Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

ge und Versicherung sich ihrem Gotte verlobet, welches ohne äuserste Beleidigung Gottes und Verlezung des Gewissens von der Princesse Durchlaucht. nicht gebrochen, noch auch von den hohen Taufzeugen permittiret werden darf. Weil dieses Gelübde geschehen in einer solchen Sache die an und vor sich selbst gut und von Gott geboten, auch (welches ein Gelübde so geschicht von freyen Mitteldingen bündig machet Num. 30.) von den Durchl. Eltern und Großeltern nicht blos tacite, mit schweigen, sondern mit ausdrüklichen Vorspruch bey der Taufe, und confirmation bewilliget und bestätiget; so bleibet sie an dasselbige verbunden ihr Leben lang und mag durch kein Mittel davon befreyet werden.Die Verleugnung der Warheit ist Sünde; das hätte können obenan stehen. Wen ein Papist erkennet, die Lehre, in welcher er erzogen worden, sei irrig, verläft er gewissenhaft und pflichtmäßig die, bei welchen er getaufet und gefirmelt ist. Wie nun eine jegliche Sünde wieder das Gewissen den Menschen aus dem Stande der Gnade Gottes in den Stand der Verdamniß setzet; den 1 Joh. 3. wer Sünde thut der ist vom Teufel: also vielmer ein solcher Bruch eines an Eydesstad gethanen Gelübdes, welches die Sünde des Abfals nicht um ein geringes vergrössert; kan auch nimmermehr vergeben werden, weil der Princeßin Durchl. da sie in der Päbstischen Kirchen bleibet, bis in den Todt, auch in solchen Eydbruche beharret, wobey keine wahre Busse sein kan, als welche eine Rükkehr von der began-

ge und Versicherung sich ihrem Gotte verlobet, welches ohne äuserste Beleidigung Gottes und Verlezung des Gewissens von der Princesse Durchlaucht. nicht gebrochen, noch auch von den hohen Taufzeugen permittiret werden darf. Weil dieses Gelübde geschehen in einer solchen Sache die an und vor sich selbst gut und von Gott geboten, auch (welches ein Gelübde so geschicht von freyen Mitteldingen bündig machet Num. 30.) von den Durchl. Eltern und Großeltern nicht blos tacite, mit schweigen, sondern mit ausdrüklichen Vorspruch bey der Taufe, und confirmation bewilliget und bestätiget; so bleibet sie an dasselbige verbunden ihr Leben lang und mag durch kein Mittel davon befreyet werden.Die Verleugnung der Warheit ist Sünde; das hätte können obenan stehen. Wen ein Papist erkennet, die Lehre, in welcher er erzogen worden, sei irrig, verläft er gewissenhaft und pflichtmäßig die, bei welchen er getaufet und gefirmelt ist. Wie nun eine jegliche Sünde wieder das Gewissen den Menschen aus dem Stande der Gnade Gottes in den Stand der Verdamniß setzet; den 1 Joh. 3. wer Sünde thut der ist vom Teufel: also vielmer ein solcher Bruch eines an Eydesstad gethanen Gelübdes, welches die Sünde des Abfals nicht um ein geringes vergrössert; kan auch nimmermehr vergeben werden, weil der Princeßin Durchl. da sie in der Päbstischen Kirchen bleibet, bis in den Todt, auch in solchen Eydbruche beharret, wobey keine wahre Busse sein kan, als welche eine Rükkehr von der began-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0993" n="37"/>
ge und                      Versicherung sich ihrem Gotte verlobet, welches ohne äuserste Beleidigung Gottes                      und Verlezung des Gewissens von der Princesse Durchlaucht. nicht gebrochen, noch                      auch von den hohen Taufzeugen permittiret werden darf. Weil dieses Gelübde                      geschehen in einer solchen Sache die an und vor sich selbst gut und von Gott                      geboten, auch (welches ein Gelübde so geschicht von freyen Mitteldingen bündig                      machet Num. 30.) von den Durchl. Eltern und Großeltern nicht blos tacite, mit                      schweigen, sondern mit ausdrüklichen Vorspruch bey der Taufe, und confirmation                      bewilliget und bestätiget; so bleibet sie an dasselbige verbunden ihr Leben lang                      und mag durch kein Mittel davon befreyet werden.<note place="left">Die                          Verleugnung der Warheit ist Sünde; das hätte können obenan stehen. Wen ein                          Papist erkennet, die Lehre, in welcher er erzogen worden, sei irrig, verläft                          er gewissenhaft und pflichtmäßig die, bei welchen er getaufet und gefirmelt                          ist.</note> Wie nun eine jegliche Sünde wieder das Gewissen den Menschen aus                      dem Stande der Gnade Gottes in den Stand der Verdamniß setzet; den 1 Joh. 3. wer                      Sünde thut der ist vom Teufel: also vielmer ein solcher Bruch eines an Eydesstad                      gethanen Gelübdes, welches die Sünde des Abfals nicht um ein geringes                      vergrössert; kan auch nimmermehr vergeben werden, weil der Princeßin Durchl. da                      sie in der Päbstischen Kirchen bleibet, bis in den Todt, auch in solchen                      Eydbruche beharret, wobey keine wahre Busse sein kan, als welche eine Rükkehr                      von der began-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[37/0993] ge und Versicherung sich ihrem Gotte verlobet, welches ohne äuserste Beleidigung Gottes und Verlezung des Gewissens von der Princesse Durchlaucht. nicht gebrochen, noch auch von den hohen Taufzeugen permittiret werden darf. Weil dieses Gelübde geschehen in einer solchen Sache die an und vor sich selbst gut und von Gott geboten, auch (welches ein Gelübde so geschicht von freyen Mitteldingen bündig machet Num. 30.) von den Durchl. Eltern und Großeltern nicht blos tacite, mit schweigen, sondern mit ausdrüklichen Vorspruch bey der Taufe, und confirmation bewilliget und bestätiget; so bleibet sie an dasselbige verbunden ihr Leben lang und mag durch kein Mittel davon befreyet werden. Wie nun eine jegliche Sünde wieder das Gewissen den Menschen aus dem Stande der Gnade Gottes in den Stand der Verdamniß setzet; den 1 Joh. 3. wer Sünde thut der ist vom Teufel: also vielmer ein solcher Bruch eines an Eydesstad gethanen Gelübdes, welches die Sünde des Abfals nicht um ein geringes vergrössert; kan auch nimmermehr vergeben werden, weil der Princeßin Durchl. da sie in der Päbstischen Kirchen bleibet, bis in den Todt, auch in solchen Eydbruche beharret, wobey keine wahre Busse sein kan, als welche eine Rükkehr von der began- Die Verleugnung der Warheit ist Sünde; das hätte können obenan stehen. Wen ein Papist erkennet, die Lehre, in welcher er erzogen worden, sei irrig, verläft er gewissenhaft und pflichtmäßig die, bei welchen er getaufet und gefirmelt ist.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/993
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/993>, abgerufen am 19.05.2024.