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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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zusegnen oder bei einer Einsegnung zugegen zusein, entsezte ihn der Aussicht über die sieben Gallischen Landschaften und hob das Exarchat von Arelat auf; Zosimus hatte den übel berüchtigten Patroclum deßen sehr würdig erkant, den frommen Hilarium fand Leo deßen unwürdig; dieser gab auch in einem Schreiben den Gallischen Bischöfen Nachricht von solchem Urtheile über Hilarium, der werth sei auch der bischöfligen Würde beraubet zuwerden, weil er Aufrur wieder den heiligen Petrum unternommen und das Primat des Römischen Stuls bestritten habe, der bei Besuchung seines Kreises so eilfertig reisete, daß er alle Anständigkeit beiseite sezte; er pflegte aber zu Fuße zureisen: dieses Urtheil und Schreiben ward 445 abgelaßen. Solchem den erwünschten Nachdruk zugeben, wandte er sich an den schwachen Kaiser Valentinianum 3 und bewürkte, daß von selbigem noch in diesem Jahre ein Befehl erging nach allem seinem Wunsche und Verlangen: Valentinian verordnete, daß die Gallischen und alle andere Bischöfe den Befehlen des apostolischen Stuls volkommen Gehorsam leisten solten, weil der Römische Bischof ein Recht hätte in der Kirche anzuordnen, was er wolle und jederman zu Volstrekkung seines Urtheils verpflichtet sei; die nach Rom geladen würden, solten daher von den Obrigkeiten angehalten werden unausbleiblig zuerscheinen. Nach den Sardicanischen Schluße

zusegnen oder bei einer Einsegnung zugegen zusein, entsezte ihn der Aussicht über die sieben Gallischen Landschaften und hob das Exarchat von Arelat auf; Zosimus hatte den übel berüchtigten Patroclum deßen sehr würdig erkant, den frommen Hilarium fand Leo deßen unwürdig; dieser gab auch in einem Schreiben den Gallischen Bischöfen Nachricht von solchem Urtheile über Hilarium, der werth sei auch der bischöfligen Würde beraubet zuwerden, weil er Aufrur wieder den heiligen Petrum unternommen und das Primat des Römischen Stuls bestritten habe, der bei Besuchung seines Kreises so eilfertig reisete, daß er alle Anständigkeit beiseite sezte; er pflegte aber zu Fuße zureisen: dieses Urtheil und Schreiben ward 445 abgelaßen. Solchem den erwünschten Nachdruk zugeben, wandte er sich an den schwachen Kaiser Valentinianum 3 und bewürkte, daß von selbigem noch in diesem Jahre ein Befehl erging nach allem seinem Wunsche und Verlangen: Valentinian verordnete, daß die Gallischen und alle andere Bischöfe den Befehlen des apostolischen Stuls volkommen Gehorsam leisten solten, weil der Römische Bischof ein Recht hätte in der Kirche anzuordnen, was er wolle und jederman zu Volstrekkung seines Urtheils verpflichtet sei; die nach Rom geladen würden, solten daher von den Obrigkeiten angehalten werden unausbleiblig zuerscheinen. Nach den Sardicanischen Schluße

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[137/0149] zusegnen oder bei einer Einsegnung zugegen zusein, entsezte ihn der Aussicht über die sieben Gallischen Landschaften und hob das Exarchat von Arelat auf; Zosimus hatte den übel berüchtigten Patroclum deßen sehr würdig erkant, den frommen Hilarium fand Leo deßen unwürdig; dieser gab auch in einem Schreiben den Gallischen Bischöfen Nachricht von solchem Urtheile über Hilarium, der werth sei auch der bischöfligen Würde beraubet zuwerden, weil er Aufrur wieder den heiligen Petrum unternommen und das Primat des Römischen Stuls bestritten habe, der bei Besuchung seines Kreises so eilfertig reisete, daß er alle Anständigkeit beiseite sezte; er pflegte aber zu Fuße zureisen: dieses Urtheil und Schreiben ward 445 abgelaßen. Solchem den erwünschten Nachdruk zugeben, wandte er sich an den schwachen Kaiser Valentinianum 3 und bewürkte, daß von selbigem noch in diesem Jahre ein Befehl erging nach allem seinem Wunsche und Verlangen: Valentinian verordnete, daß die Gallischen und alle andere Bischöfe den Befehlen des apostolischen Stuls volkommen Gehorsam leisten solten, weil der Römische Bischof ein Recht hätte in der Kirche anzuordnen, was er wolle und jederman zu Volstrekkung seines Urtheils verpflichtet sei; die nach Rom geladen würden, solten daher von den Obrigkeiten angehalten werden unausbleiblig zuerscheinen. Nach den Sardicanischen Schluße

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/149>, abgerufen am 25.11.2024.