gegebener Stoffe bestimmt ist: die Theilung der Arbeit innerhalb der Manufactur oder fabricirenden Agricultur. Oder gar die Werkzeuge, als Maschinen in Systeme ver- bunden, sind thätig, von den arbeitenden Menschen be- dient, dieselben beherrschend, so dass diese nicht mehr so unmittelbar von einem gegenwärtigen, fremden mensch- lichen Willen, der ihnen Vorschriften macht, als vielmehr von der gegebenen Beschaffenheit eines "todten Ungeheuers" abhängig sind, gegen welches sie sich, reagirend, als ein collectives Ganzes verhalten, und folglich auch um so eher als solches ihrem Anwender gegenüberstehen. Für die reale und objective Ansicht ist aber immer und nothwendiger Weise menschliche Arbeit allein, wenn auch noch so gewaltiger Instrumente sich bedienend, Ur- sache menschlicher Werke, individuelle Arbeit indi- vidueller, collective Arbeit collectiver Werke. Nicht die Actiengesellschaft, sondern die Arbeitergesellschaft, bringt die Sachen und Werthe hervor. Und da nur Werke natür- lichen Werth haben, so gilt auch aus diesem Gesichtspunkte der Satz: dass Arbeit Quelle aller Werthe. In der Manufactur ist sie nur verbunden durch gemeinsames Endziel und die Handhabung gemeinsamer Methode, welche aber allerdings (weil blosse Gedankendinge) noch als Pro- ducte und somit als echtes Eigenthum der unternehmenden und leitenden Person mit Grund gedacht werden können. In der eigentlichen Fabrik ist sie wesentlich durch ihr gemeinsames und nothwendiges Verhältniss zur Maschinerie geeint, die den sichtbaren Körper derselben bildet. In jedem Falle ist erkennbar, dass nur ihre Einheit, und zwar dieselbe durch vernünftigen Gebrauch von Stoffen, Plänen, Instrumenten, das wirkliche productive Princip ausmacht. Auf dem Arbeitsmarkte können sie zwar als Verkäufer von Arbeitskraft sich vereinigen und durch Ausschluss der Concurrenz sich einen höheren gemeinsamen Preis erzwingen. Aber als Eigenthümer aller Anstalten u. s. w., denen that- sächlich die Arbeitskräfte nur einverleibt und subordinirt werden, bleibt die fabricirende Person ebenso natürlicher -- nämlich auf folgerichtige Weise erschlossener -- als un- natürlicher, nämlich durch die sinnliche Erfahrung ver-
gegebener Stoffe bestimmt ist: die Theilung der Arbeit innerhalb der Manufactur oder fabricirenden Agricultur. Oder gar die Werkzeuge, als Maschinen in Systeme ver- bunden, sind thätig, von den arbeitenden Menschen be- dient, dieselben beherrschend, so dass diese nicht mehr so unmittelbar von einem gegenwärtigen, fremden mensch- lichen Willen, der ihnen Vorschriften macht, als vielmehr von der gegebenen Beschaffenheit eines »todten Ungeheuers« abhängig sind, gegen welches sie sich, reagirend, als ein collectives Ganzes verhalten, und folglich auch um so eher als solches ihrem Anwender gegenüberstehen. Für die reale und objective Ansicht ist aber immer und nothwendiger Weise menschliche Arbeit allein, wenn auch noch so gewaltiger Instrumente sich bedienend, Ur- sache menschlicher Werke, individuelle Arbeit indi- vidueller, collective Arbeit collectiver Werke. Nicht die Actiengesellschaft, sondern die Arbeitergesellschaft, bringt die Sachen und Werthe hervor. Und da nur Werke natür- lichen Werth haben, so gilt auch aus diesem Gesichtspunkte der Satz: dass Arbeit Quelle aller Werthe. In der Manufactur ist sie nur verbunden durch gemeinsames Endziel und die Handhabung gemeinsamer Methode, welche aber allerdings (weil blosse Gedankendinge) noch als Pro- ducte und somit als echtes Eigenthum der unternehmenden und leitenden Person mit Grund gedacht werden können. In der eigentlichen Fabrik ist sie wesentlich durch ihr gemeinsames und nothwendiges Verhältniss zur Maschinerie geeint, die den sichtbaren Körper derselben bildet. In jedem Falle ist erkennbar, dass nur ihre Einheit, und zwar dieselbe durch vernünftigen Gebrauch von Stoffen, Plänen, Instrumenten, das wirkliche productive Princip ausmacht. Auf dem Arbeitsmarkte können sie zwar als Verkäufer von Arbeitskraft sich vereinigen und durch Ausschluss der Concurrenz sich einen höheren gemeinsamen Preis erzwingen. Aber als Eigenthümer aller Anstalten u. s. w., denen that- sächlich die Arbeitskräfte nur einverleibt und subordinirt werden, bleibt die fabricirende Person ebenso natürlicher — nämlich auf folgerichtige Weise erschlossener — als un- natürlicher, nämlich durch die sinnliche Erfahrung ver-
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gegebener Stoffe bestimmt ist: die Theilung der Arbeit
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so unmittelbar von einem gegenwärtigen, fremden mensch-
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von der gegebenen Beschaffenheit eines »todten Ungeheuers«
abhängig sind, gegen welches sie sich, reagirend, als ein
collectives Ganzes verhalten, und folglich auch um so eher
als solches ihrem Anwender gegenüberstehen. Für die
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nothwendiger Weise menschliche Arbeit allein, wenn
auch noch so gewaltiger Instrumente sich bedienend, Ur-
sache menschlicher Werke, individuelle Arbeit indi-
vidueller, collective Arbeit collectiver Werke. Nicht die
Actiengesellschaft, sondern die Arbeitergesellschaft, bringt
die Sachen und Werthe hervor. Und da nur Werke natür-
lichen Werth haben, so gilt auch aus diesem Gesichtspunkte
der Satz: dass Arbeit Quelle aller Werthe. In der
Manufactur ist sie nur verbunden durch gemeinsames
Endziel und die Handhabung gemeinsamer Methode, welche
aber allerdings (weil blosse Gedankendinge) noch als Pro-
ducte und somit als echtes Eigenthum der unternehmenden
und leitenden Person mit Grund gedacht werden können.
In der eigentlichen Fabrik ist sie wesentlich durch ihr
gemeinsames und nothwendiges Verhältniss zur Maschinerie
geeint, die den sichtbaren Körper derselben bildet. In
jedem Falle ist erkennbar, dass nur ihre Einheit, und zwar
dieselbe durch vernünftigen Gebrauch von Stoffen, Plänen,
Instrumenten, das wirkliche productive Princip ausmacht.
Auf dem Arbeitsmarkte können sie zwar als Verkäufer
von Arbeitskraft sich vereinigen und durch Ausschluss der
Concurrenz sich einen höheren gemeinsamen Preis erzwingen.
Aber als Eigenthümer aller Anstalten u. s. w., denen that-
sächlich die Arbeitskräfte nur einverleibt und subordinirt
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— nämlich auf folgerichtige Weise erschlossener — als un-
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/128>, abgerufen am 21.11.2024.
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