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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794.

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Reise von Batavia nach Japan, u. s. w.
sen getheilt. Die ältesten, welche das Holländische am be-
sten sprechen, bekommen den Nahmen Ober-Dolmetscher;
die, welche es nicht so gut sprechen, heißen Unter-Dolmet-
scher; und diejenigen, welche es noch weiter lernen müs-
sen, nennt man Lehrlinge. Vor diesem unterrichteten
die Holländer selbst die Japanischen Lehrlinge; besonders
war dies das Geschäfft des Arztes; jetzt aber bekommen
sie den Unterricht von den ältern Dolmetschern. Die
Lehrlinge hatten ehemahls auch die Freyheit, nach Belie-
ben auf die Factorey und in die Zimmer der Holländer
zu kommen; allein nunmehr dürfen sie nicht eher und
öfter hinkommen, als sie wirklich gebraucht werden,
und alsdann gehen allezeit ein oder zwey Ottona mit.
Auch haben sie allezeit etliche Schreiber mit sich, die an-
schreiben, was ein- und ausgeladen wird, und Pässe und
dergleichen schreiben müssen. Die Dolmetscher avan-
ciren so wohl im Range als in Einkünften nach der An-
ciennität, ohne zu andern Bedienungen genommen zu
werden. Ihre Amtspflicht ist, daß, gewöhnlich einer,
bisweilen zwey, von jeder Classe zugegen seyn müssen,
wenn die Japaner und Holländer, es betreffe den
Handel, oder andre Gegenstände, etwas mit einan-
der abzumachen haben. Sie dolmetschen entweder
mündlich oder schriftlich, wenn beym Statthalter, bey den
Beamten oder andern, etwas zu suchen, zu klagen, oder
sonst anzubringen ist. Auch müssen sie bey den Visiti-
rungen auf dem Schiffe so wohl, als auf der Factorey zu-
gegen seyn, ingleichen auf der Reise nach Hofe mitge-
hen. Von den älteren unter ihnen sprechen einige das
Holländische, wenn von gewöhnlich vorkommenden Ge-
genständen die Rede ist, ziemlich fertig und verständlich.
Weil aber die Japanische Sprache in Ausdrücken so wohl
als in Wortfügungen von den Europäischen so sehr ab-

Reiſe von Batavia nach Japan, u. ſ. w.
ſen getheilt. Die aͤlteſten, welche das Hollaͤndiſche am be-
ſten ſprechen, bekommen den Nahmen Ober-Dolmetſcher;
die, welche es nicht ſo gut ſprechen, heißen Unter-Dolmet-
ſcher; und diejenigen, welche es noch weiter lernen muͤſ-
ſen, nennt man Lehrlinge. Vor dieſem unterrichteten
die Hollaͤnder ſelbſt die Japaniſchen Lehrlinge; beſonders
war dies das Geſchaͤfft des Arztes; jetzt aber bekommen
ſie den Unterricht von den aͤltern Dolmetſchern. Die
Lehrlinge hatten ehemahls auch die Freyheit, nach Belie-
ben auf die Factorey und in die Zimmer der Hollaͤnder
zu kommen; allein nunmehr duͤrfen ſie nicht eher und
oͤfter hinkommen, als ſie wirklich gebraucht werden,
und alsdann gehen allezeit ein oder zwey Ottona mit.
Auch haben ſie allezeit etliche Schreiber mit ſich, die an-
ſchreiben, was ein- und ausgeladen wird, und Paͤſſe und
dergleichen ſchreiben muͤſſen. Die Dolmetſcher avan-
ciren ſo wohl im Range als in Einkuͤnften nach der An-
ciennitaͤt, ohne zu andern Bedienungen genommen zu
werden. Ihre Amtspflicht iſt, daß, gewoͤhnlich einer,
bisweilen zwey, von jeder Claſſe zugegen ſeyn muͤſſen,
wenn die Japaner und Hollaͤnder, es betreffe den
Handel, oder andre Gegenſtaͤnde, etwas mit einan-
der abzumachen haben. Sie dolmetſchen entweder
muͤndlich oder ſchriftlich, wenn beym Statthalter, bey den
Beamten oder andern, etwas zu ſuchen, zu klagen, oder
ſonſt anzubringen iſt. Auch muͤſſen ſie bey den Viſiti-
rungen auf dem Schiffe ſo wohl, als auf der Factorey zu-
gegen ſeyn, ingleichen auf der Reiſe nach Hofe mitge-
hen. Von den aͤlteren unter ihnen ſprechen einige das
Hollaͤndiſche, wenn von gewoͤhnlich vorkommenden Ge-
genſtaͤnden die Rede iſt, ziemlich fertig und verſtaͤndlich.
Weil aber die Japaniſche Sprache in Ausdruͤcken ſo wohl
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[23/0057] Reiſe von Batavia nach Japan, u. ſ. w. ſen getheilt. Die aͤlteſten, welche das Hollaͤndiſche am be- ſten ſprechen, bekommen den Nahmen Ober-Dolmetſcher; die, welche es nicht ſo gut ſprechen, heißen Unter-Dolmet- ſcher; und diejenigen, welche es noch weiter lernen muͤſ- ſen, nennt man Lehrlinge. Vor dieſem unterrichteten die Hollaͤnder ſelbſt die Japaniſchen Lehrlinge; beſonders war dies das Geſchaͤfft des Arztes; jetzt aber bekommen ſie den Unterricht von den aͤltern Dolmetſchern. Die Lehrlinge hatten ehemahls auch die Freyheit, nach Belie- ben auf die Factorey und in die Zimmer der Hollaͤnder zu kommen; allein nunmehr duͤrfen ſie nicht eher und oͤfter hinkommen, als ſie wirklich gebraucht werden, und alsdann gehen allezeit ein oder zwey Ottona mit. Auch haben ſie allezeit etliche Schreiber mit ſich, die an- ſchreiben, was ein- und ausgeladen wird, und Paͤſſe und dergleichen ſchreiben muͤſſen. Die Dolmetſcher avan- ciren ſo wohl im Range als in Einkuͤnften nach der An- ciennitaͤt, ohne zu andern Bedienungen genommen zu werden. Ihre Amtspflicht iſt, daß, gewoͤhnlich einer, bisweilen zwey, von jeder Claſſe zugegen ſeyn muͤſſen, wenn die Japaner und Hollaͤnder, es betreffe den Handel, oder andre Gegenſtaͤnde, etwas mit einan- der abzumachen haben. Sie dolmetſchen entweder muͤndlich oder ſchriftlich, wenn beym Statthalter, bey den Beamten oder andern, etwas zu ſuchen, zu klagen, oder ſonſt anzubringen iſt. Auch muͤſſen ſie bey den Viſiti- rungen auf dem Schiffe ſo wohl, als auf der Factorey zu- gegen ſeyn, ingleichen auf der Reiſe nach Hofe mitge- hen. Von den aͤlteren unter ihnen ſprechen einige das Hollaͤndiſche, wenn von gewoͤhnlich vorkommenden Ge- genſtaͤnden die Rede iſt, ziemlich fertig und verſtaͤndlich. Weil aber die Japaniſche Sprache in Ausdruͤcken ſo wohl als in Wortfuͤgungen von den Europaͤiſchen ſo ſehr ab-

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Zitationshilfe: Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen02_1794/57>, abgerufen am 23.11.2024.