XVIII. Der Herzog von Cumberland und das Staatsgrundgesetz.
point. Niemand hätte edler und uneigennütziger handeln können als der König, proving thus that Your sole object is to place the finances of the country of Hanover on a footing that Your successors may not have difficulties. Darauf kommt er wieder auf seine drei Bedenken zurück, erkennt dankbar an, daß der König hierin mit ihm übereinstimme, erwähnt sodann, daß König Ludwig von Baiern selbst nach schmerzlichen Erfahrungen die Oeffentlichkeit der Landtage mißbillige, und bemerkt über die Diäten: hier könne man vielleicht nachgeben; then at least the expence must fall upon the country and not on the sovereign, and with such restrictions that the States cannot protract the business in order to be paid so longer. Endlich setzte er mit militärischer Sachkenntniß auseinander, wie man es künftig mit den beurlaubten Sol- daten halten solle.
Auf diese beiden Briefe bezieht sich offenbar die von L. Weiland (Rede auf Dahl- mann, Göttingen 1885, S. 34) mitgetheilte Erzählung Rose's; nur daß dem Wieder- erzähler Pertz dabei einige kleine Gedächtnißfehler mit untergelaufen sind.
Der wohlmeinende König war überglücklich. Sein Thronfolger hatte gegen den Entwurf nur drei Bedenken erhoben, von denen er das zweite -- wegen der Diäten -- selbst für unerheblich erklärte, während das dritte -- wegen der beurlaubten Soldaten -- kaum zur Sache gehörte; dagegen hatte er der einzigen Vorschrift des Entwurfs, welche vielleicht der Zustimmung der Agnaten bedurfte, der Kassenvereinigung, mit überströmen- der Dankbarkeit zugestimmt. König Wilhelm meinte also fortan gegen weitere Einsprüche gesichert zu sein und antwortete dem Bruder sehr freundlich (Brighton, 3. Novbr. 1831). Er betheuerte, daß er bei dem Entwurfe besonders an die Interessen seiner Nachfolger gedacht habe, Yourself and Your promising son. It had appeared to Me of the utmost importance to the welfare and prosperity of the country ... and to Your own comfort and tranquillity that You should be fully informed of what has been proposed to Me. Der Verfassungsplan sei hervorgegangen aus einer gerechten und liberalen, aber hoffentlich nicht furchtsamen Betrachtung der Lage Hannovers, aus den allgemeinen Umständen, welche den Wunsch nach einer Verfassung hervorgerufen, und aus der Nothwendigkeit, die Kundgebungen der öffentlichen Meinung einzelner Klassen zu beachten. Die Bedenken wegen der Oeffentlichkeit und der Diäten solle Falcke mit dem Vizekönig und dem hannöverschen Ministerium nochmals besprechen, and I have no doubt that such consideration will be given to them as circumstances may seem to admit. Auch die Stellung der beurlaubten Soldaten würde noch von Sachverständigen geprüft werden. Hierauf ließ der König die zwischen ihm und dem Herzog gewechselten Briefe durch seinen Sekretär, Generalleutnant Sir Herbert Taylor, dem Vizekönige senden (Brighton, 7. November 1831): His Majesty considers it ad- visable that Your R. Highness and the Hanoverian government should be in possession of these documents, and He trusts they will prove satisfactory to you.
Die hannöversche Regierung befolgte die Befehle des Königs gewissenhaft. Lediglich aus Rücksicht für den Thronfolger wurde die Zusage der Diäten aus der Verfassung gestrichen und in ein provisorisches Reglement verwiesen, das leicht wieder geändert werden konnte. Die Oeffentlichkeit der Landtagsverhandlungen ließ sich allerdings nicht mehr ganz zurücknehmen, da der König sie den Ständen bereits versprochen hatte; sie wurde jedoch, um den Thronfolger zufrieden zu stellen, dahin abgeschwächt, daß die Kammern nur berechtigt, nicht verpflichtet sein sollten Zuhörer zuzulassen, und die Folge war, daß die erste Kammer immer geheim tagte. Damit glaubten die Minister dem Herzoge, dem ja gar kein Mitregierungsrecht zustand, jede erdenkliche Nachgiebigkeit erwiesen zu haben und führten fortan unbesorgt das Verfassungswerk weiter. Der Entwurf wurde im November 1831 einer aus Vertretern der Regierung und der Stände gemischten Com- mission, dann im Mai 1832 dem neuen Landtage und schließlich im Frühjahr 1833 nach mehrfacher Umarbeitung abermals dem Könige vorgelegt. Nachdem die also mit kur- hannöverscher Gründlichkeit bearbeitete Verfassung im September 1833 veröffentlicht war,
XVIII. Der Herzog von Cumberland und das Staatsgrundgeſetz.
point. Niemand hätte edler und uneigennütziger handeln können als der König, proving thus that Your sole object is to place the finances of the country of Hanover on a footing that Your successors may not have difficulties. Darauf kommt er wieder auf ſeine drei Bedenken zurück, erkennt dankbar an, daß der König hierin mit ihm übereinſtimme, erwähnt ſodann, daß König Ludwig von Baiern ſelbſt nach ſchmerzlichen Erfahrungen die Oeffentlichkeit der Landtage mißbillige, und bemerkt über die Diäten: hier könne man vielleicht nachgeben; then at least the expence must fall upon the country and not on the sovereign, and with such restrictions that the States cannot protract the business in order to be paid so longer. Endlich ſetzte er mit militäriſcher Sachkenntniß auseinander, wie man es künftig mit den beurlaubten Sol- daten halten ſolle.
Auf dieſe beiden Briefe bezieht ſich offenbar die von L. Weiland (Rede auf Dahl- mann, Göttingen 1885, S. 34) mitgetheilte Erzählung Roſe’s; nur daß dem Wieder- erzähler Pertz dabei einige kleine Gedächtnißfehler mit untergelaufen ſind.
Der wohlmeinende König war überglücklich. Sein Thronfolger hatte gegen den Entwurf nur drei Bedenken erhoben, von denen er das zweite — wegen der Diäten — ſelbſt für unerheblich erklärte, während das dritte — wegen der beurlaubten Soldaten — kaum zur Sache gehörte; dagegen hatte er der einzigen Vorſchrift des Entwurfs, welche vielleicht der Zuſtimmung der Agnaten bedurfte, der Kaſſenvereinigung, mit überſtrömen- der Dankbarkeit zugeſtimmt. König Wilhelm meinte alſo fortan gegen weitere Einſprüche geſichert zu ſein und antwortete dem Bruder ſehr freundlich (Brighton, 3. Novbr. 1831). Er betheuerte, daß er bei dem Entwurfe beſonders an die Intereſſen ſeiner Nachfolger gedacht habe, Yourself and Your promising son. It had appeared to Me of the utmost importance to the welfare and prosperity of the country … and to Your own comfort and tranquillity that You should be fully informed of what has been proposed to Me. Der Verfaſſungsplan ſei hervorgegangen aus einer gerechten und liberalen, aber hoffentlich nicht furchtſamen Betrachtung der Lage Hannovers, aus den allgemeinen Umſtänden, welche den Wunſch nach einer Verfaſſung hervorgerufen, und aus der Nothwendigkeit, die Kundgebungen der öffentlichen Meinung einzelner Klaſſen zu beachten. Die Bedenken wegen der Oeffentlichkeit und der Diäten ſolle Falcke mit dem Vizekönig und dem hannöverſchen Miniſterium nochmals beſprechen, and I have no doubt that such consideration will be given to them as circumstances may seem to admit. Auch die Stellung der beurlaubten Soldaten würde noch von Sachverſtändigen geprüft werden. Hierauf ließ der König die zwiſchen ihm und dem Herzog gewechſelten Briefe durch ſeinen Sekretär, Generalleutnant Sir Herbert Taylor, dem Vizekönige ſenden (Brighton, 7. November 1831): His Majesty considers it ad- visable that Your R. Highness and the Hanoverian government should be in possession of these documents, and He trusts they will prove satisfactory to you.
Die hannöverſche Regierung befolgte die Befehle des Königs gewiſſenhaft. Lediglich aus Rückſicht für den Thronfolger wurde die Zuſage der Diäten aus der Verfaſſung geſtrichen und in ein proviſoriſches Reglement verwieſen, das leicht wieder geändert werden konnte. Die Oeffentlichkeit der Landtagsverhandlungen ließ ſich allerdings nicht mehr ganz zurücknehmen, da der König ſie den Ständen bereits verſprochen hatte; ſie wurde jedoch, um den Thronfolger zufrieden zu ſtellen, dahin abgeſchwächt, daß die Kammern nur berechtigt, nicht verpflichtet ſein ſollten Zuhörer zuzulaſſen, und die Folge war, daß die erſte Kammer immer geheim tagte. Damit glaubten die Miniſter dem Herzoge, dem ja gar kein Mitregierungsrecht zuſtand, jede erdenkliche Nachgiebigkeit erwieſen zu haben und führten fortan unbeſorgt das Verfaſſungswerk weiter. Der Entwurf wurde im November 1831 einer aus Vertretern der Regierung und der Stände gemiſchten Com- miſſion, dann im Mai 1832 dem neuen Landtage und ſchließlich im Frühjahr 1833 nach mehrfacher Umarbeitung abermals dem Könige vorgelegt. Nachdem die alſo mit kur- hannöverſcher Gründlichkeit bearbeitete Verfaſſung im September 1833 veröffentlicht war,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0749"n="735"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#aq">XVIII.</hi> Der Herzog von Cumberland und das Staatsgrundgeſetz.</fw><lb/><hirendition="#aq">point.</hi> Niemand hätte edler und uneigennütziger handeln können als der König, <hirendition="#aq">proving<lb/>
thus that Your sole object is to place the finances of the country of Hanover<lb/>
on a footing that Your successors may not have difficulties.</hi> Darauf kommt er<lb/>
wieder auf ſeine drei Bedenken zurück, erkennt dankbar an, daß der König hierin mit ihm<lb/>
übereinſtimme, erwähnt ſodann, daß König Ludwig von Baiern ſelbſt nach ſchmerzlichen<lb/>
Erfahrungen die Oeffentlichkeit der Landtage mißbillige, und bemerkt über die Diäten:<lb/>
hier könne man vielleicht nachgeben; <hirendition="#aq">then at least the expence must fall upon the<lb/>
country and not on the sovereign, and with such restrictions that the States<lb/>
cannot protract the business in order to be paid so longer.</hi> Endlich ſetzte er mit<lb/>
militäriſcher Sachkenntniß auseinander, wie man es künftig mit den beurlaubten Sol-<lb/>
daten halten ſolle.</p><lb/><p>Auf dieſe beiden Briefe bezieht ſich offenbar die von L. Weiland (Rede auf Dahl-<lb/>
mann, Göttingen 1885, S. 34) mitgetheilte Erzählung Roſe’s; nur daß dem Wieder-<lb/>
erzähler Pertz dabei einige kleine Gedächtnißfehler mit untergelaufen ſind.</p><lb/><p>Der wohlmeinende König war überglücklich. Sein Thronfolger hatte gegen den<lb/>
Entwurf nur drei Bedenken erhoben, von denen er das zweite — wegen der Diäten —<lb/>ſelbſt für unerheblich erklärte, während das dritte — wegen der beurlaubten Soldaten —<lb/>
kaum zur Sache gehörte; dagegen hatte er der einzigen Vorſchrift des Entwurfs, welche<lb/>
vielleicht der Zuſtimmung der Agnaten bedurfte, der Kaſſenvereinigung, mit überſtrömen-<lb/>
der Dankbarkeit zugeſtimmt. König Wilhelm meinte alſo fortan gegen weitere Einſprüche<lb/>
geſichert zu ſein und antwortete dem Bruder ſehr freundlich (Brighton, 3. Novbr. 1831).<lb/>
Er betheuerte, daß er bei dem Entwurfe beſonders an die Intereſſen ſeiner Nachfolger<lb/>
gedacht habe, <hirendition="#aq">Yourself and Your promising son. It had appeared to Me of the<lb/>
utmost importance to the welfare and prosperity of the country … and to Your<lb/>
own comfort and tranquillity that You should be fully informed of what has<lb/>
been proposed to Me.</hi> Der Verfaſſungsplan ſei hervorgegangen aus einer gerechten<lb/>
und liberalen, aber hoffentlich nicht furchtſamen Betrachtung der Lage Hannovers, aus<lb/>
den allgemeinen Umſtänden, welche den Wunſch nach einer Verfaſſung hervorgerufen,<lb/>
und aus der Nothwendigkeit, die Kundgebungen der öffentlichen Meinung einzelner<lb/>
Klaſſen zu beachten. Die Bedenken wegen der Oeffentlichkeit und der Diäten ſolle Falcke<lb/>
mit dem Vizekönig und dem hannöverſchen Miniſterium nochmals beſprechen, <hirendition="#aq">and I<lb/>
have no doubt that such consideration will be given to them as circumstances<lb/>
may seem to admit.</hi> Auch die Stellung der beurlaubten Soldaten würde noch von<lb/>
Sachverſtändigen geprüft werden. Hierauf ließ der König die zwiſchen ihm und dem<lb/>
Herzog gewechſelten Briefe durch ſeinen Sekretär, Generalleutnant Sir Herbert Taylor,<lb/>
dem Vizekönige ſenden (Brighton, 7. November 1831): <hirendition="#aq">His Majesty considers it ad-<lb/>
visable that Your R. Highness and the Hanoverian government should be in<lb/>
possession of these documents, and He trusts they will prove satisfactory to you.</hi></p><lb/><p>Die hannöverſche Regierung befolgte die Befehle des Königs gewiſſenhaft. Lediglich<lb/>
aus Rückſicht für den Thronfolger wurde die Zuſage der Diäten aus der Verfaſſung<lb/>
geſtrichen und in ein proviſoriſches Reglement verwieſen, das leicht wieder geändert werden<lb/>
konnte. Die Oeffentlichkeit der Landtagsverhandlungen ließ ſich allerdings nicht mehr<lb/>
ganz zurücknehmen, da der König ſie den Ständen bereits verſprochen hatte; ſie wurde<lb/>
jedoch, um den Thronfolger zufrieden zu ſtellen, dahin abgeſchwächt, daß die Kammern<lb/>
nur berechtigt, nicht verpflichtet ſein ſollten Zuhörer zuzulaſſen, und die Folge war, daß<lb/>
die erſte Kammer immer geheim tagte. Damit glaubten die Miniſter dem Herzoge, dem<lb/>
ja gar kein Mitregierungsrecht zuſtand, jede erdenkliche Nachgiebigkeit erwieſen zu haben<lb/>
und führten fortan unbeſorgt das Verfaſſungswerk weiter. Der Entwurf wurde im<lb/>
November 1831 einer aus Vertretern der Regierung und der Stände gemiſchten Com-<lb/>
miſſion, dann im Mai 1832 dem neuen Landtage und ſchließlich im Frühjahr 1833 nach<lb/>
mehrfacher Umarbeitung abermals dem Könige vorgelegt. Nachdem die alſo mit kur-<lb/>
hannöverſcher Gründlichkeit bearbeitete Verfaſſung im September 1833 veröffentlicht war,<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[735/0749]
XVIII. Der Herzog von Cumberland und das Staatsgrundgeſetz.
point. Niemand hätte edler und uneigennütziger handeln können als der König, proving
thus that Your sole object is to place the finances of the country of Hanover
on a footing that Your successors may not have difficulties. Darauf kommt er
wieder auf ſeine drei Bedenken zurück, erkennt dankbar an, daß der König hierin mit ihm
übereinſtimme, erwähnt ſodann, daß König Ludwig von Baiern ſelbſt nach ſchmerzlichen
Erfahrungen die Oeffentlichkeit der Landtage mißbillige, und bemerkt über die Diäten:
hier könne man vielleicht nachgeben; then at least the expence must fall upon the
country and not on the sovereign, and with such restrictions that the States
cannot protract the business in order to be paid so longer. Endlich ſetzte er mit
militäriſcher Sachkenntniß auseinander, wie man es künftig mit den beurlaubten Sol-
daten halten ſolle.
Auf dieſe beiden Briefe bezieht ſich offenbar die von L. Weiland (Rede auf Dahl-
mann, Göttingen 1885, S. 34) mitgetheilte Erzählung Roſe’s; nur daß dem Wieder-
erzähler Pertz dabei einige kleine Gedächtnißfehler mit untergelaufen ſind.
Der wohlmeinende König war überglücklich. Sein Thronfolger hatte gegen den
Entwurf nur drei Bedenken erhoben, von denen er das zweite — wegen der Diäten —
ſelbſt für unerheblich erklärte, während das dritte — wegen der beurlaubten Soldaten —
kaum zur Sache gehörte; dagegen hatte er der einzigen Vorſchrift des Entwurfs, welche
vielleicht der Zuſtimmung der Agnaten bedurfte, der Kaſſenvereinigung, mit überſtrömen-
der Dankbarkeit zugeſtimmt. König Wilhelm meinte alſo fortan gegen weitere Einſprüche
geſichert zu ſein und antwortete dem Bruder ſehr freundlich (Brighton, 3. Novbr. 1831).
Er betheuerte, daß er bei dem Entwurfe beſonders an die Intereſſen ſeiner Nachfolger
gedacht habe, Yourself and Your promising son. It had appeared to Me of the
utmost importance to the welfare and prosperity of the country … and to Your
own comfort and tranquillity that You should be fully informed of what has
been proposed to Me. Der Verfaſſungsplan ſei hervorgegangen aus einer gerechten
und liberalen, aber hoffentlich nicht furchtſamen Betrachtung der Lage Hannovers, aus
den allgemeinen Umſtänden, welche den Wunſch nach einer Verfaſſung hervorgerufen,
und aus der Nothwendigkeit, die Kundgebungen der öffentlichen Meinung einzelner
Klaſſen zu beachten. Die Bedenken wegen der Oeffentlichkeit und der Diäten ſolle Falcke
mit dem Vizekönig und dem hannöverſchen Miniſterium nochmals beſprechen, and I
have no doubt that such consideration will be given to them as circumstances
may seem to admit. Auch die Stellung der beurlaubten Soldaten würde noch von
Sachverſtändigen geprüft werden. Hierauf ließ der König die zwiſchen ihm und dem
Herzog gewechſelten Briefe durch ſeinen Sekretär, Generalleutnant Sir Herbert Taylor,
dem Vizekönige ſenden (Brighton, 7. November 1831): His Majesty considers it ad-
visable that Your R. Highness and the Hanoverian government should be in
possession of these documents, and He trusts they will prove satisfactory to you.
Die hannöverſche Regierung befolgte die Befehle des Königs gewiſſenhaft. Lediglich
aus Rückſicht für den Thronfolger wurde die Zuſage der Diäten aus der Verfaſſung
geſtrichen und in ein proviſoriſches Reglement verwieſen, das leicht wieder geändert werden
konnte. Die Oeffentlichkeit der Landtagsverhandlungen ließ ſich allerdings nicht mehr
ganz zurücknehmen, da der König ſie den Ständen bereits verſprochen hatte; ſie wurde
jedoch, um den Thronfolger zufrieden zu ſtellen, dahin abgeſchwächt, daß die Kammern
nur berechtigt, nicht verpflichtet ſein ſollten Zuhörer zuzulaſſen, und die Folge war, daß
die erſte Kammer immer geheim tagte. Damit glaubten die Miniſter dem Herzoge, dem
ja gar kein Mitregierungsrecht zuſtand, jede erdenkliche Nachgiebigkeit erwieſen zu haben
und führten fortan unbeſorgt das Verfaſſungswerk weiter. Der Entwurf wurde im
November 1831 einer aus Vertretern der Regierung und der Stände gemiſchten Com-
miſſion, dann im Mai 1832 dem neuen Landtage und ſchließlich im Frühjahr 1833 nach
mehrfacher Umarbeitung abermals dem Könige vorgelegt. Nachdem die alſo mit kur-
hannöverſcher Gründlichkeit bearbeitete Verfaſſung im September 1833 veröffentlicht war,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 735. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/749>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.