Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 1: Bis zum zweiten Pariser Frieden. Leipzig, 1879.

Bild:
<< vorherige Seite

II. 1. Der Wiener Congreß.
für ihr gesammtes Gebiet eine ewige Allianz mit Deutschland schließen.
Dabei war als selbstverständlich vorausgesetzt, daß Oesterreich seine ober-
rheinischen Provinzen doch noch wieder übernehmen würde. Auch die
Schweiz und die Niederlande beabsichtigte man zu einem ewigen Bündniß
einzuladen. Tragische Ironie des Schicksals! Unmittelbar nachdem die
Märker, Pommern, Preußen und Schlesier den anderen Deutschen das
Signal gegeben hatten für den Kampf der Befreiung, dachte unser erster
Staatsmann alles Ernstes diese Kernlande des neuen Deutschlands vom
Deutschen Bunde auszuschließen.

In dies Deutschland links der Elbe und des Böhmerwaldes wollte
Stein die Kreisverfassung des alten Reichs wieder einführen, damit die
unbrauchbaren Contingente der kleinsten Staaten zu leistungsfähigen
Massen zusammengeballt würden. Daher sieben Kreise, und wo möglich
noch die Niederlande als achter burgundischer Kreis. Oesterreich und
Preußen übernehmen in je zwei Kreisen, Baiern, Hannover, Württem-
berg in je einem das Amt des Kreisobersten, die militärische Führung
und die Aufsicht über die Ausführung der Bundesgesetze; die vormaligen
Kurfürsten von Baden und Hessen erhalten in je einem Kreise die Stelle
des zweiten Kreisobersten. Hier aber erhob sich die peinliche Frage, ob
man dem unsteten Ehrgeiz des Münchener und Stuttgarter Hofes eine
verstärkte Macht gewähren dürfe. Alle kleinen Nachbarn zitterten vor
der gewaltthätigen Ländergier des Königs Friedrich; die Hechinger Regie-
rung beschwor die preußischen Staatsmänner beweglich*), doch ja dafür zu
sorgen, daß ihr Ländchen nicht gänzlich von württembergischem Gebiete
umschlossen würde, sondern durch badisches Land hindurch einen freien
Zugang zum Bodensee erhielte. Deshalb schlug Stein vor, dem bairischen
und schwäbischen Kreise ausschließlich die Gebiete von Baiern und Würt-
temberg zuzuweisen; die sämmtlichen Kleinstaaten wurden der Führung
der drei sogenannten deutschen Großmächte, Oesterreich, Preußen, Eng-
land-Hannover untergeben. Diese sieben vormaligen Kurfürsten bilden
zusammen den Rath der Kreisobersten, der die executive Gewalt, die aus-
wärtige Politik und das Kriegswesen in seine Hand nimmt; kein Bundes-
staat darf selbständig mit dem Auslande unterhandeln. Der Kurfürsten-
rath des alten Reichs, der selbst in der Rheinbundsverfassung als Rath
der Könige fortbestanden hatte, sollte also mit erhöhter Macht wieder auf-
leben. Stein wollte, wie alle preußischen Staatsmänner, so weit noch
möglich zurückkehren auf den Rechtsboden, welchen die Fürstenrevolution
von 1803 geschaffen hatte. Das Directorium im Rathe der Kreisobersten
erhalten Oesterreich und Preußen gemeinschaftlich, dergestalt daß Oester-
reich wie vor Alters den Vorsitz führt, Preußen aber das eigentliche Direc-

*) In wiederholten Eingaben des Fürsten von Hohenzollern-Hechingen an den
Staatskanzler.

II. 1. Der Wiener Congreß.
für ihr geſammtes Gebiet eine ewige Allianz mit Deutſchland ſchließen.
Dabei war als ſelbſtverſtändlich vorausgeſetzt, daß Oeſterreich ſeine ober-
rheiniſchen Provinzen doch noch wieder übernehmen würde. Auch die
Schweiz und die Niederlande beabſichtigte man zu einem ewigen Bündniß
einzuladen. Tragiſche Ironie des Schickſals! Unmittelbar nachdem die
Märker, Pommern, Preußen und Schleſier den anderen Deutſchen das
Signal gegeben hatten für den Kampf der Befreiung, dachte unſer erſter
Staatsmann alles Ernſtes dieſe Kernlande des neuen Deutſchlands vom
Deutſchen Bunde auszuſchließen.

In dies Deutſchland links der Elbe und des Böhmerwaldes wollte
Stein die Kreisverfaſſung des alten Reichs wieder einführen, damit die
unbrauchbaren Contingente der kleinſten Staaten zu leiſtungsfähigen
Maſſen zuſammengeballt würden. Daher ſieben Kreiſe, und wo möglich
noch die Niederlande als achter burgundiſcher Kreis. Oeſterreich und
Preußen übernehmen in je zwei Kreiſen, Baiern, Hannover, Württem-
berg in je einem das Amt des Kreisoberſten, die militäriſche Führung
und die Aufſicht über die Ausführung der Bundesgeſetze; die vormaligen
Kurfürſten von Baden und Heſſen erhalten in je einem Kreiſe die Stelle
des zweiten Kreisoberſten. Hier aber erhob ſich die peinliche Frage, ob
man dem unſteten Ehrgeiz des Münchener und Stuttgarter Hofes eine
verſtärkte Macht gewähren dürfe. Alle kleinen Nachbarn zitterten vor
der gewaltthätigen Ländergier des Königs Friedrich; die Hechinger Regie-
rung beſchwor die preußiſchen Staatsmänner beweglich*), doch ja dafür zu
ſorgen, daß ihr Ländchen nicht gänzlich von württembergiſchem Gebiete
umſchloſſen würde, ſondern durch badiſches Land hindurch einen freien
Zugang zum Bodenſee erhielte. Deshalb ſchlug Stein vor, dem bairiſchen
und ſchwäbiſchen Kreiſe ausſchließlich die Gebiete von Baiern und Würt-
temberg zuzuweiſen; die ſämmtlichen Kleinſtaaten wurden der Führung
der drei ſogenannten deutſchen Großmächte, Oeſterreich, Preußen, Eng-
land-Hannover untergeben. Dieſe ſieben vormaligen Kurfürſten bilden
zuſammen den Rath der Kreisoberſten, der die executive Gewalt, die aus-
wärtige Politik und das Kriegsweſen in ſeine Hand nimmt; kein Bundes-
ſtaat darf ſelbſtändig mit dem Auslande unterhandeln. Der Kurfürſten-
rath des alten Reichs, der ſelbſt in der Rheinbundsverfaſſung als Rath
der Könige fortbeſtanden hatte, ſollte alſo mit erhöhter Macht wieder auf-
leben. Stein wollte, wie alle preußiſchen Staatsmänner, ſo weit noch
möglich zurückkehren auf den Rechtsboden, welchen die Fürſtenrevolution
von 1803 geſchaffen hatte. Das Directorium im Rathe der Kreisoberſten
erhalten Oeſterreich und Preußen gemeinſchaftlich, dergeſtalt daß Oeſter-
reich wie vor Alters den Vorſitz führt, Preußen aber das eigentliche Direc-

*) In wiederholten Eingaben des Fürſten von Hohenzollern-Hechingen an den
Staatskanzler.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0696" n="680"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">II.</hi> 1. Der Wiener Congreß.</fw><lb/>
für ihr ge&#x017F;ammtes Gebiet eine ewige Allianz mit Deut&#x017F;chland &#x017F;chließen.<lb/>
Dabei war als &#x017F;elb&#x017F;tver&#x017F;tändlich vorausge&#x017F;etzt, daß Oe&#x017F;terreich &#x017F;eine ober-<lb/>
rheini&#x017F;chen Provinzen doch noch wieder übernehmen würde. Auch die<lb/>
Schweiz und die Niederlande beab&#x017F;ichtigte man zu einem ewigen Bündniß<lb/>
einzuladen. Tragi&#x017F;che Ironie des Schick&#x017F;als! Unmittelbar nachdem die<lb/>
Märker, Pommern, Preußen und Schle&#x017F;ier den anderen Deut&#x017F;chen das<lb/>
Signal gegeben hatten für den Kampf der Befreiung, dachte un&#x017F;er er&#x017F;ter<lb/>
Staatsmann alles Ern&#x017F;tes die&#x017F;e Kernlande des neuen Deut&#x017F;chlands vom<lb/>
Deut&#x017F;chen Bunde auszu&#x017F;chließen.</p><lb/>
            <p>In dies Deut&#x017F;chland links der Elbe und des Böhmerwaldes wollte<lb/>
Stein die Kreisverfa&#x017F;&#x017F;ung des alten Reichs wieder einführen, damit die<lb/>
unbrauchbaren Contingente der klein&#x017F;ten Staaten zu lei&#x017F;tungsfähigen<lb/>
Ma&#x017F;&#x017F;en zu&#x017F;ammengeballt würden. Daher &#x017F;ieben Krei&#x017F;e, und wo möglich<lb/>
noch die Niederlande als achter burgundi&#x017F;cher Kreis. Oe&#x017F;terreich und<lb/>
Preußen übernehmen in je zwei Krei&#x017F;en, Baiern, Hannover, Württem-<lb/>
berg in je einem das Amt des Kreisober&#x017F;ten, die militäri&#x017F;che Führung<lb/>
und die Auf&#x017F;icht über die Ausführung der Bundesge&#x017F;etze; die vormaligen<lb/>
Kurfür&#x017F;ten von Baden und He&#x017F;&#x017F;en erhalten in je einem Krei&#x017F;e die Stelle<lb/>
des zweiten Kreisober&#x017F;ten. Hier aber erhob &#x017F;ich die peinliche Frage, ob<lb/>
man dem un&#x017F;teten Ehrgeiz des Münchener und Stuttgarter Hofes eine<lb/>
ver&#x017F;tärkte Macht gewähren dürfe. Alle kleinen Nachbarn zitterten vor<lb/>
der gewaltthätigen Ländergier des Königs Friedrich; die Hechinger Regie-<lb/>
rung be&#x017F;chwor die preußi&#x017F;chen Staatsmänner beweglich<note place="foot" n="*)">In wiederholten Eingaben des Für&#x017F;ten von Hohenzollern-Hechingen an den<lb/>
Staatskanzler.</note>, doch ja dafür zu<lb/>
&#x017F;orgen, daß ihr Ländchen nicht gänzlich von württembergi&#x017F;chem Gebiete<lb/>
um&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en würde, &#x017F;ondern durch badi&#x017F;ches Land hindurch einen freien<lb/>
Zugang zum Boden&#x017F;ee erhielte. Deshalb &#x017F;chlug Stein vor, dem bairi&#x017F;chen<lb/>
und &#x017F;chwäbi&#x017F;chen Krei&#x017F;e aus&#x017F;chließlich die Gebiete von Baiern und Würt-<lb/>
temberg zuzuwei&#x017F;en; die &#x017F;ämmtlichen Klein&#x017F;taaten wurden der Führung<lb/>
der drei &#x017F;ogenannten deut&#x017F;chen Großmächte, Oe&#x017F;terreich, Preußen, Eng-<lb/>
land-Hannover untergeben. Die&#x017F;e &#x017F;ieben vormaligen Kurfür&#x017F;ten bilden<lb/>
zu&#x017F;ammen den Rath der Kreisober&#x017F;ten, der die executive Gewalt, die aus-<lb/>
wärtige Politik und das Kriegswe&#x017F;en in &#x017F;eine Hand nimmt; kein Bundes-<lb/>
&#x017F;taat darf &#x017F;elb&#x017F;tändig mit dem Auslande unterhandeln. Der Kurfür&#x017F;ten-<lb/>
rath des alten Reichs, der &#x017F;elb&#x017F;t in der Rheinbundsverfa&#x017F;&#x017F;ung als Rath<lb/>
der Könige fortbe&#x017F;tanden hatte, &#x017F;ollte al&#x017F;o mit erhöhter Macht wieder auf-<lb/>
leben. Stein wollte, wie alle preußi&#x017F;chen Staatsmänner, &#x017F;o weit noch<lb/>
möglich zurückkehren auf den Rechtsboden, welchen die Für&#x017F;tenrevolution<lb/>
von 1803 ge&#x017F;chaffen hatte. Das Directorium im Rathe der Kreisober&#x017F;ten<lb/>
erhalten Oe&#x017F;terreich und Preußen gemein&#x017F;chaftlich, derge&#x017F;talt daß Oe&#x017F;ter-<lb/>
reich wie vor Alters den Vor&#x017F;itz führt, Preußen aber das eigentliche Direc-<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[680/0696] II. 1. Der Wiener Congreß. für ihr geſammtes Gebiet eine ewige Allianz mit Deutſchland ſchließen. Dabei war als ſelbſtverſtändlich vorausgeſetzt, daß Oeſterreich ſeine ober- rheiniſchen Provinzen doch noch wieder übernehmen würde. Auch die Schweiz und die Niederlande beabſichtigte man zu einem ewigen Bündniß einzuladen. Tragiſche Ironie des Schickſals! Unmittelbar nachdem die Märker, Pommern, Preußen und Schleſier den anderen Deutſchen das Signal gegeben hatten für den Kampf der Befreiung, dachte unſer erſter Staatsmann alles Ernſtes dieſe Kernlande des neuen Deutſchlands vom Deutſchen Bunde auszuſchließen. In dies Deutſchland links der Elbe und des Böhmerwaldes wollte Stein die Kreisverfaſſung des alten Reichs wieder einführen, damit die unbrauchbaren Contingente der kleinſten Staaten zu leiſtungsfähigen Maſſen zuſammengeballt würden. Daher ſieben Kreiſe, und wo möglich noch die Niederlande als achter burgundiſcher Kreis. Oeſterreich und Preußen übernehmen in je zwei Kreiſen, Baiern, Hannover, Württem- berg in je einem das Amt des Kreisoberſten, die militäriſche Führung und die Aufſicht über die Ausführung der Bundesgeſetze; die vormaligen Kurfürſten von Baden und Heſſen erhalten in je einem Kreiſe die Stelle des zweiten Kreisoberſten. Hier aber erhob ſich die peinliche Frage, ob man dem unſteten Ehrgeiz des Münchener und Stuttgarter Hofes eine verſtärkte Macht gewähren dürfe. Alle kleinen Nachbarn zitterten vor der gewaltthätigen Ländergier des Königs Friedrich; die Hechinger Regie- rung beſchwor die preußiſchen Staatsmänner beweglich *), doch ja dafür zu ſorgen, daß ihr Ländchen nicht gänzlich von württembergiſchem Gebiete umſchloſſen würde, ſondern durch badiſches Land hindurch einen freien Zugang zum Bodenſee erhielte. Deshalb ſchlug Stein vor, dem bairiſchen und ſchwäbiſchen Kreiſe ausſchließlich die Gebiete von Baiern und Würt- temberg zuzuweiſen; die ſämmtlichen Kleinſtaaten wurden der Führung der drei ſogenannten deutſchen Großmächte, Oeſterreich, Preußen, Eng- land-Hannover untergeben. Dieſe ſieben vormaligen Kurfürſten bilden zuſammen den Rath der Kreisoberſten, der die executive Gewalt, die aus- wärtige Politik und das Kriegsweſen in ſeine Hand nimmt; kein Bundes- ſtaat darf ſelbſtändig mit dem Auslande unterhandeln. Der Kurfürſten- rath des alten Reichs, der ſelbſt in der Rheinbundsverfaſſung als Rath der Könige fortbeſtanden hatte, ſollte alſo mit erhöhter Macht wieder auf- leben. Stein wollte, wie alle preußiſchen Staatsmänner, ſo weit noch möglich zurückkehren auf den Rechtsboden, welchen die Fürſtenrevolution von 1803 geſchaffen hatte. Das Directorium im Rathe der Kreisoberſten erhalten Oeſterreich und Preußen gemeinſchaftlich, dergeſtalt daß Oeſter- reich wie vor Alters den Vorſitz führt, Preußen aber das eigentliche Direc- *) In wiederholten Eingaben des Fürſten von Hohenzollern-Hechingen an den Staatskanzler.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte01_1879
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte01_1879/696
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 1: Bis zum zweiten Pariser Frieden. Leipzig, 1879, S. 680. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte01_1879/696>, abgerufen am 22.11.2024.