Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794.Häuser und Hausgeräth. bes Klafter breit, und an den beyden längern Seitenmit dünnem, blauem oder schwarzem Bande eingefaßt sind. Nur im Kaiserlichen Schlosse zu Jedo sah ich Matten, die größer als die gewöhnlichen waren. In den Häusern der geringen Leute ist der vordere oder äußere Theil des Zimmers nicht mit Matten belegt, sondern dient zur Diele oder zum äußern Vorzimmer, wo man die Schuhe absetzt; darauf folgt ein erhöheter Fußboden, der mit Matten bedeckt ist, das Wohnzimmer ausmacht, und durch Rahmwände in mehrere abgetheilt werden kann. Inwendig im Hause werden so wohl die Wände Die Häuser sind sehr geräumig, allein niemahls In den Häusern der Kaufleute und Handwerker Haͤuſer und Hausgeraͤth. bes Klafter breit, und an den beyden laͤngern Seitenmit duͤnnem, blauem oder ſchwarzem Bande eingefaßt ſind. Nur im Kaiſerlichen Schloſſe zu Jedo ſah ich Matten, die groͤßer als die gewoͤhnlichen waren. In den Haͤuſern der geringen Leute iſt der vordere oder aͤußere Theil des Zimmers nicht mit Matten belegt, ſondern dient zur Diele oder zum aͤußern Vorzimmer, wo man die Schuhe abſetzt; darauf folgt ein erhoͤheter Fußboden, der mit Matten bedeckt iſt, das Wohnzimmer ausmacht, und durch Rahmwaͤnde in mehrere abgetheilt werden kann. Inwendig im Hauſe werden ſo wohl die Waͤnde Die Haͤuſer ſind ſehr geraͤumig, allein niemahls In den Haͤuſern der Kaufleute und Handwerker <TEI> <text> <body> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0203" n="169"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Haͤuſer und Hausgeraͤth.</hi></fw><lb/> bes Klafter breit, und an den beyden laͤngern Seiten<lb/> mit duͤnnem, blauem oder ſchwarzem Bande eingefaßt<lb/> ſind. Nur im Kaiſerlichen Schloſſe zu <placeName>Jedo</placeName> ſah ich<lb/> Matten, die groͤßer als die gewoͤhnlichen waren. In<lb/> den Haͤuſern der geringen Leute iſt der vordere oder aͤußere<lb/> Theil des Zimmers nicht mit Matten belegt, ſondern dient<lb/> zur Diele oder zum aͤußern Vorzimmer, wo man die<lb/> Schuhe abſetzt; darauf folgt ein erhoͤheter Fußboden, der<lb/> mit Matten bedeckt iſt, das Wohnzimmer ausmacht, und<lb/> durch Rahmwaͤnde in mehrere abgetheilt werden kann.</p><lb/> <p>Inwendig im Hauſe werden ſo wohl die Waͤnde<lb/> als das Dach mit ſchoͤnem dicken Papier uͤberklebt, wor-<lb/> auf mancherley Blumen gedruckt ſind. Dieſe Tapeten<lb/> ſind gruͤn, gelb oder weiß; bisweilen iſt auch Silber und<lb/> Gold darauf angebracht. Der Leim, welchen ſie dazu<lb/> brauchen, beſteht aus einem duͤnnen Brey von Reiß.<lb/> Da der Rauch des Winters die Tapeten ſehr verdirbt,<lb/> ſo klebt man alle drey bis fuͤnf Jahr neue auf.</p><lb/> <p>Die Haͤuſer ſind ſehr geraͤumig, allein niemahls<lb/> mehr als zwey Stockwerke hoch, wovon aber gewoͤhnlich<lb/> nur das untere bewohnt wird. Im oberen wohnt ſelten<lb/> jemand, ſondern es wird als Boden, oder dergleichen ge-<lb/> braucht, um allerhand Sachen hinzuſetzen oder zu ver-<lb/> wahren. Es iſt auch gemeiniglich niedriger. Die Haͤu-<lb/> ſer der Reichen und Vornehmen unterſcheiden ſich zwar<lb/> durch Groͤße, Anſehen und Schoͤnheit, ſind aber doch<lb/> nicht uͤber zwey Etagen oder zehn Ellen hoch.</p><lb/> <p>In den Haͤuſern der Kaufleute und Handwerker<lb/> macht der an der Straße liegende Vordertheil gewoͤhnlich<lb/> die Bude oder Werkſtaͤtte aus. Darauf folgt die Kuͤche<lb/> und die Stuben fuͤr die Dienſtbothen. Der nach dem<lb/> Hofe gehende Theil iſt eigentlich der, welcher bewohnt<lb/> wird. Die dicht an den Hof ſtoßenden Zimmer werden<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [169/0203]
Haͤuſer und Hausgeraͤth.
bes Klafter breit, und an den beyden laͤngern Seiten
mit duͤnnem, blauem oder ſchwarzem Bande eingefaßt
ſind. Nur im Kaiſerlichen Schloſſe zu Jedo ſah ich
Matten, die groͤßer als die gewoͤhnlichen waren. In
den Haͤuſern der geringen Leute iſt der vordere oder aͤußere
Theil des Zimmers nicht mit Matten belegt, ſondern dient
zur Diele oder zum aͤußern Vorzimmer, wo man die
Schuhe abſetzt; darauf folgt ein erhoͤheter Fußboden, der
mit Matten bedeckt iſt, das Wohnzimmer ausmacht, und
durch Rahmwaͤnde in mehrere abgetheilt werden kann.
Inwendig im Hauſe werden ſo wohl die Waͤnde
als das Dach mit ſchoͤnem dicken Papier uͤberklebt, wor-
auf mancherley Blumen gedruckt ſind. Dieſe Tapeten
ſind gruͤn, gelb oder weiß; bisweilen iſt auch Silber und
Gold darauf angebracht. Der Leim, welchen ſie dazu
brauchen, beſteht aus einem duͤnnen Brey von Reiß.
Da der Rauch des Winters die Tapeten ſehr verdirbt,
ſo klebt man alle drey bis fuͤnf Jahr neue auf.
Die Haͤuſer ſind ſehr geraͤumig, allein niemahls
mehr als zwey Stockwerke hoch, wovon aber gewoͤhnlich
nur das untere bewohnt wird. Im oberen wohnt ſelten
jemand, ſondern es wird als Boden, oder dergleichen ge-
braucht, um allerhand Sachen hinzuſetzen oder zu ver-
wahren. Es iſt auch gemeiniglich niedriger. Die Haͤu-
ſer der Reichen und Vornehmen unterſcheiden ſich zwar
durch Groͤße, Anſehen und Schoͤnheit, ſind aber doch
nicht uͤber zwey Etagen oder zehn Ellen hoch.
In den Haͤuſern der Kaufleute und Handwerker
macht der an der Straße liegende Vordertheil gewoͤhnlich
die Bude oder Werkſtaͤtte aus. Darauf folgt die Kuͤche
und die Stuben fuͤr die Dienſtbothen. Der nach dem
Hofe gehende Theil iſt eigentlich der, welcher bewohnt
wird. Die dicht an den Hof ſtoßenden Zimmer werden
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |