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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.

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II. 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
der beiden Großmächte bewegte sich stets in den verbindlichsten Formen,
sie theilten sich sogar wechselseitig ihre Instruktionen mit.*) Dabei zeigte
sich freilich, wie weit die Absichten der beiden Höfe in zwei wesentlichen
Fragen auseinandergingen. In der österreichischen Instruktion wurde die
Bundesakte kurzab für heilig und unverletzlich erklärt; Hardenberg dagegen
bedauerte lebhaft, daß es in Wien nicht gelungen sei dem Bunde "mehr
die Natur eines Bundesstaates zuzueignen", und erbot sich zu jeder noch
möglichen Reform. Und während Graf Buol den kleinen Gesandten, auf
Metternichs Befehl, betheuerte, sein Hof werde sich in Bundesangelegen-
heiten niemals auf Sonderverhandlungen einlassen, wiederholte der preu-
ßische Staatskanzler seinem Wiener Freunde unablässig: nur durch unmittel-
bare Verständigung zwischen Oesterreich und Preußen könne "der Bund
zur Consistenz gelangen und der Parteigeist vernichtet werden".**)

Diese geheime Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden führenden
Höfen ward zunächst noch wenig bemerkbar, da die Thätigkeit der Bundes-
versammlung lange Zeit fast gänzlich in der Erledigung von Pensionsan-
sprüchen und anderen Privat-Angelegenheiten aufging. Eine Fluth von
Bitten und Beschwerden überschwemmte den Bundestag; alle die Unglück-
lichen, welche die wilde Kriegszeit in ihren Rechten gekränkt hatte, suchten
Hilfe in Frankfurt. Da kamen die Bischöfe und Geistlichen vom linken
Rheinufer und forderten ihre Pensionen auf Grund des Reichsdeputations-
hauptschlusses; desgleichen die Herren vom Deutschen Orden und die Mit-
glieder der aufgelösten Domkapitel; alsdann die Advocaten und Procura-
toren des Reichskammergerichts; dann Joseph Fahrenkopf in Mainz, der
im Jahre 1796 für die Reichsfestung Mainz unbezahlte Bauarbeiten ge-
liefert hatte, und mit ihm eine ganze Schaar von Gläubigern der letzten
Reichsoperationskasse, jener bösen Zahlerin, die während des Revolutions-
krieges niemals aus der Geldnoth herausgekommen war; dann die Be-
sitzer der kurpfälzischen Obligationen Lit. D., eines berüchtigten Staats-
papiers, über dessen Verzinsung Baiern und Baden, die Rechtsnachfolger
von Kurpfalz, sich ein Menschenalter hindurch in grimmigen Noten stritten;
und so weiter eine unendliche Reihe von Bittstellern, bis herab zu kleinen
Handwerkern, denen ihre durchlauchtigen Landesherren die Bezahlung ihrer
Schusterrechnungen hartnäckig vorenthielten.

Mit löblichem Eifer nahm sich der Bundestag dieses Jammers an.
Aber wie konnte eine Diplomatenversammlung alle die verwickelten Rechts-
fragen, die sich hier ergaben, mit Sicherheit entscheiden? Ein Glück nur,
daß sich mindestens einige tüchtige Juristen in ihren Reihen fanden, so
namentlich der hannoversche Gesandte Martens, der bekannte Völkerrechts-
lehrer. Dazu die immer wieder auftauchenden Zweifel an der Zuständigkeit
der Bundesversammlung; sie hörten auch dann nicht auf, als die Ver-

*) Oesterreichische Instruktion v. 24. Oktober, Preußische v. 30. November 1816.
**) Metternich an Buol 2. August. Hardenberg an Metternich 30. Novbr. 1816.

II. 4. Die Eröffnung des Deutſchen Bundestages.
der beiden Großmächte bewegte ſich ſtets in den verbindlichſten Formen,
ſie theilten ſich ſogar wechſelſeitig ihre Inſtruktionen mit.*) Dabei zeigte
ſich freilich, wie weit die Abſichten der beiden Höfe in zwei weſentlichen
Fragen auseinandergingen. In der öſterreichiſchen Inſtruktion wurde die
Bundesakte kurzab für heilig und unverletzlich erklärt; Hardenberg dagegen
bedauerte lebhaft, daß es in Wien nicht gelungen ſei dem Bunde „mehr
die Natur eines Bundesſtaates zuzueignen“, und erbot ſich zu jeder noch
möglichen Reform. Und während Graf Buol den kleinen Geſandten, auf
Metternichs Befehl, betheuerte, ſein Hof werde ſich in Bundesangelegen-
heiten niemals auf Sonderverhandlungen einlaſſen, wiederholte der preu-
ßiſche Staatskanzler ſeinem Wiener Freunde unabläſſig: nur durch unmittel-
bare Verſtändigung zwiſchen Oeſterreich und Preußen könne „der Bund
zur Conſiſtenz gelangen und der Parteigeiſt vernichtet werden“.**)

Dieſe geheime Meinungsverſchiedenheit zwiſchen den beiden führenden
Höfen ward zunächſt noch wenig bemerkbar, da die Thätigkeit der Bundes-
verſammlung lange Zeit faſt gänzlich in der Erledigung von Penſionsan-
ſprüchen und anderen Privat-Angelegenheiten aufging. Eine Fluth von
Bitten und Beſchwerden überſchwemmte den Bundestag; alle die Unglück-
lichen, welche die wilde Kriegszeit in ihren Rechten gekränkt hatte, ſuchten
Hilfe in Frankfurt. Da kamen die Biſchöfe und Geiſtlichen vom linken
Rheinufer und forderten ihre Penſionen auf Grund des Reichsdeputations-
hauptſchluſſes; desgleichen die Herren vom Deutſchen Orden und die Mit-
glieder der aufgelöſten Domkapitel; alsdann die Advocaten und Procura-
toren des Reichskammergerichts; dann Joſeph Fahrenkopf in Mainz, der
im Jahre 1796 für die Reichsfeſtung Mainz unbezahlte Bauarbeiten ge-
liefert hatte, und mit ihm eine ganze Schaar von Gläubigern der letzten
Reichsoperationskaſſe, jener böſen Zahlerin, die während des Revolutions-
krieges niemals aus der Geldnoth herausgekommen war; dann die Be-
ſitzer der kurpfälziſchen Obligationen Lit. D., eines berüchtigten Staats-
papiers, über deſſen Verzinſung Baiern und Baden, die Rechtsnachfolger
von Kurpfalz, ſich ein Menſchenalter hindurch in grimmigen Noten ſtritten;
und ſo weiter eine unendliche Reihe von Bittſtellern, bis herab zu kleinen
Handwerkern, denen ihre durchlauchtigen Landesherren die Bezahlung ihrer
Schuſterrechnungen hartnäckig vorenthielten.

Mit löblichem Eifer nahm ſich der Bundestag dieſes Jammers an.
Aber wie konnte eine Diplomatenverſammlung alle die verwickelten Rechts-
fragen, die ſich hier ergaben, mit Sicherheit entſcheiden? Ein Glück nur,
daß ſich mindeſtens einige tüchtige Juriſten in ihren Reihen fanden, ſo
namentlich der hannoverſche Geſandte Martens, der bekannte Völkerrechts-
lehrer. Dazu die immer wieder auftauchenden Zweifel an der Zuſtändigkeit
der Bundesverſammlung; ſie hörten auch dann nicht auf, als die Ver-

*) Oeſterreichiſche Inſtruktion v. 24. Oktober, Preußiſche v. 30. November 1816.
**) Metternich an Buol 2. Auguſt. Hardenberg an Metternich 30. Novbr. 1816.
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[148/0162] II. 4. Die Eröffnung des Deutſchen Bundestages. der beiden Großmächte bewegte ſich ſtets in den verbindlichſten Formen, ſie theilten ſich ſogar wechſelſeitig ihre Inſtruktionen mit. *) Dabei zeigte ſich freilich, wie weit die Abſichten der beiden Höfe in zwei weſentlichen Fragen auseinandergingen. In der öſterreichiſchen Inſtruktion wurde die Bundesakte kurzab für heilig und unverletzlich erklärt; Hardenberg dagegen bedauerte lebhaft, daß es in Wien nicht gelungen ſei dem Bunde „mehr die Natur eines Bundesſtaates zuzueignen“, und erbot ſich zu jeder noch möglichen Reform. Und während Graf Buol den kleinen Geſandten, auf Metternichs Befehl, betheuerte, ſein Hof werde ſich in Bundesangelegen- heiten niemals auf Sonderverhandlungen einlaſſen, wiederholte der preu- ßiſche Staatskanzler ſeinem Wiener Freunde unabläſſig: nur durch unmittel- bare Verſtändigung zwiſchen Oeſterreich und Preußen könne „der Bund zur Conſiſtenz gelangen und der Parteigeiſt vernichtet werden“. **) Dieſe geheime Meinungsverſchiedenheit zwiſchen den beiden führenden Höfen ward zunächſt noch wenig bemerkbar, da die Thätigkeit der Bundes- verſammlung lange Zeit faſt gänzlich in der Erledigung von Penſionsan- ſprüchen und anderen Privat-Angelegenheiten aufging. Eine Fluth von Bitten und Beſchwerden überſchwemmte den Bundestag; alle die Unglück- lichen, welche die wilde Kriegszeit in ihren Rechten gekränkt hatte, ſuchten Hilfe in Frankfurt. Da kamen die Biſchöfe und Geiſtlichen vom linken Rheinufer und forderten ihre Penſionen auf Grund des Reichsdeputations- hauptſchluſſes; desgleichen die Herren vom Deutſchen Orden und die Mit- glieder der aufgelöſten Domkapitel; alsdann die Advocaten und Procura- toren des Reichskammergerichts; dann Joſeph Fahrenkopf in Mainz, der im Jahre 1796 für die Reichsfeſtung Mainz unbezahlte Bauarbeiten ge- liefert hatte, und mit ihm eine ganze Schaar von Gläubigern der letzten Reichsoperationskaſſe, jener böſen Zahlerin, die während des Revolutions- krieges niemals aus der Geldnoth herausgekommen war; dann die Be- ſitzer der kurpfälziſchen Obligationen Lit. D., eines berüchtigten Staats- papiers, über deſſen Verzinſung Baiern und Baden, die Rechtsnachfolger von Kurpfalz, ſich ein Menſchenalter hindurch in grimmigen Noten ſtritten; und ſo weiter eine unendliche Reihe von Bittſtellern, bis herab zu kleinen Handwerkern, denen ihre durchlauchtigen Landesherren die Bezahlung ihrer Schuſterrechnungen hartnäckig vorenthielten. Mit löblichem Eifer nahm ſich der Bundestag dieſes Jammers an. Aber wie konnte eine Diplomatenverſammlung alle die verwickelten Rechts- fragen, die ſich hier ergaben, mit Sicherheit entſcheiden? Ein Glück nur, daß ſich mindeſtens einige tüchtige Juriſten in ihren Reihen fanden, ſo namentlich der hannoverſche Geſandte Martens, der bekannte Völkerrechts- lehrer. Dazu die immer wieder auftauchenden Zweifel an der Zuſtändigkeit der Bundesverſammlung; ſie hörten auch dann nicht auf, als die Ver- *) Oeſterreichiſche Inſtruktion v. 24. Oktober, Preußiſche v. 30. November 1816. **) Metternich an Buol 2. Auguſt. Hardenberg an Metternich 30. Novbr. 1816.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/162>, abgerufen am 01.05.2024.