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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Wir bitten hiebei unterthäniglich, daß alles, was jezo vorgestellet worden und wir in dieser wichtigen Gewissenssache münd- oder schriftlich noch ferner vorzutragen genötiget werden, so, wie es gemeinet, angenommen und gedeutet werden möge: als die wir keines Menschen, am allervenigsten, Gott weis es! unserer Hohen Obrigkeit Verunglimpfung; sondern lediglich die Ehre Gottes, das beste der evangelischen Kirche und vieler, auch unsere eigene Seligkeit (so viel uns durch Gottes Gnade möglich) zu suchen gemeinet sind; feierligst protestirende gegen alle wiedrige interpretationes und Deutungen. Wir beharren in untertänigster Ewartung gnädigster und gerechter Resolution (wozu Ew. Excellences bei Ihro Durchl. unserm gn. Fürsten und Hn. Dero bestem wissen und Gewissen nach hochgeneigt zu cooperiren, gehorsamst gebeten werden) und Empfehlung an Gott, zu Abwendung alles Unheils von gnädigster Herrschaft und dem ganzen Lande, Ew. Hochwolgb. Excell. unserer Hochgeertesten Hn. und Gönner, gehorsamste Diener und unermüdete Fürbitter.

[Spaltenumbruch]

Wolfenb. d. 28 Sept. 1705.

[Spaltenumbruch]

Joh. Niekamp. M. A. F. Knopf.

Zu dieser Schrift gehören die unten gesezten allegata sub Lit. A. & B.

Ich finde nicht nöthig solche wörtlich herzusezen. Es ist mit Gesezen, auch Aussprüchen der JCtorum ac Theologorum bestätiget A.) daß prohibitio suggestus sei species suspensionis vel ipsius remotionis, und daß die Obrigkeit nicht Recht habe dergleichen ohne Untersuchung

Wir bitten hiebei unterthäniglich, daß alles, was jezo vorgestellet worden und wir in dieser wichtigen Gewissenssache münd- oder schriftlich noch ferner vorzutragen genötiget werden, so, wie es gemeinet, angenommen und gedeutet werden möge: als die wir keines Menschen, am allervenigsten, Gott weis es! unserer Hohen Obrigkeit Verunglimpfung; sondern lediglich die Ehre Gottes, das beste der evangelischen Kirche und vieler, auch unsere eigene Seligkeit (so viel uns durch Gottes Gnade möglich) zu suchen gemeinet sind; feierligst protestirende gegen alle wiedrige interpretationes und Deutungen. Wir beharren in untertänigster Ewartung gnädigster und gerechter Resolution (wozu Ew. Excellences bei Ihro Durchl. unserm gn. Fürsten und Hn. Dero bestem wissen und Gewissen nach hochgeneigt zu cooperiren, gehorsamst gebeten werden) und Empfehlung an Gott, zu Abwendung alles Unheils von gnädigster Herrschaft und dem ganzen Lande, Ew. Hochwolgb. Excell. unserer Hochgeertesten Hn. und Gönner, gehorsamste Diener und unermüdete Fürbitter.

[Spaltenumbruch]

Wolfenb. d. 28 Sept. 1705.

[Spaltenumbruch]

Joh. Niekamp. M. A. F. Knopf.

Zu dieser Schrift gehören die unten gesezten allegata sub Lit. A. & B.

Ich finde nicht nöthig solche wörtlich herzusezen. Es ist mit Gesezen, auch Aussprüchen der JCtorum ac Theologorum bestätiget A.) daß prohibitio suggestus sei species suspensionis vel ipsius remotionis, und daß die Obrigkeit nicht Recht habe dergleichen ohne Untersuchung

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[92/1048] Wir bitten hiebei unterthäniglich, daß alles, was jezo vorgestellet worden und wir in dieser wichtigen Gewissenssache münd- oder schriftlich noch ferner vorzutragen genötiget werden, so, wie es gemeinet, angenommen und gedeutet werden möge: als die wir keines Menschen, am allervenigsten, Gott weis es! unserer Hohen Obrigkeit Verunglimpfung; sondern lediglich die Ehre Gottes, das beste der evangelischen Kirche und vieler, auch unsere eigene Seligkeit (so viel uns durch Gottes Gnade möglich) zu suchen gemeinet sind; feierligst protestirende gegen alle wiedrige interpretationes und Deutungen. Wir beharren in untertänigster Ewartung gnädigster und gerechter Resolution (wozu Ew. Excellences bei Ihro Durchl. unserm gn. Fürsten und Hn. Dero bestem wissen und Gewissen nach hochgeneigt zu cooperiren, gehorsamst gebeten werden) und Empfehlung an Gott, zu Abwendung alles Unheils von gnädigster Herrschaft und dem ganzen Lande, Ew. Hochwolgb. Excell. unserer Hochgeertesten Hn. und Gönner, gehorsamste Diener und unermüdete Fürbitter. Wolfenb. d. 28 Sept. 1705. Joh. Niekamp. M. A. F. Knopf. Zu dieser Schrift gehören die unten gesezten allegata sub Lit. A. & B. Ich finde nicht nöthig solche wörtlich herzusezen. Es ist mit Gesezen, auch Aussprüchen der JCtorum ac Theologorum bestätiget A.) daß prohibitio suggestus sei species suspensionis vel ipsius remotionis, und daß die Obrigkeit nicht Recht habe dergleichen ohne Untersuchung

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1048>, abgerufen am 23.11.2024.