kungen auf den Getreidepreis hervor, als die verminderte Konsumtion.
Würde z. B. der Ertrag des Bodens in dem isolir- ten Staat von 8 auf 10 Körner erhöht, und der Bedarf der Stadt bliebe derselbe: so würde ein viel geringerer Theil der Ebene zur Versorgung der Stadt mit Lebens- mitteln hinreichend seyn; der übrige Theil der Ebene wäre dann für die Stadt entbehrlich, und im Fall bei dieser Fruchtbarkeit des Bodens ein Kreis, dessen Halbmesser 231/2 Meilen beträgt, den Bedarf der Stadt befriedigen könnte, würde der Preis des Rockens bis zu 1 Thlr. für den Schfl. heruntergehen.
Wäre dagegen die Erhöhung des Körnerertrags von einer solchen Steigerung der Konsumtion begleitet, daß der Getreidepreis fortwährend derselbe bliebe: so würde dies zu einer ungemein großen Zunahme der Bevölke- rung und des Nationalreichthums führen.
Wenn das Gut, dessen Boden 8 Körner trägt, un- gefähr 4 Körner zur Versorgung der Städte abgeben kann, so wird dagegen das Gut mit einem Bodenertrage von 10 Körnern mindestens 51/2 Körner abgeben können. Zu- gleich erweitert sich nach §. 14. mit dem steigenden Körner- ertrag des Bodens der Anbau der Ebene von 31,5 bis zu 34,7 Meilen von der Stadt. Durch diese gleichzeitige Steigerung der intensiven und der extensiven Kultur, würde nun die Bevölkerung des ganzen Staats um et- wa 50 prct. vermehrt werden können; und diese größere Volksmenge würde eben so reichlich ernährt werden als früher die kleinere.
Die Größe der Konsumtion in der Stadt muß, wenn man nicht einzelne Jahre sondern längere Zeiträume über- blickt, mit der Größe des Einkommens dieser Stadt im Verhältniß stehen. Bei einem gleichbleibenden Ertrage des Bodens wird also das Steigen oder Fallen der Ge-
kungen auf den Getreidepreis hervor, als die verminderte Konſumtion.
Wuͤrde z. B. der Ertrag des Bodens in dem iſolir- ten Staat von 8 auf 10 Koͤrner erhoͤht, und der Bedarf der Stadt bliebe derſelbe: ſo wuͤrde ein viel geringerer Theil der Ebene zur Verſorgung der Stadt mit Lebens- mitteln hinreichend ſeyn; der uͤbrige Theil der Ebene waͤre dann fuͤr die Stadt entbehrlich, und im Fall bei dieſer Fruchtbarkeit des Bodens ein Kreis, deſſen Halbmeſſer 23½ Meilen betraͤgt, den Bedarf der Stadt befriedigen koͤnnte, wuͤrde der Preis des Rockens bis zu 1 Thlr. fuͤr den Schfl. heruntergehen.
Waͤre dagegen die Erhoͤhung des Koͤrnerertrags von einer ſolchen Steigerung der Konſumtion begleitet, daß der Getreidepreis fortwaͤhrend derſelbe bliebe: ſo wuͤrde dies zu einer ungemein großen Zunahme der Bevoͤlke- rung und des Nationalreichthums fuͤhren.
Wenn das Gut, deſſen Boden 8 Koͤrner traͤgt, un- gefaͤhr 4 Koͤrner zur Verſorgung der Staͤdte abgeben kann, ſo wird dagegen das Gut mit einem Bodenertrage von 10 Koͤrnern mindeſtens 5½ Koͤrner abgeben koͤnnen. Zu- gleich erweitert ſich nach §. 14. mit dem ſteigenden Koͤrner- ertrag des Bodens der Anbau der Ebene von 31,5 bis zu 34,7 Meilen von der Stadt. Durch dieſe gleichzeitige Steigerung der intenſiven und der extenſiven Kultur, wuͤrde nun die Bevoͤlkerung des ganzen Staats um et- wa 50 prct. vermehrt werden koͤnnen; und dieſe groͤßere Volksmenge wuͤrde eben ſo reichlich ernaͤhrt werden als fruͤher die kleinere.
Die Groͤße der Konſumtion in der Stadt muß, wenn man nicht einzelne Jahre ſondern laͤngere Zeitraͤume uͤber- blickt, mit der Groͤße des Einkommens dieſer Stadt im Verhaͤltniß ſtehen. Bei einem gleichbleibenden Ertrage des Bodens wird alſo das Steigen oder Fallen der Ge-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0194"n="180"/>
kungen auf den Getreidepreis hervor, als die verminderte<lb/>
Konſumtion.</p><lb/><p>Wuͤrde z. B. der Ertrag des Bodens in dem iſolir-<lb/>
ten Staat von 8 auf 10 Koͤrner erhoͤht, und der Bedarf<lb/>
der Stadt bliebe derſelbe: ſo wuͤrde ein viel geringerer<lb/>
Theil der Ebene zur Verſorgung der Stadt mit Lebens-<lb/>
mitteln hinreichend ſeyn; der uͤbrige Theil der Ebene waͤre<lb/>
dann fuͤr die Stadt entbehrlich, und im Fall bei dieſer<lb/>
Fruchtbarkeit des Bodens ein Kreis, deſſen Halbmeſſer<lb/>
23½ Meilen betraͤgt, den Bedarf der Stadt befriedigen<lb/>
koͤnnte, wuͤrde der Preis des Rockens bis zu 1 Thlr. fuͤr<lb/>
den Schfl. heruntergehen.</p><lb/><p>Waͤre dagegen die Erhoͤhung des Koͤrnerertrags von<lb/>
einer ſolchen Steigerung der Konſumtion begleitet, daß<lb/>
der Getreidepreis fortwaͤhrend derſelbe bliebe: ſo wuͤrde<lb/>
dies zu einer ungemein großen Zunahme der Bevoͤlke-<lb/>
rung und des Nationalreichthums fuͤhren.</p><lb/><p>Wenn das Gut, deſſen Boden 8 Koͤrner traͤgt, un-<lb/>
gefaͤhr 4 Koͤrner zur Verſorgung der Staͤdte abgeben kann,<lb/>ſo wird dagegen das Gut mit einem Bodenertrage von<lb/>
10 Koͤrnern mindeſtens 5½ Koͤrner abgeben koͤnnen. Zu-<lb/>
gleich erweitert ſich nach §. 14. mit dem ſteigenden Koͤrner-<lb/>
ertrag des Bodens der Anbau der Ebene von 31,5 bis<lb/>
zu 34,7 Meilen von der Stadt. Durch dieſe gleichzeitige<lb/>
Steigerung der intenſiven und der extenſiven Kultur,<lb/>
wuͤrde nun die Bevoͤlkerung des ganzen Staats um et-<lb/>
wa 50 <hirendition="#aq">prct.</hi> vermehrt werden koͤnnen; und dieſe groͤßere<lb/>
Volksmenge wuͤrde eben ſo reichlich ernaͤhrt werden als<lb/>
fruͤher die kleinere.</p><lb/><p>Die Groͤße der Konſumtion in der Stadt muß, wenn<lb/>
man nicht einzelne Jahre ſondern laͤngere Zeitraͤume uͤber-<lb/>
blickt, mit der Groͤße des Einkommens dieſer Stadt im<lb/>
Verhaͤltniß ſtehen. Bei einem gleichbleibenden Ertrage<lb/>
des Bodens wird alſo das Steigen oder Fallen der Ge-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[180/0194]
kungen auf den Getreidepreis hervor, als die verminderte
Konſumtion.
Wuͤrde z. B. der Ertrag des Bodens in dem iſolir-
ten Staat von 8 auf 10 Koͤrner erhoͤht, und der Bedarf
der Stadt bliebe derſelbe: ſo wuͤrde ein viel geringerer
Theil der Ebene zur Verſorgung der Stadt mit Lebens-
mitteln hinreichend ſeyn; der uͤbrige Theil der Ebene waͤre
dann fuͤr die Stadt entbehrlich, und im Fall bei dieſer
Fruchtbarkeit des Bodens ein Kreis, deſſen Halbmeſſer
23½ Meilen betraͤgt, den Bedarf der Stadt befriedigen
koͤnnte, wuͤrde der Preis des Rockens bis zu 1 Thlr. fuͤr
den Schfl. heruntergehen.
Waͤre dagegen die Erhoͤhung des Koͤrnerertrags von
einer ſolchen Steigerung der Konſumtion begleitet, daß
der Getreidepreis fortwaͤhrend derſelbe bliebe: ſo wuͤrde
dies zu einer ungemein großen Zunahme der Bevoͤlke-
rung und des Nationalreichthums fuͤhren.
Wenn das Gut, deſſen Boden 8 Koͤrner traͤgt, un-
gefaͤhr 4 Koͤrner zur Verſorgung der Staͤdte abgeben kann,
ſo wird dagegen das Gut mit einem Bodenertrage von
10 Koͤrnern mindeſtens 5½ Koͤrner abgeben koͤnnen. Zu-
gleich erweitert ſich nach §. 14. mit dem ſteigenden Koͤrner-
ertrag des Bodens der Anbau der Ebene von 31,5 bis
zu 34,7 Meilen von der Stadt. Durch dieſe gleichzeitige
Steigerung der intenſiven und der extenſiven Kultur,
wuͤrde nun die Bevoͤlkerung des ganzen Staats um et-
wa 50 prct. vermehrt werden koͤnnen; und dieſe groͤßere
Volksmenge wuͤrde eben ſo reichlich ernaͤhrt werden als
fruͤher die kleinere.
Die Groͤße der Konſumtion in der Stadt muß, wenn
man nicht einzelne Jahre ſondern laͤngere Zeitraͤume uͤber-
blickt, mit der Groͤße des Einkommens dieſer Stadt im
Verhaͤltniß ſtehen. Bei einem gleichbleibenden Ertrage
des Bodens wird alſo das Steigen oder Fallen der Ge-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/194>, abgerufen am 07.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.