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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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Haltung des hannöverschen Volkes.

Die Masse der Beamten erwies sich ebenso unterwürfig; sie war bereit,
wie Dahlmann sagte, "Alles zu lassen was ihr Herz hoch hielt um nur mit
den Ihren das bittere Brot der Kränkung essen zu dürfen." Ich unter-
schreibe Alles, sagte Einer verzweifelnd, Hunde sind wir ja doch. Auch an
überzeugten Absolutisten fehlte es nicht; der Göttinger Pandektist Mühlen-
bruch brachte auf die sieben Narren ein Pereat aus, das die erbitterten
Studenten an seinen Fensterscheiben bestraften. Manche der älteren Be-
amten lebten der Meinung, daß der Gehorsam gegen die Krone die ältere
und höhere Pflicht sei. Hoppenstedt, der hochverdiente Förderer der Georgia
Augusta, legte sich die Gewissensfrage also zurecht: der König hat einst in
meinen alten Diensteid die Verpflichtung auf das Staatsgrundgesetz ein-
gefügt, folglich kann er sie jetzt wieder streichen, und ich bleibe nach wie
vor sein treuer Diener. Selbst Rose, der Haupturheber des Staats-
grundgesetzes ließ sich von solchen Erwägungen bestimmen. Diese Demü-
thigung schützte den verhaßten Mann, "der den Liberalismus in das
Ministerium eingeführt hatte", nicht vor der Rache des Welfen. Nach
wenigen Monaten erhielt er den Abschied. Die Entlassung erfolgte in
ehrenvoller Form, weil Rose sich muthig erbot, alle seine Schritte vor dem
Könige persönlich zu rechtfertigen; aber der Eintritt in den Landtag ward
ihm ausdrücklich untersagt, und als er nach einigen Jahren aus Braun-
schweig heimkehren wollte, da erfuhr er zu seinem Erstaunen, daß der
Welfe ihn vorläufig aus dem Königreiche verbannt hatte.

Im Volke zeigte sich die Widerstandskraft noch schwächer. Wie oft
hatten einst Deutschlands alte Landstände, in Preußen und Brandenburg,
in Magdeburg, Mecklenburg und Württemberg, mit ausdauerndem Muthe
ihre habenden Freiheiten vertheidigt; eben jetzt versuchten die Stände Ost-
frieslands, die einen hannöverschen Staat noch kaum anerkannten, den
Wirrwarr im Welfenlande auszunutzen und die alten preußischen Sonder-
rechte ihrer Landschaft wieder zu erlangen. Auf solche Treue konnte eine
moderne Repräsentativverfassung, welche keinem Stande Vorrechte gewährte,
kaum rechnen, am wenigsten hier wo sie den Massen noch kaum bekannt
war. Der Adel, der in den altständischen Zeiten immer durch zähe Un-
erschrockenheit geglänzt hatte, hielt jetzt zu dem Landesherrn, er hoffte von
der Krone die Wiederherstellung seiner alten Macht. Die Wähler der
zweiten Kammer standen vor der trostlosen Frage, wie aus der Zerstörung
alles Rechts ein neuer Rechtszustand hervorgehen könne? Sollte man
wählen und also den Staatsstreich scheinbar billigen, oder das Feld ohne
Kampf den Liebedienern der Gewalt überlassen? Parteien bestanden noch
nicht, eine Verabredung hatte man arglos unterlassen; begreiflich also, daß
die Entschlüsse der Wählerschaften sehr verschieden ausfielen. Von den
78 berechtigten Wahlcorporationen wählten schließlich doch 61, die meisten
weil sie Schlimmeres zu verhindern hofften, andere weil sie auf ihr Wahl-
recht nicht verzichten wollten oder den Verlust der Garnison, des Gerichts,

Haltung des hannöverſchen Volkes.

Die Maſſe der Beamten erwies ſich ebenſo unterwürfig; ſie war bereit,
wie Dahlmann ſagte, „Alles zu laſſen was ihr Herz hoch hielt um nur mit
den Ihren das bittere Brot der Kränkung eſſen zu dürfen.“ Ich unter-
ſchreibe Alles, ſagte Einer verzweifelnd, Hunde ſind wir ja doch. Auch an
überzeugten Abſolutiſten fehlte es nicht; der Göttinger Pandektiſt Mühlen-
bruch brachte auf die ſieben Narren ein Pereat aus, das die erbitterten
Studenten an ſeinen Fenſterſcheiben beſtraften. Manche der älteren Be-
amten lebten der Meinung, daß der Gehorſam gegen die Krone die ältere
und höhere Pflicht ſei. Hoppenſtedt, der hochverdiente Förderer der Georgia
Auguſta, legte ſich die Gewiſſensfrage alſo zurecht: der König hat einſt in
meinen alten Dienſteid die Verpflichtung auf das Staatsgrundgeſetz ein-
gefügt, folglich kann er ſie jetzt wieder ſtreichen, und ich bleibe nach wie
vor ſein treuer Diener. Selbſt Roſe, der Haupturheber des Staats-
grundgeſetzes ließ ſich von ſolchen Erwägungen beſtimmen. Dieſe Demü-
thigung ſchützte den verhaßten Mann, „der den Liberalismus in das
Miniſterium eingeführt hatte“, nicht vor der Rache des Welfen. Nach
wenigen Monaten erhielt er den Abſchied. Die Entlaſſung erfolgte in
ehrenvoller Form, weil Roſe ſich muthig erbot, alle ſeine Schritte vor dem
Könige perſönlich zu rechtfertigen; aber der Eintritt in den Landtag ward
ihm ausdrücklich unterſagt, und als er nach einigen Jahren aus Braun-
ſchweig heimkehren wollte, da erfuhr er zu ſeinem Erſtaunen, daß der
Welfe ihn vorläufig aus dem Königreiche verbannt hatte.

Im Volke zeigte ſich die Widerſtandskraft noch ſchwächer. Wie oft
hatten einſt Deutſchlands alte Landſtände, in Preußen und Brandenburg,
in Magdeburg, Mecklenburg und Württemberg, mit ausdauerndem Muthe
ihre habenden Freiheiten vertheidigt; eben jetzt verſuchten die Stände Oſt-
frieslands, die einen hannöverſchen Staat noch kaum anerkannten, den
Wirrwarr im Welfenlande auszunutzen und die alten preußiſchen Sonder-
rechte ihrer Landſchaft wieder zu erlangen. Auf ſolche Treue konnte eine
moderne Repräſentativverfaſſung, welche keinem Stande Vorrechte gewährte,
kaum rechnen, am wenigſten hier wo ſie den Maſſen noch kaum bekannt
war. Der Adel, der in den altſtändiſchen Zeiten immer durch zähe Un-
erſchrockenheit geglänzt hatte, hielt jetzt zu dem Landesherrn, er hoffte von
der Krone die Wiederherſtellung ſeiner alten Macht. Die Wähler der
zweiten Kammer ſtanden vor der troſtloſen Frage, wie aus der Zerſtörung
alles Rechts ein neuer Rechtszuſtand hervorgehen könne? Sollte man
wählen und alſo den Staatsſtreich ſcheinbar billigen, oder das Feld ohne
Kampf den Liebedienern der Gewalt überlaſſen? Parteien beſtanden noch
nicht, eine Verabredung hatte man arglos unterlaſſen; begreiflich alſo, daß
die Entſchlüſſe der Wählerſchaften ſehr verſchieden ausfielen. Von den
78 berechtigten Wahlcorporationen wählten ſchließlich doch 61, die meiſten
weil ſie Schlimmeres zu verhindern hofften, andere weil ſie auf ihr Wahl-
recht nicht verzichten wollten oder den Verluſt der Garniſon, des Gerichts,

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[669/0683] Haltung des hannöverſchen Volkes. Die Maſſe der Beamten erwies ſich ebenſo unterwürfig; ſie war bereit, wie Dahlmann ſagte, „Alles zu laſſen was ihr Herz hoch hielt um nur mit den Ihren das bittere Brot der Kränkung eſſen zu dürfen.“ Ich unter- ſchreibe Alles, ſagte Einer verzweifelnd, Hunde ſind wir ja doch. Auch an überzeugten Abſolutiſten fehlte es nicht; der Göttinger Pandektiſt Mühlen- bruch brachte auf die ſieben Narren ein Pereat aus, das die erbitterten Studenten an ſeinen Fenſterſcheiben beſtraften. Manche der älteren Be- amten lebten der Meinung, daß der Gehorſam gegen die Krone die ältere und höhere Pflicht ſei. Hoppenſtedt, der hochverdiente Förderer der Georgia Auguſta, legte ſich die Gewiſſensfrage alſo zurecht: der König hat einſt in meinen alten Dienſteid die Verpflichtung auf das Staatsgrundgeſetz ein- gefügt, folglich kann er ſie jetzt wieder ſtreichen, und ich bleibe nach wie vor ſein treuer Diener. Selbſt Roſe, der Haupturheber des Staats- grundgeſetzes ließ ſich von ſolchen Erwägungen beſtimmen. Dieſe Demü- thigung ſchützte den verhaßten Mann, „der den Liberalismus in das Miniſterium eingeführt hatte“, nicht vor der Rache des Welfen. Nach wenigen Monaten erhielt er den Abſchied. Die Entlaſſung erfolgte in ehrenvoller Form, weil Roſe ſich muthig erbot, alle ſeine Schritte vor dem Könige perſönlich zu rechtfertigen; aber der Eintritt in den Landtag ward ihm ausdrücklich unterſagt, und als er nach einigen Jahren aus Braun- ſchweig heimkehren wollte, da erfuhr er zu ſeinem Erſtaunen, daß der Welfe ihn vorläufig aus dem Königreiche verbannt hatte. Im Volke zeigte ſich die Widerſtandskraft noch ſchwächer. Wie oft hatten einſt Deutſchlands alte Landſtände, in Preußen und Brandenburg, in Magdeburg, Mecklenburg und Württemberg, mit ausdauerndem Muthe ihre habenden Freiheiten vertheidigt; eben jetzt verſuchten die Stände Oſt- frieslands, die einen hannöverſchen Staat noch kaum anerkannten, den Wirrwarr im Welfenlande auszunutzen und die alten preußiſchen Sonder- rechte ihrer Landſchaft wieder zu erlangen. Auf ſolche Treue konnte eine moderne Repräſentativverfaſſung, welche keinem Stande Vorrechte gewährte, kaum rechnen, am wenigſten hier wo ſie den Maſſen noch kaum bekannt war. Der Adel, der in den altſtändiſchen Zeiten immer durch zähe Un- erſchrockenheit geglänzt hatte, hielt jetzt zu dem Landesherrn, er hoffte von der Krone die Wiederherſtellung ſeiner alten Macht. Die Wähler der zweiten Kammer ſtanden vor der troſtloſen Frage, wie aus der Zerſtörung alles Rechts ein neuer Rechtszuſtand hervorgehen könne? Sollte man wählen und alſo den Staatsſtreich ſcheinbar billigen, oder das Feld ohne Kampf den Liebedienern der Gewalt überlaſſen? Parteien beſtanden noch nicht, eine Verabredung hatte man arglos unterlaſſen; begreiflich alſo, daß die Entſchlüſſe der Wählerſchaften ſehr verſchieden ausfielen. Von den 78 berechtigten Wahlcorporationen wählten ſchließlich doch 61, die meiſten weil ſie Schlimmeres zu verhindern hofften, andere weil ſie auf ihr Wahl- recht nicht verzichten wollten oder den Verluſt der Garniſon, des Gerichts,

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 669. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/683>, abgerufen am 28.04.2024.