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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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IV. 9. Der welfische Staatsstreich.
Märchen zu erkennen, indessen fühlten sie alle heraus, daß Hannover ihnen
keinen reinen Wein einschenkte; auch die wiederholten Schimpfreden wider
"den constitutionellen Schwindel der heutigen Zeit" konnten die süddeut-
schen Höfe nur beleidigen. Stüve widerlegte die Denkschrift Falcke's durch
einen trefflichen Aufsatz im Hannöverschen Portfolio.

Doch was galten hier Gründe? Die Mehrheit war entschlossen den
Welfen nicht preiszugeben, weil er sonst in eine ganz unhaltbare Stellung
gerathen müsse. Als endlich abgestimmt wurde, da beschlossen am 5. Sept.
zehn Stimmen gegen sechs, dem bairischen Antrage "keine Folge zu geben",
sie sprachen aber zugleich die Erwartung aus, daß König Ernst August
mit seinen Landständen noch eine Vereinbarung treffen werde. Mit der
Mehrheit stimmten außer den Großmächten und den beiden welfischen
Höfen: Kurhessen, Holstein, Luxemburg, Mecklenburg und die zwei Curien
der Allerkleinsten, die unter der Führung des getreuen Leonhardi gewöhn-
lich mit Oesterreich gingen. In der Minderheit standen: Baiern, Sachsen,
Württemberg, Baden, die Ernestiner und die freien Städte. Nur Hessen-
Darmstadt versuchte mit einem Vermittlungsantrage mitten durch zu gehen.
Die Verhandlungen waren für Hannover wenig schmeichelhaft; selbst der
österreichische Gesandte konnte nicht umhin einzugestehen, daß "auch sehr
ehrenwerthe Gesinnungen" sich für das Staatsgrundgesetz aussprächen.
Der Beschluß selbst lautete so unverfänglich wie möglich, er sagte kein Wort
der Billigung für die Thaten des Welfen, denn dazu wollte sich Niemand
verstehen.

Wie man sich auch drehen und wenden mochte, die furchtbare That-
sache blieb doch bestehen, daß der Bundestag sich pflichtwidrig geweigert
hatte, das ganz unzweifelhafte Recht eines deutschen Landes zu beschützen.
Von einer solchen Schmach konnte die längst entwürdigte deutsche Central-
gewalt sich nicht mehr erholen; die "Incompetenz-Erklärung des Bundes-
tags", wie das Kauderwälsch der Zeitungen sagte, blieb fortan der Lieb-
lingsstoff für alle Unzufriedenen. Und an diesem schweren Unrecht war
Preußens Regierung mitschuldig. Sie hatte, ihre eigenen Grundsätze, ihre
natürlichen Bundesgenossen verleugnend, zusammengewirkt mit den alten
Feinden ihrer Handelspolitik und also die köstliche Gelegenheit versäumt,
"das in Wahrheit verbündete Deutschland", das einst Motz in dem Zoll-
vereine geahnt hatte, zu befestigen und vor der Nation zu rechtfertigen.
Was wollte es nach diesem verhängnißvollen Fehler bedeuten, daß Minister
Werther sich tief verstimmt zeigte und ernstlich daran dachte, seinen Ab-
schied zu verlangen?

Der welfische Hof versäumte nicht, den Bundesbeschluß mit gewohnter
Unredlichkeit auszubeuten. Er verkündete durch eine Bekanntmachung vom
10. Sept., daß der Bundestag die Verfassung von 1819 als zu Recht
bestehend anerkannt habe. Gegen diese offenbare Lüge verwahrten sich
wieder Baiern und die anderen Staaten der Minderheit in sehr heftigen

IV. 9. Der welfiſche Staatsſtreich.
Märchen zu erkennen, indeſſen fühlten ſie alle heraus, daß Hannover ihnen
keinen reinen Wein einſchenkte; auch die wiederholten Schimpfreden wider
„den conſtitutionellen Schwindel der heutigen Zeit“ konnten die ſüddeut-
ſchen Höfe nur beleidigen. Stüve widerlegte die Denkſchrift Falcke’s durch
einen trefflichen Aufſatz im Hannöverſchen Portfolio.

Doch was galten hier Gründe? Die Mehrheit war entſchloſſen den
Welfen nicht preiszugeben, weil er ſonſt in eine ganz unhaltbare Stellung
gerathen müſſe. Als endlich abgeſtimmt wurde, da beſchloſſen am 5. Sept.
zehn Stimmen gegen ſechs, dem bairiſchen Antrage „keine Folge zu geben“,
ſie ſprachen aber zugleich die Erwartung aus, daß König Ernſt Auguſt
mit ſeinen Landſtänden noch eine Vereinbarung treffen werde. Mit der
Mehrheit ſtimmten außer den Großmächten und den beiden welfiſchen
Höfen: Kurheſſen, Holſtein, Luxemburg, Mecklenburg und die zwei Curien
der Allerkleinſten, die unter der Führung des getreuen Leonhardi gewöhn-
lich mit Oeſterreich gingen. In der Minderheit ſtanden: Baiern, Sachſen,
Württemberg, Baden, die Erneſtiner und die freien Städte. Nur Heſſen-
Darmſtadt verſuchte mit einem Vermittlungsantrage mitten durch zu gehen.
Die Verhandlungen waren für Hannover wenig ſchmeichelhaft; ſelbſt der
öſterreichiſche Geſandte konnte nicht umhin einzugeſtehen, daß „auch ſehr
ehrenwerthe Geſinnungen“ ſich für das Staatsgrundgeſetz ausſprächen.
Der Beſchluß ſelbſt lautete ſo unverfänglich wie möglich, er ſagte kein Wort
der Billigung für die Thaten des Welfen, denn dazu wollte ſich Niemand
verſtehen.

Wie man ſich auch drehen und wenden mochte, die furchtbare That-
ſache blieb doch beſtehen, daß der Bundestag ſich pflichtwidrig geweigert
hatte, das ganz unzweifelhafte Recht eines deutſchen Landes zu beſchützen.
Von einer ſolchen Schmach konnte die längſt entwürdigte deutſche Central-
gewalt ſich nicht mehr erholen; die „Incompetenz-Erklärung des Bundes-
tags“, wie das Kauderwälſch der Zeitungen ſagte, blieb fortan der Lieb-
lingsſtoff für alle Unzufriedenen. Und an dieſem ſchweren Unrecht war
Preußens Regierung mitſchuldig. Sie hatte, ihre eigenen Grundſätze, ihre
natürlichen Bundesgenoſſen verleugnend, zuſammengewirkt mit den alten
Feinden ihrer Handelspolitik und alſo die köſtliche Gelegenheit verſäumt,
„das in Wahrheit verbündete Deutſchland“, das einſt Motz in dem Zoll-
vereine geahnt hatte, zu befeſtigen und vor der Nation zu rechtfertigen.
Was wollte es nach dieſem verhängnißvollen Fehler bedeuten, daß Miniſter
Werther ſich tief verſtimmt zeigte und ernſtlich daran dachte, ſeinen Ab-
ſchied zu verlangen?

Der welfiſche Hof verſäumte nicht, den Bundesbeſchluß mit gewohnter
Unredlichkeit auszubeuten. Er verkündete durch eine Bekanntmachung vom
10. Sept., daß der Bundestag die Verfaſſung von 1819 als zu Recht
beſtehend anerkannt habe. Gegen dieſe offenbare Lüge verwahrten ſich
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[680/0694] IV. 9. Der welfiſche Staatsſtreich. Märchen zu erkennen, indeſſen fühlten ſie alle heraus, daß Hannover ihnen keinen reinen Wein einſchenkte; auch die wiederholten Schimpfreden wider „den conſtitutionellen Schwindel der heutigen Zeit“ konnten die ſüddeut- ſchen Höfe nur beleidigen. Stüve widerlegte die Denkſchrift Falcke’s durch einen trefflichen Aufſatz im Hannöverſchen Portfolio. Doch was galten hier Gründe? Die Mehrheit war entſchloſſen den Welfen nicht preiszugeben, weil er ſonſt in eine ganz unhaltbare Stellung gerathen müſſe. Als endlich abgeſtimmt wurde, da beſchloſſen am 5. Sept. zehn Stimmen gegen ſechs, dem bairiſchen Antrage „keine Folge zu geben“, ſie ſprachen aber zugleich die Erwartung aus, daß König Ernſt Auguſt mit ſeinen Landſtänden noch eine Vereinbarung treffen werde. Mit der Mehrheit ſtimmten außer den Großmächten und den beiden welfiſchen Höfen: Kurheſſen, Holſtein, Luxemburg, Mecklenburg und die zwei Curien der Allerkleinſten, die unter der Führung des getreuen Leonhardi gewöhn- lich mit Oeſterreich gingen. In der Minderheit ſtanden: Baiern, Sachſen, Württemberg, Baden, die Erneſtiner und die freien Städte. Nur Heſſen- Darmſtadt verſuchte mit einem Vermittlungsantrage mitten durch zu gehen. Die Verhandlungen waren für Hannover wenig ſchmeichelhaft; ſelbſt der öſterreichiſche Geſandte konnte nicht umhin einzugeſtehen, daß „auch ſehr ehrenwerthe Geſinnungen“ ſich für das Staatsgrundgeſetz ausſprächen. Der Beſchluß ſelbſt lautete ſo unverfänglich wie möglich, er ſagte kein Wort der Billigung für die Thaten des Welfen, denn dazu wollte ſich Niemand verſtehen. Wie man ſich auch drehen und wenden mochte, die furchtbare That- ſache blieb doch beſtehen, daß der Bundestag ſich pflichtwidrig geweigert hatte, das ganz unzweifelhafte Recht eines deutſchen Landes zu beſchützen. Von einer ſolchen Schmach konnte die längſt entwürdigte deutſche Central- gewalt ſich nicht mehr erholen; die „Incompetenz-Erklärung des Bundes- tags“, wie das Kauderwälſch der Zeitungen ſagte, blieb fortan der Lieb- lingsſtoff für alle Unzufriedenen. Und an dieſem ſchweren Unrecht war Preußens Regierung mitſchuldig. Sie hatte, ihre eigenen Grundſätze, ihre natürlichen Bundesgenoſſen verleugnend, zuſammengewirkt mit den alten Feinden ihrer Handelspolitik und alſo die köſtliche Gelegenheit verſäumt, „das in Wahrheit verbündete Deutſchland“, das einſt Motz in dem Zoll- vereine geahnt hatte, zu befeſtigen und vor der Nation zu rechtfertigen. Was wollte es nach dieſem verhängnißvollen Fehler bedeuten, daß Miniſter Werther ſich tief verſtimmt zeigte und ernſtlich daran dachte, ſeinen Ab- ſchied zu verlangen? Der welfiſche Hof verſäumte nicht, den Bundesbeſchluß mit gewohnter Unredlichkeit auszubeuten. Er verkündete durch eine Bekanntmachung vom 10. Sept., daß der Bundestag die Verfaſſung von 1819 als zu Recht beſtehend anerkannt habe. Gegen dieſe offenbare Lüge verwahrten ſich wieder Baiern und die anderen Staaten der Minderheit in ſehr heftigen

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 680. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/694>, abgerufen am 28.04.2024.