wieder von des Papstes Almacht: zur Unterdrükkung der Hußiten ward für die Nachforscher und Verfolger den 21 Febr. 14181418 eine ausfürlige Vorschrift aufgesezt und Martin lies den 22 zwei Bullen wieder sie ergehen, in welcher er alle vorigen Verurtheilungen bestätigte und befal, sobald sie als Hußiten entdekket worden, sie ohne weitern Rechtsgang zur Hinrichtung zuübergeben; hingegen bewies er samt seinen Brüdern vielen Kaltsin gegen die Lehre von wilkürlig erlaubter Ermordung strenger Fürsten, worüber bei der Versamlung längst vieles verhandelt worden; Die Franzosen und Polen beschwereten sich über diese Saumseligkeit und leztere beriefen sich deswegen den 26 Febr. vom Papste auf eine künftige Versamlung, welches Verfaren Martin den 6 März verdamte, weil vom Papste keine weitere Berufung stat hatte: als der Winter hingebracht war, machte Martin den 19 Apr. 44 Siz. seinen Entschlus bekant, daß nächstens eine andere Versamlung zu Pavia solte gehalten werden und hob alsdan den 22 Apr. 45 Siz. die jezige Versamlung auf, zu großem Unwillen der Völker und Sigismunds: Die Polen wolten öffentlig ihren Wiederspruch vorbringen, wegen der übergangenen Frage, aber der Papst gebot ihnen ein Stilschweigen bei Strafe des Bannes.
Diese Versamlung hatte drei und ein halbes Jahr gedauret: Die Gemeine der
wieder von des Papstes Almacht: zur Unterdrükkung der Hußiten ward für die Nachforscher und Verfolger den 21 Febr. 14181418 eine ausfürlige Vorschrift aufgesezt und Martin lies den 22 zwei Bullen wieder sie ergehen, in welcher er alle vorigen Verurtheilungen bestätigte und befal, sobald sie als Hußiten entdekket worden, sie ohne weitern Rechtsgang zur Hinrichtung zuübergeben; hingegen bewies er samt seinen Brüdern vielen Kaltsin gegen die Lehre von wilkürlig erlaubter Ermordung strenger Fürsten, worüber bei der Versamlung längst vieles verhandelt worden; Die Franzosen und Polen beschwereten sich über diese Saumseligkeit und leztere beriefen sich deswegen den 26 Febr. vom Papste auf eine künftige Versamlung, welches Verfaren Martin den 6 März verdamte, weil vom Papste keine weitere Berufung stat hatte: als der Winter hingebracht war, machte Martin den 19 Apr. 44 Siz. seinen Entschlus bekant, daß nächstens eine andere Versamlung zu Pavia solte gehalten werden und hob alsdan den 22 Apr. 45 Siz. die jezige Versamlung auf, zu großem Unwillen der Völker und Sigismunds: Die Polen wolten öffentlig ihren Wiederspruch vorbringen, wegen der übergangenen Frage, aber der Papst gebot ihnen ein Stilschweigen bei Strafe des Bannes.
Diese Versamlung hatte drei und ein halbes Jahr gedauret: Die Gemeine der
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wieder von des Papstes Almacht: zur Unterdrükkung der Hußiten ward für die Nachforscher und Verfolger den 21 Febr. <noteplace="left">1418</note>1418 eine ausfürlige Vorschrift aufgesezt und Martin lies den 22 zwei Bullen wieder sie ergehen, in welcher er alle vorigen Verurtheilungen bestätigte und befal, sobald sie als Hußiten entdekket worden, sie ohne weitern Rechtsgang zur Hinrichtung zuübergeben; hingegen bewies er samt seinen Brüdern vielen Kaltsin gegen die Lehre von wilkürlig erlaubter Ermordung strenger Fürsten, worüber bei der Versamlung längst vieles verhandelt worden; Die Franzosen und Polen beschwereten sich über diese Saumseligkeit und leztere beriefen sich deswegen den 26 Febr. vom Papste auf eine künftige Versamlung, welches Verfaren Martin den 6 März verdamte, weil vom Papste keine weitere Berufung stat hatte: als der Winter hingebracht war, machte Martin den 19 Apr. 44 Siz. seinen Entschlus bekant, daß nächstens eine andere Versamlung zu Pavia solte gehalten werden und hob alsdan den 22 Apr. 45 Siz. die jezige Versamlung auf, zu großem Unwillen der Völker und Sigismunds: Die Polen wolten öffentlig ihren Wiederspruch vorbringen, wegen der übergangenen Frage, aber der Papst gebot ihnen ein Stilschweigen bei Strafe des Bannes.</p><p>Diese Versamlung hatte drei und ein halbes Jahr gedauret: Die Gemeine der
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wieder von des Papstes Almacht: zur Unterdrükkung der Hußiten ward für die Nachforscher und Verfolger den 21 Febr. 1418 eine ausfürlige Vorschrift aufgesezt und Martin lies den 22 zwei Bullen wieder sie ergehen, in welcher er alle vorigen Verurtheilungen bestätigte und befal, sobald sie als Hußiten entdekket worden, sie ohne weitern Rechtsgang zur Hinrichtung zuübergeben; hingegen bewies er samt seinen Brüdern vielen Kaltsin gegen die Lehre von wilkürlig erlaubter Ermordung strenger Fürsten, worüber bei der Versamlung längst vieles verhandelt worden; Die Franzosen und Polen beschwereten sich über diese Saumseligkeit und leztere beriefen sich deswegen den 26 Febr. vom Papste auf eine künftige Versamlung, welches Verfaren Martin den 6 März verdamte, weil vom Papste keine weitere Berufung stat hatte: als der Winter hingebracht war, machte Martin den 19 Apr. 44 Siz. seinen Entschlus bekant, daß nächstens eine andere Versamlung zu Pavia solte gehalten werden und hob alsdan den 22 Apr. 45 Siz. die jezige Versamlung auf, zu großem Unwillen der Völker und Sigismunds: Die Polen wolten öffentlig ihren Wiederspruch vorbringen, wegen der übergangenen Frage, aber der Papst gebot ihnen ein Stilschweigen bei Strafe des Bannes.
1418 Diese Versamlung hatte drei und ein halbes Jahr gedauret: Die Gemeine der
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 576. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/588>, abgerufen am 25.11.2024.
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