mindert werden, die Landrente am Ende bis zu 0 her- unter bringen.
Man könnte nun eben so wie wir hier den Preis des Getreides veränderlich, die Fruchtbarkeit des Bodens gleichbleibend angenommen haben, einen zweiten isolirten Staat darstellen, in welchem der Getreidepreis gleichblei- bend, die Fruchtbarkeit des Bodens dagegen veränderlich wäre, und dann diese zwiefache Darstellung auf die Wirk- lichkeit anwenden.
Diese zwiefache Darstellung ist aber, wenigstens in dieser Beziehung entbehrlich, weil wir schon aus dem bis- herigen, den Standpunkt, den ein Gut von niedrigerm Grade der Fruchtbarkeit bei dem Getreidepreis von 1 1/2 Thlr. für den Scheffel Rocken, einnehmen würde, nach- weisen können, wie aus der Lösung der nachfolgenden Aufgaben hervorgehen wird.
Erste Aufgabe. Welche Landrente wird ein Gut, dessen Acker
[Formel 1]
Körner in der Dreifeldex- wirthschaft trägt, gewähren, wenn der Scheffel Rocken auf dem Gute selbst 1 1/2 Thlr. werth ist; und in welcher Ge- gend des isolirten Staats findet eine gleiche Landrente statt?
Nach der in §. 14. gelieferten Tabelle beträgt die Land- rente der Dreifelderwirthschaft von
[Formel 2]
Kör- nern Ertrag 240 Scheffel Rocken ÷ 246 Thlr. Bei dem Preise von 1 1/2 Thlr. für den Scheffel sind 240 Scheffel Rocken 360 Thlr. werth; die Landrente beträgt also 360 ÷ 246 = 114 Thlr.
In dem isolirten Staat ist bei dem Ertrage von
[Formel 3]
72 Körnern die Landrente = 696 Scheffel ÷ 327 Thlr.
mindert werden, die Landrente am Ende bis zu 0 her- unter bringen.
Man koͤnnte nun eben ſo wie wir hier den Preis des Getreides veraͤnderlich, die Fruchtbarkeit des Bodens gleichbleibend angenommen haben, einen zweiten iſolirten Staat darſtellen, in welchem der Getreidepreis gleichblei- bend, die Fruchtbarkeit des Bodens dagegen veraͤnderlich waͤre, und dann dieſe zwiefache Darſtellung auf die Wirk- lichkeit anwenden.
Dieſe zwiefache Darſtellung iſt aber, wenigſtens in dieſer Beziehung entbehrlich, weil wir ſchon aus dem bis- herigen, den Standpunkt, den ein Gut von niedrigerm Grade der Fruchtbarkeit bei dem Getreidepreis von 1 ½ Thlr. fuͤr den Scheffel Rocken, einnehmen wuͤrde, nach- weiſen koͤnnen, wie aus der Loͤſung der nachfolgenden Aufgaben hervorgehen wird.
Erſte Aufgabe. Welche Landrente wird ein Gut, deſſen Acker
[Formel 1]
Koͤrner in der Dreifeldex- wirthſchaft traͤgt, gewaͤhren, wenn der Scheffel Rocken auf dem Gute ſelbſt 1 ½ Thlr. werth iſt; und in welcher Ge- gend des iſolirten Staats findet eine gleiche Landrente ſtatt?
Nach der in §. 14. gelieferten Tabelle betraͤgt die Land- rente der Dreifelderwirthſchaft von
[Formel 2]
Koͤr- nern Ertrag 240 Scheffel Rocken ÷ 246 Thlr. Bei dem Preiſe von 1 ½ Thlr. fuͤr den Scheffel ſind 240 Scheffel Rocken 360 Thlr. werth; die Landrente betraͤgt alſo 360 ÷ 246 = 114 Thlr.
In dem iſolirten Staat iſt bei dem Ertrage von
[Formel 3]
72 Koͤrnern die Landrente = 696 Scheffel ÷ 327 Thlr.
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[210/0224]
mindert werden, die Landrente am Ende bis zu 0 her-
unter bringen.
Man koͤnnte nun eben ſo wie wir hier den Preis
des Getreides veraͤnderlich, die Fruchtbarkeit des Bodens
gleichbleibend angenommen haben, einen zweiten iſolirten
Staat darſtellen, in welchem der Getreidepreis gleichblei-
bend, die Fruchtbarkeit des Bodens dagegen veraͤnderlich
waͤre, und dann dieſe zwiefache Darſtellung auf die Wirk-
lichkeit anwenden.
Dieſe zwiefache Darſtellung iſt aber, wenigſtens in
dieſer Beziehung entbehrlich, weil wir ſchon aus dem bis-
herigen, den Standpunkt, den ein Gut von niedrigerm
Grade der Fruchtbarkeit bei dem Getreidepreis von 1 ½
Thlr. fuͤr den Scheffel Rocken, einnehmen wuͤrde, nach-
weiſen koͤnnen, wie aus der Loͤſung der nachfolgenden
Aufgaben hervorgehen wird.
Erſte Aufgabe. Welche Landrente wird ein Gut,
deſſen Acker [FORMEL] Koͤrner in der Dreifeldex-
wirthſchaft traͤgt, gewaͤhren, wenn der Scheffel Rocken auf
dem Gute ſelbſt 1 ½ Thlr. werth iſt; und in welcher Ge-
gend des iſolirten Staats findet eine gleiche Landrente ſtatt?
Nach der in §. 14. gelieferten Tabelle betraͤgt die Land-
rente der Dreifelderwirthſchaft von [FORMEL] Koͤr-
nern Ertrag 240 Scheffel Rocken ÷ 246 Thlr. Bei dem
Preiſe von 1 ½ Thlr. fuͤr den Scheffel ſind 240 Scheffel
Rocken 360 Thlr. werth; die Landrente betraͤgt alſo 360 ÷
246 = 114 Thlr.
In dem iſolirten Staat iſt bei dem Ertrage von [FORMEL]
72 Koͤrnern die Landrente = 696 Scheffel ÷
327 Thlr.
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/224>, abgerufen am 07.07.2024.
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