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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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gang zu Zweibrük, aus pfälzischen Stamme, deßen Vater der lautern Lehre beigetreten war, hatte seine Gesandten zu Augsburg, wurde aber selbst berufen den Antrag von Annemung der Glaubensverordnung zuhören, seine Antwort war, er kenne keinen andern Glauben, als in welchem er erzogen, sei sonst erbötig alles zuthun, was er mit gutem Gewißen leisten könte: worauf ihn der Kaiser von sich lies, aber nachmals durch Briefe und Boten heftig bei ihm anhielt: aus den schwäbischen und fränkischen Reichsstädten zogen die redligen Lehrer haufenweise ins Elend, weil die Glaubensordnung eingefüret ward: der Herzog von Würtenberg, deßen Land mit kaiserligen Truppen angefüllet war, befal das Mittelbuch zuverlesen und nichts dawieder vorzunemen, stellete frei die abgöttische Brodrweihe zuhalten, und entlies die Lehrer, so sich der Verordnung nicht unterwerfen wolten: dem gefangenen Johan Fridriche hatte der Kaiser schon vor dem Reichstage zugemuthet, daß er der Versamlung sich unterwerfen solte, mit Versprechen ihm alsdan seinen Schaden zuersezen; der aber standhaft, doch mit äuserster Demüthigung erkläret, daß er auf ein anders Leben hofte, solches durch Verleugnung der Warheit nicht verlieren und andere ärgern, sondern lieber andern zum Beispiele über dem Bekentniße leiden wolle;

gang zu Zweibrük, aus pfälzischen Stamme, deßen Vater der lautern Lehre beigetreten war, hatte seine Gesandten zu Augsburg, wurde aber selbst berufen den Antrag von Annemung der Glaubensverordnung zuhören, seine Antwort war, er kenne keinen andern Glauben, als in welchem er erzogen, sei sonst erbötig alles zuthun, was er mit gutem Gewißen leisten könte: worauf ihn der Kaiser von sich lies, aber nachmals durch Briefe und Boten heftig bei ihm anhielt: aus den schwäbischen und fränkischen Reichsstädten zogen die redligen Lehrer haufenweise ins Elend, weil die Glaubensordnung eingefüret ward: der Herzog von Würtenberg, deßen Land mit kaiserligen Truppen angefüllet war, befal das Mittelbuch zuverlesen und nichts dawieder vorzunemen, stellete frei die abgöttische Brodrweihe zuhalten, und entlies die Lehrer, so sich der Verordnung nicht unterwerfen wolten: dem gefangenen Johan Fridriche hatte der Kaiser schon vor dem Reichstage zugemuthet, daß er der Versamlung sich unterwerfen solte, mit Versprechen ihm alsdan seinen Schaden zuersezen; der aber standhaft, doch mit äuserster Demüthigung erkläret, daß er auf ein anders Leben hofte, solches durch Verleugnung der Warheit nicht verlieren und andere ärgern, sondern lieber andern zum Beispiele über dem Bekentniße leiden wolle;

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[751/0763] gang zu Zweibrük, aus pfälzischen Stamme, deßen Vater der lautern Lehre beigetreten war, hatte seine Gesandten zu Augsburg, wurde aber selbst berufen den Antrag von Annemung der Glaubensverordnung zuhören, seine Antwort war, er kenne keinen andern Glauben, als in welchem er erzogen, sei sonst erbötig alles zuthun, was er mit gutem Gewißen leisten könte: worauf ihn der Kaiser von sich lies, aber nachmals durch Briefe und Boten heftig bei ihm anhielt: aus den schwäbischen und fränkischen Reichsstädten zogen die redligen Lehrer haufenweise ins Elend, weil die Glaubensordnung eingefüret ward: der Herzog von Würtenberg, deßen Land mit kaiserligen Truppen angefüllet war, befal das Mittelbuch zuverlesen und nichts dawieder vorzunemen, stellete frei die abgöttische Brodrweihe zuhalten, und entlies die Lehrer, so sich der Verordnung nicht unterwerfen wolten: dem gefangenen Johan Fridriche hatte der Kaiser schon vor dem Reichstage zugemuthet, daß er der Versamlung sich unterwerfen solte, mit Versprechen ihm alsdan seinen Schaden zuersezen; der aber standhaft, doch mit äuserster Demüthigung erkläret, daß er auf ein anders Leben hofte, solches durch Verleugnung der Warheit nicht verlieren und andere ärgern, sondern lieber andern zum Beispiele über dem Bekentniße leiden wolle;

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 751. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/763>, abgerufen am 23.11.2024.