischen Universitäten und fremden Schulen komme viel dieses Giftes nach Jena;" darum sollten bis auf Weiteres Ausländer nur mit besonderer Erlaubniß ihrer Regierung zugelassen werden.
"Da die bei der Akademie hierauf angestellte Untersuchung unter der Leitung des Senats Schwierigkeiten zu unterliegen scheint", so ernannte der Großherzog am 29. März eine besondere Commission zur Nachforschung nach Sand's möglichen Mitschuldigen. Sie bestand aus dem Kammerherrn v. Könneritz und dem Regierungsassessor Emminghaus. Beide Beamte verfuhren als gebildete, der akademischen Bräuche kundige Männer, ge- wissenhaft und wohlwollend, aber auch sehr gemüthlich nach der behaglichen thüringischen Weise; es ließ sich nicht verkennen, daß die Regierung die großsprecherischen jungen Leute nach Möglichkeit schonen wollte, und mancher von ihnen mag wohl auf einen leisen Wink rechtzeitig abgereist sein. Von vornherein wurde die Untersuchung verdorben durch die Zersplitterung der deutschen Rechtspflege; denn zur selben Zeit war auch in Mannheim eine Commission zusammengetreten, um den Mörder selbst sowie dessen vermuthliche Mitwisser zu verhören. Beide Commissionen handelten ganz selbständig, sie verkehrten mit einander nur durch einen umständlichen Briefwechsel, und die Weimarische Com- mission beschwerte sich (12. Mai), daß sie die badischen Protocolle nicht erhielte, während sie selbst ihre Protocolle nach Mannheim sendete.
Der Verdacht richtete sich zunächst gegen Sand's besten Freund, den stud. theol. Gottlieb Asmis aus Mecklenburg. Der war schon am 27. März, sobald die Schreckens-
XXVI. Zur Geſchichte der Burſchenſchaft.
Zu Bd. II. 535 ff.
Aus den Akten des großh. ſächſ. Geh. Staatsarchivs in Weimar, die ich für die vierte Auflage des 2. Bds. benutzen durfte, berichte ich hier noch einige Einzelheiten zur Geſchichte des Jahres 1819.
Da die Höfe ſich ſchon ſeit Stourdza’s Schrift und dem Aachener Congreß ſehr beſorgt wegen der Univerſitäten zeigten, ſo benutzte Großherzog Karl Auguſt, um ſein geliebtes Jena vor Aergerem zu bewahren, einen von Hannover beim Bundestage an- geregten Gedanken und ließ am 11. März 1819, noch vor Kotzebue’s Ermordung, durch ſeinen Bundesgeſandten v. Hendrich den Antrag ſtellen: der Bund möge Vorſchriften über die Disciplin der Univerſitäten erlaſſen, aber ohne Beeinträchtigung der uralten akademiſchen Freiheit Deutſchlands. Im Mai ſendete er ſodann noch den Geh. Rath Conta nach Frankfurt um dieſen Antrag nachdrücklich zu befürworten. Nach Sand’s That ließ er durch den Staatsminiſter Graf Edling dem Bundesgeſandten ſchreiben: „Alle Vorfälle, die ſeit einigen Jahren den unter den Studirenden zu Jena herrſchenden Geiſt im Auslande verdächtig gemacht haben, ſind durch Ausländer bewirkt worden.“ Sand ſei nur ein neuer Beleg dafür. (Edling an Hendrich 28. März 1819.) Demgemäß er- ließen der Großherzog und Herzog Auguſt von Gotha am 30. März ein Reſcript an die Univerſität, worin ſie ausſprachen, in den Jahren 1816 und 17 hätte die Jugend das Vertrauen der Nutritoren nicht getäuſcht. Aber ſeitdem nehme der Geiſt der Stu- direnden „zu Unſerem großen Mißfallen hier und da eine verderbliche Richtung“. Dieſe Geſinnung „drohe ſich täglich mehr auszubreiten. Von ausländiſchen Univerſitäten und fremden Schulen komme viel dieſes Giftes nach Jena;“ darum ſollten bis auf Weiteres Ausländer nur mit beſonderer Erlaubniß ihrer Regierung zugelaſſen werden.
„Da die bei der Akademie hierauf angeſtellte Unterſuchung unter der Leitung des Senats Schwierigkeiten zu unterliegen ſcheint“, ſo ernannte der Großherzog am 29. März eine beſondere Commiſſion zur Nachforſchung nach Sand’s möglichen Mitſchuldigen. Sie beſtand aus dem Kammerherrn v. Könneritz und dem Regierungsaſſeſſor Emminghaus. Beide Beamte verfuhren als gebildete, der akademiſchen Bräuche kundige Männer, ge- wiſſenhaft und wohlwollend, aber auch ſehr gemüthlich nach der behaglichen thüringiſchen Weiſe; es ließ ſich nicht verkennen, daß die Regierung die großſprecheriſchen jungen Leute nach Möglichkeit ſchonen wollte, und mancher von ihnen mag wohl auf einen leiſen Wink rechtzeitig abgereiſt ſein. Von vornherein wurde die Unterſuchung verdorben durch die Zerſplitterung der deutſchen Rechtspflege; denn zur ſelben Zeit war auch in Mannheim eine Commiſſion zuſammengetreten, um den Mörder ſelbſt ſowie deſſen vermuthliche Mitwiſſer zu verhören. Beide Commiſſionen handelten ganz ſelbſtändig, ſie verkehrten mit einander nur durch einen umſtändlichen Briefwechſel, und die Weimariſche Com- miſſion beſchwerte ſich (12. Mai), daß ſie die badiſchen Protocolle nicht erhielte, während ſie ſelbſt ihre Protocolle nach Mannheim ſendete.
Der Verdacht richtete ſich zunächſt gegen Sand’s beſten Freund, den stud. theol. Gottlieb Asmis aus Mecklenburg. Der war ſchon am 27. März, ſobald die Schreckens-
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0759"n="[745]"/><divn="2"><head><hirendition="#b"><hirendition="#aq">XXVI.</hi> Zur Geſchichte der Burſchenſchaft.</hi></head><lb/><p><hirendition="#c">Zu Bd. <hirendition="#aq">II.</hi> 535 ff.</hi></p><lb/><p>Aus den Akten des großh. ſächſ. Geh. Staatsarchivs in Weimar, die ich für die<lb/>
vierte Auflage des 2. Bds. benutzen durfte, berichte ich hier noch einige Einzelheiten zur<lb/>
Geſchichte des Jahres 1819.</p><lb/><p>Da die Höfe ſich ſchon ſeit Stourdza’s Schrift und dem Aachener Congreß ſehr<lb/>
beſorgt wegen der Univerſitäten zeigten, ſo benutzte Großherzog Karl Auguſt, um ſein<lb/>
geliebtes Jena vor Aergerem zu bewahren, einen von Hannover beim Bundestage an-<lb/>
geregten Gedanken und ließ am 11. März 1819, noch vor Kotzebue’s Ermordung, durch<lb/>ſeinen Bundesgeſandten v. Hendrich den Antrag ſtellen: der Bund möge Vorſchriften<lb/>
über die Disciplin der Univerſitäten erlaſſen, aber ohne Beeinträchtigung der uralten<lb/>
akademiſchen Freiheit Deutſchlands. Im Mai ſendete er ſodann noch den Geh. Rath<lb/>
Conta nach Frankfurt um dieſen Antrag nachdrücklich zu befürworten. Nach Sand’s<lb/>
That ließ er durch den Staatsminiſter Graf Edling dem Bundesgeſandten ſchreiben: „Alle<lb/>
Vorfälle, die ſeit einigen Jahren den unter den Studirenden zu Jena herrſchenden Geiſt<lb/>
im Auslande verdächtig gemacht haben, ſind durch Ausländer bewirkt worden.“ Sand<lb/>ſei nur ein neuer Beleg dafür. (Edling an Hendrich 28. März 1819.) Demgemäß er-<lb/>
ließen der Großherzog und Herzog Auguſt von Gotha am 30. März ein Reſcript an<lb/>
die Univerſität, worin ſie ausſprachen, in den Jahren 1816 und 17 hätte die Jugend<lb/>
das Vertrauen der Nutritoren nicht getäuſcht. Aber ſeitdem nehme der Geiſt der Stu-<lb/>
direnden „zu Unſerem großen Mißfallen hier und da eine verderbliche Richtung“. Dieſe<lb/>
Geſinnung „drohe ſich täglich mehr auszubreiten. Von ausländiſchen Univerſitäten und<lb/>
fremden Schulen komme viel dieſes Giftes nach Jena;“ darum ſollten bis auf Weiteres<lb/>
Ausländer nur mit beſonderer Erlaubniß ihrer Regierung zugelaſſen werden.</p><lb/><p>„Da die bei der Akademie hierauf angeſtellte Unterſuchung unter der Leitung des<lb/>
Senats Schwierigkeiten zu unterliegen ſcheint“, ſo ernannte der Großherzog am 29. März<lb/>
eine beſondere Commiſſion zur Nachforſchung nach Sand’s möglichen Mitſchuldigen. Sie<lb/>
beſtand aus dem Kammerherrn v. Könneritz und dem Regierungsaſſeſſor Emminghaus.<lb/>
Beide Beamte verfuhren als gebildete, der akademiſchen Bräuche kundige Männer, ge-<lb/>
wiſſenhaft und wohlwollend, aber auch ſehr gemüthlich nach der behaglichen thüringiſchen<lb/>
Weiſe; es ließ ſich nicht verkennen, daß die Regierung die großſprecheriſchen jungen Leute<lb/>
nach Möglichkeit ſchonen wollte, und mancher von ihnen mag wohl auf einen leiſen<lb/>
Wink rechtzeitig abgereiſt ſein. Von vornherein wurde die Unterſuchung verdorben durch<lb/>
die Zerſplitterung der deutſchen Rechtspflege; denn zur ſelben Zeit war auch in Mannheim<lb/>
eine Commiſſion zuſammengetreten, um den Mörder ſelbſt ſowie deſſen vermuthliche<lb/>
Mitwiſſer zu verhören. Beide Commiſſionen handelten ganz ſelbſtändig, ſie verkehrten<lb/>
mit einander nur durch einen umſtändlichen Briefwechſel, und die Weimariſche Com-<lb/>
miſſion beſchwerte ſich (12. Mai), daß ſie die badiſchen Protocolle nicht erhielte, während<lb/>ſie ſelbſt ihre Protocolle nach Mannheim ſendete.</p><lb/><p>Der Verdacht richtete ſich zunächſt gegen Sand’s beſten Freund, den <hirendition="#aq">stud. theol.</hi><lb/>
Gottlieb Asmis aus Mecklenburg. Der war ſchon am 27. März, ſobald die Schreckens-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[[745]/0759]
XXVI. Zur Geſchichte der Burſchenſchaft.
Zu Bd. II. 535 ff.
Aus den Akten des großh. ſächſ. Geh. Staatsarchivs in Weimar, die ich für die
vierte Auflage des 2. Bds. benutzen durfte, berichte ich hier noch einige Einzelheiten zur
Geſchichte des Jahres 1819.
Da die Höfe ſich ſchon ſeit Stourdza’s Schrift und dem Aachener Congreß ſehr
beſorgt wegen der Univerſitäten zeigten, ſo benutzte Großherzog Karl Auguſt, um ſein
geliebtes Jena vor Aergerem zu bewahren, einen von Hannover beim Bundestage an-
geregten Gedanken und ließ am 11. März 1819, noch vor Kotzebue’s Ermordung, durch
ſeinen Bundesgeſandten v. Hendrich den Antrag ſtellen: der Bund möge Vorſchriften
über die Disciplin der Univerſitäten erlaſſen, aber ohne Beeinträchtigung der uralten
akademiſchen Freiheit Deutſchlands. Im Mai ſendete er ſodann noch den Geh. Rath
Conta nach Frankfurt um dieſen Antrag nachdrücklich zu befürworten. Nach Sand’s
That ließ er durch den Staatsminiſter Graf Edling dem Bundesgeſandten ſchreiben: „Alle
Vorfälle, die ſeit einigen Jahren den unter den Studirenden zu Jena herrſchenden Geiſt
im Auslande verdächtig gemacht haben, ſind durch Ausländer bewirkt worden.“ Sand
ſei nur ein neuer Beleg dafür. (Edling an Hendrich 28. März 1819.) Demgemäß er-
ließen der Großherzog und Herzog Auguſt von Gotha am 30. März ein Reſcript an
die Univerſität, worin ſie ausſprachen, in den Jahren 1816 und 17 hätte die Jugend
das Vertrauen der Nutritoren nicht getäuſcht. Aber ſeitdem nehme der Geiſt der Stu-
direnden „zu Unſerem großen Mißfallen hier und da eine verderbliche Richtung“. Dieſe
Geſinnung „drohe ſich täglich mehr auszubreiten. Von ausländiſchen Univerſitäten und
fremden Schulen komme viel dieſes Giftes nach Jena;“ darum ſollten bis auf Weiteres
Ausländer nur mit beſonderer Erlaubniß ihrer Regierung zugelaſſen werden.
„Da die bei der Akademie hierauf angeſtellte Unterſuchung unter der Leitung des
Senats Schwierigkeiten zu unterliegen ſcheint“, ſo ernannte der Großherzog am 29. März
eine beſondere Commiſſion zur Nachforſchung nach Sand’s möglichen Mitſchuldigen. Sie
beſtand aus dem Kammerherrn v. Könneritz und dem Regierungsaſſeſſor Emminghaus.
Beide Beamte verfuhren als gebildete, der akademiſchen Bräuche kundige Männer, ge-
wiſſenhaft und wohlwollend, aber auch ſehr gemüthlich nach der behaglichen thüringiſchen
Weiſe; es ließ ſich nicht verkennen, daß die Regierung die großſprecheriſchen jungen Leute
nach Möglichkeit ſchonen wollte, und mancher von ihnen mag wohl auf einen leiſen
Wink rechtzeitig abgereiſt ſein. Von vornherein wurde die Unterſuchung verdorben durch
die Zerſplitterung der deutſchen Rechtspflege; denn zur ſelben Zeit war auch in Mannheim
eine Commiſſion zuſammengetreten, um den Mörder ſelbſt ſowie deſſen vermuthliche
Mitwiſſer zu verhören. Beide Commiſſionen handelten ganz ſelbſtändig, ſie verkehrten
mit einander nur durch einen umſtändlichen Briefwechſel, und die Weimariſche Com-
miſſion beſchwerte ſich (12. Mai), daß ſie die badiſchen Protocolle nicht erhielte, während
ſie ſelbſt ihre Protocolle nach Mannheim ſendete.
Der Verdacht richtete ſich zunächſt gegen Sand’s beſten Freund, den stud. theol.
Gottlieb Asmis aus Mecklenburg. Der war ſchon am 27. März, ſobald die Schreckens-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. [745]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/759>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.