Flachsbaues trotz dieser Steigerung des Flachspreises kein Vortheil. Denn da 1) der Getreidepreis durch diese Ver- änderung nicht steigt, sondern -- wie wir weiterhin sehen werden -- eher etwas fällt, so ist auch die aus dem Ge- treidebau hervorgehende Landrente mindestens nicht gestie- gen: und da 2) innerhalb der den Kornbau betreibenden Kreise die Größe der Landrente durch den Getreidebau bestimmt wird -- welches aus allen frühern Untersuchun- gen, wie ich hoffe, überzeugend hervorgeht -- so kann auch der Flachsbau auf der Stelle, wo er jetzt betrieben wird, keine höhere Landrente geben, als der Getreidebau. Es wird also durch die Einführung des Flachsbaues nur die Pflanze, wodurch der Boden genutzt wird, aber nicht die Nutzung des Bodens selbst geändert.
Der Bezirk, in welchem jetzt der Flachsbau betrieben wird, kann nun von dem Boden, der Flachs statt Korn trägt, kein Getreide mehr nach der Stadt liefern; und da alles Korn, was dieser Distrikt sonst erzeugte, zur Ver- sorgung der Stadt nothwendig war: so entsteht jetzt in der Stadt Mangel an Getreide.
Woher soll nun das fehlende Getreide genommen werden?
Der sonst den Flachs erzeugende Distrikt in dem ärmern Staat B kann wegen der großen Transportkosten bei dem Preise von 11/2 Thlr. für den Schfl. Rocken kein Getreide nach der Stadt liefern. Soll nun der Mangel ersetzt werden, so muß der Preis des Getreides steigen und zwar so hoch steigen, daß der sonst Flachsbau betrei- bende Distrikt -- oder eigentlich die Gegend, die Brannt- weinbrennerei und Rapsbau betreibt -- zum Kornbau übergehen und dasselbe nach der Stadt liefern kann.
Aber gibt es denn in der Stadt einen unerschöpfli- chen Fond, aus dem höhere und immer höhere Getreide- preise bezahlt werden können, und aus welcher Quelle
Flachsbaues trotz dieſer Steigerung des Flachspreiſes kein Vortheil. Denn da 1) der Getreidepreis durch dieſe Ver- aͤnderung nicht ſteigt, ſondern — wie wir weiterhin ſehen werden — eher etwas faͤllt, ſo iſt auch die aus dem Ge- treidebau hervorgehende Landrente mindeſtens nicht geſtie- gen: und da 2) innerhalb der den Kornbau betreibenden Kreiſe die Groͤße der Landrente durch den Getreidebau beſtimmt wird — welches aus allen fruͤhern Unterſuchun- gen, wie ich hoffe, uͤberzeugend hervorgeht — ſo kann auch der Flachsbau auf der Stelle, wo er jetzt betrieben wird, keine hoͤhere Landrente geben, als der Getreidebau. Es wird alſo durch die Einfuͤhrung des Flachsbaues nur die Pflanze, wodurch der Boden genutzt wird, aber nicht die Nutzung des Bodens ſelbſt geaͤndert.
Der Bezirk, in welchem jetzt der Flachsbau betrieben wird, kann nun von dem Boden, der Flachs ſtatt Korn traͤgt, kein Getreide mehr nach der Stadt liefern; und da alles Korn, was dieſer Diſtrikt ſonſt erzeugte, zur Ver- ſorgung der Stadt nothwendig war: ſo entſteht jetzt in der Stadt Mangel an Getreide.
Woher ſoll nun das fehlende Getreide genommen werden?
Der ſonſt den Flachs erzeugende Diſtrikt in dem aͤrmern Staat B kann wegen der großen Transportkoſten bei dem Preiſe von 1½ Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken kein Getreide nach der Stadt liefern. Soll nun der Mangel erſetzt werden, ſo muß der Preis des Getreides ſteigen und zwar ſo hoch ſteigen, daß der ſonſt Flachsbau betrei- bende Diſtrikt — oder eigentlich die Gegend, die Brannt- weinbrennerei und Rapsbau betreibt — zum Kornbau uͤbergehen und daſſelbe nach der Stadt liefern kann.
Aber gibt es denn in der Stadt einen unerſchoͤpfli- chen Fond, aus dem hoͤhere und immer hoͤhere Getreide- preiſe bezahlt werden koͤnnen, und aus welcher Quelle
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Flachsbaues trotz dieſer Steigerung des Flachspreiſes kein
Vortheil. Denn da 1) der Getreidepreis durch dieſe Ver-
aͤnderung nicht ſteigt, ſondern — wie wir weiterhin ſehen
werden — eher etwas faͤllt, ſo iſt auch die aus dem Ge-
treidebau hervorgehende Landrente mindeſtens nicht geſtie-
gen: und da 2) innerhalb der den Kornbau betreibenden
Kreiſe die Groͤße der Landrente durch den Getreidebau
beſtimmt wird — welches aus allen fruͤhern Unterſuchun-
gen, wie ich hoffe, uͤberzeugend hervorgeht — ſo kann
auch der Flachsbau auf der Stelle, wo er jetzt betrieben
wird, keine hoͤhere Landrente geben, als der Getreidebau.
Es wird alſo durch die Einfuͤhrung des Flachsbaues nur
die Pflanze, wodurch der Boden genutzt wird, aber nicht
die Nutzung des Bodens ſelbſt geaͤndert.
Der Bezirk, in welchem jetzt der Flachsbau betrieben
wird, kann nun von dem Boden, der Flachs ſtatt Korn
traͤgt, kein Getreide mehr nach der Stadt liefern; und da
alles Korn, was dieſer Diſtrikt ſonſt erzeugte, zur Ver-
ſorgung der Stadt nothwendig war: ſo entſteht jetzt in
der Stadt Mangel an Getreide.
Woher ſoll nun das fehlende Getreide genommen
werden?
Der ſonſt den Flachs erzeugende Diſtrikt in dem
aͤrmern Staat B kann wegen der großen Transportkoſten
bei dem Preiſe von 1½ Thlr. fuͤr den Schfl. Rocken kein
Getreide nach der Stadt liefern. Soll nun der Mangel
erſetzt werden, ſo muß der Preis des Getreides ſteigen
und zwar ſo hoch ſteigen, daß der ſonſt Flachsbau betrei-
bende Diſtrikt — oder eigentlich die Gegend, die Brannt-
weinbrennerei und Rapsbau betreibt — zum Kornbau
uͤbergehen und daſſelbe nach der Stadt liefern kann.
Aber gibt es denn in der Stadt einen unerſchoͤpfli-
chen Fond, aus dem hoͤhere und immer hoͤhere Getreide-
preiſe bezahlt werden koͤnnen, und aus welcher Quelle
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/263>, abgerufen am 30.07.2024.
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