Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

Bild:
<< vorherige Seite

IV. 9. Der welfische Staatsstreich.
Märchen zu erkennen, indessen fühlten sie alle heraus, daß Hannover ihnen
keinen reinen Wein einschenkte; auch die wiederholten Schimpfreden wider
"den constitutionellen Schwindel der heutigen Zeit" konnten die süddeut-
schen Höfe nur beleidigen. Stüve widerlegte die Denkschrift Falcke's durch
einen trefflichen Aufsatz im Hannöverschen Portfolio.

Doch was galten hier Gründe? Die Mehrheit war entschlossen den
Welfen nicht preiszugeben, weil er sonst in eine ganz unhaltbare Stellung
gerathen müsse. Als endlich abgestimmt wurde, da beschlossen am 5. Sept.
zehn Stimmen gegen sechs, dem bairischen Antrage "keine Folge zu geben",
sie sprachen aber zugleich die Erwartung aus, daß König Ernst August
mit seinen Landständen noch eine Vereinbarung treffen werde. Mit der
Mehrheit stimmten außer den Großmächten und den beiden welfischen
Höfen: Kurhessen, Holstein, Luxemburg, Mecklenburg und die zwei Curien
der Allerkleinsten, die unter der Führung des getreuen Leonhardi gewöhn-
lich mit Oesterreich gingen. In der Minderheit standen: Baiern, Sachsen,
Württemberg, Baden, die Ernestiner und die freien Städte. Nur Hessen-
Darmstadt versuchte mit einem Vermittlungsantrage mitten durch zu gehen.
Die Verhandlungen waren für Hannover wenig schmeichelhaft; selbst der
österreichische Gesandte konnte nicht umhin einzugestehen, daß "auch sehr
ehrenwerthe Gesinnungen" sich für das Staatsgrundgesetz aussprächen.
Der Beschluß selbst lautete so unverfänglich wie möglich, er sagte kein Wort
der Billigung für die Thaten des Welfen, denn dazu wollte sich Niemand
verstehen.

Wie man sich auch drehen und wenden mochte, die furchtbare That-
sache blieb doch bestehen, daß der Bundestag sich pflichtwidrig geweigert
hatte, das ganz unzweifelhafte Recht eines deutschen Landes zu beschützen.
Von einer solchen Schmach konnte die längst entwürdigte deutsche Central-
gewalt sich nicht mehr erholen; die "Incompetenz-Erklärung des Bundes-
tags", wie das Kauderwälsch der Zeitungen sagte, blieb fortan der Lieb-
lingsstoff für alle Unzufriedenen. Und an diesem schweren Unrecht war
Preußens Regierung mitschuldig. Sie hatte, ihre eigenen Grundsätze, ihre
natürlichen Bundesgenossen verleugnend, zusammengewirkt mit den alten
Feinden ihrer Handelspolitik und also die köstliche Gelegenheit versäumt,
"das in Wahrheit verbündete Deutschland", das einst Motz in dem Zoll-
vereine geahnt hatte, zu befestigen und vor der Nation zu rechtfertigen.
Was wollte es nach diesem verhängnißvollen Fehler bedeuten, daß Minister
Werther sich tief verstimmt zeigte und ernstlich daran dachte, seinen Ab-
schied zu verlangen?

Der welfische Hof versäumte nicht, den Bundesbeschluß mit gewohnter
Unredlichkeit auszubeuten. Er verkündete durch eine Bekanntmachung vom
10. Sept., daß der Bundestag die Verfassung von 1819 als zu Recht
bestehend anerkannt habe. Gegen diese offenbare Lüge verwahrten sich
wieder Baiern und die anderen Staaten der Minderheit in sehr heftigen

IV. 9. Der welfiſche Staatsſtreich.
Märchen zu erkennen, indeſſen fühlten ſie alle heraus, daß Hannover ihnen
keinen reinen Wein einſchenkte; auch die wiederholten Schimpfreden wider
„den conſtitutionellen Schwindel der heutigen Zeit“ konnten die ſüddeut-
ſchen Höfe nur beleidigen. Stüve widerlegte die Denkſchrift Falcke’s durch
einen trefflichen Aufſatz im Hannöverſchen Portfolio.

Doch was galten hier Gründe? Die Mehrheit war entſchloſſen den
Welfen nicht preiszugeben, weil er ſonſt in eine ganz unhaltbare Stellung
gerathen müſſe. Als endlich abgeſtimmt wurde, da beſchloſſen am 5. Sept.
zehn Stimmen gegen ſechs, dem bairiſchen Antrage „keine Folge zu geben“,
ſie ſprachen aber zugleich die Erwartung aus, daß König Ernſt Auguſt
mit ſeinen Landſtänden noch eine Vereinbarung treffen werde. Mit der
Mehrheit ſtimmten außer den Großmächten und den beiden welfiſchen
Höfen: Kurheſſen, Holſtein, Luxemburg, Mecklenburg und die zwei Curien
der Allerkleinſten, die unter der Führung des getreuen Leonhardi gewöhn-
lich mit Oeſterreich gingen. In der Minderheit ſtanden: Baiern, Sachſen,
Württemberg, Baden, die Erneſtiner und die freien Städte. Nur Heſſen-
Darmſtadt verſuchte mit einem Vermittlungsantrage mitten durch zu gehen.
Die Verhandlungen waren für Hannover wenig ſchmeichelhaft; ſelbſt der
öſterreichiſche Geſandte konnte nicht umhin einzugeſtehen, daß „auch ſehr
ehrenwerthe Geſinnungen“ ſich für das Staatsgrundgeſetz ausſprächen.
Der Beſchluß ſelbſt lautete ſo unverfänglich wie möglich, er ſagte kein Wort
der Billigung für die Thaten des Welfen, denn dazu wollte ſich Niemand
verſtehen.

Wie man ſich auch drehen und wenden mochte, die furchtbare That-
ſache blieb doch beſtehen, daß der Bundestag ſich pflichtwidrig geweigert
hatte, das ganz unzweifelhafte Recht eines deutſchen Landes zu beſchützen.
Von einer ſolchen Schmach konnte die längſt entwürdigte deutſche Central-
gewalt ſich nicht mehr erholen; die „Incompetenz-Erklärung des Bundes-
tags“, wie das Kauderwälſch der Zeitungen ſagte, blieb fortan der Lieb-
lingsſtoff für alle Unzufriedenen. Und an dieſem ſchweren Unrecht war
Preußens Regierung mitſchuldig. Sie hatte, ihre eigenen Grundſätze, ihre
natürlichen Bundesgenoſſen verleugnend, zuſammengewirkt mit den alten
Feinden ihrer Handelspolitik und alſo die köſtliche Gelegenheit verſäumt,
„das in Wahrheit verbündete Deutſchland“, das einſt Motz in dem Zoll-
vereine geahnt hatte, zu befeſtigen und vor der Nation zu rechtfertigen.
Was wollte es nach dieſem verhängnißvollen Fehler bedeuten, daß Miniſter
Werther ſich tief verſtimmt zeigte und ernſtlich daran dachte, ſeinen Ab-
ſchied zu verlangen?

Der welfiſche Hof verſäumte nicht, den Bundesbeſchluß mit gewohnter
Unredlichkeit auszubeuten. Er verkündete durch eine Bekanntmachung vom
10. Sept., daß der Bundestag die Verfaſſung von 1819 als zu Recht
beſtehend anerkannt habe. Gegen dieſe offenbare Lüge verwahrten ſich
wieder Baiern und die anderen Staaten der Minderheit in ſehr heftigen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0694" n="680"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">IV.</hi> 9. Der welfi&#x017F;che Staats&#x017F;treich.</fw><lb/>
Märchen zu erkennen, inde&#x017F;&#x017F;en fühlten &#x017F;ie alle heraus, daß Hannover ihnen<lb/>
keinen reinen Wein ein&#x017F;chenkte; auch die wiederholten Schimpfreden wider<lb/>
&#x201E;den con&#x017F;titutionellen Schwindel der heutigen Zeit&#x201C; konnten die &#x017F;üddeut-<lb/>
&#x017F;chen Höfe nur beleidigen. Stüve widerlegte die Denk&#x017F;chrift Falcke&#x2019;s durch<lb/>
einen trefflichen Auf&#x017F;atz im Hannöver&#x017F;chen Portfolio.</p><lb/>
          <p>Doch was galten hier Gründe? Die Mehrheit war ent&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en den<lb/>
Welfen nicht preiszugeben, weil er &#x017F;on&#x017F;t in eine ganz unhaltbare Stellung<lb/>
gerathen mü&#x017F;&#x017F;e. Als endlich abge&#x017F;timmt wurde, da be&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en am 5. Sept.<lb/>
zehn Stimmen gegen &#x017F;echs, dem bairi&#x017F;chen Antrage &#x201E;keine Folge zu geben&#x201C;,<lb/>
&#x017F;ie &#x017F;prachen aber zugleich die Erwartung aus, daß König Ern&#x017F;t Augu&#x017F;t<lb/>
mit &#x017F;einen Land&#x017F;tänden noch eine Vereinbarung treffen werde. Mit der<lb/>
Mehrheit &#x017F;timmten außer den Großmächten und den beiden welfi&#x017F;chen<lb/>
Höfen: Kurhe&#x017F;&#x017F;en, Hol&#x017F;tein, Luxemburg, Mecklenburg und die zwei Curien<lb/>
der Allerklein&#x017F;ten, die unter der Führung des getreuen Leonhardi gewöhn-<lb/>
lich mit Oe&#x017F;terreich gingen. In der Minderheit &#x017F;tanden: Baiern, Sach&#x017F;en,<lb/>
Württemberg, Baden, die Erne&#x017F;tiner und die freien Städte. Nur He&#x017F;&#x017F;en-<lb/>
Darm&#x017F;tadt ver&#x017F;uchte mit einem Vermittlungsantrage mitten durch zu gehen.<lb/>
Die Verhandlungen waren für Hannover wenig &#x017F;chmeichelhaft; &#x017F;elb&#x017F;t der<lb/>
ö&#x017F;terreichi&#x017F;che Ge&#x017F;andte konnte nicht umhin einzuge&#x017F;tehen, daß &#x201E;auch &#x017F;ehr<lb/>
ehrenwerthe Ge&#x017F;innungen&#x201C; &#x017F;ich für das Staatsgrundge&#x017F;etz aus&#x017F;prächen.<lb/>
Der Be&#x017F;chluß &#x017F;elb&#x017F;t lautete &#x017F;o unverfänglich wie möglich, er &#x017F;agte kein Wort<lb/>
der Billigung für die Thaten des Welfen, denn dazu wollte &#x017F;ich Niemand<lb/>
ver&#x017F;tehen.</p><lb/>
          <p>Wie man &#x017F;ich auch drehen und wenden mochte, die furchtbare That-<lb/>
&#x017F;ache blieb doch be&#x017F;tehen, daß der Bundestag &#x017F;ich pflichtwidrig geweigert<lb/>
hatte, das ganz unzweifelhafte Recht eines deut&#x017F;chen Landes zu be&#x017F;chützen.<lb/>
Von einer &#x017F;olchen Schmach konnte die läng&#x017F;t entwürdigte deut&#x017F;che Central-<lb/>
gewalt &#x017F;ich nicht mehr erholen; die &#x201E;Incompetenz-Erklärung des Bundes-<lb/>
tags&#x201C;, wie das Kauderwäl&#x017F;ch der Zeitungen &#x017F;agte, blieb fortan der Lieb-<lb/>
lings&#x017F;toff für alle Unzufriedenen. Und an die&#x017F;em &#x017F;chweren Unrecht war<lb/>
Preußens Regierung mit&#x017F;chuldig. Sie hatte, ihre eigenen Grund&#x017F;ätze, ihre<lb/>
natürlichen Bundesgeno&#x017F;&#x017F;en verleugnend, zu&#x017F;ammengewirkt mit den alten<lb/>
Feinden ihrer Handelspolitik und al&#x017F;o die kö&#x017F;tliche Gelegenheit ver&#x017F;äumt,<lb/>
&#x201E;das in Wahrheit verbündete Deut&#x017F;chland&#x201C;, das ein&#x017F;t Motz in dem Zoll-<lb/>
vereine geahnt hatte, zu befe&#x017F;tigen und vor der Nation zu rechtfertigen.<lb/>
Was wollte es nach die&#x017F;em verhängnißvollen Fehler bedeuten, daß Mini&#x017F;ter<lb/>
Werther &#x017F;ich tief ver&#x017F;timmt zeigte und ern&#x017F;tlich daran dachte, &#x017F;einen Ab-<lb/>
&#x017F;chied zu verlangen?</p><lb/>
          <p>Der welfi&#x017F;che Hof ver&#x017F;äumte nicht, den Bundesbe&#x017F;chluß mit gewohnter<lb/>
Unredlichkeit auszubeuten. Er verkündete durch eine Bekanntmachung vom<lb/>
10. Sept., daß der Bundestag die Verfa&#x017F;&#x017F;ung von 1819 als zu Recht<lb/>
be&#x017F;tehend anerkannt habe. Gegen die&#x017F;e offenbare Lüge verwahrten &#x017F;ich<lb/>
wieder Baiern und die anderen Staaten der Minderheit in &#x017F;ehr heftigen<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[680/0694] IV. 9. Der welfiſche Staatsſtreich. Märchen zu erkennen, indeſſen fühlten ſie alle heraus, daß Hannover ihnen keinen reinen Wein einſchenkte; auch die wiederholten Schimpfreden wider „den conſtitutionellen Schwindel der heutigen Zeit“ konnten die ſüddeut- ſchen Höfe nur beleidigen. Stüve widerlegte die Denkſchrift Falcke’s durch einen trefflichen Aufſatz im Hannöverſchen Portfolio. Doch was galten hier Gründe? Die Mehrheit war entſchloſſen den Welfen nicht preiszugeben, weil er ſonſt in eine ganz unhaltbare Stellung gerathen müſſe. Als endlich abgeſtimmt wurde, da beſchloſſen am 5. Sept. zehn Stimmen gegen ſechs, dem bairiſchen Antrage „keine Folge zu geben“, ſie ſprachen aber zugleich die Erwartung aus, daß König Ernſt Auguſt mit ſeinen Landſtänden noch eine Vereinbarung treffen werde. Mit der Mehrheit ſtimmten außer den Großmächten und den beiden welfiſchen Höfen: Kurheſſen, Holſtein, Luxemburg, Mecklenburg und die zwei Curien der Allerkleinſten, die unter der Führung des getreuen Leonhardi gewöhn- lich mit Oeſterreich gingen. In der Minderheit ſtanden: Baiern, Sachſen, Württemberg, Baden, die Erneſtiner und die freien Städte. Nur Heſſen- Darmſtadt verſuchte mit einem Vermittlungsantrage mitten durch zu gehen. Die Verhandlungen waren für Hannover wenig ſchmeichelhaft; ſelbſt der öſterreichiſche Geſandte konnte nicht umhin einzugeſtehen, daß „auch ſehr ehrenwerthe Geſinnungen“ ſich für das Staatsgrundgeſetz ausſprächen. Der Beſchluß ſelbſt lautete ſo unverfänglich wie möglich, er ſagte kein Wort der Billigung für die Thaten des Welfen, denn dazu wollte ſich Niemand verſtehen. Wie man ſich auch drehen und wenden mochte, die furchtbare That- ſache blieb doch beſtehen, daß der Bundestag ſich pflichtwidrig geweigert hatte, das ganz unzweifelhafte Recht eines deutſchen Landes zu beſchützen. Von einer ſolchen Schmach konnte die längſt entwürdigte deutſche Central- gewalt ſich nicht mehr erholen; die „Incompetenz-Erklärung des Bundes- tags“, wie das Kauderwälſch der Zeitungen ſagte, blieb fortan der Lieb- lingsſtoff für alle Unzufriedenen. Und an dieſem ſchweren Unrecht war Preußens Regierung mitſchuldig. Sie hatte, ihre eigenen Grundſätze, ihre natürlichen Bundesgenoſſen verleugnend, zuſammengewirkt mit den alten Feinden ihrer Handelspolitik und alſo die köſtliche Gelegenheit verſäumt, „das in Wahrheit verbündete Deutſchland“, das einſt Motz in dem Zoll- vereine geahnt hatte, zu befeſtigen und vor der Nation zu rechtfertigen. Was wollte es nach dieſem verhängnißvollen Fehler bedeuten, daß Miniſter Werther ſich tief verſtimmt zeigte und ernſtlich daran dachte, ſeinen Ab- ſchied zu verlangen? Der welfiſche Hof verſäumte nicht, den Bundesbeſchluß mit gewohnter Unredlichkeit auszubeuten. Er verkündete durch eine Bekanntmachung vom 10. Sept., daß der Bundestag die Verfaſſung von 1819 als zu Recht beſtehend anerkannt habe. Gegen dieſe offenbare Lüge verwahrten ſich wieder Baiern und die anderen Staaten der Minderheit in ſehr heftigen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/694
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 680. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/694>, abgerufen am 24.11.2024.