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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Reiche vornemen konte ohne der Stände Einwilligung, es auch mit einem Ausschuße derselben ihm nicht gelingen wollen; muste Leopold 1662 eine volständige Reichsversamlung nach Regensburg berufen, welche über hundert Jahre lang beständig fortdaurete und ein schlecht vereinigtes Reich so gut, als möglig zusammenhielt: es ward alda 1669 auch von der jezo streitigen Frage gehandelt; ob die Fürsten von ihren Landständen die Steuren fordern könten wilkürlig, oder nach Nothdurft und Umständen, oder nur nach vormaligem Gebrauche? Der Kaiser hatte Ursach sich der Landstände anzunemen; aber die Kurfürsten von Köln, Baiern und Brandenburg verbanden sich zu Behauptung der wilkurligen Gewalt, welches der Kaiser nicht hindern konte; doch hinderte er die Herzoge von Meklenburg und andere Fürsten, deren gleiches Unternemen auch endlig wol ihnen selbst verderblig wurde. Ludwig 14 wolte sich an den vereinigten Frieslanden rächen, arif sie 1672 an und eroberte die drei sodöstligen Landschaften: 1673es verbanden sich aber 1673 den 30 Aug. der Kaiser und König von Spanien, nachmals auch andere Fürsten wieder Frankreich mit den vereinigten Frieslanden, deren Gemeineswesen damals wiederum einen Stathalter bekam, Wilhelm 3, welcher nach Ableben des Vaters Wilhelms 2 geboren

Reiche vornemen konte ohne der Stände Einwilligung, es auch mit einem Ausschuße derselben ihm nicht gelingen wollen; muste Leopold 1662 eine volständige Reichsversamlung nach Regensburg berufen, welche über hundert Jahre lang beständig fortdaurete und ein schlecht vereinigtes Reich so gut, als möglig zusammenhielt: es ward alda 1669 auch von der jezo streitigen Frage gehandelt; ob die Fürsten von ihren Landständen die Steuren fordern könten wilkürlig, oder nach Nothdurft und Umständen, oder nur nach vormaligem Gebrauche? Der Kaiser hatte Ursach sich der Landstände anzunemen; aber die Kurfürsten von Köln, Baiern und Brandenburg verbanden sich zu Behauptung der wilkurligen Gewalt, welches der Kaiser nicht hindern konte; doch hinderte er die Herzoge von Meklenburg und andere Fürsten, deren gleiches Unternemen auch endlig wol ihnen selbst verderblig wurde. Ludwig 14 wolte sich an den vereinigten Frieslanden rächen, arif sie 1672 an und eroberte die drei sodöstligen Landschaften: 1673es verbanden sich aber 1673 den 30 Aug. der Kaiser und König von Spanien, nachmals auch andere Fürsten wieder Frankreich mit den vereinigten Frieslanden, deren Gemeineswesen damals wiederum einen Stathalter bekam, Wilhelm 3, welcher nach Ableben des Vaters Wilhelms 2 geboren

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Reiche vornemen                      konte ohne der Stände Einwilligung, es auch mit einem Ausschuße derselben ihm                      nicht gelingen wollen; muste Leopold 1662 eine volständige Reichsversamlung nach                      Regensburg berufen, welche über hundert Jahre lang beständig fortdaurete und ein                      schlecht vereinigtes Reich so gut, als möglig zusammenhielt: es ward alda 1669                      auch von der jezo streitigen Frage gehandelt; ob die Fürsten von ihren                      Landständen die Steuren fordern könten wilkürlig, oder nach Nothdurft und                      Umständen, oder nur nach vormaligem Gebrauche? Der Kaiser hatte Ursach sich der                      Landstände anzunemen; aber die Kurfürsten von Köln, Baiern und Brandenburg                      verbanden sich zu Behauptung der wilkurligen Gewalt, welches der Kaiser nicht                      hindern konte; doch hinderte er die Herzoge von Meklenburg und andere Fürsten,                      deren gleiches Unternemen auch endlig wol ihnen selbst verderblig wurde. Ludwig                      14 wolte sich an den vereinigten Frieslanden rächen, arif sie 1672 an und                      eroberte die drei sodöstligen Landschaften: <note place="left">1673</note>es verbanden sich aber 1673 den 30 Aug. der Kaiser und König von                      Spanien, nachmals auch andere Fürsten wieder Frankreich mit den vereinigten                      Frieslanden, deren Gemeineswesen damals wiederum einen Stathalter bekam, Wilhelm                      3, welcher nach Ableben des Vaters Wilhelms 2 geboren
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[824/0836] Reiche vornemen konte ohne der Stände Einwilligung, es auch mit einem Ausschuße derselben ihm nicht gelingen wollen; muste Leopold 1662 eine volständige Reichsversamlung nach Regensburg berufen, welche über hundert Jahre lang beständig fortdaurete und ein schlecht vereinigtes Reich so gut, als möglig zusammenhielt: es ward alda 1669 auch von der jezo streitigen Frage gehandelt; ob die Fürsten von ihren Landständen die Steuren fordern könten wilkürlig, oder nach Nothdurft und Umständen, oder nur nach vormaligem Gebrauche? Der Kaiser hatte Ursach sich der Landstände anzunemen; aber die Kurfürsten von Köln, Baiern und Brandenburg verbanden sich zu Behauptung der wilkurligen Gewalt, welches der Kaiser nicht hindern konte; doch hinderte er die Herzoge von Meklenburg und andere Fürsten, deren gleiches Unternemen auch endlig wol ihnen selbst verderblig wurde. Ludwig 14 wolte sich an den vereinigten Frieslanden rächen, arif sie 1672 an und eroberte die drei sodöstligen Landschaften: es verbanden sich aber 1673 den 30 Aug. der Kaiser und König von Spanien, nachmals auch andere Fürsten wieder Frankreich mit den vereinigten Frieslanden, deren Gemeineswesen damals wiederum einen Stathalter bekam, Wilhelm 3, welcher nach Ableben des Vaters Wilhelms 2 geboren 1673

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 824. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/836>, abgerufen am 18.06.2024.