der Warheit und Heiligkeit preisen in alle Ewigkeit. Amen.
[Spaltenumbruch]
Wolfb. d. 5 Aug. 1705.
[Spaltenumbruch]
Joh. Niekamp.
Dieser war Prediger zu Melle und osnabrükkischer Consistorialrath gewesen, ehe er nach Wolfenb. berufen worden.
II. B. Responsum des Hofdiaconi auf die ihm schriftmäßig zu beantworten gnädigst vorgelegten Gewissensfragen.
Durchl. Herzog Gnädigster Fürst und Herr.
Was die bevorstehende hohe Vermählung und den damit verknüpften Umtrit der Religion anlanget, siehet ein jeglicher leicht, daß die Frage nicht ist, ob jemand, der in der R. Kirche Gemeinschafft lebt selig werden könne? Auf welche Frage unsere Kirchenlehrer längst geantwortet, daß in derselben noch Hofnung der Seligkeit behalten, 1) die Kinder, welche ante annos discretionis sterben, 2) die Martyrer,Diese sind nichts weniger als Papisten, und gehören gar nicht hieher. welche um des Wiedersprechens gegen die Irthümer und erkanter Warheit willen ihr Leben verliehren, 3) die Einfältigen, welche es nicht besser wissen können, und also ignorantia invincibili laboriren, 4) die den Gräuel des Pabstthums erkennen und beseufzen, aber keine Gelegenheit haben, oder nicht muthig genug sind, Leib und Leben zuwagen für die erkante Warheit,, wiewohl diese letzten nicht ohne große Gefahr sind. Sondern die Frage komt haupt-
der Warheit und Heiligkeit preisen in alle Ewigkeit. Amen.
[Spaltenumbruch]
Wolfb. d. 5 Aug. 1705.
[Spaltenumbruch]
Joh. Niekamp.
Dieser war Prediger zu Melle und osnabrükkischer Consistorialrath gewesen, ehe er nach Wolfenb. berufen worden.
II. B. Responsum des Hofdiaconi auf die ihm schriftmäßig zu beantworten gnädigst vorgelegten Gewissensfragen.
Durchl. Herzog Gnädigster Fürst und Herr.
Was die bevorstehende hohe Vermählung und den damit verknüpften Umtrit der Religion anlanget, siehet ein jeglicher leicht, daß die Frage nicht ist, ob jemand, der in der R. Kirche Gemeinschafft lebt selig werden könne? Auf welche Frage unsere Kirchenlehrer längst geantwortet, daß in derselben noch Hofnung der Seligkeit behalten, 1) die Kinder, welche ante annos discretionis sterben, 2) die Martyrer,Diese sind nichts weniger als Papisten, und gehören gar nicht hieher. welche um des Wiedersprechens gegen die Irthümer und erkanter Warheit willen ihr Leben verliehren, 3) die Einfältigen, welche es nicht besser wissen können, und also ignorantia invincibili laboriren, 4) die den Gräuel des Pabstthums erkennen und beseufzen, aber keine Gelegenheit haben, oder nicht muthig genug sind, Leib und Leben zuwagen für die erkante Warheit,, wiewohl diese letzten nicht ohne große Gefahr sind. Sondern die Frage komt haupt-
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[35/0991]
der Warheit und Heiligkeit preisen in alle Ewigkeit. Amen.
Wolfb. d. 5 Aug. 1705.
Joh. Niekamp.
Dieser war Prediger zu Melle und osnabrükkischer Consistorialrath gewesen, ehe er nach Wolfenb. berufen worden.
II. B. Responsum des Hofdiaconi auf die ihm schriftmäßig zu beantworten gnädigst vorgelegten Gewissensfragen.
Durchl. Herzog Gnädigster Fürst und Herr.
Was die bevorstehende hohe Vermählung und den damit verknüpften Umtrit der Religion anlanget, siehet ein jeglicher leicht, daß die Frage nicht ist, ob jemand, der in der R. Kirche Gemeinschafft lebt selig werden könne? Auf welche Frage unsere Kirchenlehrer längst geantwortet, daß in derselben noch Hofnung der Seligkeit behalten, 1) die Kinder, welche ante annos discretionis sterben, 2) die Martyrer, welche um des Wiedersprechens gegen die Irthümer und erkanter Warheit willen ihr Leben verliehren, 3) die Einfältigen, welche es nicht besser wissen können, und also ignorantia invincibili laboriren, 4) die den Gräuel des Pabstthums erkennen und beseufzen, aber keine Gelegenheit haben, oder nicht muthig genug sind, Leib und Leben zuwagen für die erkante Warheit,, wiewohl diese letzten nicht ohne große Gefahr sind. Sondern die Frage komt haupt-
Diese sind nichts weniger als Papisten, und gehören gar nicht hieher.
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/991>, abgerufen am 23.11.2024.
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