Der Preis zu welchem die Kartoffeln zu Markt ge- bracht werden können, hängt also gar sehr ab von der Entfernung zwischen dem Orte wo sie produzirt, und dem wo sie konsumirt werden. Beträgt diese Entfernung nur 1 Meile, so ist der Preis der Kartoffeln 12,2 ß pr. Schfl.; wächst aber die Entfernung bis zu 71/2 Meilen, so steigt der Preis bis auf 24 ß.
Nun wird der Anbau der Kartoffeln unstreitig so nah als möglich bei dem Orte wo sie konsumirt werden geschehen, und nur in dem Fall, wenn der Bedarf einer Stadt so groß ist, daß dieser aus der nahe liegenden Ge- gend nicht befriedigt werden kann, müssen die Kartoffeln aus weiterer Ferne zu Markt gebracht werden.
Die Größe des Bedarfs entscheidet also über den Preis der Kartoffeln, und diese werden deshalb in einer großen Stadt sehr viel theurer seyn als in einer kleinen. Wäre aber der Bedarf einer Stadt so groß, daß um die- sen zu befriedigen der Preis der Kartoffeln mehr als 1/3 des Rockenpreises betragen müßte, so würde das Getreide ein wohlfeileres Nahrungsmittel als die Kartoffeln werden, und dann würde der Verbrauch derselben so weit einge- schränkt werden, bis der Preis wieder auf 1/3 des Rocken- preises herunterginge.
Das gemeinschaftliche Maaß, das zwischen Rocken und Kartoffeln durch das Verhältniß der Nahrhaftigkeit statt findet, bestimmt also das Maximum des Preises der Kartoffeln bei einem sehr großen Bedarf; bei einem ge- ringern Bedarf wird aber der Preis der Kartoffeln nicht durch dieses Verhältniß der Nahrhaftigkeit, sondern durch die Kosten, die es verursacht sie zu Markt zu bringen, regulirt.
Nun ist die Stadt des isolirten Staats von einem solchen Umfange, daß der Bedarf derselben an Kartoffeln durch den Kreis der freien Wirthschaft nicht ganz wird
Der Preis zu welchem die Kartoffeln zu Markt ge- bracht werden koͤnnen, haͤngt alſo gar ſehr ab von der Entfernung zwiſchen dem Orte wo ſie produzirt, und dem wo ſie konſumirt werden. Betraͤgt dieſe Entfernung nur 1 Meile, ſo iſt der Preis der Kartoffeln 12,2 ß pr. Schfl.; waͤchſt aber die Entfernung bis zu 7½ Meilen, ſo ſteigt der Preis bis auf 24 ß.
Nun wird der Anbau der Kartoffeln unſtreitig ſo nah als moͤglich bei dem Orte wo ſie konſumirt werden geſchehen, und nur in dem Fall, wenn der Bedarf einer Stadt ſo groß iſt, daß dieſer aus der nahe liegenden Ge- gend nicht befriedigt werden kann, muͤſſen die Kartoffeln aus weiterer Ferne zu Markt gebracht werden.
Die Groͤße des Bedarfs entſcheidet alſo uͤber den Preis der Kartoffeln, und dieſe werden deshalb in einer großen Stadt ſehr viel theurer ſeyn als in einer kleinen. Waͤre aber der Bedarf einer Stadt ſo groß, daß um die- ſen zu befriedigen der Preis der Kartoffeln mehr als ⅓ des Rockenpreiſes betragen muͤßte, ſo wuͤrde das Getreide ein wohlfeileres Nahrungsmittel als die Kartoffeln werden, und dann wuͤrde der Verbrauch derſelben ſo weit einge- ſchraͤnkt werden, bis der Preis wieder auf ⅓ des Rocken- preiſes herunterginge.
Das gemeinſchaftliche Maaß, das zwiſchen Rocken und Kartoffeln durch das Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit ſtatt findet, beſtimmt alſo das Maximum des Preiſes der Kartoffeln bei einem ſehr großen Bedarf; bei einem ge- ringern Bedarf wird aber der Preis der Kartoffeln nicht durch dieſes Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit, ſondern durch die Koſten, die es verurſacht ſie zu Markt zu bringen, regulirt.
Nun iſt die Stadt des iſolirten Staats von einem ſolchen Umfange, daß der Bedarf derſelben an Kartoffeln durch den Kreis der freien Wirthſchaft nicht ganz wird
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0187"n="173"/><p>Der Preis zu welchem die Kartoffeln zu Markt ge-<lb/>
bracht werden koͤnnen, haͤngt alſo gar ſehr ab von der<lb/>
Entfernung zwiſchen dem Orte wo ſie produzirt, und dem<lb/>
wo ſie konſumirt werden. Betraͤgt dieſe Entfernung nur<lb/>
1 Meile, ſo iſt der Preis der Kartoffeln 12,2 ß pr. Schfl.;<lb/>
waͤchſt aber die Entfernung bis zu 7½ Meilen, ſo ſteigt<lb/>
der Preis bis auf 24 ß.</p><lb/><p>Nun wird der Anbau der Kartoffeln unſtreitig ſo<lb/>
nah als moͤglich bei dem Orte wo ſie konſumirt werden<lb/>
geſchehen, und nur in dem Fall, wenn der Bedarf einer<lb/>
Stadt ſo groß iſt, daß dieſer aus der nahe liegenden Ge-<lb/>
gend nicht befriedigt werden kann, muͤſſen die Kartoffeln<lb/>
aus weiterer Ferne zu Markt gebracht werden.</p><lb/><p>Die Groͤße des Bedarfs entſcheidet alſo uͤber den<lb/>
Preis der Kartoffeln, und dieſe werden deshalb in einer<lb/>
großen Stadt ſehr viel theurer ſeyn als in einer kleinen.<lb/>
Waͤre aber der Bedarf einer Stadt ſo groß, daß um die-<lb/>ſen zu befriedigen der Preis der Kartoffeln mehr als ⅓<lb/>
des Rockenpreiſes betragen muͤßte, ſo wuͤrde das Getreide<lb/>
ein wohlfeileres Nahrungsmittel als die Kartoffeln werden,<lb/>
und dann wuͤrde der Verbrauch derſelben ſo weit einge-<lb/>ſchraͤnkt werden, bis der Preis wieder auf ⅓ des Rocken-<lb/>
preiſes herunterginge.</p><lb/><p>Das gemeinſchaftliche Maaß, das zwiſchen Rocken<lb/>
und Kartoffeln durch das Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit<lb/>ſtatt findet, beſtimmt alſo das Maximum des Preiſes der<lb/>
Kartoffeln bei einem ſehr großen Bedarf; bei einem ge-<lb/>
ringern Bedarf wird aber der Preis der Kartoffeln nicht<lb/>
durch dieſes Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit, ſondern durch<lb/>
die Koſten, die es verurſacht ſie zu Markt zu bringen,<lb/>
regulirt.</p><lb/><p>Nun iſt die Stadt des iſolirten Staats von einem<lb/>ſolchen Umfange, daß der Bedarf derſelben an Kartoffeln<lb/>
durch den Kreis der freien Wirthſchaft nicht ganz wird<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[173/0187]
Der Preis zu welchem die Kartoffeln zu Markt ge-
bracht werden koͤnnen, haͤngt alſo gar ſehr ab von der
Entfernung zwiſchen dem Orte wo ſie produzirt, und dem
wo ſie konſumirt werden. Betraͤgt dieſe Entfernung nur
1 Meile, ſo iſt der Preis der Kartoffeln 12,2 ß pr. Schfl.;
waͤchſt aber die Entfernung bis zu 7½ Meilen, ſo ſteigt
der Preis bis auf 24 ß.
Nun wird der Anbau der Kartoffeln unſtreitig ſo
nah als moͤglich bei dem Orte wo ſie konſumirt werden
geſchehen, und nur in dem Fall, wenn der Bedarf einer
Stadt ſo groß iſt, daß dieſer aus der nahe liegenden Ge-
gend nicht befriedigt werden kann, muͤſſen die Kartoffeln
aus weiterer Ferne zu Markt gebracht werden.
Die Groͤße des Bedarfs entſcheidet alſo uͤber den
Preis der Kartoffeln, und dieſe werden deshalb in einer
großen Stadt ſehr viel theurer ſeyn als in einer kleinen.
Waͤre aber der Bedarf einer Stadt ſo groß, daß um die-
ſen zu befriedigen der Preis der Kartoffeln mehr als ⅓
des Rockenpreiſes betragen muͤßte, ſo wuͤrde das Getreide
ein wohlfeileres Nahrungsmittel als die Kartoffeln werden,
und dann wuͤrde der Verbrauch derſelben ſo weit einge-
ſchraͤnkt werden, bis der Preis wieder auf ⅓ des Rocken-
preiſes herunterginge.
Das gemeinſchaftliche Maaß, das zwiſchen Rocken
und Kartoffeln durch das Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit
ſtatt findet, beſtimmt alſo das Maximum des Preiſes der
Kartoffeln bei einem ſehr großen Bedarf; bei einem ge-
ringern Bedarf wird aber der Preis der Kartoffeln nicht
durch dieſes Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit, ſondern durch
die Koſten, die es verurſacht ſie zu Markt zu bringen,
regulirt.
Nun iſt die Stadt des iſolirten Staats von einem
ſolchen Umfange, daß der Bedarf derſelben an Kartoffeln
durch den Kreis der freien Wirthſchaft nicht ganz wird
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/187>, abgerufen am 07.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.