Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792.Begebenheiten und Vorfälle zu Cap. siren konnte. Von der Mitte des Mays bis in die Mittedes Augusts ist es den Schiffen der Ostindischen Com- pagnie zwar ganz untersagt, hier auf der Rhede zu lie- gen. Bisweilen trägt es sich aber doch zu, daß der Gouverneur es erlaubt, damit sie der Unbequemlichkeiten überhoben seyn mögen, welche damit verbunden sind, wenn sie in der Bay Falso sich verproviantiren und laden müssen; und dies war jetzt der Fall. Die Compagnie litt durch jenen Unglücksfall einen sehr beträchtlichen Ver- lust an Waaren. Der Verlust des Schiffes selbst war nicht weniger bedeutend. Noch weit mehr aber, als dieser zwiefache Schaden, war der klägliche Tod einer großen Menge Leute von der Schiffsbesatzung zu be- dauern, welche ganz nahe am Lande auf eine jämmer- liche Art ums Leben kamen. Nur drey und sechszig Mann wurden gerettet; der Ertrunknen waren hundert und neun und vierzig. An dem Tode dieser Unglücklichen war bloß der Mangel gehöriger Anstalten schuld. Freylich wurden Anstalten zum Retten genug und zur rechten Zeit gemacht, aber, wer sollte es glauben? nur zum Retten derjenigen der Compagnie gehörigen Waaren, welche man von dem Wrake des verunglückten Schiffs bergen und ans Land möchte bringen können. Kaum war es gestrandet, (es war gerade beym Anbruch des Tages, als das Unglück sich eräugete), so nahm man schon die vortrefflichsten Maaßregeln und traf alle ersinnliche Ver- fügungen, von den Waaren so viel als möglich zu ber- gen. Aber auch einen einzigen Menschen vom Schiffs- volke zu retten, dazu sah ich auch nicht die geringste An- stalt vorkehren. Sobald als möglich wurden aus der Citadelle dreyßig Soldaten mit einem jungen Lieutenant nach dem Platze commandirt, wo das Schiff gestrandet Begebenheiten und Vorfaͤlle zu Cap. ſiren konnte. Von der Mitte des Mays bis in die Mittedes Auguſts iſt es den Schiffen der Oſtindiſchen Com- pagnie zwar ganz unterſagt, hier auf der Rhede zu lie- gen. Bisweilen traͤgt es ſich aber doch zu, daß der Gouverneur es erlaubt, damit ſie der Unbequemlichkeiten uͤberhoben ſeyn moͤgen, welche damit verbunden ſind, wenn ſie in der Bay Falſo ſich verproviantiren und laden muͤſſen; und dies war jetzt der Fall. Die Compagnie litt durch jenen Ungluͤcksfall einen ſehr betraͤchtlichen Ver- luſt an Waaren. Der Verluſt des Schiffes ſelbſt war nicht weniger bedeutend. Noch weit mehr aber, als dieſer zwiefache Schaden, war der klaͤgliche Tod einer großen Menge Leute von der Schiffsbeſatzung zu be- dauern, welche ganz nahe am Lande auf eine jaͤmmer- liche Art ums Leben kamen. Nur drey und ſechszig Mann wurden gerettet; der Ertrunknen waren hundert und neun und vierzig. An dem Tode dieſer Ungluͤcklichen war bloß der Mangel gehoͤriger Anſtalten ſchuld. Freylich wurden Anſtalten zum Retten genug und zur rechten Zeit gemacht, aber, wer ſollte es glauben? nur zum Retten derjenigen der Compagnie gehoͤrigen Waaren, welche man von dem Wrake des verungluͤckten Schiffs bergen und ans Land moͤchte bringen koͤnnen. Kaum war es geſtrandet, (es war gerade beym Anbruch des Tages, als das Ungluͤck ſich eraͤugete), ſo nahm man ſchon die vortrefflichſten Maaßregeln und traf alle erſinnliche Ver- fuͤgungen, von den Waaren ſo viel als moͤglich zu ber- gen. Aber auch einen einzigen Menſchen vom Schiffs- volke zu retten, dazu ſah ich auch nicht die geringſte An- ſtalt vorkehren. Sobald als moͤglich wurden aus der Citadelle dreyßig Soldaten mit einem jungen Lieutenant nach dem Platze commandirt, wo das Schiff geſtrandet <TEI> <text> <body> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0309" n="281"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Begebenheiten und Vorfaͤlle zu <placeName>Cap</placeName>.</hi></fw><lb/> ſiren konnte. 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Begebenheiten und Vorfaͤlle zu Cap.
ſiren konnte. Von der Mitte des Mays bis in die Mitte
des Auguſts iſt es den Schiffen der Oſtindiſchen Com-
pagnie zwar ganz unterſagt, hier auf der Rhede zu lie-
gen. Bisweilen traͤgt es ſich aber doch zu, daß der
Gouverneur es erlaubt, damit ſie der Unbequemlichkeiten
uͤberhoben ſeyn moͤgen, welche damit verbunden ſind,
wenn ſie in der Bay Falſo ſich verproviantiren und laden
muͤſſen; und dies war jetzt der Fall. Die Compagnie
litt durch jenen Ungluͤcksfall einen ſehr betraͤchtlichen Ver-
luſt an Waaren. Der Verluſt des Schiffes ſelbſt war
nicht weniger bedeutend. Noch weit mehr aber, als
dieſer zwiefache Schaden, war der klaͤgliche Tod einer
großen Menge Leute von der Schiffsbeſatzung zu be-
dauern, welche ganz nahe am Lande auf eine jaͤmmer-
liche Art ums Leben kamen. Nur drey und ſechszig
Mann wurden gerettet; der Ertrunknen waren hundert
und neun und vierzig. An dem Tode dieſer Ungluͤcklichen
war bloß der Mangel gehoͤriger Anſtalten ſchuld. Freylich
wurden Anſtalten zum Retten genug und zur rechten Zeit
gemacht, aber, wer ſollte es glauben? nur zum Retten
derjenigen der Compagnie gehoͤrigen Waaren, welche
man von dem Wrake des verungluͤckten Schiffs bergen
und ans Land moͤchte bringen koͤnnen. Kaum war es
geſtrandet, (es war gerade beym Anbruch des Tages,
als das Ungluͤck ſich eraͤugete), ſo nahm man ſchon die
vortrefflichſten Maaßregeln und traf alle erſinnliche Ver-
fuͤgungen, von den Waaren ſo viel als moͤglich zu ber-
gen. Aber auch einen einzigen Menſchen vom Schiffs-
volke zu retten, dazu ſah ich auch nicht die geringſte An-
ſtalt vorkehren. Sobald als moͤglich wurden aus der
Citadelle dreyßig Soldaten mit einem jungen Lieutenant
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