Philip 4 behielt Spanien samt angehörigen Ländern in Amerika; daselbst wurden im Süden die Grenzen des portugisischen Brasiliens auf einer Seite durch spanische, auf der andern durch französische Einräumung erweitert; im Norden trat Frankreich an die Britten unter andern Akadien ab, doch ohne genaue Bestimmung der Grenzen; von Spanien behielten diese die Festung Gibraltar und Insel Ninorka; dem Herzoge von Savojen wurde Sicilien mit königliger Würde zugestanden, wobei ihm verblieb, was ihm Leopold eingeräumet hatte, das mantuanische Montferat und etwas vom Meiländischen; Karl 6 behielt Meiland, Neapolis und Sardinien, auch das bisher spanische Belgien, in deßen Grenzfestungen doch die vereinigten Frieslande, ihrer Sicherheit wegen, das Besazungsrecht haben solten. Das Haus Oesterreich bekam also festen Fus in Italien, sonderlig im obern Theile zu Meiland, wie auch zu Mantua, welches in seiner Gewalt blieb, nachdem es unterm Kriege war eingezogen worden, weil der französischgesinte Herzog in der Acht unbeerbt verstorben; der Weg nach Rom wurde für die Fürsten selbiges Hauses nachmals weiter eröfnet, wie es zur weitern Verminderung des päpstliaen Ansehens von der Offenbarung bestimmet war 16, 12. Ein sechster Diener der götligen Strafgerichte gos seine Schale in den großen Strom
Philip 4 behielt Spanien samt angehörigen Ländern in Amerika; daselbst wurden im Süden die Grenzen des portugisischen Brasiliens auf einer Seite durch spanische, auf der andern durch französische Einräumung erweitert; im Norden trat Frankreich an die Britten unter andern Akadien ab, doch ohne genaue Bestimmung der Grenzen; von Spanien behielten diese die Festung Gibraltar und Insel Ninorka; dem Herzoge von Savojen wurde Sicilien mit königliger Würde zugestanden, wobei ihm verblieb, was ihm Leopold eingeräumet hatte, das mantuanische Montferat und etwas vom Meiländischen; Karl 6 behielt Meiland, Neapolis und Sardinien, auch das bisher spanische Belgien, in deßen Grenzfestungen doch die vereinigten Frieslande, ihrer Sicherheit wegen, das Besazungsrecht haben solten. Das Haus Oesterreich bekam also festen Fus in Italien, sonderlig im obern Theile zu Meiland, wie auch zu Mantua, welches in seiner Gewalt blieb, nachdem es unterm Kriege war eingezogen worden, weil der französischgesinte Herzog in der Acht unbeerbt verstorben; der Weg nach Rom wurde für die Fürsten selbiges Hauses nachmals weiter eröfnet, wie es zur weitern Verminderung des päpstliaen Ansehens von der Offenbarung bestimmet war 16, 12. Ein sechster Diener der götligen Strafgerichte gos seine Schale in den großen Strom
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Philip 4 behielt Spanien samt angehörigen Ländern in Amerika; daselbst wurden im Süden die Grenzen des portugisischen Brasiliens auf einer Seite durch spanische, auf der andern durch französische Einräumung erweitert; im Norden trat Frankreich an die Britten unter andern Akadien ab, doch ohne genaue Bestimmung der Grenzen; von Spanien behielten diese die Festung Gibraltar und Insel Ninorka; dem Herzoge von Savojen wurde Sicilien mit königliger Würde zugestanden, wobei ihm verblieb, was ihm Leopold eingeräumet hatte, das mantuanische Montferat und etwas vom Meiländischen; Karl 6 behielt Meiland, Neapolis und Sardinien, auch das bisher spanische Belgien, in deßen Grenzfestungen doch die vereinigten Frieslande, ihrer Sicherheit wegen, das Besazungsrecht haben solten. Das Haus Oesterreich bekam also festen Fus in Italien, sonderlig im obern Theile zu Meiland, wie auch zu Mantua, welches in seiner Gewalt blieb, nachdem es unterm Kriege war eingezogen worden, weil der französischgesinte Herzog in der Acht unbeerbt verstorben; der Weg nach Rom wurde für die Fürsten selbiges Hauses nachmals weiter eröfnet, wie es zur weitern Verminderung des päpstliaen Ansehens von der Offenbarung bestimmet war 16, 12. Ein sechster Diener der götligen Strafgerichte gos seine Schale in den großen Strom
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Philip 4 behielt Spanien samt angehörigen Ländern in Amerika; daselbst wurden im Süden die Grenzen des portugisischen Brasiliens auf einer Seite durch spanische, auf der andern durch französische Einräumung erweitert; im Norden trat Frankreich an die Britten unter andern Akadien ab, doch ohne genaue Bestimmung der Grenzen; von Spanien behielten diese die Festung Gibraltar und Insel Ninorka; dem Herzoge von Savojen wurde Sicilien mit königliger Würde zugestanden, wobei ihm verblieb, was ihm Leopold eingeräumet hatte, das mantuanische Montferat und etwas vom Meiländischen; Karl 6 behielt Meiland, Neapolis und Sardinien, auch das bisher spanische Belgien, in deßen Grenzfestungen doch die vereinigten Frieslande, ihrer Sicherheit wegen, das Besazungsrecht haben solten. Das Haus Oesterreich bekam also festen Fus in Italien, sonderlig im obern Theile zu Meiland, wie auch zu Mantua, welches in seiner Gewalt blieb, nachdem es unterm Kriege war eingezogen worden, weil der französischgesinte Herzog in der Acht unbeerbt verstorben; der Weg nach Rom wurde für die Fürsten selbiges Hauses nachmals weiter eröfnet, wie es zur weitern Verminderung des päpstliaen Ansehens von der Offenbarung bestimmet war 16, 12. Ein sechster Diener der götligen Strafgerichte gos seine Schale in den großen Strom
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 855. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/867>, abgerufen am 23.11.2024.
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