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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826.

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Verhältniß mit dem zum Verkauf gebrachten Korn kom-
men, und nicht mehr konsumirt werden können.

Die Produktion kann wohl momentan, aber nie
dauernd den Bedarf übersteigen; denn das, was über den
Bedarf zu Markt gebracht wird, findet entweder gar kei-
nen Käufer, oder muß doch zu einem so niedrigen Preise
verkauft werden, daß dadurch die Produktions- und Trans-
portkosten nicht vergütigt werden. Ist nun die Preisver-
minderung dauernd, und ist die Hervorbringung eines
Produkts oder einer Waare fortwährend mit Verlust ver-
bunden: so müssen diejenigen Produzenten, denen die Her-
vorbringung am kostspieligsten wird, zuerst damit aufhö-
ren, und diese Einschränkung der Produktion muß so lange
fortgehen, bis am Ende die Produktion mit dem Bedarf
wieder im Gleichgewicht ist. Von den Produzenten wer-
den alsdann nur diejenigen übrig bleiben, die durch ihre
Lage, oder andre Umstände am mehrsten begünstigt sind,
so daß sie auch bei dem verminderten Preise noch beste-
hen können.

Gesetzt nun, daß durch den großen Ueberfluß der zu
Markt gebrachten Butter, der Preis derselben von 9 ß bis
zu 5 2/3 ß für das Pfund herunter ginge; in welcher Ge-
gend des isolirten Staats wird dann die Produktion der
Butter aufhören müssen?

Fällt der Mittelpreis der Butter um 3 1/3 ß pr. Lb,
so vermindert dies die Einnahme von einer Kuh um
70 x 3 1/3 = 233 ß = 4,88 Thlr., und diese Vermin-
derung ist für jede Gegend, sie sey 5 oder 50 Meilen
von der Stadt entfernt, ganz gleich.

Die Arbeitskosten und die allgemeinen Kulturkosten
werden durch die Preisverminderung der Butter nicht
verändert, sondern bleiben so wie wir sie für den Preis
von 9 ß berechnet haben, und die Mindereinnahme geht
also von dem Reinertrage selbst ab.


Verhaͤltniß mit dem zum Verkauf gebrachten Korn kom-
men, und nicht mehr konſumirt werden koͤnnen.

Die Produktion kann wohl momentan, aber nie
dauernd den Bedarf uͤberſteigen; denn das, was uͤber den
Bedarf zu Markt gebracht wird, findet entweder gar kei-
nen Kaͤufer, oder muß doch zu einem ſo niedrigen Preiſe
verkauft werden, daß dadurch die Produktions- und Trans-
portkoſten nicht verguͤtigt werden. Iſt nun die Preisver-
minderung dauernd, und iſt die Hervorbringung eines
Produkts oder einer Waare fortwaͤhrend mit Verluſt ver-
bunden: ſo muͤſſen diejenigen Produzenten, denen die Her-
vorbringung am koſtſpieligſten wird, zuerſt damit aufhoͤ-
ren, und dieſe Einſchraͤnkung der Produktion muß ſo lange
fortgehen, bis am Ende die Produktion mit dem Bedarf
wieder im Gleichgewicht iſt. Von den Produzenten wer-
den alsdann nur diejenigen uͤbrig bleiben, die durch ihre
Lage, oder andre Umſtaͤnde am mehrſten beguͤnſtigt ſind,
ſo daß ſie auch bei dem verminderten Preiſe noch beſte-
hen koͤnnen.

Geſetzt nun, daß durch den großen Ueberfluß der zu
Markt gebrachten Butter, der Preis derſelben von 9 ß bis
zu 5⅔ ß fuͤr das Pfund herunter ginge; in welcher Ge-
gend des iſolirten Staats wird dann die Produktion der
Butter aufhoͤren muͤſſen?

Faͤllt der Mittelpreis der Butter um 3⅓ ß pr. ℔,
ſo vermindert dies die Einnahme von einer Kuh um
70 × 3⅓ = 233 ß = 4,88 Thlr., und dieſe Vermin-
derung iſt fuͤr jede Gegend, ſie ſey 5 oder 50 Meilen
von der Stadt entfernt, ganz gleich.

Die Arbeitskoſten und die allgemeinen Kulturkoſten
werden durch die Preisverminderung der Butter nicht
veraͤndert, ſondern bleiben ſo wie wir ſie fuͤr den Preis
von 9 ß berechnet haben, und die Mindereinnahme geht
alſo von dem Reinertrage ſelbſt ab.


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[191/0205] Verhaͤltniß mit dem zum Verkauf gebrachten Korn kom- men, und nicht mehr konſumirt werden koͤnnen. Die Produktion kann wohl momentan, aber nie dauernd den Bedarf uͤberſteigen; denn das, was uͤber den Bedarf zu Markt gebracht wird, findet entweder gar kei- nen Kaͤufer, oder muß doch zu einem ſo niedrigen Preiſe verkauft werden, daß dadurch die Produktions- und Trans- portkoſten nicht verguͤtigt werden. Iſt nun die Preisver- minderung dauernd, und iſt die Hervorbringung eines Produkts oder einer Waare fortwaͤhrend mit Verluſt ver- bunden: ſo muͤſſen diejenigen Produzenten, denen die Her- vorbringung am koſtſpieligſten wird, zuerſt damit aufhoͤ- ren, und dieſe Einſchraͤnkung der Produktion muß ſo lange fortgehen, bis am Ende die Produktion mit dem Bedarf wieder im Gleichgewicht iſt. Von den Produzenten wer- den alsdann nur diejenigen uͤbrig bleiben, die durch ihre Lage, oder andre Umſtaͤnde am mehrſten beguͤnſtigt ſind, ſo daß ſie auch bei dem verminderten Preiſe noch beſte- hen koͤnnen. Geſetzt nun, daß durch den großen Ueberfluß der zu Markt gebrachten Butter, der Preis derſelben von 9 ß bis zu 5⅔ ß fuͤr das Pfund herunter ginge; in welcher Ge- gend des iſolirten Staats wird dann die Produktion der Butter aufhoͤren muͤſſen? Faͤllt der Mittelpreis der Butter um 3⅓ ß pr. ℔, ſo vermindert dies die Einnahme von einer Kuh um 70 × 3⅓ = 233 ß = 4,88 Thlr., und dieſe Vermin- derung iſt fuͤr jede Gegend, ſie ſey 5 oder 50 Meilen von der Stadt entfernt, ganz gleich. Die Arbeitskoſten und die allgemeinen Kulturkoſten werden durch die Preisverminderung der Butter nicht veraͤndert, ſondern bleiben ſo wie wir ſie fuͤr den Preis von 9 ß berechnet haben, und die Mindereinnahme geht alſo von dem Reinertrage ſelbſt ab.

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Zitationshilfe: Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/205>, abgerufen am 27.11.2024.