Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

Bild:
<< vorherige Seite

Droste-Vischering in Westphalen.
sich vor ihm demüthigen und, indem sie ihm den Einzug in Köln gestat-
tete, ihr Unrecht förmlich eingestehen.

Auf solche Zumuthungen einzugehen fiel keinem der Minister bei;
vielmehr erwogen sie, ob der Prälat nicht durch Urtheil und Recht ab-
gesetzt werden müsse. Ohne Zweifel hatte er "den Vorschriften seines Amtes
vorsätzlich zuwider gehandelt" und mußte also nach dem Allgemeinen Land-
rechte (Thl. II. Tit. 20 § 333) "sofort cassirt werden". Aber war der
Erzbischof wirklich nur ein Staatsbeamter? Hatte er nicht geglaubt, die
Vorschriften seines Amtes zu erfüllen, als er dem päpstlichen Breve nach-
kam? Und durfte man ihn bestrafen, weil er, allerdings eigenmächtig und
wortbrüchig, denselben Rechtszustand hatte erzwingen wollen, der soeben
durch die Cabinetsordre vom 28. Jan. 1838 im Wesentlichen anerkannt
war? Jetzt zeigte sich, daß die Vorschriften des Allgemeinen Landrechts
nicht mehr im Rechtsbewußtsein des Volkes, auch nicht des Richterstandes
lebten. Kamptz hielt für sicher, daß jedes preußische Gericht den Erzbischof
als einen pflichtvergessenen Staatsdiener verurtheilen würde; Mühler aber
zweifelte daran. Auf Grund dieser Gutachten ihrer Amtsgenossen ge-
langten die drei Minister zu dem Ergebniß, eine gerichtliche Untersuchung
scheine zulässig, aber nicht rathsam, es sei denn, daß Droste selbst sie ver-
lange.*) Nach langwierigen Berathungen wurde Droste endlich in seine
Heimath Darfeld bei Münster verwiesen, wo er still seinen mönchischen
Gewohnheiten lebte. Nach Alledem mußte das katholische Volk wohl zu
dem Verdachte gelangen, die Krone selbst glaube nicht an ihr Recht. Der
westphälische, nachher auch der rheinische Adel schickten bald nach Droste's
Wegführung Abgesandte in die Hauptstadt. Ueberall, auch beim Kronprinzen
fanden sie verschlossene Thüren; der König ließ ihnen sehr ernstlich die Er-
wartung aussprechen, daß sie nunmehr, nachdem sie die Thatsachen kennen
gelernt, sich beruhigen würden.**) Der Gesandte in Brüssel Graf Galen
legte sein Amt nieder weil er die Ansichten der Regierung nicht mehr ver-
treten könne; der junge Referendar Wilhelm v. Ketteler, der sich von seinem
geistlichen Berufe noch nichts träumen ließ, trat aus dem Staatsdienste;
der allgemein verehrte Freiherr Werner v. Haxthausen verließ das Land
und schloß sich den grimmigsten Gegnern Preußens an. Bedenklicher war,
daß die Bischöfe von Paderborn und Münster im Januar 1838 erklärten,
nach der Allocution des Papstes könnten sie sich an den geheimen Ver-
trag über die gemischten Ehen nicht mehr binden. Als sie nachher noch
eine Fürbitte für Droste wagten, wurden sie vom Könige scharf abgewiesen.***)

*) Bericht der drei Minister, 8. Mai, nebst Rechtsgutachten von Kamptz, 26. Febr.,
von Mühler, 18. März 1839.
**) Cabinetsordres vom 9. Jan. 1838, zur Erwiderung auf die Eingaben des Gf.
Spee, des Frhrn. v. Mirbach u. A. vom 26. December 1837.
***) Eingabe der Bischöfe von Münster und Paderborn an den König, 15. Dec. 1838.
Bescheid, 8. Jan. 1839.
45*

Droſte-Viſchering in Weſtphalen.
ſich vor ihm demüthigen und, indem ſie ihm den Einzug in Köln geſtat-
tete, ihr Unrecht förmlich eingeſtehen.

Auf ſolche Zumuthungen einzugehen fiel keinem der Miniſter bei;
vielmehr erwogen ſie, ob der Prälat nicht durch Urtheil und Recht ab-
geſetzt werden müſſe. Ohne Zweifel hatte er „den Vorſchriften ſeines Amtes
vorſätzlich zuwider gehandelt“ und mußte alſo nach dem Allgemeinen Land-
rechte (Thl. II. Tit. 20 § 333) „ſofort caſſirt werden“. Aber war der
Erzbiſchof wirklich nur ein Staatsbeamter? Hatte er nicht geglaubt, die
Vorſchriften ſeines Amtes zu erfüllen, als er dem päpſtlichen Breve nach-
kam? Und durfte man ihn beſtrafen, weil er, allerdings eigenmächtig und
wortbrüchig, denſelben Rechtszuſtand hatte erzwingen wollen, der ſoeben
durch die Cabinetsordre vom 28. Jan. 1838 im Weſentlichen anerkannt
war? Jetzt zeigte ſich, daß die Vorſchriften des Allgemeinen Landrechts
nicht mehr im Rechtsbewußtſein des Volkes, auch nicht des Richterſtandes
lebten. Kamptz hielt für ſicher, daß jedes preußiſche Gericht den Erzbiſchof
als einen pflichtvergeſſenen Staatsdiener verurtheilen würde; Mühler aber
zweifelte daran. Auf Grund dieſer Gutachten ihrer Amtsgenoſſen ge-
langten die drei Miniſter zu dem Ergebniß, eine gerichtliche Unterſuchung
ſcheine zuläſſig, aber nicht rathſam, es ſei denn, daß Droſte ſelbſt ſie ver-
lange.*) Nach langwierigen Berathungen wurde Droſte endlich in ſeine
Heimath Darfeld bei Münſter verwieſen, wo er ſtill ſeinen mönchiſchen
Gewohnheiten lebte. Nach Alledem mußte das katholiſche Volk wohl zu
dem Verdachte gelangen, die Krone ſelbſt glaube nicht an ihr Recht. Der
weſtphäliſche, nachher auch der rheiniſche Adel ſchickten bald nach Droſte’s
Wegführung Abgeſandte in die Hauptſtadt. Ueberall, auch beim Kronprinzen
fanden ſie verſchloſſene Thüren; der König ließ ihnen ſehr ernſtlich die Er-
wartung ausſprechen, daß ſie nunmehr, nachdem ſie die Thatſachen kennen
gelernt, ſich beruhigen würden.**) Der Geſandte in Brüſſel Graf Galen
legte ſein Amt nieder weil er die Anſichten der Regierung nicht mehr ver-
treten könne; der junge Referendar Wilhelm v. Ketteler, der ſich von ſeinem
geiſtlichen Berufe noch nichts träumen ließ, trat aus dem Staatsdienſte;
der allgemein verehrte Freiherr Werner v. Haxthauſen verließ das Land
und ſchloß ſich den grimmigſten Gegnern Preußens an. Bedenklicher war,
daß die Biſchöfe von Paderborn und Münſter im Januar 1838 erklärten,
nach der Allocution des Papſtes könnten ſie ſich an den geheimen Ver-
trag über die gemiſchten Ehen nicht mehr binden. Als ſie nachher noch
eine Fürbitte für Droſte wagten, wurden ſie vom Könige ſcharf abgewieſen.***)

*) Bericht der drei Miniſter, 8. Mai, nebſt Rechtsgutachten von Kamptz, 26. Febr.,
von Mühler, 18. März 1839.
**) Cabinetsordres vom 9. Jan. 1838, zur Erwiderung auf die Eingaben des Gf.
Spee, des Frhrn. v. Mirbach u. A. vom 26. December 1837.
***) Eingabe der Biſchöfe von Münſter und Paderborn an den König, 15. Dec. 1838.
Beſcheid, 8. Jan. 1839.
45*
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0721" n="707"/><fw place="top" type="header">Dro&#x017F;te-Vi&#x017F;chering in We&#x017F;tphalen.</fw><lb/>
&#x017F;ich vor ihm demüthigen und, indem &#x017F;ie ihm den Einzug in Köln ge&#x017F;tat-<lb/>
tete, ihr Unrecht förmlich einge&#x017F;tehen.</p><lb/>
          <p>Auf &#x017F;olche Zumuthungen einzugehen fiel keinem der Mini&#x017F;ter bei;<lb/>
vielmehr erwogen &#x017F;ie, ob der Prälat nicht durch Urtheil und Recht ab-<lb/>
ge&#x017F;etzt werden mü&#x017F;&#x017F;e. Ohne Zweifel hatte er &#x201E;den Vor&#x017F;chriften &#x017F;eines Amtes<lb/>
vor&#x017F;ätzlich zuwider gehandelt&#x201C; und mußte al&#x017F;o nach dem Allgemeinen Land-<lb/>
rechte (Thl. <hi rendition="#aq">II.</hi> Tit. 20 § 333) &#x201E;&#x017F;ofort ca&#x017F;&#x017F;irt werden&#x201C;. Aber war der<lb/>
Erzbi&#x017F;chof wirklich nur ein Staatsbeamter? Hatte er nicht geglaubt, die<lb/>
Vor&#x017F;chriften &#x017F;eines Amtes zu erfüllen, als er dem päp&#x017F;tlichen Breve nach-<lb/>
kam? Und durfte man ihn be&#x017F;trafen, weil er, allerdings eigenmächtig und<lb/>
wortbrüchig, den&#x017F;elben Rechtszu&#x017F;tand hatte erzwingen wollen, der &#x017F;oeben<lb/>
durch die Cabinetsordre vom 28. Jan. 1838 im We&#x017F;entlichen anerkannt<lb/>
war? Jetzt zeigte &#x017F;ich, daß die Vor&#x017F;chriften des Allgemeinen Landrechts<lb/>
nicht mehr im Rechtsbewußt&#x017F;ein des Volkes, auch nicht des Richter&#x017F;tandes<lb/>
lebten. Kamptz hielt für &#x017F;icher, daß jedes preußi&#x017F;che Gericht den Erzbi&#x017F;chof<lb/>
als einen pflichtverge&#x017F;&#x017F;enen Staatsdiener verurtheilen würde; Mühler aber<lb/>
zweifelte daran. Auf Grund die&#x017F;er Gutachten ihrer Amtsgeno&#x017F;&#x017F;en ge-<lb/>
langten die drei Mini&#x017F;ter zu dem Ergebniß, eine gerichtliche Unter&#x017F;uchung<lb/>
&#x017F;cheine zulä&#x017F;&#x017F;ig, aber nicht rath&#x017F;am, es &#x017F;ei denn, daß Dro&#x017F;te &#x017F;elb&#x017F;t &#x017F;ie ver-<lb/>
lange.<note place="foot" n="*)">Bericht der drei Mini&#x017F;ter, 8. Mai, neb&#x017F;t Rechtsgutachten von Kamptz, 26. Febr.,<lb/>
von Mühler, 18. März 1839.</note> Nach langwierigen Berathungen wurde Dro&#x017F;te endlich in &#x017F;eine<lb/>
Heimath Darfeld bei Mün&#x017F;ter verwie&#x017F;en, wo er &#x017F;till &#x017F;einen mönchi&#x017F;chen<lb/>
Gewohnheiten lebte. Nach Alledem mußte das katholi&#x017F;che Volk wohl zu<lb/>
dem Verdachte gelangen, die Krone &#x017F;elb&#x017F;t glaube nicht an ihr Recht. Der<lb/>
we&#x017F;tphäli&#x017F;che, nachher auch der rheini&#x017F;che Adel &#x017F;chickten bald nach Dro&#x017F;te&#x2019;s<lb/>
Wegführung Abge&#x017F;andte in die Haupt&#x017F;tadt. Ueberall, auch beim Kronprinzen<lb/>
fanden &#x017F;ie ver&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;ene Thüren; der König ließ ihnen &#x017F;ehr ern&#x017F;tlich die Er-<lb/>
wartung aus&#x017F;prechen, daß &#x017F;ie nunmehr, nachdem &#x017F;ie die That&#x017F;achen kennen<lb/>
gelernt, &#x017F;ich beruhigen würden.<note place="foot" n="**)">Cabinetsordres vom 9. Jan. 1838, zur Erwiderung auf die Eingaben des Gf.<lb/>
Spee, des Frhrn. v. Mirbach u. A. vom 26. December 1837.</note> Der Ge&#x017F;andte in Brü&#x017F;&#x017F;el Graf Galen<lb/>
legte &#x017F;ein Amt nieder weil er die An&#x017F;ichten der Regierung nicht mehr ver-<lb/>
treten könne; der junge Referendar Wilhelm v. Ketteler, der &#x017F;ich von &#x017F;einem<lb/>
gei&#x017F;tlichen Berufe noch nichts träumen ließ, trat aus dem Staatsdien&#x017F;te;<lb/>
der allgemein verehrte Freiherr Werner v. Haxthau&#x017F;en verließ das Land<lb/>
und &#x017F;chloß &#x017F;ich den grimmig&#x017F;ten Gegnern Preußens an. Bedenklicher war,<lb/>
daß die Bi&#x017F;chöfe von Paderborn und Mün&#x017F;ter im Januar 1838 erklärten,<lb/>
nach der Allocution des Pap&#x017F;tes könnten &#x017F;ie &#x017F;ich an den geheimen Ver-<lb/>
trag über die gemi&#x017F;chten Ehen nicht mehr binden. Als &#x017F;ie nachher noch<lb/>
eine Fürbitte für Dro&#x017F;te wagten, wurden &#x017F;ie vom Könige &#x017F;charf abgewie&#x017F;en.<note place="foot" n="***)">Eingabe der Bi&#x017F;chöfe von Mün&#x017F;ter und Paderborn an den König, 15. Dec. 1838.<lb/>
Be&#x017F;cheid, 8. Jan. 1839.</note></p><lb/>
          <fw place="bottom" type="sig">45*</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[707/0721] Droſte-Viſchering in Weſtphalen. ſich vor ihm demüthigen und, indem ſie ihm den Einzug in Köln geſtat- tete, ihr Unrecht förmlich eingeſtehen. Auf ſolche Zumuthungen einzugehen fiel keinem der Miniſter bei; vielmehr erwogen ſie, ob der Prälat nicht durch Urtheil und Recht ab- geſetzt werden müſſe. Ohne Zweifel hatte er „den Vorſchriften ſeines Amtes vorſätzlich zuwider gehandelt“ und mußte alſo nach dem Allgemeinen Land- rechte (Thl. II. Tit. 20 § 333) „ſofort caſſirt werden“. Aber war der Erzbiſchof wirklich nur ein Staatsbeamter? Hatte er nicht geglaubt, die Vorſchriften ſeines Amtes zu erfüllen, als er dem päpſtlichen Breve nach- kam? Und durfte man ihn beſtrafen, weil er, allerdings eigenmächtig und wortbrüchig, denſelben Rechtszuſtand hatte erzwingen wollen, der ſoeben durch die Cabinetsordre vom 28. Jan. 1838 im Weſentlichen anerkannt war? Jetzt zeigte ſich, daß die Vorſchriften des Allgemeinen Landrechts nicht mehr im Rechtsbewußtſein des Volkes, auch nicht des Richterſtandes lebten. Kamptz hielt für ſicher, daß jedes preußiſche Gericht den Erzbiſchof als einen pflichtvergeſſenen Staatsdiener verurtheilen würde; Mühler aber zweifelte daran. Auf Grund dieſer Gutachten ihrer Amtsgenoſſen ge- langten die drei Miniſter zu dem Ergebniß, eine gerichtliche Unterſuchung ſcheine zuläſſig, aber nicht rathſam, es ſei denn, daß Droſte ſelbſt ſie ver- lange. *) Nach langwierigen Berathungen wurde Droſte endlich in ſeine Heimath Darfeld bei Münſter verwieſen, wo er ſtill ſeinen mönchiſchen Gewohnheiten lebte. Nach Alledem mußte das katholiſche Volk wohl zu dem Verdachte gelangen, die Krone ſelbſt glaube nicht an ihr Recht. Der weſtphäliſche, nachher auch der rheiniſche Adel ſchickten bald nach Droſte’s Wegführung Abgeſandte in die Hauptſtadt. Ueberall, auch beim Kronprinzen fanden ſie verſchloſſene Thüren; der König ließ ihnen ſehr ernſtlich die Er- wartung ausſprechen, daß ſie nunmehr, nachdem ſie die Thatſachen kennen gelernt, ſich beruhigen würden. **) Der Geſandte in Brüſſel Graf Galen legte ſein Amt nieder weil er die Anſichten der Regierung nicht mehr ver- treten könne; der junge Referendar Wilhelm v. Ketteler, der ſich von ſeinem geiſtlichen Berufe noch nichts träumen ließ, trat aus dem Staatsdienſte; der allgemein verehrte Freiherr Werner v. Haxthauſen verließ das Land und ſchloß ſich den grimmigſten Gegnern Preußens an. Bedenklicher war, daß die Biſchöfe von Paderborn und Münſter im Januar 1838 erklärten, nach der Allocution des Papſtes könnten ſie ſich an den geheimen Ver- trag über die gemiſchten Ehen nicht mehr binden. Als ſie nachher noch eine Fürbitte für Droſte wagten, wurden ſie vom Könige ſcharf abgewieſen. ***) *) Bericht der drei Miniſter, 8. Mai, nebſt Rechtsgutachten von Kamptz, 26. Febr., von Mühler, 18. März 1839. **) Cabinetsordres vom 9. Jan. 1838, zur Erwiderung auf die Eingaben des Gf. Spee, des Frhrn. v. Mirbach u. A. vom 26. December 1837. ***) Eingabe der Biſchöfe von Münſter und Paderborn an den König, 15. Dec. 1838. Beſcheid, 8. Jan. 1839. 45*

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/721
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 707. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/721>, abgerufen am 01.05.2024.