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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.

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Die erste Verfassungscommission.
sowohl wie neue, als woran sie gewöhnt sind und was jemals sie hatten,
so weit es mit der Gegenwart noch verträglich ist."*) Er verlangt also
Herstellung der Provinzialstände und erhebliche Erweiterung ihrer Rechte,
"nicht etwa, weil der Zeitgeist es gebietet, sondern weil der König will,
daß die Wohlfahrt seines Staates und nach dessen Beispiel Deutschland
und Europa vorschreite. Durch dieses Mehr wird zugleich eine Ausgleichung
oder allgemeine Verfassung für die verschiedenen Länder oder Provinzen
sich bilden lassen." Dergestalt bleibe die Selbständigkeit des Landesherrn
gesichert, die durch einen allgemeinen Landtag leicht geschädigt werden
könne. -- So war denn zum ersten male in einem amtlichen Aktenstücke
die Ansicht ausgesprochen, daß eine Verfassung für den Gesammtstaat über-
flüssig, ja gefährlich sei; die reactionäre Partei am Hofe wie die Altstän-
dischen säumten nicht, die Aeußerungen des ängstlichen Ministers für sich
zu benutzen. Hardenberg aber widersprach lebhaft; auch der König war
noch nicht gewonnen.

Klewiz schlug ferner vor: "Zuerst müßte das Jemals-Bestandene
einzeln ausgemittelt werden;" Abgesandte des Staatsraths sollten die ein-
zelnen Provinzen bereisen, um die altständischen Verhältnisse kennen zu
lernen und an Ort und Stelle mit den Eingesessenen über die Verfassungs-
wünsche der Provinzen sich zu besprechen; die Einberufung von Notabeln
in die Verfassungscommission selbst, wie sie in der Verordnung vom 22. Mai
befohlen war, erscheine hochbedenklich Angesichts der württembergischen Er-
eignisse. Der Rathschlag war wohlgemeint; denn allerdings konnte bei der
zerfahrenen Unsicherheit der öffentlichen Meinung eine Notabelnversamm-
lung in Berlin leicht zum Tummelplatze socialer Leidenschaften und parti-
cularistischer Gelüste werden. Da aber das Ministerium sich noch nicht
einmal über die Grundzüge der Verfassung verständigt hatte, so erwuchs
aus der vorgeschlagenen Bereisung der Provinzen eine andere kaum geringere
Gefahr. Aus den Debatten einer Notabelnversammlung mußte doch irgend
eine Durchschnittsmeinung hervorgehen; befragte man dagegen einige hundert
Notabeln einzeln in ihrer Heimath, so ergab sich nothwendig ein Durch-
einander grundverschiedener subjectiver Ansichten, das den schwankenden
Entschluß der Krone zu verwirren und zu lähmen drohte. Diese Gefahr
wurde nicht erkannt, es überwog die Sorge vor den Wirren einer consti-
tuirenden Versammlung. Der König genehmigte die Bereisung der Pro-
vinzen. --

Unter solchen Umständen wurde am 7. Juli 1817 die Verfassungs-
commission zum ersten und einzigen male versammelt. Sie bildete, wie sich
von selbst verstand, eine Abtheilung des Staatsraths und bestand aus zwei-
undzwanzig Mitgliedern desselben. Hardenberg theilte ihr mit, der König
halte für einfacher und sicherer, statt die Eingesessenen nach Berlin zu be-

*) Klewiz' Denkschrift vom 28. April 1817, dem Staatskanzler eingereicht am 1. Juni.

Die erſte Verfaſſungscommiſſion.
ſowohl wie neue, als woran ſie gewöhnt ſind und was jemals ſie hatten,
ſo weit es mit der Gegenwart noch verträglich iſt.“*) Er verlangt alſo
Herſtellung der Provinzialſtände und erhebliche Erweiterung ihrer Rechte,
„nicht etwa, weil der Zeitgeiſt es gebietet, ſondern weil der König will,
daß die Wohlfahrt ſeines Staates und nach deſſen Beiſpiel Deutſchland
und Europa vorſchreite. Durch dieſes Mehr wird zugleich eine Ausgleichung
oder allgemeine Verfaſſung für die verſchiedenen Länder oder Provinzen
ſich bilden laſſen.“ Dergeſtalt bleibe die Selbſtändigkeit des Landesherrn
geſichert, die durch einen allgemeinen Landtag leicht geſchädigt werden
könne. — So war denn zum erſten male in einem amtlichen Aktenſtücke
die Anſicht ausgeſprochen, daß eine Verfaſſung für den Geſammtſtaat über-
flüſſig, ja gefährlich ſei; die reactionäre Partei am Hofe wie die Altſtän-
diſchen ſäumten nicht, die Aeußerungen des ängſtlichen Miniſters für ſich
zu benutzen. Hardenberg aber widerſprach lebhaft; auch der König war
noch nicht gewonnen.

Klewiz ſchlug ferner vor: „Zuerſt müßte das Jemals-Beſtandene
einzeln ausgemittelt werden;“ Abgeſandte des Staatsraths ſollten die ein-
zelnen Provinzen bereiſen, um die altſtändiſchen Verhältniſſe kennen zu
lernen und an Ort und Stelle mit den Eingeſeſſenen über die Verfaſſungs-
wünſche der Provinzen ſich zu beſprechen; die Einberufung von Notabeln
in die Verfaſſungscommiſſion ſelbſt, wie ſie in der Verordnung vom 22. Mai
befohlen war, erſcheine hochbedenklich Angeſichts der württembergiſchen Er-
eigniſſe. Der Rathſchlag war wohlgemeint; denn allerdings konnte bei der
zerfahrenen Unſicherheit der öffentlichen Meinung eine Notabelnverſamm-
lung in Berlin leicht zum Tummelplatze ſocialer Leidenſchaften und parti-
culariſtiſcher Gelüſte werden. Da aber das Miniſterium ſich noch nicht
einmal über die Grundzüge der Verfaſſung verſtändigt hatte, ſo erwuchs
aus der vorgeſchlagenen Bereiſung der Provinzen eine andere kaum geringere
Gefahr. Aus den Debatten einer Notabelnverſammlung mußte doch irgend
eine Durchſchnittsmeinung hervorgehen; befragte man dagegen einige hundert
Notabeln einzeln in ihrer Heimath, ſo ergab ſich nothwendig ein Durch-
einander grundverſchiedener ſubjectiver Anſichten, das den ſchwankenden
Entſchluß der Krone zu verwirren und zu lähmen drohte. Dieſe Gefahr
wurde nicht erkannt, es überwog die Sorge vor den Wirren einer conſti-
tuirenden Verſammlung. Der König genehmigte die Bereiſung der Pro-
vinzen. —

Unter ſolchen Umſtänden wurde am 7. Juli 1817 die Verfaſſungs-
commiſſion zum erſten und einzigen male verſammelt. Sie bildete, wie ſich
von ſelbſt verſtand, eine Abtheilung des Staatsraths und beſtand aus zwei-
undzwanzig Mitgliedern deſſelben. Hardenberg theilte ihr mit, der König
halte für einfacher und ſicherer, ſtatt die Eingeſeſſenen nach Berlin zu be-

*) Klewiz’ Denkſchrift vom 28. April 1817, dem Staatskanzler eingereicht am 1. Juni.
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[287/0301] Die erſte Verfaſſungscommiſſion. ſowohl wie neue, als woran ſie gewöhnt ſind und was jemals ſie hatten, ſo weit es mit der Gegenwart noch verträglich iſt.“ *) Er verlangt alſo Herſtellung der Provinzialſtände und erhebliche Erweiterung ihrer Rechte, „nicht etwa, weil der Zeitgeiſt es gebietet, ſondern weil der König will, daß die Wohlfahrt ſeines Staates und nach deſſen Beiſpiel Deutſchland und Europa vorſchreite. Durch dieſes Mehr wird zugleich eine Ausgleichung oder allgemeine Verfaſſung für die verſchiedenen Länder oder Provinzen ſich bilden laſſen.“ Dergeſtalt bleibe die Selbſtändigkeit des Landesherrn geſichert, die durch einen allgemeinen Landtag leicht geſchädigt werden könne. — So war denn zum erſten male in einem amtlichen Aktenſtücke die Anſicht ausgeſprochen, daß eine Verfaſſung für den Geſammtſtaat über- flüſſig, ja gefährlich ſei; die reactionäre Partei am Hofe wie die Altſtän- diſchen ſäumten nicht, die Aeußerungen des ängſtlichen Miniſters für ſich zu benutzen. Hardenberg aber widerſprach lebhaft; auch der König war noch nicht gewonnen. Klewiz ſchlug ferner vor: „Zuerſt müßte das Jemals-Beſtandene einzeln ausgemittelt werden;“ Abgeſandte des Staatsraths ſollten die ein- zelnen Provinzen bereiſen, um die altſtändiſchen Verhältniſſe kennen zu lernen und an Ort und Stelle mit den Eingeſeſſenen über die Verfaſſungs- wünſche der Provinzen ſich zu beſprechen; die Einberufung von Notabeln in die Verfaſſungscommiſſion ſelbſt, wie ſie in der Verordnung vom 22. Mai befohlen war, erſcheine hochbedenklich Angeſichts der württembergiſchen Er- eigniſſe. Der Rathſchlag war wohlgemeint; denn allerdings konnte bei der zerfahrenen Unſicherheit der öffentlichen Meinung eine Notabelnverſamm- lung in Berlin leicht zum Tummelplatze ſocialer Leidenſchaften und parti- culariſtiſcher Gelüſte werden. Da aber das Miniſterium ſich noch nicht einmal über die Grundzüge der Verfaſſung verſtändigt hatte, ſo erwuchs aus der vorgeſchlagenen Bereiſung der Provinzen eine andere kaum geringere Gefahr. Aus den Debatten einer Notabelnverſammlung mußte doch irgend eine Durchſchnittsmeinung hervorgehen; befragte man dagegen einige hundert Notabeln einzeln in ihrer Heimath, ſo ergab ſich nothwendig ein Durch- einander grundverſchiedener ſubjectiver Anſichten, das den ſchwankenden Entſchluß der Krone zu verwirren und zu lähmen drohte. Dieſe Gefahr wurde nicht erkannt, es überwog die Sorge vor den Wirren einer conſti- tuirenden Verſammlung. Der König genehmigte die Bereiſung der Pro- vinzen. — Unter ſolchen Umſtänden wurde am 7. Juli 1817 die Verfaſſungs- commiſſion zum erſten und einzigen male verſammelt. Sie bildete, wie ſich von ſelbſt verſtand, eine Abtheilung des Staatsraths und beſtand aus zwei- undzwanzig Mitgliedern deſſelben. Hardenberg theilte ihr mit, der König halte für einfacher und ſicherer, ſtatt die Eingeſeſſenen nach Berlin zu be- *) Klewiz’ Denkſchrift vom 28. April 1817, dem Staatskanzler eingereicht am 1. Juni.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/301>, abgerufen am 15.05.2024.