ziehen. Zu Kriegszeiten müssen sie Batterien aufwer- fen und andre Schanzgräber-Arbeit verrichten. Die Spa- den sind dann ihr Gewehr. Sie haben indessen doch ih- ren eignen Capitain. Wenn Noth an Mann tritt, müssen auch die Sklaven mit gegen den Feind. Feder Hausherr muß alsdann seine Sklaven vor sich hertreiben, und diese werden ebenfalls in Compagnien vertheilt. Auch die Bedienten der Compagnie sogar müssen im Nothfalle mit Kriegsdienste thun. Bürger, freye Schwarze, Skla- ven und Compagnie-Bediente bekommen jede ihre gewis- sen und angewiesenen Stationen. Die Secretaire, Kan- zellisten und Schreiber werden innerhalb des Castells ge- braucht; andre vertheilt man in die Batterien.
Die Capstadt steht ganz und gar unter der Ge- richtsbarkeit der Compagnie, mithin unter dem Gouver- neur und dem Fiskale. In ökonomischen und Polizey- Sachen hat sie gleichwohl ihre eignen Einrichtungen, Bürgermeister, einen Polizey-Rath, verschiedne von ihr abhangende Beamten und dergleichen.
In der Stadt ist nur eine einzige, und zwar refor- mirte, Kirche *), die ziemlich groß und schön ist. Die Lutheraner haben bisher nicht die Erlaubniß erhalten kön- nen, eine Kirche zu bauen, obschon ihre Anzahl sehr groß ist. An der reformirten Kirche stehen zwey Prediger, welche in der Stadt wohnen und gut besoldet werden. -- Den Stillfreytag feyert man hier wenig; die Leute arbei- ten an demselben, wie an andern Tagen, und des Nach- mittags ist Gottesdienst und Predigt. Man feyert also nur einen halben Tag, und zwar zum Andenken des Be- gräbnisses Christi; das Andenken seines Leidens und To- des begeht man hingegen gar nicht feyerlich. --
*) Seitdem dies geschrieben ist, hat man den Lutheranern die freye Aus- übung ihres Gottesdienstes bewilligt, und sie haben itzt in der Capstadt eine eigne Kirche und öffentliche Lehrer.
Aufenthalt in der Capſtadt.
ziehen. Zu Kriegszeiten muͤſſen ſie Batterien aufwer- fen und andre Schanzgraͤber-Arbeit verrichten. Die Spa- den ſind dann ihr Gewehr. Sie haben indeſſen doch ih- ren eignen Capitain. Wenn Noth an Mann tritt, muͤſſen auch die Sklaven mit gegen den Feind. Feder Hausherr muß alsdann ſeine Sklaven vor ſich hertreiben, und dieſe werden ebenfalls in Compagnien vertheilt. Auch die Bedienten der Compagnie ſogar muͤſſen im Nothfalle mit Kriegsdienſte thun. Buͤrger, freye Schwarze, Skla- ven und Compagnie-Bediente bekommen jede ihre gewiſ- ſen und angewieſenen Stationen. Die Secretaire, Kan- zelliſten und Schreiber werden innerhalb des Caſtells ge- braucht; andre vertheilt man in die Batterien.
Die Capſtadt ſteht ganz und gar unter der Ge- richtsbarkeit der Compagnie, mithin unter dem Gouver- neur und dem Fiſkale. In oͤkonomiſchen und Polizey- Sachen hat ſie gleichwohl ihre eignen Einrichtungen, Buͤrgermeiſter, einen Polizey-Rath, verſchiedne von ihr abhangende Beamten und dergleichen.
In der Stadt iſt nur eine einzige, und zwar refor- mirte, Kirche *), die ziemlich groß und ſchoͤn iſt. Die Lutheraner haben bisher nicht die Erlaubniß erhalten koͤn- nen, eine Kirche zu bauen, obſchon ihre Anzahl ſehr groß iſt. An der reformirten Kirche ſtehen zwey Prediger, welche in der Stadt wohnen und gut beſoldet werden. — Den Stillfreytag feyert man hier wenig; die Leute arbei- ten an demſelben, wie an andern Tagen, und des Nach- mittags iſt Gottesdienſt und Predigt. Man feyert alſo nur einen halben Tag, und zwar zum Andenken des Be- graͤbniſſes Chriſti; das Andenken ſeines Leidens und To- des begeht man hingegen gar nicht feyerlich. —
*) Seitdem dies geſchrieben iſt, hat man den Lutheranern die freye Aus- übung ihres Gottesdienſtes bewilligt, und ſie haben itzt in der Capſtadt eine eigne Kirche und öffentliche Lehrer.
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Aufenthalt in der Capſtadt.
ziehen. Zu Kriegszeiten muͤſſen ſie Batterien aufwer-
fen und andre Schanzgraͤber-Arbeit verrichten. Die Spa-
den ſind dann ihr Gewehr. Sie haben indeſſen doch ih-
ren eignen Capitain. Wenn Noth an Mann tritt,
muͤſſen auch die Sklaven mit gegen den Feind. Feder
Hausherr muß alsdann ſeine Sklaven vor ſich hertreiben,
und dieſe werden ebenfalls in Compagnien vertheilt. Auch
die Bedienten der Compagnie ſogar muͤſſen im Nothfalle
mit Kriegsdienſte thun. Buͤrger, freye Schwarze, Skla-
ven und Compagnie-Bediente bekommen jede ihre gewiſ-
ſen und angewieſenen Stationen. Die Secretaire, Kan-
zelliſten und Schreiber werden innerhalb des Caſtells ge-
braucht; andre vertheilt man in die Batterien.
Die Capſtadt ſteht ganz und gar unter der Ge-
richtsbarkeit der Compagnie, mithin unter dem Gouver-
neur und dem Fiſkale. In oͤkonomiſchen und Polizey-
Sachen hat ſie gleichwohl ihre eignen Einrichtungen,
Buͤrgermeiſter, einen Polizey-Rath, verſchiedne von
ihr abhangende Beamten und dergleichen.
In der Stadt iſt nur eine einzige, und zwar refor-
mirte, Kirche *), die ziemlich groß und ſchoͤn iſt. Die
Lutheraner haben bisher nicht die Erlaubniß erhalten koͤn-
nen, eine Kirche zu bauen, obſchon ihre Anzahl ſehr
groß iſt. An der reformirten Kirche ſtehen zwey Prediger,
welche in der Stadt wohnen und gut beſoldet werden. —
Den Stillfreytag feyert man hier wenig; die Leute arbei-
ten an demſelben, wie an andern Tagen, und des Nach-
mittags iſt Gottesdienſt und Predigt. Man feyert alſo
nur einen halben Tag, und zwar zum Andenken des Be-
graͤbniſſes Chriſti; das Andenken ſeines Leidens und To-
des begeht man hingegen gar nicht feyerlich. —
*) Seitdem dies geſchrieben iſt, hat man den Lutheranern die freye Aus-
übung ihres Gottesdienſtes bewilligt, und ſie haben itzt in der Capſtadt
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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792, S. 107. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen01_1792/135>, abgerufen am 16.02.2025.
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